MARKTGEMEINDEAMT    L A N N A C H

 

 

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

 

am 01. Juli 2002 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.

 

Beginn der Sitzung: 14:00 Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 26.06.2002 durch Kurrende.

 

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:

 

 

Anwesend waren:

Bürgermeister: Josef Niggas

Vizebürgermeister: Matthias Pinter

Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich

GR. Ing. Franz Doppelreiter

GR. Ing. Gerhard Flecker                        GR.

GR. Franz Haas                        GR.

GR. Bernd Hoffmann                        GR.

GR. Christine Hubmann                        GR.

GR. Raimund Krenn                        GR.

GR. Erich Lang                        GR.

GR.                        GR.

 

 

 

Außerdem waren anwesend:

DI Roland Lesky

Mag. Helmut Hödl

DI Maximilian Pumpernig

 

Entschuldigt waren:

Anton Steiner

 

Nicht entschuldigt waren:

Rosana Scheiring, Mag. Hildegard Neckermann, Dr. Herbert Thaller, Gerald Kienreich

 

 


Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas

 

 

Tagesordnung:

 

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlußfähigkeit

4. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und

    die Ausschußobmänner

5. Revision Flächenwidmungsplan 4.0; Einwendungsbehandlung

6. Kultur- und Mehrzweckhalle:

a)    Bestellung eines Projektentwicklers

b)   Pachtvertrag Kirche – Marktgmeinde Lannach

7. Berufung Dr. Franz Still gegen die Festlegung der Bebauungsgrundlagen (nicht öffentlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pkt. 1) Eröffnung der Sitzung:

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 14:10 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und –bediensteten sowie alle erschienenen Zuhörer.

 

Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:

Der Bgm. weist an Hand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.

 

Pkt. 3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:

Es wird festgestellt, dass 10 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig. GR Steiner hat sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt. Die restlichen vier Gemeinderäte gelten als nicht entschuldigt.

 

Pkt. 4.) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschußobmänner:

Ing. Doppelreiter möchte von Mag. Hödl wissen, ob er es für in Ordnung befindet, dass dieser Punkt nochmals auf der Tagesordnung ist.

Mag. Hödl verweist auf das Volkskunderecht §§ 56 u. 57, er bemerkt aber, dass er sich diesbezüglich noch einlesen muss.

Bgm. Niggas erwidert, dass der Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden muss. Formal hat dieser Punkt auf der Tagesordnung nichts zu tun und ist somit abgehandelt.

 

Pkt. 5.) Revision Flächenwidmungsplan 4.0; Einwendungsbehandlung

Der Bgm. begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Raumplaner Herrn DI Max Pumpernig.

Eingangs erläutert DI Pumpernig, dass insgesamt 76 Einwendungen zur Revision Flächenwidmungsplan abgegeben wurden. In zwei Planungsausschusssitzungen wurden diese Einwendungen durchgearbeitet. Bei 17 Fällen konnte man ein einstimmiges Ergebnis erreichen, in 19 Fällen konnte kein mehrheitliches Ergebnis erzielt werden und in 40 Fällen war eine 2/3 Mehrheit gegeben.

Weiters informiert er die Zuhörer, dass es insgesamt 15 Ausschussitzungen zum Thema Revision gegeben hat.

DI Pumpernig schlägt deshalb vor, jene Einwendungen, bei denen sich der Ausschuss einigen konnte, vorzuziehen.

 

Einwendung Nr. 1 - Puhr Ilse

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von Frau Ilse Puhr im Sinne der Stellungnahme des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

 

Einwendung Nr. 2 - Fliesen Schaffler KEG

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Stellungnahme des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 8 - OMV AG

Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat diese Stellungnahme zur Kenntnis nimmt. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 9 - Susanne Gryksa

Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von Frau Gryksa im Sinne der Stellungnahme des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr.10 - Johann Kainz

Der Bgm. stellt den Antrag, diese Einwendung im Sinne der Stellungnahme des Raumplaners zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 11 = 38 - O. u. Ch. Haubmann

Der Bgm. stellt den Antrag, die Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners abzulehnen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 11=39 – O. u. Ch. Haubmann

