MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
Verhandlungsschrift
über die
Sitzung des Gemeinderates
am 10. Februar 2003 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 31.01.2003 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister: Josef Niggas
Vizebürgermeister: Ing. Gerhard Flecker
Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich
GR. Matthias Pinter GR. Rosana Scheiring
GR. Raimund Krenn GR. Franz Haas
GR. Bernd Hoffmann GR. Christine Hubmann
GR. Anton Steiner GR. Erich Lang
GR. Gerald Kienreich GR.
GR. Dr. Herbert Thaller GR.
GR. Ing. Franz Doppelreiter GR.
GR. Mag. Hildegard Neckermann GR.
Außerdem waren
anwesend:
Mag. Helmut Hödl
DI Roland Lesky
Direktor Johannes Geiger und Ing. Hoffmann von der GWS
Mag. Fischbäck und Frau Maria Gschaider von der Caritas
Entschuldigt waren:
Nicht entschuldigt
waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolles vom 21.01.2003
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner
7. Seniorenwohnheim – Errichtung
8. Vertrag Caritas – Marktgemeinde Lannach
9. Adaptierung Räumlichkeiten Rotes Kreuz Lannach
10. Beleuchtung Breitenbachstraße
11. Beleuchtung Jägerweg
12. Bericht Kassaprüfung vom 20.01.2003
13. Verkaufsangebot Liegenschaft „Gertrude Pauritsch“
14. Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder der KEG
Pkt. 1) Eröffnung
der Sitzung:
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 18:30 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und –bediensteten sowie alle erschienenen Zuhörer.
Pkt. 2)
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:
An Hand der Einladungskurrende stellt der Bgm. fest, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.
Pkt. 3)
Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:
Es wird festgestellt, dass 15 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.
Pkt. 4)
Genehmigung des Protokolles vom 21.01.2003:
Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll vom 21.01.2003 in der
vorliegenden Form zu genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 5) Bericht
des Bürgermeisters:
Der Bgm. berichtet, dass Herr Ing. Gerhard Kuess ein Schreiben an den Gemeinderat gerichtet hat, in dem er im Namen der FMZ Frauentalerstraße Errichtungs- und BetriebsgmbH für die zuvorkommende Bearbeitung des Förderungsansuchens Geh- und Radweg sowie für die rasche Prüfung und Anweisung herzlich dankt.
Der Bgm. ergänzt, dass die Marktgemeinde Lannach für den Geh- und Radweg € 7.461,50 am 31.01.2003 an finanzieller Unterstützung seitens des Landes erhalten hat.
Weiters teilt der Bgm. mit, dass ebenfalls die zugesagten Bedarfszuweisungsmittel für den Wirtschaftshof und das Altstoffsammelzentrum am 23.01.2003 eingelangt sind.
Der Gemeinderat hat sich in einer der letzten Sitzungen geeinigt, die Tierkadaverkühlanlage sowie den Baucontainer aus dem Inventar der Gemeinde auszuscheiden und zum Verkauf anzubieten.
Der Bgm. berichtet, dass nach ordnungsgemäßer Ausschreibung Herr Niggas Josef vom Gasthaus Niggas als einziger Interesse an der Tierkadaverkühlanlage bekundet hat. Dieser ist bereit, € 300,00 dafür zu bezahlen.
Für den Baucontainer haben sich zwei Interessenten gemeldet. Herr Alois Maier (Trockenbau Maier) war mit € 100,00 der Bestbieter.
Die Vergabe wurde in der letzten Vorstandssitzung beschlossen und die betroffenen Personen sind bereits schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt worden.
Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:
GR Steiner erinnert an eine der letzten Planungsausschusssitzungen, in der der Bürgermeister bekannt gab, dass das vom Gemeinderat beschlossene symbolische „Tor zur Weststeiermark“ am Kreisverkehr Internorm nicht errichtet werden soll.
Er macht darauf aufmerksam, diesen Beschluss im Falle der Nichterrichtung aufzuheben.
