MARKTGEMEINDEAMT    L A N N A C H

 

 

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

 

am 02. Juli 2003 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.

 

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 23.06.2003 durch Kurrende.

 

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:

 

 

Anwesend waren:

Bürgermeister: Josef Niggas

Vizebürgermeister: Ing. Gerhard Flecker

Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich

GR. Matthias Pinter                                              GR. Rosana Scheiring

GR. Raimund Krenn                                             GR. Franz Haas

GR. Bernd Hoffmann                                           GR. Christine Hubmann

GR. Erich Lang                                                    GR.

GR. Gerald Kienreich                                           GR.

GR. Dr. Herbert Thaller                                       GR.

GR. Ing. Franz Doppelreiter                                 GR.

GR. Mag. Hildegard Neckermann                        GR.

 

 

 

Außerdem waren anwesend:

DI Roland Lesky

Irmgard Doppelreiter

Sylvia Stary

 

Entschuldigt waren:

GR Anton Steiner

 

 

Nicht entschuldigt waren:

 

 

 


Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas

 

 

Tagesordnung:

 

 

1.      Eröffnung der Sitzung

2.      Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

3.      Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

4.      Genehmigung des Protokolls vom 23.06.2003

5.      Bericht des Bürgermeisters

6.      Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner

7.      Parkplatzerrichtung Franz-Kandlerstraße

8.      Asphaltierung Schulsiedlung

9.      Mittelfristiger Finanzplan


Pkt. 1) Eröffnung der Sitzung:

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:03 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und –bediensteten. Er heißt auch Frau Sylvia Stary, die ihren Dienst in der Gemeindeverwaltung am 01.07.2003 angetreten hat, sehr herzlich willkommen.

 

Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:

An Hand der Einladungskurrende stellt der Bgm. fest, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.

 

Pkt. 3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:

Es wird festgestellt, dass 14 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.

GR Steiner ist entschuldigt.

 

Pkt. 4) Genehmigung des Protokolls vom 23.06.2003:

Dieser Punkt wird vom Bürgermeister von der Tagesordnung genommen, da es auf Grund der geringen Zeitspanne zwischen der letzten und der heutigen Gemeinderatssitzung nicht möglich war, das Protokoll den Gemeinderäten zur Einsichtnahme zu übermitteln.

 

Pkt. 5) Bericht des Bürgermeisters:

Der Bgm. berichtet, dass Frau Sylvia Stary als neue Mitarbeiterin in der Gemeindeverwaltung aufgenommen wurde, da Frau Kindermann Edith, die seitens des Gemeinderates auf Grund des Testergebnisses und Vorschlags der Bediensteten der Gemeindeverwaltung den Vorzug für die Stelle erhielt, diese nicht angenommen hat.

Dazu bringt der Bgm. dem Gemeinderat das Schreiben von Frau Kindermann zur Kenntnis, in dem sie sich für das entgegengebrachte Vertrauen und Interesse bedankt, im Team der Gemeindeverwaltung aufgenommen zu werden. Sie bedauert jedoch, die Stelle aus terminlichen Gründen nicht annehmen zu können.

Der Bgm. erinnert, dass der Gemeinderat in der letzten Sitzung den Beschluss gefasst hat, die zweitgereihte Bewerberin, Frau Stary Sylvia, im Falle einer Absage der erstgereihten Bewerberin, in der Gemeindeverwaltung aufzunehmen.

Frau Stary Sylvia stellt sich dem Gemeinderat kurz vor.

 

Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:

GR Ing. Doppelreiter weist darauf hin, dass über die Anstellung von Frau Sylvia Stary, im Falle einer Absage der erstgereihten Bewerberin, in der letzten Gemeinderatssitzung zwar gesprochen, jedoch kein eindeutiger Beschluss gefasst wurde. Er ist der Meinung, dass sich der Dienstvertrag mit Frau Stary auf ein sicheres Fundament stützen sollte und schlägt deshalb vor, die Beschlussfassung in der heutigen Sitzung nachzuholen.

Der Bgm. gibt ihm zur Antwort, dass der notwendige Beschluss in Form eines nachfolgenden Dringlichkeitsantrages herbeigeführt werden wird.