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners teilweise – innerhalb der Siedlungsleitbildgrenzen – stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 13 - Herifried Hornich

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von Herrn Hornich im Sinne der Stellungnahme vom Raumplaner nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 14 - St. + R. Ninaus, Ch. u. S. Ninaus

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 15 - Alexandra Ninaus

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Ing. Doppelreiter bemerkt, dass auch eine Teilfläche angeführt ist. DI Pumpernig erklärt, dass die Grenzen des geltenden Flächenwidmungsplanes bestehenbleiben; er wird die angeführten Grundstücksnummern aber nochmals überprüfen. 

 

Einwendung Nr. 16 - Renate Pfeifer

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners und des Ergebnisses der Planungsausschusssitzung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 17 – Katharina Bence

Kassier Fröhlich möchte wissen, ob grundsätzlich allgemeines Wohnen möglich wäre. DI Pumpernig erklärt, dass der Freilandpuffer zwischen den beiden unterschiedlichen Nutzungen sich verschmälern würde.  

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen von Frau Bence nicht stattgegeben wird; die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 18 – Emma Strasser

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung gemäß Beurteilung durch den Raumplaner nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 19 – Ing. Kahr D. u. H

DI Pumpernig erläutert, dass als Unterlage für den Flächenwidmungsplan die digitale Katastermappe zur Erlangung der Förderungen verwendet werden muss. Inwieweit nachträgliche Teilungen im Flächenwidmungsplan eingetragen werden dürfen, wird zur Zeit noch von seinem Büro mit der zuständigen Stelle des Landes abgeklärt. Jedenfalls wird die gegenständliche Teilung vom Büro Pumpernig im Flächenwidmungsplan auf einem eigen Layer dargestellt.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 20 - Karl Kölbl

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von Herrn Karl Kölbl gemäß Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 22 - Waltraud Rinner

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben wird; die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 23 - A. u. M. Friesinger

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 25 - Hengsberger G. u. W.

Der Bgm. stellt den Antrag, im Sinne der Beurteilung des Raumplaners der Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 26 - Ingeborg Strauß

Der Bgm. stellt den Antrag, im Sinne der Beurteilung des Raumplaners dieser Einwendung nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 28 - G. u. W. Gstirner

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben wird; die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 29  - Baubezirksleitung Leibnitz

Da die Einwendung der BBL Leibnitz im Wesentlichen generelle Festlegungen beinhaltet, welche ohnedies bereits im Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 4.00 ebenso im Entwurf zum 4. Flächenwidmungsplan Berücksichtigung finden, genügt sohin die Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.

Der Bgm. stellt den Antrag, die Stellungnahme der Baubezirksleitung Leibnitz gemäß Vorschlag des Raumplaners zur Kenntnisnahme zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 30 - Dr. Windisch Josef

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben wird; die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 32 - Irene Troha

Der Bgm. verläßt kurz den Saal; der Vizebürgermeister übernimmt den Vorsitz.

Vizebgm. Pinter stellt den Antrag, der Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen, wobei der Bgm. zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal ist.  

 

Der Bgm. übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Einwendung Nr. 33 - Johann Hesele

DI Pumpernig erklärt, dass die Einwendung keine raumordnungsrechtliche Frage im Rahmen des Revisionsverfahrens, sondern eine baurechtliche Frage im Rahmen der Bestandsverdoppelung darstellt.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr.: 34 - Friedrich Fruhmann

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben wird, die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 36 - Alfred Zöhrer

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 37 - Sauer Erwin

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners teilweise – innerhalb der Siedlungsleitbildgrenze - stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

DI Pumpernig bemerkt, dass der westlich angrenzende Grundstückseigentümer vor Endbeschluss des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der Aufnahme seines Grundstückes in das Aufschließungsgebiet jedenfalls noch anzuhören ist.