Der Bgm. entgegnet ihm, dass die Kultur- und Veranstaltungshalle ein markantes Symbol für die Marktgemeinde Lannach darstellen wird. Er stimme dafür, den Erdhügel im besagten Kreisverkehr nur zu bepflanzen. Die gefassten Beschlüsse in Bezug auf diesen Punkt werden selbstverständlich nach Vorliegen eines Planes zur Gestaltung und nach Auftragsvergabe aufgehoben.
Weiters erkundigt sich GR Steiner, ob alle Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung, die in Hinblick auf den Dringlichkeitsantrag „Personalangelegenheiten“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst worden sind, bereits vollzogen wurden.
Der Bgm. bestätigt ihm dies.
In Bezug auf die von Kassier Fröhlich gestellte Anfrage, die neue Verwaltungsreform betreffend, teilt der Bgm. mit, dass ihm dahingehend keine näheren Details und Vorgangsweisen bekannt sind.
GR Scheiring erkundigt sich, ob auch im heurigen Jahr ein Kinder- und Jugendschitag seitens der Marktgemeinde Lannach veranstaltet wird und bittet um nähere Informationen. Sie weist aber auch auf mögliche Alternativen hin. (ausreichend Eis im heurigen Jahr)
Weiters bekrittelt sie die zu niedrigen Bänke bei den Kettischgründen. Sie wirft ein, dass es alten Menschen nicht möglich ist, sich während eines Spazierganges niederzusetzen, um sich auszuruhen.
Weiters regt sie an, das Eis am Hauptplatz, beim Zahnarzt, sowie bei Dr. Pruckner zu entfernen solange die Witterungsverhältnisse so optimal sind. Die eisigen Stellen schränken die Parkflächen drastisch ein und bereiten Fußgängern Schwierigkeiten.
Der Bgm. teilt ihr zu ihrer ersten Anfrage mit, dass der Kinder- und Jugendschitag am 19.02.2003 auf der Hebalm stattfinden wird und dazu auch eine Postwurfsendung an die Bevölkerung ergangen ist.
In Bezug auf die Sitzbänke bei den Kettischgründen entgegnet er ihr, dass die Bänke, die sich in der Freiluftklasse befinden, für Kinder gedacht sind. Sobald es wärmer wird, wird er die Aufstellung einer Bank in Normalgröße veranlassen.
Zu ihrer dritten Anfrage teilt er ihr mit, dass die Fuhrparkmitarbeiter versuchen werden, das Eis an den besagten Stellen zu beseitigen.
GR Haas erinnert, dass dem Tourismusverband der Ankauf von Verkaufsständen versprochen wurde. Er erkundigt sich, ob diese bereits in Auftrag gegeben worden sind.
Der Bgm. gibt ihm zur Antwort, dass dem Tourismusverband kein Versprechen dahingehend abgegeben wurde. Im Rahmen der Partnerschaftsaktivitäten hat sich herausgestellt, dass die Stände, die die Marktgemeinde Lannach in Verwendung hatte, Verkaufsstände von Privatpersonen waren.
Aus diesem Grund wurde im Voranschlag ein Betrag für den Ankauf vorgesehen. In der letzten Vorstandssitzung wurde der Beschluss gefasst, der Firma Alpha Nova den Auftrag zur Lieferung von drei Verkaufsständen zu je € 510,00 zu erteilen.
Nachstehende Dringlichkeitsanträge werden gestellt:
Bgm.: „Firma GISQuadrat – Leitungskataster-Kanal“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Bgm.: „Pädagogischer Schulschilling“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Bgm.: „Erhöhung Voranschlagsposition „Neujahrsempfang““ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 9)
Adaptierung Räumlichkeiten Rotes Kreuz Lannach:
DI Lesky teilt dem Gemeinderat mit, dass in den bestehenden Räumlichkeiten des Hauses „Schwarzwiesenstraße 7“, die zuvor als Lagerräume für die Familien Pievetz, Huber und Fürnschuss dienten, ein Schulungsraum für das Rote Kreuz errichtet werden soll.
An Hand einer Folie bringt er dem Gemeinderat die zu verrichtenden Arbeiten sowie die Billigstbieter wie folgt zur Kenntnis:
Bodenlegearbeiten: Distanzbodenkonstruktion
mit dazwischenliegender Wärmedämmung, Homogen V100,
Linolboden Tilo-Flamingo inkl. Sockelleisten,
ca. 25 m²
|
Fa.
