MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
Verhandlungsschrift
über die
Sitzung des Gemeinderates
am 10. Juli 2002 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Die Einladung erfolgte am 02.07.2002 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister: Josef Niggas
Vizebürgermeister: Matthias Pinter
Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich
GR. Ing. Gerhard Flecker GR. Franz Haas (ab 19:04 Uhr)
GR. Raimund Krenn GR. Dr. Herbert Thaller
GR. Anton Steiner GR. Mag. Hildegard Neckermann
GR. Christine Hubmann GR.
GR. Erich Lang GR.
GR. Ing. Franz Doppelreiter GR.
GR. Rosana Scheiring GR.
GR. Gerald Kienreich GR.
Außerdem waren
anwesend:
DI Maximilian Pumpernig
DI Roland Lesky
Ing. Daniel Kahr
Entschuldigt waren:
Bernd Hoffmann
Nicht entschuldigt
waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolles vom 24.06.2002
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner
7. Revision Flächenwidmungsplan 4.00
a)
Ergebnis des Anhörungsverfahrens
b) Neubeschlussfassung örtliches Entwicklungskonzept und Siedlungsleitbild
c) Endbeschlussfassung Flächenwidmungsplan 4.00
8. Kaufvertrag Purgstaller – Fröhlich; Abänderung der Nutzungsbedingungen
Pkt. 1) Eröffnung
der Sitzung:
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie alle erschienenen Zuhörer.
Pkt. 2)
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:
Der Bgm. weist an Hand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.
Pkt. 3)
Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:
Es wird festgestellt, dass 13 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.
GR Haas erscheint um 19:04 Uhr im Sitzungssaal. Demnach waren bei der Sitzung 14 Gemeinderäte anwesend.
Pkt. 4)
Genehmigung des Protokolles vom 24.06.2002:
GR Steiner bezieht sich auf Pkt. 8) und weist die Anschuldigung des Bürgermeisters, die er an die Gemeinderäte gerichtet hat, die die Sitzung vorzeitig verlassen haben, vehement zurück. Es ist keinesfalls korrekt, dass GR Kienreich und er feig sind.
Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll vom 24.06.2002 zu genehmigen.
GR Ing. Doppelreiter, GR Dr. Thaller, GR Mag. Neckermann, GR Haas und
Kassier Fröhlich enthalten sich ihrer Stimme.
GR Steiner, GR Kienreich und GR Scheiring stimmen gegen den Antrag.
Die restlichen 6 Gemeinderäte stimmen für den Antrag.
Demnach gilt dieser als angenommen, da GR Mag. Neckermann, GR Haas, Kassier Fröhlich und GR Dr. Thaller bei dieser Sitzung nicht anwesend waren und ihre Stimmen aus diesem Grund bei der Genehmigung des Protokolles nicht zählen.
Pkt. 5) Bericht
des Bürgermeisters:
Der Bgm. beantwortet die Anfragen von GR Steiner und GR Scheiring aus der letzten Sitzung.
Er teilt GR Steiner mit, dass es nicht möglich war, eine Kostenaufstellung für eine Brüsselreise in diesem Jahr ausfindig zu machen, da seines Wissens keine stattgefunden hat.
GR Steiner macht ihn darauf aufmerksam, dass die Antwort dadurch nicht gegeben ist und möchte seine Anfrage in der nächsten Sitzung beantwortet wissen.
Weiters teilt der Bgm. mit, dass sein Interesse am Grundkauf Still mit einer Summe von ATS 4 Millionen weiterhin gegeben ist und erinnert, dass es dahingehend auch einen Gemeinderatsbeschluss gibt. Weiters verweist er auf das Schätzgutachten, das eine Summe von ATS 3,6 Millionen aufweist.
Der Bgm. gibt GR Scheiring bekannt, dass Herr Gepp jun. die Qualifikation für das Rennen (Race Across America) geschafft hat und verliest dazu den Zeitungsartikel aus der Kleinen Zeitung vom 10.07.2002.
GR Scheiring antwortet, dass ihr der Zeitungsartikel bekannt ist, sie jedoch den Betrag, der von der Gemeinde Lannach an Herrn Gepp jun. zur Verfügung gestellt wurde, in dem Bericht vermisst.