 

Einwendung Nr. 40 - F.u.M. Bretterklieber

Ing. Flecker möchte wissen, ob durch die Fußgängerunterführung nicht ein gewisser Lärmschutz gegeben ist. DI Pumpernig erklärt, dass sich das Grundstück unmittelbar an der Radlpaßbundesstraße befindet und durch die gegebenen Immissionen eine Erweiterung im Widerspruch zu den Raumordnungsgrundsätzen steht

Der Bgm. stellt den Antrag, im Sinne der Beurteilung des Raumplaners, diese Einwendung abzulehnen. Kassier Fröhlich u. Ing. Doppelreiter enthalten sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

Einwendung Nr. 41 - Anna Erlacher

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung gemäß Beurteilung durch den örtlichen Raumplaner stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GR Hoffmann und Ing. Doppelreiter befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Einwendung Nr. 42 - Hedwig Plavcak

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben wird; die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Gemeinderäte Hoffmann und Ing. Doppelreiter befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Einwendung Nr. 43 - G. u. H. Spari

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GR Hoffmann und Ing. Doppelreiter befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Einwendung Nr.: 45 – A. u. M. Leber, B. Parthel

Die Gemeinderäte Ing. Doppelreiter u. Hoffmann kommen wieder zur Sitzung.

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendugn Nr. 46 – Norbert Bejol

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners teilweise – innerhalb der Siedlungsleitbildgrenzen - stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 47 (1) Verein schützt das Kainachtal (Bereich Teiplbergstraße u. Untere Teiplbergstraße)

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 47 (2) Verein schützt das Kainachtal (Bereich Oberblumeggstraße zwischen Schröttenhofweg u. Launeggstraße)

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr.: 47 (4) Verein schützt das Kainachtal (Kirchenspitz)

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 49 – Fa. F. Url & Co GesmbH

Ein Grundsatzbeschluss darüber wurde bereits gefaßt.

Kassier Fröhlich wirft ein, dass er die Information erhalten hat, dass das Projekt nicht realisiert werden soll. Somit stellt sich für ihn die Frage, ob es sinnvoll ist, diese Grundstücke auf EZ III abzuändern. Der Bgm. antwortet, dass der Bauvollzug nur zurückgehalten wird; eine Umwandlung aber einer der Gründe dafür ist. 

Der Bgm. stellt den Antrag, gemäß Beurteilung des Raumplaners dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 50 – Fa. Hinkel

Der Bgm. stellt den Antrag, gemäß Beurteilung des Raumplaners dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

DI Pumpernig bemerkt, dass betreffend Grundstück Nr. 48/2 eine Anhörung des betroffenen Grundeigentümers vorzunehmen ist.

 

Einwendung Nr. 51 - Scheiring Anton

Der Bgm. stellt den Antrag dieser Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 52  (c. Liedlweg) – Amt d. Stmk. Landesreg., FA 17B

Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat die Beurteilung durch das Amt d. Stmk. Landesreg. wie vom örtlichen Raumplaner vorgeschlagen, zur Kenntnis nimmt. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 53 - Angelika Leherbauer und Nr. 65 - Helmut Kormann

Der Bgm. stellt den Antrag, den beiden Einwendungen, entsprechend der Empfehlung des örtlichen Raumplaners, stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 56 - A. u. H. Bence

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 57 - S. Bence-Kasan

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 58 - Ing. M. Catabiani

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung betreffend Grd.Stk.Nr. 702/3 gemäß Empfehlung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Er stellt weiters den Antrag, der Einwendung hinsichtlich der Parzelle 700/5 nicht stattzugeben mit der Begründung, dass es sich um ein Waldgrundstück handelt. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 59 – Josefine Flecker

Der Bgm. stellt den Antrag, im Sinne der Beurteilung des örtlichen Raumplaners dieser Einwendung nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 60 - Stephanie Ulberth

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 61 – Franz Wastian

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben wird; die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 62 – Ernst Kölbl u. Nr. 67 – Waltraud Machazek

Ing. Doppelreiter möchte wissen, ob gegenständliche Bereiche außerhalb des gültigen Siedlungsleitbildes liegen. DI Pumpernig bejahrt.

Der Bgm. stellt den Antrag, diese beiden Einwendungen Nr. 62 u. 67 gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Kassier Fröhlich u. Ing. Doppelreiter enthalten sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen. 