Parkett Polanec, 8501 Lieboch |
EUR 2.093,34 |
|
Fa.
Siegfried Deutsch GmbH, 8570 Voitsberg |
EUR 2.490,00 |
|
Fa.
Harkam Ges.b.R., 8502 Lannach |
EUR 2.760,00 |
Elektroinstallationsarbeiten:
Adaptierung
der Elektroinstallation, Außen-SSD, Demontage alter Leitungen
|
Elektro
Langmann & Co OEG, 8502 Lannach |
EUR 324,00 |
|
Elektro
Max GesmbH, 8524 Bad Gams |
EUR 657,00 |
|
Elektro
Prettner, 8511 St.Stefan |
Kein
Anbot |
Kunststofffenster/Türen: Demontage der alten
Außentürelemente, Einbau einer Balkontüre inkl. Oberlichte und Sonnenschutz,
Einbau
eines Fensterelements mit Oberlichte und Sonnenschutz, Granitstufenbänke
|
Lagerhaus
regGenmbH, 8502 Lannach |
EUR 1.375,87 |
14
Tage netto |
|
Karl
Fürst KEG, 8511 St.Stefan |
EUR 1.755,71 |
8
Tage 2 % Skonto |
|
Fa.
Josko.Partner Franz Geldner, 8502 Lannach |
EUR 2.566,67 |
10
Tage 3 % Skonto |
Nach kurzer Diskussion und Beantwortung der aufgetretenen Fragen durch DI Lesky stellt der Bürgermeister den Antrag, den erwähnten Billigstbietern, Parkett Polanec aus Lieboch (€ 2.093,34), Elektro Langmann & Co OEG aus Lannach (€ 324,00) und dem Lagerhaus Lannach (€ 1.375.87), die Aufträge für die jeweiligen Arbeiten zu erteilen. Die angeführten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
DI Lesky teilt mit, dass Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Fliesenlegearbeiten von Mitarbeitern des Roten Kreuz in Eigenregie durchgeführt werden könnten, da zur Zeit ein gelernter Installateur seinen Zivildienst beim Roten Kreuz Lannach versieht.
Kassier Fröhlich ist der Meinung, eine Firma mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen, denn nur in diesem Fall ist eine Gewährleistung gegeben.
Material/Heizung/Sanitärinstallation,
Fliesen
Die
durchzuführenden Arbeiten werden vom RK Lannach in Eigenregie durchgeführt.
Einbau
einer Brausetasse, Erneuerung des Warmwasserspeichers
|
Fa.
Josef Bodlos GesmbH, 8501 Lieboch |
EUR
1.190,20 |
Bei
Rechnungserhalt 3 % Skonto |
|
Fa.
Perl GesmbH, 8200 Gleisdorf |
EUR
1.243,53 |
10
Tage 2 % Skonto |
|
Fa.
Flanyek GesmbH, 8510 Stainz |
EUR
1.465,68 |
8
Tage 3 % Skonto |
Material
Fliesen 6m² ca. EUR 200,00
Rohrverkleidung ca. EUR 200,00
Gesamtsumme der Billigstbieter u.
Materialkosten Summe EUR 5.383,41
Nach weiterer kurzer Diskussion stellt der Bgm. den Antrag, aus
Sicherheits- und Gewährleistungsgründen Anbote für die zu verrichtenden
Arbeiten einzuholen und dem daraus resultierenden Billigstbieter den Auftrag zu
erteilen und bittet den Gemeinderat um seine Zustimmung für die zu
vollziehenden Maßnahmen. Die Fliesenlegearbeiten werden vom Roten Kreuz
durchgeführt.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
GR Hoffmann bedankt sich im Namen des Roten Kreuz beim Gemeinderat für die positive Erledigung der Anliegen.
Pkt. 7) Seniorenwohnheim – Errichtung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt heißt der Bürgermeister die
Herren Direktor Johannes Geiger und Ing. Hoffmann von der GWS recht herzlich
willkommen.