 

GR Mag. Neckermann informiert, dass sie beim Abschlussfest im Kindergarten Launegg ein Flugblatt ausgehändigt bekam, auf dem angekündigt wurde, dass in den Ferien eine „English-Junior-Week“ angeboten wird. Auf diesem Zettel wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Lannach und dem Bürgermeister stattfindet. Sie macht darauf aufmerksam, dass sich die Kosten auf € 159,00 für fünf Tage, drei Stunden pro Tag, belaufen und der Anschein bei den Eltern erweckt werden könnte, dass die Gemeinde eine Förderung gewährt.

Sie bittet um Information seitens des Bürgermeisters.

Der Bgm. teilt ihr mit, dass das Institut Ramler KEG, welches den Englischunterricht in der Volksschule und im Kindergarten Launegg während des Schul- bzw. Kindergartenjahres abgehalten hat an ihn mit der Bitte herangetreten ist, auch in den Ferien für eine Woche diesen Unterricht anzubieten.

Seitens des Bgm. erging an die Firma lediglich das Angebot, einen Raum für den Unterricht zur Verfügung zu stellen. Von einer Förderung ist nie die Rede gewesen. Die Eltern, die Interesse haben ihr Kind auch in den Ferien unterrichten zu lassen, haben die Kosten dafür selbst zu tragen.

 

GR Scheiring teilt mit, dass seitens der Bevölkerung mehrmals die Klage ergangen ist, dass der Brunnen, der sich außerhalb des Friedhofzaunes befindet, kein Wasser führt. Sie erkundigt sich bei GR Pinter in seiner Funktion als Wasserverbandsobmann nach der Ursache.

GR Pinter teilt ihr mit, dass sich dieser Brunnen im Eigentum der Pfarre befindet.

GR Scheiring interessiert sich ob die Möglichkeit besteht, an das öffentliche Wassernetz anzuschließen.

Der Bgm. entgegnet ihr, dass seitens des Pfarrgemeinderates an den Herrn Pfarrer der Vorschlag gerichtet werden sollte, Überlegungen hinsichtlich eines Wasseranschlusses anzustellen.

GR Scheiring fragt nach den Kosten.

Der Bgm. erinnert sie abermals, dass die Friedhofsverwaltung nicht zum Aufgabenbereich der Gemeinde sondern zum Aufgabenbereich der Pfarre zählt.

GR Dr. Thaller meint, dass seitens des Bürgermeisters an den Herrn Pfarrer ein Schreiben gerichtet werden sollte, welches den Wunsch der Bevölkerung bestärkt.

Der Bgm. erklärt sich bereit, dies zu tun.

 

GR Lang informiert, dass die Sitzbank im Bushaltestellenbereich bei der Firma Schwarz beschädigt wurde. Er erkundigt sich, ob die Sitzbänke zum Eigentum der Gemeinde zählen.

Der Bgm. entgegnet ihm, dass er sich um die Schadensbehebung kümmern wird.

 

GR Dr. Thaller teilt mit, dass er kürzlich die Homepage der Marktgemeinde Lannach besucht und mit Freude festgestellt hat, dass die Gemeindezeitung bereits vor Erscheinen im Postwege im Internet veröffentlicht wurde. Jedoch musste er andererseits bemerken, dass die Fotos der Bediensteten teilweise nicht in Farbe aufscheinen und die neue Mitarbeiterin noch gar nicht angeführt ist.

 

GR Kienreich fragt nach, ob die Tafel mit dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“, die bei der Brücke im Bereich des alten Wirtschaftshofes angebracht ist, lediglich als Vorsichtsmaßnahme zu sehen ist oder diese tatsächlich eine Gefahr darstellt.

Weiters erkundigt er sich nach dem Eigentümer.

Der Bgm. entgegnet ihm, dass sich die Brücke im Eigentum der Gemeinde befindet und diese Tafel als Vorsichtsmaßnahme aufgestellt wurde, da so die Haftung beim Benützer liegt. Ihm ist nicht bekannt, dass sich die Brücke in einem desolaten Zustand befindet, er wird jedoch die Kontrolle veranlassen.