 

Einwendung Nr. 63 – Karl Jöbstl jun.

Der Bgm. stellt den Antrag, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben wird; die Begründung soll aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners erfolgen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 64 – Peter Niggas

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners nicht stattzugeben. Dagegen stimmen Kassier Fröhlich und Ing. Doppelreiter, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

Einwendung Nr. 66 - Rosa Maria Harrer

Der Bgm. stellt den Antrag, diese Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners abzulehnen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

GR Hoffmann befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Einwendung Nr. 69 - Dr. Teja H.Kapsch

GR Hubmann verläßt aufgrund Befangenheit den Sitzungssaal.

Die Aufsichtsbehörde hat der Gemeinde den Hinweis gegeben, die Betriebsanlage Hubmann als bestandskonforme Betriebsanlage ins Gewerbegebiet I aufzunehmen.

Der Bgm. stellt den Antrag um Stattgebung der Einwendung im Sinne der Beurteilung des Raumplaners. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 70 - Franz Seitinger

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 71 - Eva Schmölzer

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung gemäß Beurteilung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 73 - H. + C. Stark

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Empfehlung des Raumplaners stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Kassier Fröhlich befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Einwendung Nr. 74 – Amt der Stmk. Landesregierung, FA 16 B (ROKAT)

Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat wie vom örtlichen Raumplaner vorgeschlagen, die Einwendung zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 75 – Amt der Stmk. Landesregierung, FA 16B u. 13A

Nr. 8 - Industriegebietsausweisung Ganster:

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung der Stmk. Landesregierung hinsichtlich der Beurteilung Grundstück Ganster nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

1. ÖEK Nr. 4.00

Seitens der Vertreter der Fachabteilung 13A u. 16B wurden 4 Einwendungen zum örtlichen Entwicklungskonzept erhoben:

Pkt. a.)   Der Bgm. stellt den Antrag, gemäß Vorschlag des Raumplaners der Einwendung teilweise stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. b.)   Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. c.)   Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. d.)   Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

2. Wortlaut zum Flächenwidmungsplan

a)      Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

b)      GR Hubmann verläßt wegen Befangenheit den Raum. Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GR Hubmann kommt wieder in den Saal.

 

c.) DI Pumpernig erklärt, dass es sich bei diesem Punkt um den Bereich Betriebsanlage ELG handelt. Die im Wortlaut vorgesehene Sanierungsgebietsfestlegung im Bereich der Betriebsanlage ELG ist nicht sinnvoll, so die Einwendung der Landesregierung. Sinnvoll wäre die umgebenden Gebiete als Aufschließungsgebiet auszuweisen. Die ELG wurde diesbezüglich informiert. Auf Anfrage von GR Haas, erklärt DI Pumpernig, dass diesbezüglich auch mit der Fa. Internom eine Anhörung durchzuführen ist. Kassier Fröhlich wirft eine, dass angrenzend an die ELG unzählige Betriebe angesiedelt sind. DI Pumpernig antwortet, dass es nicht um die Rechtsbestände, sondern um die freien Flächen geht. Werden die Bereiche als Aufschließungsgebiet festgelegt, sind entsprechende Sicherungsmaßnahme mit der Behörde abzustimmen. GR Haas möchte wissen, ob dann wieder Gutachten erforderlich sind. DI Pumpernig erklärt, das ein Gutachten auf jedenfall erforderlich ist, im gegenständlichen Fall geht es aber um die Haftungsfrage. Die Haftung ist somit nicht bei der Gemeinde.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung seitens der Landesregierung stattzugeben.

Die Gemeinderäte Fröhlich und Ing. Doppelreiter enthalten sich der Stimme, die restlichen 7 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen. GR Krenn befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

e.) Der Bgm. stellt den Antrag dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GR Haas ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

f.)  Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

3. Erläuterungsbericht

 

a.)    Potentielle Verdachtsflächen sind im Wortlaut aufzunehmen.

      Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

      Kassier Fröhlich wirft ein, dass eine Gemeinde für eine Mülldeponie des Grundstücksbesitzers nicht verantwortlich gemacht werden kann. Laut DI Pumpernig hat das für die Gemeinde keine Rechtskonsequenz.

 

b.)   Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GR Krenn ist bei der Abstimmung wegen Befangenheit nicht im Saal.

 

c.)   Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

4. Kotierung:

Der Bgm. stellt den Antrag der Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Einwendung Nr. 76 – Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabt. 19A

Der Bgm. stellt den Antrag, gemäß Beurteilung des Raumplaners dieser Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen; wobei sich GR Ing. Doppelreiter zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal befindet.

 

Es folgt eine Pause von 16:50 – 17:00 Uhr.

 

Einwendung Nr. 3 (Ing. Gressenberger), 5=27 (Ninaus M.), 6 (A. u. B. Ninaus), 7 (A.Gressenberger)

Der Bgm. stellt den Antrag, die betreffenden Einwendungen stattzugeben u. das Siedlungsleitbild dementsprechend abzuändern.

Kassier Fröhlich u. Ing. Doppelreiter enthalten sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

Einwendung Nr. 4 - Anna Schaffler

Der Bgm. stellt den Antrag der Einwendung im Sinne der Planungsausschussitzung und der Beurteilung durch den Raumplaner stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 12 - E. u. M. Niggas

Der Bgm. bemerkt, dass es seitens der ÖVP den Wunsch gibt, einen Bauplatz ins Dorfgebiet zu nehmen.

DI Pumpernig berichtet über das Ergebnis eines Gesprächs mit Herrn Dr. Krug. Kassier Fröhlich möchte wissen, wem eine solche Änderung zugute kommt. Laut DI Pumpernig sind das die Familien Feichter u. Niggas.

Der Bgm. stellt den Antrag, das Siedlungsleitbild im Bereich Schoberweg vom Objekt Feichter bis zum Objekt Halwachs, rechts u. links der Straße mit einer Bebauungstiefe von 25m, abzuändern; der bestehende Wald stellt eine Siedlungsgrenze dar. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von E. u. M. Niggas teilweise – 1 Bauplatz mit einer Tiefe von 25 m – stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 21 – Interessengemeinschaft

Seitens der ÖVP gibt es den Vorschlag, eine Bautiefe wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu genehmigen. 

DI Pumpernig bemerkt, dass die Grundstückseigentümer bereit sind, die Grundstücke zusammenzulegen. Sinnvoll wäre aber die Festlegung eines Bebauungsplanes im Wortlaut zum Flächenwidmungsplan.

Der Bgm. stellt den Antrag, das Siedlungsleitbild in diesem Bereich abzuändern (Bautiefe von max. 40 m). Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Einwendungen teilweise stattzugeben.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 24 - Elfriede Eisner

Der Bgm. stellt den Antrag, das Siedlungsleitbild diesbezüglich abzuändern. Die Gemeinderäte Ing. Doppelreiter u. Kassier Fröhlich enthalten sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

Weiters stellt der Bgm. den Antrag, der Einwendung stattzugeben. Die Gemeinderäte Ing. Doppelreiter u. Kassier Fröhlich enthalten sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

Einwendung Nr. 31 - Justra Liegenschafts-u. BetriebsgmbH

Der Bgm. stellt den Antrag, das Siedlungsleitbild in dem Bereich abzuändern. Die Gemeinderäte Ing. Doppelreite u. Kassier Fröhlich enthalten sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung im Sinne der Gleichbehandlung, trotz Warnpflicht des Raumplaners, stattzugeben. Die Gemeinderäte Ing. Doppelreiter u. Kassier Fröhlich enthalten sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

Einwendung Nr. 35 - Treffler Ernst

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 48 - Högler Franz

GR Hubmann verläßt wegen Befangenheit den Raum.

Der Bgm. stellt den Antrag, die festgelegte äußere Siedlungsgrenze abzuändern und den gesamten Bereich westlich der Lannachbergstraße vom Bereich Kellner bis Högler im Siedlungsleitbild in das Bauland aufzunehmen. Ing. Doppelreiter enthält sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen. 