Der Bgm. erklärt dazu, dass dieses Thema bereits in der
letzten Planungsausschusssitzung auf der Tagesordnung gestanden hat und die
möglichen Varianten der Errichtung und Finanzierung von den Herren präsentiert
wurden.
Er ergänzt, dass sich der Planungsausschuss einstimmig
darauf geeinigt hat, der Variante der Baurechtseinräumung den Vorzug zu geben.
Direktor Geiger übernimmt die Wortführung und erklärt,
dass zwei Realisierungsvarianten für das Seniorenwohnheim denkbar wären:
1. Baubetreuung:
Die Gemeinde ist Bauherr und lässt für sich ein Objekt errichten. In
diesem Fall bleibt die Gemeinde Grundstücks- und Objekteigentümer, gibt jedoch
dem Bauträger den Auftrag, das Gesamtprojekt zu gewissen Modalitäten zu
realisieren. Es ergibt sich dadurch der Vorteil für die Gemeinde, dass nur ein
Ansprech- und Haftungspartner gegeben ist.
2. Baurecht:
Die Gemeinde stellt als Grundstückseigentümer ein Grundstück zu einem
symbolischen Entgelt zur Verfügung. Der Bauträger (GWS) erhält das Baurecht für
einen gewissen Zeitraum. Als Zeitraum wird meist jener angenommen, bis das
Projekt wieder ausfinanziert ist. Im Anschluss daran wird das Objekt samt
Grundstück wieder an die Gemeinde kostenlos rückübereignet.
Diese
Variante bringt der Gemeinde zwei wesentliche Vorteile:
a) sämtliche Finanzierungsdarlehen werden von der GWS aufgenommen
b) Projekte fallen nicht in die Landesvergabeverordnung
Direktor Geiger weist darauf hin, dass ohne Wohnbauförderungsmittel die Realisierung eines Seniorenwohnheimes nur sehr schwer durchführbar ist. Bei Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmitteln wird ein Bankdarlehen aufgenommen, wobei der Förderungsgeber Zuschüsse, die natürlich später verzinst zurückzuzahlen sind, für die Annuitätenzahlungen zur Verfügung stellt.
Die Laufzeit beträgt ungefähr 41 Jahre.
Die monatliche Belastung pro Bett beläuft sich auf ca. € 90,00 bis € 120,00 zu Beginn der Laufzeit.
Bei vollständigem Verzicht auf Fördermittel würde sich vergleichbar ein Belastungsbetrag von ca. € 195,00/Bett/Monat ergeben.
In Vorgesprächen wurde seitens der GWS bereits das Angebot gemacht, zwei andere Wohnbauprojekte, für die Fördermittel bereits gesichert sind, zurückstellen und stattdessen das Seniorenwohnheim in der Marktgemeinde Lannach in Angriff zu nehmen.
In diesem Fall wären die Schritte für die Wohnbauförderung wie folgt einzuhalten:
Grundstücksbeurteilung, Bauverfahren mit Erteilung einer rechtskräftigen Baubewilligung à Prüfung der Unterlagen durch das Land à Detailplanung und Ausschreibung, Kostenfeststellung à abermalige Prüfung durch das Land („Regierungseinreichung“) Beschlussfassung über genehmigte Kostenà Förderungsmittel ausgeteilt
Als Vorbereitungszeit für das Projekt wird ein Zeitrahmen von 8- 12 Monaten als realistisch angesehen.
Direktor Geiger weist auf die Bedingung hin, dass der Sozialhilfeverband Deutschlandsberg den entsprechenden Bedarf an Pflegebetten bestätigen muss.
Abschließend erklärt er dem Gemeinderat die Rechtskonstruktion in Hinblick auf eine Baurechtseinräumung wie folgt:
Die Marktgemeinde Lannach räumt der GWS ein Baurecht für ca. 40 bis 42 Jahre ein. Die GWS verpflichtet sich nach dieser Zeit, das Objekt entgeltlos und in einwandfrei erhaltenem Zustand an die Gemeinde rückzuübereignen. Die GWS schließt mit der Marktgemeinde Lannach einen Generalmietvertrag ab. In weiterer Folge macht die Marktgemeinde Lannach einen Untermietvertrag mit dem Betreiber.