 

Nachstehende Dringlichkeitsanträge werden gestellt:

Bgm.: „Vergabe Gestaltung Kreisverkehr Industriestraße“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Bgm.: „Malerarbeiten Kreislerkapelle“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Bgm.: „Verlängerung des Kaufvertrages zwischen der Marktgemeinde Lannach und der Firma Url“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Bgm.: „Aufnahme einer Mitarbeiterin in der Gemeindeverwaltung“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 7) Parkplatzerrichtung Franz-Kandlerstraße und Pkt. 8) Asphaltierung Schulsiedlung:

DI Lesky teilt dem Gemeinderat mit, dass dieses Thema im Bauausschuss mehrmals behandelt wurde.

Daraus folgend erging der Auftrag für die Zeichenarbeiten. Zwei Besprechungen mit der GKE haben stattgefunden und das Planwerk ist nun fertiggestellt. Der Ausbau eines Streifens von 7,5 Metern entlang der ehemaligen Abtretungsfläche der Raiffeisenbank Lieboch, Zweigstelle Lannach, ist ebenfalls in dieses Projekt eingeflossen.

Der Gemeinderat verzichtet einstimmig auf die Einsichtnahme in den Plan.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Ausbauplan zu genehmigen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

DI Lesky berichtet weiters, dass im Zuge der Ausschreibung die Vorhaben Parkplatzerrichtung Franz-Kandler-Straße und Asphaltierung Schulsiedlung zusammen angeboten wurden.

Die bei der Angebotseröffnung am 24.06.2003 vorgelegten 13 Anbote ( 1 Anbot wurde nicht fristgerecht eingereicht und konnte deshalb nicht berücksichtigt werden) wurden auf ihre Vollständigkeit sowie nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft.

Hierüber wird seitens DI Lesky folgender Prüfbericht erstattet:

Alle Bieter haben die Angebote firmenmäßig gefertigt.

12 Bieter haben das Leistungsverzeichnis zur Gänze ausgepreist.

Im Anbot der Firma J. Kern u. Co GmbH, Graz wurde die Leistungsgruppe LG 09, Regiearbeiten zur Gänze nicht ausgepreist. Nach schriftlicher Aufforderung um Stellungnahme wurde seitens des Bieters als Begründung ein Irrtum beim Erfassen des Angebotes mittels EDV angegeben und die Leistungsgruppe LG 09 nachträglich angeboten.

DI Lesky ergänzt, dass das Anbot der Firma J. Kern u. Co GmbH laut Vergabegesetz auf Grund der fehlenden Daten auszuscheiden ist, obwohl diese Firma nach Angebotseröffnung als Billigstbieter hervorgegangen ist.

Das Angebot der Firma Hitthaller + Trixl weist geringfügige Rechenfehler auf.

12 Angebote weisen keine Mängel auf, die gemäß den geltenden Vergaberichtlinien ein Ausscheiden zur Folge hätten.

Nach Überprüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihung der Bieter mit den Bruttoangebotssummen (inkl. MWSt.):

 

 

1.       Swietelsky BaugmbH, Graz                                                                     EUR        248.034,98

2.       Kostmann GesmbH, St. Andrä                                                                EUR        251.849,86

3.       HTL Bau GmbH, Lebring                                                                        EUR        268.495,85

4.       Alpine- Mayreder Bau, Graz                                                                    EUR        284.697,47

5.       Bauunternehmung Ing. Mandlbauer, Bad Gleichenberg                             EUR        285.392,21

6.       Bauunternehmung  Granit GmbH, Graz                                                     EUR        292.704,94

7.       Held & Francke BaugesmbH & Co KG, Dobl                                         EUR        296.647,87

8.       Hitthaller + Trixl, Leoben                                                                         EUR        299.432,30

9.       Strabag AG, Leibnitz                                                                               EUR        314.323,85

10.     Teerag – Asdag AG, Frauental                                                                EUR        330.568,34

11.     Asphalt Gesellschaft Riegler GmbH & Co KG, Klagenfurt                        EUR        346.291,10

12.     Bauunternehmung Ing. Röck GesmbH, Ehrenhausen                                 EUR        393.104,40

 

Die anbietenden Firmen sind bekannt. Die Prüfung u. Beurteilung erstreckte sich auf jene Angebote, die aus wirtschaftlichen u. technischen Gesichtspunkten für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Es sind dies aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Firmen Swietelsky BaugmbH, Kostmann GesmbH, u. HTL Bau GmbH.