Da in der letzten Sitzung nicht eindeutig geklärt werden konnte, auf wieviel Jahre es den Anrainern von Privatwegen möglich ist, die Interessentenbeiträge in Bezug auf Straßenasphaltierungen mittels Ratenzahlung zu leisten, berichtet der Bgm. dem Gemeinderat, dass die Entrichtung der Beiträge auf 3 Jahre mit einer Verzinsung von 3 % beschlossen wurde.
Pkt. 6)
Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des
Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:
GR Dr. Thaller informiert, dass er am Samstag, 06.07.2002, in der Kleinen Zeitung einen Artikel gelesen hat, in dem berichtet wurde, dass Geschäftsleute aus Niederösterreich mit üblen Tricks in Bezug auf Trinkwasseruntersuchungen Geld kassieren. Aus dem Artikel ging jedoch nicht eindeutig hervor, um welche Firmen es sich dabei gehandelt hat. Er erinnert, dass es auch in der Gemeinde Lannach Aussendungen gegeben hat, bei denen Firmen, die Wasseruntersuchungen durchführen, genannt wurden. Er erkundigt sich, ob diese Firmen mit jener aus dem Artikel in Verbindung stehen und fragt nach, ob die Firma, die in Lannach die Untersuchungen durchgeführt hat, über eine Gewerbeprüfung verfügt.
GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich abermals, ob der Post für die Benutzung des Wirtschaftshofes Miet- und Betriebskosten verrechnet werden.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass Miete und auch Betriebskosten von der Post verlangt werden. Die Verteilung der Post wird noch so lange im Wirtschaftshof durchgeführt werden, bis die Einrichtung im neuen Verteilerzentrum fertiggestellt ist.
GR Steiner erinnert den Bürgermeister, dass am 20.08.2001 die Zuzahlung für ein Fernstudium im Gemeinderat für ein Jahr beschlossen wurde. Er erkundigt sich, ob jemand daran Interesse gezeigt hat.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass in der Gemeinde die Möglichkeit des Fernstudiums nicht in Anspruch genommen wurde.
GR Steiner richtet seine Anfrage an GR Ing. Flecker und fragt nach, ob in Bezug auf die Kostenexplosion beim Altstoffsammelzentrum bereits etwas unternommen wurde.
Er fragt sich, ob es notwendig ist, dass die Bürger jeden Dienstag und jeden ersten Samstag im Monat Altstoffe abgeben können. Er hat beobachtet, dass große Mengen an Bauschutt abgegeben werden. Er erinnert an den Beschluss, in dem festgehalten wurde, dass Bauschutt lediglich in Haushaltsmengen entsorgt werden darf.
GR Ing. Flecker macht GR Steiner darauf aufmerksam, dass er ihm schon einmal eine Auskunft dahingehend erteilt hat. Er gibt ihm bekannt, dass 2 bis 3 Quartale abzuwarten sind, bis eine Kostenanalyse erstellt werden kann.
Der Bgm. ist ebenfalls der Meinung, dass nach dem Halbjahr eine Analyse vollzogen werden sollte und tut kund, dass das Altstoffsammelzentrum von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird.
Kassier Fröhlich berichtet, dass es im Bereich Dobler Straße, vom Kreisverkehr Internorm kommend, immer wieder Probleme mit der Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Er hat festgestellt, dass die Ortstafel provisorisch am Lichtmasten angebracht wurde und erkundigt sich, ob diese in dem Bereich fix montiert werden wird.
Der Bgm. antwortet ihm, dass es sehr lange gedauert hat, bis die Genehmigung für die Erweiterung des Ortsgebietes Richtung Kreisverkehr seitens der Bezirkshauptmannschaft erteilt wurde. Da sich in dem Bereich schon sehr viele Steher befinden, konnte die Tafel mit Zustimmung von Herrn Haas an der Stelle montiert werden. Diese Anbringung ist rechtskräftig und rechtswirksam. Es besteht lediglich die Möglichkeit, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit der Exekutive Kontakt aufzunehmen, damit diese Geschwindigkeitskontrollen durchführen möge.
GR Scheiring erkundigt sich, ob der Brunnen am Hauptplatz bereits saniert wurde.
DI Lesky teilt ihr mit, dass am 09.07.2002 eine Pumpe getestet wurde. 1 Anbot ist bereits im Gemeindeamt eingelangt, 2-3 Anbote werden noch erwartet.
GR Scheiring fragt nach, auf wieviel sich die Sanierung belaufen wird.