Ing. Hoffmann kommt zu Wort und erklärt dem Gemeinderat, dass sich auf Grund der vorgegebenen Bettenanzahl von 42 Stück eine förderbare Nettonutzfläche von 2.100 m2 ergibt. Dies ergibt in weiterer Folge Gesamtherstellungskosten (netto, ohne Einrichtung) von ca. 2,8 Millionen Euro. In diesen Gesamtherstellungskosten sind sämtliche Dienstleistungen, wie zum Beispiel Honorare, Planung, Bauaufsicht, Bauverwaltung, inkludiert. Die monatliche Annuität für die erwähnten Gesamtherstellungskosten beträgt rund € 4.300,00 auf Basis von 4 % Verzinsung. Dies ergibt ca. € 100/Bett. Die Laufzeit beträgt 41 Jahre, wobei die monatliche Tilgung der Annuität jährlich um 1,5 % steigt.
Kassier Fröhlich ist der Meinung, über eine freie Finanzierung nachzudenken.
Direktor Geiger bringt dazu folgenden Vergleich:
geförderte Variante: € 90,00/Bett und Monat
frei finanzierte Variante: € 193,00/Bett und Monat
Nach eingehender Diskussion ruft der Bgm. den einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschluss vom 28.05.2002 mit folgendem Wortlaut in Erinnerung :
„Der
Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat den Beschluss fassen möge, dass er
grundsätzlich damit einverstanden ist, dass die Firma Constructbau als
Errichter und die Caritas als Betreiber des Heimes von der Gemeinde gewünscht
werden.
Der
bestehende Vertrag mit der Tukra soll von einem Juristen beurteilt werden.“
Der Bgm. stellt den Antrag, den Teil des Beschlusses vom 28.05.2002, in dem der Wunsch, die Firma Constructbau als Errichter zu sehen, vom Gemeinderat geäußert wurde, aufzuheben.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiters stellt der Bgm. den Antrag, dass der Gemeinderat den
Grundsatzbeschluss fassen möge, die Wohnbaugesellschaft GWS mit der Errichtung
des Seniorenwohnheimes im Wege der Baurechtseinräumung und mit
Wohnbauförderungsmitteln zu beauftragen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Auf Anregung von GR Steiner stellt der Bgm. den Antrag, Überschüsse aus der Vermietung an die Caritas als Rücklagen zu verwenden.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 10)
Beleuchtung Breitenbachstraße:
DI Lesky bringt dem Gemeinderat an Hand einer Folie die drei möglichen Varianten sowie die dafür anfallenden Kosten wie folgt zur Kenntnis:
VARIANTE 1 – Anwesen
Stachel – Schöninger
4 Stk. Mastausleger
€ 208,28
4 Stk. Mastansatzleuchte
Type KSAH 80/125 € 617,20
4 Stk. Quecksilberdampfhochdrucklampe
Type TPL-N80W € 19,04
Kosten Steg:
Straßenbeleuchtungszuspannung, Lampenmontage,
Material, Arbeitszeit ca. €
4.600,--
€
5.444,52
+
20 % MWSt. €
1.088,91
Summe € 6.533,43
VARIANTE 2 – Zwei zusätzliche Lichtpunkte Anwesen
Schöninger – Tretnjak
1 Stk. Mastausleger
€
52,07
1 Stk. Mastansatzleuchte
Type KSAH 80/125 €
154,30
1 Stk. Quecksilberdampfhochdrucklampe
Type TPL-N80W €
4,76
Kosten Steg:
Straßenbeleuchtungszuspannung, Lampenmontage,
Material, Arbeitszeit ca. € 870,--
€
1.081,13
+
20 % MWSt. €
216,23
Summe € 1.297,36
VARIANTE 3 – Vier zusätzliche Lichtpunkte bis
Anwesen Haas
4 Stk. Gerade
abgesetzte Stahlrohrmaste LPH 6m, Type: MK 60/60 €
742,40
4 Stk. Mastaufsatzleuchte
Type KPANH 43/80/125 1K € 652,52
4 Stk. Mastendverschlüsse
Type MV III + HPL-N 80W € 110,72
Kosten Steg: Kabellegearbeiten, Lampenmontage, Material,
Arbeitszeit ca. €
3.200,--
Kosten Grabarbeiten, Strassendurchbohrung,
Fuhrpark ca. € 1.800,--
€
6.505,64
+
20 % MWSt. €
1.301,13
Summe € 7.806,77
GESAMT:
VARIANTE 1, VARIANTE 2,
VARIANTE 3
€15.637,56
Der Bgm. erwähnt, dass diese Maßnahmen im heurigen Jahr budgetär nicht vorgesehen sind.