 

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von Herrn Högler teilweise – 2 Bauplätze mit einer Bautiefe von 25 m, stattzugeben. Ing. Doppelreiter enthält sich der Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen. 

GR Hubmann kommt wieder in den Sitzungssaal.

 

Einwendung Nr. 44 - Josefa u. Ingrid Kellner

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von Frau Kellner nicht stattzugeben.

Ing. Doppelreiter enthält sich der Stimme, die restlichen 9 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

Einwendung Nr. 72 - Angela Lenhardt

Nach kurzer Diskussion stellt der Bgm. den Antrag das Siedlungsleitbild abzuändern und den gesamten Bereich südlich der Breitenbachstraße einschließlich Objekt Schaller Anneliese – mit einer Bautiefe – aufzunehmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung von Frau Angela Lenhard stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. GR Haas bemerkt, dass eine Rodungsgenehmigung vorliegen muss.

 

Einwendung Nr. 68 - Schaller Anneliese

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung für die Baufläche 12/3 inkl. bestehendes Wohnhaus von Frau Schaller Anneliese stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 47 (3) – Verein schützt das Kainachtal: 

Der Bgm. stellt den Antrag dieser Einwendung nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Einwendung Nr. 52– Amt der Stmk. Landesregierung

a.) Breitenbachstraße

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung stattzugeben mit dem Hinweis, dass das Bauland erweitert wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

b.) Schoberweg

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

d.) Radlpaßstraße

Der Bgm. stellt den Antrag, im Sinne der Beurteilung des Raumplaners, der Einwendung der Behörde stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Ing. Doppelreiter befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal. 

 

e.) Lannachbergstraße

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung stattzugeben. GR Haas u. Ing. Doppelreiter sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Einwendung Nr. 54 - Hackl Klaus

Der Bgm. stellt den Antrag, dieser Einwendung nicht stattzugeben mit der Begründung, dass das Grundstück nicht aufgeschlossen ist. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Gemeinderäte Haas u. Ing. Doppelreiter befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Einwendung Nr. 55 – A. u. E. Amschl

Der Bgm. stellt den Antrag, der Einwendung nicht stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Gemeinderäte Haas u. Ing. Doppelreiter befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

DI Pumpernig macht den Vorschlag, das Siedlungleitbild mit diesen heutigen Änderungen zu beschließen.

Ing. Doppelreiter weist darauf hin, dass die Tagesordnung nicht geändert werden darf.

Die Tagesordnung lautet Einwendungsbehandlung. Diese Punkte können nur bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung genommen werden.

Der Bgm. antwortet, dass es rechtlich möglich wäre, weil 10 Gemeinderäte anwesend sind. Er wird den Punkt aber auf die nächste Tagesordnung nehmen.

 

DI Pumpernig informiert, dass die Anhörungen auch telefonisch, mündlich u. schriftlich möglich sind. Für die Anhörung gibt es seitens der Gesetzgeber keine Frist. Bis zur Endbeschlussfassung müssen alle Anhörungen abgeschlossen sein.

 

Ing. Doppelreiter wirft ein, dass eine planliche Darstellung für den Endbeschluss sinnvoll wäre.

 

 

Pkt. 6.) Kultur- u. Mehrzweckhalle:

b) Pachtvertrag Kirche – Marktgemeinde Lannach

Eingangs informiert der Bgm. den Gemeinderat über die Pachtzinshöhe, Pachtdauer etc.

Er verliest ein Schreiben vom Tourismusverband Lannach, unterzeichnet von Herrn Stefan Ninaus, eingelangt beim Marktgemeindeamt am 17.06.2002; indem der Ankauf des Stillgrundes für die Errichtung einer Kulturhalle empfohlen wird.

Kassier Fröhlich möchte wissen, warum die Pachtdauer jetzt auf 40 Jahre erhöht wurde. Der Bgm. antwortet, dass diese auf eine Besprechung mit der Pfarre zurückzuführen ist.

Kassier Fröhlich erklärt, dass eine Änderung der Rahmenbedingungen im speziellen für sportliche Betätigungen sinnvoll wäre.