DI Lesky antwortet, dass die Kosten noch nicht bekannt gegeben werden dürfen.
GR Haas erkundigt sich, ob sich die Umbaumaßnahmen im Kreisverkehrbereich bereits auf das neue Verkehrskonzept beziehen.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass diese Arbeiten lediglich die Sanierung der Kreisverkehre betreffen. Jedoch findet in Kürze in Bezug auf das Verkehrskonzept bei der Landesregierung ein Treffen statt.
GR Dr. Thaller erkundigt sich, wann die Sanierung der Kreisverkehre vollzogen wird, wenn es an dem geplanten Tag regnet.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass der Termin in diesem Fall verschoben und dies der Bevölkerung auch mitgeteilt wird.
GR Mag. Neckermann berichtet, dass in Hötschdorf die Umweltinseln von ihrem ursprünglichen Platz beim Feuerwehrhaus entfernt und in die Wiese gestellt wurden. Sie fragt nach ob es möglich ist, die Container wieder an den dafür vorgesehenen Platz zu bringen.
Der Bgm. teilt ihr mit, dass derzeit beim alten Feuerwehrrüsthaus der Freiwilligen Feuerwehr Hötschdorf Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Er wird sich jedoch darum kümmern, dass die Container nach Fertigstellung wieder an ihren Platz gebracht werden.
Weiters erkundigt sich GR Mag. Neckermann, welche Bürger/innen aus Lannach an der Altenurlaubsaktion teilnehmen werden.
Ing. Kahr teilt ihr mit, dass er die genauen Namen im Moment nicht nennen kann. Jedoch gibt er bekannt, dass 4 Personen daran teilnehmen dürfen und 2 Leute als Ersatz bestimmt worden sind.
GR Dr. Thaller informiert, dass an beiden Ortseinfahrten vom Tourismusverband Tafeln angebracht sind, die auf verschiedene Betriebe im Ort hinweisen. Die Firma Prelog scheint hier noch immer auf.
GR Kienreich berichtet, dass sich am Gehsteig bei der Ausstellungshalle Haas bei Regen eine große Wasserfläche bildet. Er fragt an, ob Asphalt aufgebracht werden kann, oder bis zur Gestaltung der Kreisverkehre mit der Behebung gewartet wird.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass früher das Wasser auf das Nachbargrundstück abfließen konnte. Auf Grund der Erhöhung bilden sich jetzt große Wasserflächen. Jedoch bedarf die Behebung komplizierter Maßnahmen und ist sehr teuer.
GR Kienreich erkundigt sich bei Mag. Hödl, ob die vom Bgm. getätigte Aussage, dass die Stimmen jener Gemeinderäte, die bei der Sitzung nicht anwesend waren, bei der Genehmigung des Protokolles nicht zählen, korrekt ist.
Mag. Hödl berichtet, dass hinsichtlich der Abstimmung zu einem gültigen Beschluss prinzipiell die einfache Mehrheit, der in beschlussfähiger Anzahl anwesenden Stimmberechtigten erforderlich ist. Die Abgabe der Stimme erfolgt durch Bejahung oder Verneinung, wobei Stimmenthaltung als Ablehnung gilt. Aus dem Umstand, dass ein Antrag nicht die geforderte Mehrheit erreicht hat, sondern sich Stimmengleichheit ergibt, kann nur geschlossen werden, dass der Antrag abgelehnt wurde. Gem. § 60 Gemeindeordnung hat die Genehmigung einer Verhandlungsschrift, der die Bedeutung einer Beurkundung der gefassten Beschlüsse zukommt, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu erfolgen. Alle Mitglieder, die an der betreffenden Sitzung nicht teilgenommen haben, sind nicht berechtigt, Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift zu erheben. Da eine Beurkundung über eine Verhandlungsschrift, bei der man nicht anwesend war, nicht möglich ist, setzt sich auf Grund der Abwesenheit der Gemeinderäte GR Dr. Thaller, GR Mag. Neckermann, GR Haas und Kassier Fröhlich in der Sitzung vom 24.06.2002 das Abstimmungsverhältnis wie vom Bgm. bereits richtig erwähnt, folgendermaßen zusammen: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.
GR Steiner wollte zuvor einen Dringlichkeitsantrag stellen, verzichtet jetzt aber darauf, da bei der Sitzung nur 7 Mitglieder der ÖVP anwesend sind und das unfair gewesen wäre. Er teilt mit, dass er den Antrag in der nächsten Sitzung stellen wird.