GR Scheiring ist der Meinung, die gesamte Breitenbachstraße auszuleuchten. Nur gewisse Teile mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen, erachtet sie als nicht sinnvoll.
Kassier Fröhlich meint, dass die Installation einer Straßenbeleuchtung im Bereich des Waldes notwendig wäre.
Der Bgm. teilt mit, dass es in der Gemeinde einige stark frequentierte Straßen ohne Beleuchtung gibt und deren Anrainer auch die Errichtung dieser wünschen. Er bittet den Gemeinderat Überlegungen anzustellen, wie viel Geld die Marktgemeinde Lannach für Straßenbeleuchtung ausgeben soll und weist auch auf die Folgekosten hin. Jedoch betont er ausdrücklich, ihn nicht miss zu verstehen, da er von der Notwendigkeit überzeugt ist.
GR Ing. Doppelreiter teilt mit, dass er dieses Gebiet im Beisein eines Fachmannes besichtigt hat. Er ist der Meinung, diesen Bereich aus Sicherheitsgründen (hohe Geschwindigkeit vorbeifahrender Autos) auf jeden Fall auszuleuchten. Die derzeitige Situation ist besonders für Frauen und Kinder äußerst gefährlich und unangenehm.
Der Bgm. ist ebenfalls der Meinung, auch das Waldstück auszuleuchten. Jedoch müssen vor Realisierung dieses Projektes genaue Kosten eingeholt werden. Er schlägt vor, die Kostenschätzung um den Bereich „Haas“ bis „Pichler“ zu erweitern. Jedoch muss festgehalten werden, dass in Bezug auf Straßenbeleuchtungen keine weiteren Projekte im heurigen Jahr in Angriff genommen werden. Im nächsten Jahr wird im Budget wieder ein Betrag für einen weiteren Straßenzug vorgesehen sein.
GR Pinter erachtet die Beleuchtung des Gebietes „Haas“ bis „Pichler“ dann als sinnvoll, wenn in diesem Bereich auch an die Errichtung eines Gehsteiges gedacht wird. Er ist der Meinung, im heurigen Jahr lediglich den Bereich „Haas“ bis „Lenhardt“ mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen.
GR Pinter stellt den Antrag, im heurigen Jahr lediglich den verbauten Teil der Breitenbachstraße mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen. Über die Beleuchtung des Bereiches „Haas“ bis „Pichler“ sollen im neuen Jahr Überlegungen angestellt werden.
GR Steiner schließt sich der Meinung von GR Pinter an.
Nach kurzer Diskussion stellt der Bgm. den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis eine Kostenermittlung für den Zusammenschluss der Beleuchtung vom Anwesen „Haas“ bis zum Anwesen „Pichler“ vorliegt.
Der Bgm.
lässt nun über den Antrag von GR Pinter abstimmen:
GR Steiner, GR Pinter und GR
Kienreich stimmen für den Antrag. Die restlichen 12 Gemeinderäte stimmen
dagegen. Demnach gilt dieser Antrag als abgelehnt.
Der Bgm.
lässt nun über seinen Antrag abstimmen:
GR Steiner, GR Pinter und GR
Kienreich enthalten sich ihrer Stimme. Die restlichen 12 Gemeinderäte stimmen
dafür. Demnach gilt dieser Antrag als angenommen.