 

Die Position 03222D (Mehrzweckrohr aus PVC) wurden von der Fa. Swietelsky sehr niedrig ausgepreist. Die Positionen 07128A Z ( Leistenstein Granit ), 07129B Z ( Randstein Beton ) sowie 07152A ( Pflasterstreifen Granit ) wurden von der Firma Swietelsky hoch ausgepreist.

Gemäß Pkt. 16 der Vorbemerkungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Bauvolumen ohne Angabe von Gründen jederzeit einzuschränken sowie einzelne Positionen oder Teile der Ausschreibung ersatzlos zu streichen. Mehr-oder Minderleistungen sind entgegen der ÖNORM bei Unter-bzw. Überschreitung normgemäßer Grenzen zu den angebotenen Einheitspreisen auszuführen. Es wird auf die einzelnen Vergleichsaufstellungen verwiesen.

 

Asphaltierung Schulsiedlung

 

 

Swietelsky

Kostmann

HTL Bau

Erdarbeiten

8.130,17

6.671,57

12.131,63

Entwässerungsarb.

15.531,96

9.445,62

7.128,90

Oberbauarbeiten

12.907,20

9.475,20

11.964,00

Deckenarbeiten

49.386,60

59.412,60

64.320,60

Nebenarbeiten

2.319,60

4.709,40

4.665,00

Regiearbeiten

1.865,86

2.277,36

3.143,33

Summe

90.141,39

91.991,75

103.353,46

 

Parkplatzerrichtung F. Kandlerstrasse

 

 

Swietelsky

Kostmann

HTL Bau

Erdarbeiten

6.460,45

12.129,31

10.637,02

Entwässerungsarb.

12.852,01

45.780,88

40.270,10

Oberbauarbeiten

38.002,68

41.736,72

33.796,98

Deckenarbeiten

39.148,86

22.671,00

29.258,58

Nebenarbeiten

Strassenausrüstung

58.630,81

34.124,16

46.464,72

Regiearbeiten

2.798,78

3.416,04

4.714,99

Summe

157.893,59

159.858,11

165.142,39

 

Die oben angeführten Preise verstehen sich inkl. MWSt.

In der Berechnung wurden die anteilsmäßigen Regieleistungen bereits berücksichtigt.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2003 den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Gemeinderat den Billigstbieter vorzuschlagen.

Der Bgm. stellt den Antrag, im Sinne der Beschlussfassung des Bauausschusses dem Billigstbieter, Fa. Swietelsky, mit einer Angebotssumme von € 248.034,98 (inkl. MWSt.) die Aufträge für die Parkplatzerrichtung Franz-Kandler-Straße und die Asphaltierung der Schulsiedlung vorbehaltlich einer 14-tägigen Stillhaltefrist zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

DI Lesky ergänzt, dass im Zuge der Parkplatzerrichtung Franz-Kandler-Straße Grund der GKE in Anspruch genommen wird. Diese Flächen sind auch in den Plan mit eingeflossen. Gespräche in Bezug auf Grundkauf oder andere mögliche Übereinkommen müssen mit der GKE geführt werden.

Der Bgm. spricht in diesem Zusammenhang den Beschäftigten der GKE, die sich für die Realisierung dieses Projektes besonders eingesetzt haben, Dank aus. Er ergänzt, dass im besonderen Herrn Ing. Doppelreiter und Herrn Ing. Strohmeier Dank für die rasche Durchführung gebührt.

 

Pkt. 9) Mittelfristiger Finanzplan:

Dazu wird dem Gemeinderat vom Bgm. das Schreiben der Steiermärkischen Landesregierung an Hand einer Folie zur Kenntnis gebracht.

Der Bgm. erklärt, dass der Haushaltsvoranschlag Ausgang für die Erstellung des mittelfristigen Finanzplanes bildet.