Pkt. 7) Revision
Flächenwidmungsplan 4.00:
Der Bgm. dankt Herrn DI Pumpernig für seinen Arbeitseinsatz, denn somit liegen alle Unterlagen zeitgerecht vor.
a)
Ergebnis des
Anhörungsverfahrens:
DI Pumpernig teilt mit, dass auf Grund der Gemeinderatssitzung am 01.07.2002 ein Anhörungsverfahren in der Zeit vom 05.07.2002 bis 09.07.2002 durchgeführt wurde.
Er berichtet, dass insgesamt 8 Personen Rückäußerungen getätigt haben.
3 Äußerungen (ELG, Gutnik, Zmugg) wurden hinsichtlich der Einwendung ELG, 1 Äußerung (Lannacher Heilmittel GmbH) hinsichtlich der Einwendung der Gärtnerei Ulberth-Bencec, 1 Äußerung (Kainz Johann) hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und Baulandausweisung den gesamten Flächenwidmungsplan betreffend und 3 Äußerungen (Ahammer, Stadler, Kainz Franz u. Hermelinde) hinsichtlich der Einwendung Stark eingebracht.
Er berichtet, dass seitens der Firma Internorm eine Rückmeldung ergangen ist und diese mündlich ihr Einverständnis bereits erteilt hat.
Die ELG hat im Anhörungsverfahren mit Schreiben vom 08.07.2002 eine Stellungnahme abgegeben und gleichzeitig um gemeindeamtliche Bestätigung des Gegenbriefes mit gleichem Inhalt gebeten.
Herr DI Pumpernig hat den Inhalt der Bestätigung mit Mag. Messerklinger vorab mündlich abgeklärt. Die schriftliche Ausfertigung dieses Gegenbriefes erging sodann ebenfalls an die ELG am selben Tag.
GR Ing. Doppelreiter fragt nach, ob das Schreiben rechtskräftig von der ELG gefertigt wurde.
Der Bgm. bestätigt ihm dies und teilt mit, dass dieses Schreiben übermittelt und zur Kenntnis genommen wurde.
DI Pumpernig bestätigt die Unterfertigung des Schreibens ebenfalls.
GR Steiner bemerkt, dass die Einwendung der Firma ELG nie in den Planungsausschusssitzungen behandelt wurde. Er interessiert sich dafür, von wem diese Einwendung getätigt worden ist, da am 01.07.2002 lediglich die Einwendungen behandelt wurden.
Ihm wird von Herrn DI Pumpernig mitgeteilt, dass das Land Steiermark die Einwendung vorgebracht hat.
GR Haas erinnert, dass er in der Vergangenheit angeregt hat, die umliegenden Firmen zu verständigen.
GR Steiner ergänzt, dass dies von GR Haas angeregt wurde, jedoch nie zur Behandlung gelangte.
Die Stellungnahmen von Herrn Gutnik Werner und Zmugg Wolfgang vom 09.07.2002 wurden ebenfalls an Herrn DI Pumpernig übermittelt, der mit Herrn Gutnik telefonisch den Inhalt der Antwort auf dessen Stellungnahme besprochen hat. Diese ist sodann am selben Tag sowohl an Herrn Gutnik als auch an Herrn Zmugg per Fax ergangen. Eine Bestätigung hierüber liegt vor. Die Stellungnahmen und Lösungsvorschläge wurden von DI Pumpernig dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
GR Steiner erkundigt sich, wann die Informationen an diese Firmen ergangen sind, da das Anhörungsverfahren in der Gemeinde sehr kurzfristig war.
DI Pumpernig teilt ihm mit, dass alle am selben Tag (04.07.2002) verständigt wurden.
Der Bgm. ersucht, die von DI Pumpernig verlesenen Stellungnahmen und
Lösungsvorschläge zur Kenntnis zu nehmen.
GR Steiner und GR Kienreich enthalten sich ihrer Stimme.
Die restlichen 12 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag
als angenommen.
DI Pumpernig verliest die Stellungnahme von der Lannacher Heilmittel GmbH betreffend der Anhörung sowie den Vorschlag zur Lösung.