Pkt. 11)
Beleuchtung Jägerweg:
VARIANTE 1 – Lichtpunkt Anwesen Jungmayr
1 Stk. Mastausleger
€ 52,07
1 Stk. Mastansatzleuchte
Type KSAH 80/125 € 154,30
1 Stk. Quecksilberdampfhochdrucklampe
Type TPL-N80W € 4,76
Kosten Steg: Straßenbeleuchtungszuspannung,
Lampenmontage, Material, Arbeitszeit
ca. € 900,00
€ 1.111,13
+
20 % MWSt. € 222,23
Summe € 1.333,36
VARIANTE
2 – Drei zusätzliche Lichtpunkte bis Anwesen Selmeister
3 Stk. Gerade
abgesetzte Stahlrohrmaste LPH=6m, Type: MK 60/60 € 556,80
3 Stk. Mastendverschlüsse
Type MVIII € 68,76
3 Stk. Mastaufsatzleuchte
Type: KPANH 43/80/125 1K € 489,39
3 Stk. HPL
– N 80 W € 14,28
Kosten Steg: Kabellegearbeiten, Lampenmontage, Material,
Arbeitszeit ca. € 3.200,00
Grabarbeiten u. Aufwand Fuhrpark ca. € 700,00
€ 5.029,23
+
20 % MWSt. € 1.005,85
Summe € 6.035,08
GESAMT: VARIANTE 1 und
VARIANTE 2 € 7.368,44
Der Bgm. erwähnt, dass die Zustimmungen seitens der Grundeigentümer in diesem Bereich notwendig sind, jedoch der Beschluss für die Errichtung ungehindert gefasst werden kann.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat für diese Maßnahmen
seine Zustimmung erteilen möge.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 12) Bericht
Kassaprüfung vom 20.01.2003:
GR Steiner stellt den Antrag,
den Bericht der Kassaprüfung vom 20.01.2003 unter Ausschluss der Öffentlichkeit
zu behandeln.
Der Bgm. enthält sich seiner
Stimme. Die restlichen 14 Gemeinderäte stimmen dafür.
Demnach gilt der Antrag als
angenommen.
Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit
behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.
Pkt. 8) Vertrag Caritas – Marktgemeinde Lannach:
Zu diesem Tagesordnungspunkt heißt der Bürgermeister Frau Maria Gschaider und Herrn Mag. Fischbäck von der Caritas recht herzlich willkommen.
Der Vertragsentwurf wird dem Gemeinderat von Herrn Mag. Fischbäck an Hand von Folien vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Die dabei auftretenden Fragen seitens des Gemeinderates konnten wunschgemäß von den Vortragenden beantwortet werden.
Nach kurzer Diskussion einigt man sich, folgende Änderungen im Vertrag vorzusehen:
Pkt. 5) „Mietzins“:
Folgender Text wird nach dem 3. Absatz eingefügt: „Sollte die Tagsatzobergrenzenverordnung gem. § 13 (2) des Sozialhilfegesetzes des Landes Steiermark aufgehoben werden oder das Sozialhilfegesetz des Landes Steiermark außer Kraft treten, so treten an dessen Stelle die entsprechenden Nachfolgenormen.“
Das Wort „Hauptmietzins“ im 1. Absatz wird in „Mietzins“ geändert. Im 3. Absatz wird das Wort „Hauptmietzins“, welches in Klammer steht, gestrichen.
Der 4. Absatz wird wie folgt geändert:
„Die auf das Mietobjekt entfallenden Betriebskosten sind von der Mieterin zu tragen.“
Pkt.6) „Einsichtsrecht“:
„ ... oder eine von dieser beauftragte Person ...“ wird wie folgt abgeändert: „ ... oder von dieser beauftragte Personen ...“.
Pkt. 7)
„Besichtigungsrecht“:
„ ... oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen, ...“ wird wie folgt abgeändert: „ ... oder durch Beauftragte besichtigen zu lassen, ...“.
Pkt. 8) „Vereinbarung“:
Das Wort „Vereinbarung“ in der Überschrift wird in „Qualitätskritärien“ abgeändert.
Der Bgm. stellt den Antrag, den Vertrag zwischen der Caritas und der
Marktgemeinde Lannach mit den erwähnten Änderungswünschen zu genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. unterbricht die Sitzung um 20:45 Uhr und setzt diese um 20:50 Uhr wieder fort.
Pkt. 13)
Verkaufsangebot Liegenschaft „Gertrude Pauritsch“:
Der Bgm. berichtet dem Gemeinderat, dass sich kürzlich im Haus von Frau Pauritsch ein Kaminbrand zugetragen hat.