Dieser Plan soll vor allem dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung darlegen, wie viele Gemeinden in der Lage sind den ordentlichen Haushalt auszugleichen.

Der Bgm. informiert den Gemeinderat über die im mittelfristigen Finanzplan im AOH aufgenommen Vorhaben für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007.

 

2004

2005

2006

2007

-

Sporthalle

Sporthalle

Sporthalle

-

€ 100.000,00

€ 100.000,00

€ 100.000,00

Straßen

Straßen

Straßen

Straßen

€ 100.000,00

€ 100.000,00

€ 100.000,00

€ 100.000,00

-

Grundankauf

-

-

-

€ 350.000,00

-

-

Halle

Halle

Halle

Halle

€ 1.142.500,00

€ 1.300.000,00

€ 300.000,00 (AOH)

-

-

-

€ 1.195.400,00 (OH)

€ 895.500,00 (OH)

 

Frau Doppelreiter bringt dem Gemeinderat die Bedeckung der gewünschten Ausgaben für die nächsten Jahre wie folgt zur Kenntnis:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittelfristiger Finanzplan 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordentlichen Haushalt

 

 

2004

2005

2006

2007

2006

2007

Kultur und Veranstaltungshalle

1.142.500,00

1.300.000,00

300.000,00

 

1.195.400,00

895.500,00

Bedeckung

 

 

 

 

 

 

 

Bedarfszuweisung

300.000,00

300.000,00

300.000,00

 

300.000,00

 

 

Anteilsbeträge

842.500,00

833.000,00

 

 

 

 

 

Rücklagen

 

167.000,00

 

 

 

 

 

 

1.142.500,00

1.300.000,00

300.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sanierung Gemeindestraßen

100.000,00

100.000,00

100.000,00

100.000,00

 

 

 

Bedeckung

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagen

 

70.000,00

100.000,00

100.000,00

 

 

 

Anteilsbeträge

100.000,00

30.000,00

 

 

 

 

 

 

100.000,00

100.000,00

100.000,00

100.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sporthalle

 

100.000,00

100.000,00

100.000,00

 

 

 

Bedeckung

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagen

 

100.000,00

100.000,00

100.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundankauf

 

350.000,00

 

 

 

 

 

Bedeckung

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagen

 

350.000,00

 

 

 

 

 

 

Frau Doppelreiter berichtet über die mündliche Zusicherung seitens des Landes, dass die Marktgemeinde Lannach weitere drei Mal je € 300.000,00 an Bedarfszuweisungen erhalten wird.

Im Jahr 2006 wird das Bauvorhaben der Halle abgeschlossen sein, jedoch sind der Gemeinde Bedarfszuweisungen für die Kultur- und Veranstaltungshalle für dieses Jahr versprochen worden. Es ist nicht erlaubt, diese Bedarfszuweisungen im OH zu veranschlagen.

Aus diesem Grund werden diese im AOH eingenommen und dem OH als vorschussweise Anteilsbeträge rückgeführt.

Frau Doppelreiter ergänzt, dass die Sozialhilfeverbandsumlage laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg jährlich um 8%, die Ertragsanteile und die Landesumlage jährlich um 1% erhöht werden. Alle Ausgaben, die eine Erhöhung erwarten, wurden erhöht, alle Einnahmen wurden gleich gelassen.

Nach kurzer Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag, den mittelfristigen Finanzplan zu genehmigen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Weiters stellt der Bgm. den Antrag, den gefassten Beschluss gem. § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes als dringlich zu erklären.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Dringlichkeitsantrag „Vergabe Gestaltung Kreisverkehr Industriestraße“:

Der Bgm. erinnert, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung den Beschluss gefasst hat, seitens der Firma Micko Kosten für die Gestaltung des Kreisverkehrs Lannach Ost einzuholen und den Gemeindevorstand zur Auftragsvergabe zu ermächtigen, sofern sich die Kosten im Rahmen bewegen.

DI Lesky informiert, dass das Angebot der Firma Micko mit einer Auftragssumme von € 6.580,00 (inkl. MWSt.) bereits im Marktgemeindeamt eingelangt ist.