Der Bgm. ersucht um Kenntnisnahme dieses Schreibens sowie des
verlesenen Lösungsvorschlages.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiters verliest DI Pumpernig die Stellungnahme von Herrn Johann Kainz und ebenfalls den Lösungsvorschlag.
Er teilt mit, dass die Behandlung von Umweltverträglichkeitsverfahren Aufgabe des Landes ist.
GR Steiner erkundigt sich, ob die Nichtzurkenntnisnahme seitens des Gemeinderates überhaupt etwas bewirken würde.
DI Pumpernig verneint dies.
Der Bgm. ersucht um Kenntnisnahme des Schreibens sowie des verlesenen
Lösungsvorschlages.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
DI Pumpernig verliest dazu die Einwendung von Familie Kainz Franz und Hermelinde, sowie das Antwortschreiben.
GR Ing. Doppelreiter bemerkt, dass das Grundstück nun als Bauland gewidmet ist und erkundigt sich, ob man ein geologisches Gutachten im Falle einer Bauverhandlung noch fordern kann.
DI Pumpernig bejaht dies.
GR Ing. Doppelreiter fragt nach, warum diese Möglichkeit nicht ins Antwortschreiben mit aufgenommen wurde.
Der Bgm. versichert, dass die Einholung eines Gutachtens im Falle einer Bauverhandlung zum Schutz der Gemeinde vorgenommen werden wird.
Der Bgm. fragt nach, ob es möglich ist, diese Vorgabe in das Antwortschreiben mit aufzunehmen.
DI Pumpernig antwortet, dass dies eines neuerlichen Gemeinderatsbeschlusses bedarf.
GR Steiner tut kund, dass er diesem Schreiben seine Zustimmung sicherlich nicht erteilen wird, da auf zwei Punkte nicht eingegangen wurde. (zB in Bezug auf die Zufahrt)
DI Pumpernig teilt ihm mit, dass in diesem Schreiben nie von einer Zufahrt die Rede war.
GR Steiner entgegnet, dass die Frist zu kurz bemessen war und dies sehr wohl im Schreiben beinhaltet ist.
DI Pumpernig wirft ein, dass es auch 24-h-Fristen gibt.
Der Bgm. ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme des Schreibens sowie
des verlesenen Lösungsvorschlages.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag. Die restlichen 13 Gemeinderäte
stimmen dafür. Demnach gilt dieser als angenommen.
DI Pumpernig verliest ebenfalls die Stellungnahme von Herrn Anton Stadler und die Antwort dazu.
Mag. Hödl macht den Bgm. darauf aufmerksam, dass die Tonbandaufnahme während der Gemeinderatssitzung der Zustimmung des betroffenen Vortragenden bedarf.
Herr Steiner hat Herrn DI Pumpernig nicht um die Erlaubnis gebeten, ob er ein Tonbandgerät zur Aufzeichnung der Sitzung benutzen kann.
Herr DI Pumpernig teilt mit, dass er nichts gegen die Aufzeichnung einzuwenden hat.
Der Bgm. ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme des Schreibens sowie
des verlesenen Lösungsvorschlages.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag. Die restlichen 13 Gemeinderäte
stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
DI Pumpernig verliest dazu die Stellungnahme der Familie Ahammer sowie den Lösungsvorschlag.
Weiters teilt er in diesem Zusammenhang mit, dass er von Herrn Dr. Haas ein Gutachten vorliegen hat, welches jenes Gebiet als stabile Zone beschreibt.
Kassier Fröhlich erkundigt sich, ob es sich bei der Zufahrt um einen Privatweg handelt.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass dieser Weg Eigentum von Herrn Stark ist.
Ing. Doppelreiter fragt nach, ob im Zuge der Baulandausweisung durch die Behörde die Zufahrt ebenfalls gewährleistet ist.
Der Bgm. ersucht den Gemeinderat um Kenntnisnahme des Schreibens sowie
des verlesenen Lösungsvorschlages.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag. Die restlichen 13 Gemeinderäte
stimmen dafür. Demnach gilt dieser Antrag als angenommen.
DI Pumpernig verliest abschließend die Anhörung der FA 16B und teilt mit, dass diese vom Chef der oben genannten FA geprüft und für richtig befunden wurde.
Weiters macht er darauf aufmerksam, dass Herr DI Lesky nach einem Lokalaugenschein bei der Firma Hinkel festgestellt hat, dass tatsächlich zwei Grundstücke nicht mehr in der Schüttfläche, sondern in der Senke liegen.