Dies war Anlass für sie, der Marktgemeinde Lannach ihre Liegenschaft zum Verkauf anzubieten.
Dieses Thema war auch Gegenstand der letzten Vorstandssitzung. Dort hat man sich darauf geeinigt, eine Liegenschaftsbewertung samt Gebäude einzuholen.
Der Bgm. stellt den Antrag, eine Liegenschaftsbewertung von Herrn
Dagobert Pantschier erstellen zu lassen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 14)
Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder der KEG:
Der Bgm. teilt mit, dass in der letzten Beiratssitzung der Beschluss gefasst wurde, den Beiratsmitgliedern € 30,00 (brutto) an Sitzungsgeld pro Sitzung auszuzahlen.
Dazu verliest er folgende Passage aus dem KEG-Vertrag:
„Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Über eine allfällige Aufwandsentschädigung für die Sitzungen entscheidet die Gesellschafterversammlung mit Zustimmung des Gemeinderats.“
Der Bgm. stellt den Antrag, € 30,00 (brutto) an die Beiratsmitglieder
pro Sitzung auszuzahlen.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag, da im Vertrag ausdrücklich
verankert ist, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt.
GR Kienreich enthält sich seiner Stimme. Die restlichen 13 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
Dringlichkeitsantrag „Firma GISQuadrat – Leitungskataster-Kanal“:
Der Bgm. informiert den Gemeinderat, dass seitens der Firma GISQuadrat ordnungsgemäß € 4.826,00 (entspricht 7 km 2. Messstreifen) von der Rechnung Naturbestandsaufnahme, wie in der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2003 beschlossen, in Abzug gebracht wurden.
Weiters teilt er mit, dass die Firma GISQuadrat mit Schreiben vom 05.02.2003 bekannt gibt, dass laut Auftrag vom 30.04.2002 die 40 km Leitungskataster Kanal bereits erreicht worden sind. Für die Fertigstellung des gesamten Netzes wird mit einem Mehraufwand von ca. 15 km gerechnet.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen möge, dass die Firma GISQuadrat ihre Arbeit fortsetzen kann.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Dringlichkeitsantrag „Pädagogischer Schulschilling“:
Dazu verliest der Bgm. das Schreiben von Bezirksschulinspektor Gernot Becwar, der um die Überweisung des pädagogischen Schulschillings in der Höhe von 90 cent pro Schulkind bittet.
Der Bgm. teilt mit, dass Herr Mag. Hödl mit Herrn Bezirksschulinspektor Gernot Becwar in Kontakt getreten ist um zu erfahren, ob alle schulpflichtigen Kinder des Gemeindegebietes oder nur jene, die derzeit die VS Lannach besuchen, die Basis für die Berechnung bilden. Er erhielt die Auskunft, dass für alle schulpflichtigen Kinder der Gemeinde zu bezahlen ist.
Laut Mitteilungen von Bürgermeistern aus der Umgebung wird nur für jene Kinder, die die Schulen der eigenen Gemeinde besuchen, ein Betrag entrichtet.
Der Bgm. ergänzt, dass laut Auskunft von Frau Direktor Ninaus derzeit 164 Schüler die Volksschule in Lannach besuchen.
Der Bgm. stellt den Antrag, den pädagogischen Schulschilling (€ 0,90
pro Schulkind) für die Anzahl der Schüler, die derzeit die Volksschule Lannach
besuchen, zu bezahlen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Dringlichkeitsantrag „Erhöhung Voranschlagsposition „Neujahrsempfang““:
Der Bgm. berichtet, dass im Voranschlag 2003 für den Neujahrsempfang € 6.000,00 vorgesehen waren.
Die Abrechnung ergibt jedoch eine Summe von € 7.840,72. Die Aufstellung der Ausgaben wird dem Gemeinderat vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Voranschlagsposition „Neujahrsempfang“ um € 1.840,72 zu erhöhen.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag, da er die Ausgaben für zu hoch erachtet. Die restlichen 13 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
GR Ing. Doppelreiter befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluß der Sitzung: 21:40 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 13 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
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Schriftführer Vorsitzender
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Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.