Der Bgm. ist der Meinung, die Beschlussfassung in Hinblick auf die Auftragsvergabe in der heutigen Gemeinderatssitzung herbeizuführen.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Auftrag für die Gestaltung des Kreisverkehrs Lannach Ost mit einer Summe von € 6.580,00 (inkl. MWSt.) an die Firma Micko zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Kassier Fröhlich befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

Dringlichkeitsantrag „Malerarbeiten Kreislerkapelle“:

Der Bgm. informiert, dass das Dach der Kreislerkapelle im vergangenen Spätherbst mit Unterstützung der Lagerhausgenossenschaft erneuert wurde. Die Arbeiten wurden in Eigenregie durchgeführt.

Im AOH des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2003 sind für Sanierungsarbeiten an der Kreislerkapelle € 1.500,00 vorgesehen.

Der Bgm. ergänzt, dass die Kapelle im Jahre 1981 renoviert und die Malerarbeiten seitens der Firma Harkam durchgeführt wurden.

Herr Harkam hat die Kapelle bereits vor Ort besichtigt und ein Anbot für die nötigen Arbeiten in der Höhe von € 1.180,80 (inkl. MWSt.) gelegt.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Firma Harkam den Auftrag für die Malerarbeiten mit einer Angebotssumme von € 1.180,00 (inkl. MWSt.) zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Dringlichkeitsantrag „Verlängerung des Kaufvertrages zwischen der Marktgemeinde Lannach und der Firma Url“:

Der Bgm. teilt mit, dass am Montag, dem 30.06.2003, ein Treffen mit dem Obmann der Lagerhausgenossenschaft Herrn Alois Papst, Herrn Direktor Hütter und mit dem Geschäftsführer der Firma Url, Herrn Direktor Kapaun, stattgefunden hat.

Ihm wurde seitens der Herren mitgeteilt, dass der Vertrag zwischen der RWA, der Lagerhausgenossenschaft Graz-Land und der Firma Url zum Abschluss gebracht werden konnte und somit der Errichtung des Gebäudes am Standort Lannach nichts mehr im Wege steht. Im März 2004 soll das Verkaufsgeschäft bereits aufgenommen werden.

Der Bgm. ruft dem Gemeinderat den Beschluss in Erinnerung, der in diesem Zusammenhang am 11.12.2002 gefasst wurde. Es wurde beschlossen, die Frist, mit der die auflösende Bedingung des Kaufvertrages vom 12.09.2000 Punkt IV Gemeinde Lannach – F. Url in Kraft tritt, um sechs Monate, das ist der 30.06.2003, zu verlängern.

Seitens der Herren wurde die Bitte an den Bürgermeister gerichtet, die auflösende Bedingung des Kaufvertrages um weitere vier Monate, das ist der 31.10.2003, zu verlängern, um eine Rechtssicherheit gewährt zu bekommen.

Der Bgm. stellt den Antrag, die Frist, mit der die auflösende Bedingung des Kaufvertrages vom 12.09.2000 Punkt IV Gemeinde Lannach – F. Url in Kraft tritt, um weitere vier Monate, das ist der 31.10.2003, rückwirkend ab 30.06.2003 zu verlängern.

GR Dr. Thaller enthält sich seiner Stimme. Die restlichen 13 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.

GR Dr. Thaller enthält sich seiner Stimme, da er das Verhalten der Herren als unpassend ansieht. Er kritisiert, dass sie am letzten Tag der Frist erscheinen und eine Beschlussfassung seitens des Gemeinderates erwarten. In anderen Fällen ist man nicht so kulant.

 

 

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag „Aufnahme einer Mitarbeiterin in der Gemeindeverwaltung“:

Der Bgm. stellt den Antrag, Frau Stary Sylvia als Mitarbeiterin in der Gemeindeverwaltung mit Wirkung vom 01.07.2003 aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgt als Karenzvertretung und die Einstufung in d1.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.




 

*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird

*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

 

 

 

 

 

 

 

Schluss der Sitzung: 20:20 Uhr

 

 

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 11 Seiten.

 

 

Genehmigt - unterschrieben

 

 

Lannach, am .................................................

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                                                                          Schriftführer

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.