Aus diesem Grund soll in dieser Sitzung abermals ein Beschluss gefasst werden, um einen Widerspruch zu vermeiden.
GR Kienreich richtet seine Anfrage an den Gemeinderat und will wissen, wer dem Inhalt des Schreibens, welches DI Pumpernig gerade verlesen hat, folgen konnte und ihm das Wesentliche wiedergeben kann.
GR Steiner interessiert sich, ob die Leute, die ein Grundstück außerhalb des örtlichen Entwicklungskonzeptes besitzen, auch verständigt wurden.
Weiters teilt er mit, dass er mit Herrn Dr. Krug gesprochen und dieser ihm mitgeteilt hat, dass zuerst das örtliche Entwicklungskonzept und dann die Einwendungen zu beschließen sind.
Er ergänzt, dass es ihm nicht möglich war, vor der Sitzung in diese Unterlagen Einsicht zu nehmen, da sie nicht vorgelegen sind.
GR Ing. Doppelreiter wünscht, dass alle Unterlagen ins Protokoll mitaufgenommen und die Stellungnahmen von den Schriftführern unterzeichnet werden.
DI Pumpernig stellt in Vertretung des Bgm. folgenden Antrag, die
Einwendung lfde.Nr. 50, Fa. Hinkel, Grdst.Nr. 42/1, 42/2, 45/1,
49/1, 49/2 betreffend:
Aufgrund einer zwischenzeitlich durchgeführten Anhörung beim Amt der
Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 16B und nach neuerlichem Ortsaugenschein
musste festgestellt werden, dass für die Grundstücke Nr. 42/2 und 49/2, KG
Lannach, eine gänzliche Hochwasserfreistellung nicht vorausgesetzt werden kann.
Dies deshalb, da die beiden genannten Grundstücke in der Natur einen
Böschungsbereich darstellen und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb
der geltenden Hochwasserabflussgrenze zu liegen kommen. Diese beiden
Grundstücke müssen daher dem Freiland (L) – landwirtschaftliche Nutzflächen
zugeführt werden.
Für die übrigen, im Zuge der Einwendungsbehandlung vom 01.07.2002 im
Gemeinderat stattgegebenen Grundstücke Nr. 49/1, 45/1 und 42/1, alle KG
Lannach, gilt weiterhin die Festlegung des Industrie- und Gewerbegebietes I mit
einer bestimmungsgemäßen Bebauungsdichte von 0,2-1,0.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die 8 Stellungnahmen inkl. der entsprechenden Lösungsvorschläge wurden von Herrn DI
Pumpernig dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht und verlesen.
Diese wurden noch während der Sitzung von den jeweiligen Schriftführern unterzeichnet und liegen im Gemeindeamt Lannach auf.
b)
Neubeschlussfassung
örtliches Entwicklungskonzept und Siedlungsleitbild:
DI Pumpernig teilt mit, dass GR Steiner mit seiner Information, die er von Dr. Krug erhalten hat, im Recht ist.
An Hand einer Powerpoint-Präsentation werden dem Gemeinderat die Bereiche des Siedlungsleitbildes zur Kenntnis gebracht, bei denen sich Änderungen ergeben haben.
lfd. Nr. 21: geringfügige Erweiterung beidseits der Mooskirchner Straße im Sinne der Einwendungsbehandlung vom 01.07.2002.
GR Steiner teilt mit, dass das örtliche Entwicklungskonzept im Ganzen zu beschließen und zu verordnen ist. Punktuelle Zustimmungen heißen nicht, dass das gesamte Siedlungsleitbild neu beschlossen wurde.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Zustimmung zur Änderung des
Siedlungsleitbildes in diesem Bereich zu erteilen.
GR Scheiring und GR Mag. Neckermann enthalten sich ihrer Stimme.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag. Die restlichen 11 Gemeinderäte
stimmen dafür. Demnach gilt dieser als angenommen.
GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich, wie die Dokumentation aussehen soll, durch die nachvollziehbar ist, dass der Gemeinderat genau das beschlossen hat.
DI Pumpernig schlägt vor, dass die gezeigten Folien ausgedruckt und von den Schriftführern unterzeichnet werden können.
Er berichtet, dass bei lfd. Nr. 1 das Siedlungsleitbild im Sinne einer äußeren Siedlungsleitbildgrenze zu ändern ist.