Bgm. Niggas erklärt, dass die Definition immer Kultur-u. Mehrzweckhalle war. Unabhängig davon betrifft der Tagesordnungspunkt den Pachtvertrag.

Laut Vizebgm. Pinter hat der Gemeinderat einen Weg gewählt, eine Halle zu bauen, in der alle darin Platz haben. Jeder Gemeinderat soll also auch nach außen vertreten, was beschlossen ist.

Kassier Fröhlich ist der Meinung, dass er schon kritische Meinungen haben darf. Grundsätzlich soll über diese Thematik gesprochen werden. Alle kennen das Platzproblem in der Volksschule, vor allem im Winter, wenn Veranstaltungen abgehalten werden.

Der Bgm. ruft in Erinnerung, dass grundsätzlich ein Raumprogramm festgesetzt und auch der Standort beschlossen wurde. Bevor man sich nun über Details unterhaltet, muss aber ein Grundstück verfügbar sein.

Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat den Vorschlag des Ordinariates vom 06.03.02 hinsichtlich der Pacht des Grundstücks annehmen möge mit der Abänderung der Pachtzeit auf 40 Jahre. GR Haas spricht sich dagegen aus, weil die Laufzeit des Pachtvertrages zu gering ist und es nach Beendigung der Laufzeit keine vertragliche Lösung gibt. Auch die Kosten sind seiner Meinung nach zu hoch.

Ing. Doppelreiter enthält sich der Stimme, weil mit den Vertretern der Gewerbetreibenden bzw. mit der Bevölkerung nicht darüber besprochen wurde. Es findet morgen diesbezüglich eine Besprechung mit dem Verein schützt das Kainachtal statt.

Die restlichen 8 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

a) Bestellung eines Projektentwicklers
DI Lesky erläutert den Punkt bzw. die Vorgangsweise bei der Abwicklung kommunaler Bauvorhaben. Diese gliedert sich in die Bedarfsplanungsphase, Grundlagenermittlungsphase u. Vorentwurfsphase (Wettbewerbsphase).

Seitens der FA 7A, Stmk. Landesregierung wurde der Marktgemeinde Lannach für die Projektentwicklung Herr DI Turk vom Büro Ingenos Ziviltechniker GmbH, Gleisdorf vorgeschlagen. Hinsichtlich der Projektentwicklung liegt folgendes Anbot vor:

 

Kosten für Definitionsphase                          EUR   5.410,--

Grundlagenermittlungsphase                        EUR 14.780,--

Zwischensumme                        EUR 20.190,--                        

- 15 % Eigenleistung Bauamt                        EUR   3.028,50

Summe                        EUR 17.161,50

+20 % MWSt.                        EUR   3.432,30

Gesamtsumme                        EUR 20.593,80                                                       

 

Das Anbot wurde von OAR Ing. Wagendorfer von der Landesregierung geprüft.

Kassier Fröhlich möchte wissen, wie die weitere Vorgehensweise ausschaut. 

DI Lesky erklärt, dass laut Aussage der Fachabteilung 7A die Gewährung von Förderungsmitteln mit einer entsprechenden Projektsabwicklung verbunden ist, wobei bei einem Wettbewerb die Mehrheitsverhältnisse einer Jury durchaus zugunsten der Marktgemeinde Lannach verteilt sein können.

Der Bgm. stellt den Antrag, den vom Land vorgeschlagenen Projektentwickler Herrn DI Turk, vom Büro Ingenos zu beauftragen. Die genannten Kosten sollen unter Beteiligung des Bauamtes (abzüglich 15% der Nettokosten) übernommen werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Pkt.7.) Berufung Dr. Franz Still gegen die Festlegung der Bebauungsgrundlagen (nicht öffentlich)

Diese Angelegenheit wird bei der Sitzung näher erläutert und unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.

 

 

 

 

 

 


 

 

 

*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird

*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

 

 

 

 

 

 

 

Schluß der Sitzung: 18:40 Uhr

 

 

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 16 Seiten.

 

 

Genehmigt - unterschrieben

 

 

Lannach, am .................................................

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                   Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                   Schriftführer

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.