GR Steiner stellt den Antrag, bei lfd. Nr. 3,6,7,5 = 27,31 die Siedlungsleitbildgrenze zu genehmigen, da diese Einwendung am 01.07.2002 positiv behandelt wurde.
Der
Bgm. erwidert, dass in Anlehnung zum 01.07.2002 das gesamte Siedlungsleitbild
neu beschlossen wird.
GR Ing. Doppelreiter fragt ob es sinnvoll ist, für die ganze Fläche nur eine Abstimmung zu machen.
Kassier Fröhlich ist der Meinung, dass es lediglich einen Endbeschluss geben soll.
In Bezug auf lfd. Nr. 72, Angela Lenhardt, und lfd. Nr. 68, Schaller, stellt DI Pumpernig in Vertretung des Bgm. folgenden Antrag:
Die Entscheidung des Gemeinderates vom 01.07.2002 betreffend
das Grundstück Nr. 843/7 im Gesamtflächenausmaß von 7.915 m2, als
Bauland – Aufschließungsgebiet für Dorfgebiet mit einer bestimmungsgemäßen
Dichte von 0,2-0,4 festzulegen, muss deshalb revidiert werden, da die
zwischenzeitlich durchgeführte Anhörung beim Amt der Stmk. Landesregierung,
Fachabteilung 16B erbrachte, dass einer Baulandausweisung über das gesamte
Grundstück im Gesamtflächenausmaß von 7.915
m2 seitens der Aufsichtsbehörde nicht gefolgt werden kann.
Begründet wird dies mit dem Umstand, dass sich in räumlicher Nähe ein
Vollerwerbslandwirt befindet, für dessen langfristige Betriebsstandortsicherung
kein Bauland im größeren, flächenmäßigen Umfang an den Betriebsstandort
herangeführt werden soll (Rechtssicherheit). Der Gemeinderat gibt diesem
Einspruch der Fachabteilung 16B weitgehend statt, indem eine Teilfläche zum
Zwecke der Schaffung von 2 Bauplätzen im unmittelbaren Anschluss an das im
Osten im derzeit geltenden 3. Flächenwidmungsplan angrenzende Bauland –
Dorfgebiet für eine geringfügige Baulandarrondierung zum Bauland erklärt wird.
Die Baulandkategorie bleibt Dorfgebiet mit einer bestimmungsgemäßen Dichte von
0,2-0,4; nicht davon berührt ist lfd. Nr. 68, Schaller, welche aus
Arrondierungsgründen im Siedlungsleitbild berücksichtigt wird.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag. GR Mag. Neckermann und GR Scheiring enthalten sich ihrer Stimme. Die restlichen 11 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
lfd. Nr. 14,15: geringfügige Anpassung auf Basis des 3. Flächenwidmungsplanes.
lfd. Nr. 24: für einen Bauplatz muss das Siedlungsleitbild abgeändert werden.
lfd. Nr. 52d: hier gibt DI Pumpernig bekannt, dass dieser Teil von Auffüllungsgebiet – Neu in Freiland – landwirtschaftliche Nutzfläche zurückgeführt worden ist.
lfd. Nr. 12,52b,75-3/10: DI Pumpernig teilt dem Gemeinderat mit, dass hier der Siedlungsbestand in den Baubestand miteinbezogen wird und somit das Siedlungsleitbild mitabzuändern ist.
lfd. Nr. 44, 52e, 75-3/9: die bestehende Siedlungsstruktur beginnend beim Anwesen Lukas, Grundstücksnummer 715, im Norden bis zu lfd. Nr. 48, Anwesen Högler, Grundstücksnummer 755/4, im Süden ist abzuändern.
Der Bgm. stellt den Antrag, das Siedlungsleitbild verbunden mit dem
örtlichen Entwicklungskonzept zu beschließen.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag. GR Scheiring und GR Mag. Neckermann enthalten sich ihrer Stimme. Die restlichen 11 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
Kassier Fröhlich ist der Meinung, dass Herr Kranjec vor Ort sein hätte müssen. Dies hätte viele Sitzungen erspart.
GR Ing. Doppelreiter gibt bekannt, dass an der SPÖ noch nie ein Beschluss gescheitert ist und sie auch in keiner Weise behindert hat. Die Fraktionsmitglieder waren sogar bereit zur Sitzung zu kommen, die am Nachmittag abgehalten wurde. Er ergänzt, dass die Vorgangsweise zu Punkt 7)b) falsch war. Die Reihenfolge hätte richtig eingehalten werden sollen.
Der Bgm. bedankt sich bei allen Gemeinderäten, die bei der Bearbeitung des Themas „Revision Flächenwidmungsplan 4.00“ im Interesse unserer Bewohner intensiv mitgewirkt haben.
c)
Endbeschlussfassung
Flächenwidmungsplan 4.00:
Der Bgm. stellt den Antrag, den Flächenwidmungsplan 4.0
endzubeschließen.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag.
GR Mag. Neckermann und GR Scheiring enthalten sich ihrer Stimme.
Die restlichen 11 Gemeinderäte stimmen für den Antrag. Demnach gilt
dieser als angenommen.
Pkt. 8)
Kaufvertrag Purgstaller – Fröhlich; Abänderung der Nutzungsbedingungen:
Kassier Fröhlich verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Der Bgm. verliest Pkt. 1 des bestehenden Vertrages mit folgendem Inhalt:
„Der Käufer verpflichtet
sich ausdrücklich, den Kaufgegenstand zum Zwecke der Errichtung einer Halle im
Gesamtflächenausmaß von ca. 1.000 m2, die als Großküche, Catering und
Party-Service sowie Lager Verwendung findet, zu erwerben.
Der Käufer
verpflichtet sich weiters für sich und seine Rechtsnachfolger, auf dem
gekauften Grundstück keinen Kraftfahrzeugbetrieb (Kraftfahrzeugwerkstätte und
Handel sowie Lackiererei) zu errichten und zu betreiben oder errichten und
betreiben zu lassen.
Sowohl diese vom Käufer eingegangene Verpflichtung als auch die zugesicherte Unterlassung hinsichtlich der Errichtung eines Kfz-Betriebes sind von Seiten der Verkäuferin essentielle Bedingungen für den Abschluss dieses Kaufes. ...“
Der Bgm. berichtet, dass Kassier Fröhlich nun bereits auch grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes ist. Herr Fröhlich ersucht um Baubewilligung für die Errichtung eines Geschäftszentrums bestehend aus Lager-, Büro- und Ausstellungsflächen samt Werbewand und Werbebalken einschließlich Außenanlage.
Der Bgm. erinnert abermals, dass das Bauansuchen mit dem Vertrag nicht konform ist.
Aus diesem Grund stellt er den Antrag, dass der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen möge, dass Kassier Fröhlich das Grundstück in seinem Sinne nutzen kann.
GR Steiner macht den Bgm. darauf aufmerksam, dass im Gemeinderat ein Beschluss gefasst wurde, nicht mehr über diesen Punkt abzustimmen, bis das Problem mit den Zinsen geklärt werden konnte.
Der Bgm. antwortet, dass dieser Beschluss, wenn er so gefasst wurde, aufgehoben wird.
Der Bgm. unterbricht die Sitzung um 21:15 Uhr und setzt diese um ca. 21:23 Uhr wieder fort.
Der Antrag und der dazu gefasste Beschluss vom 28.05.2002 werden vom Bürgermeister wie folgt verlesen:
Der Bgm. wiederholt
den Antrag von GR Hoffmann mit folgender Ergänzung:
Über diesen Tagesordnungspunkt wird so lange nicht mehr abgestimmt, bis die Zinsen zur Gänze von Herrn Ferdinand Purgstaller auf das Konto der Gemeinde einbezahlt wurden.
Der Bgm. stellt den Antrag, den gefassten Beschluss vom 28.05.2002 unter Pkt. 14) aufzuheben.
GR Steiner enthält sich seiner Stimme. Die restlichen Gemeinderäte
stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
Der Bgm. stellt weiters den Antrag, die Nutzungsbedingungen im Kaufvertrag, wie bereits vorgetragen, zu beschließen.
GR Steiner interessiert sich für den Wortlaut.
Bgm. Niggas verliest dazu abermals das Bauansuchen.
GR Steiner fragt beim Bgm. nach, was dem vehementen Meinungsumschwung der ÖVP zu Grunde liegt.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluß der Sitzung: 21:26 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 12 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
................................................................ ................................................................
Schriftführer Vorsitzender
................................................................ ................................................................
Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.