MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
Verhandlungsschrift
über die
Sitzung des Gemeinderates
am 11. Dezember 2002 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 02.12.2002 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister: Josef Niggas
Vizebürgermeister: Ing. Gerhard Flecker
Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich
GR. Erich Lang GR. Anton Steiner
GR. Christine Hubmann GR. Bernd Hoffmann
GR. Franz Haas GR. Raimund Krenn
GR. Rosana Scheiring GR.
GR. Mag. Hildegard Neckermann GR.
GR. Ing. Franz Doppelreiter GR.
GR. Dr. Herbert Thaller GR.
GR. Matthias Pinter GR.
Außerdem waren
anwesend:
Mag. Helmut Hödl
DI Roland Lesky
Mag. Alexander Enzinger
Entschuldigt waren:
Gerald Kienreich
Nicht entschuldigt
waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolles vom 15.11.2002
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner
7. Kommanditerwerbsgesellschaft:
a) Nominierung Beiratsmitglieder
b) Budget
c) Einbringung Grundstück Nr. 591/4 (Kirchenspitz) in die KEG
8. Fortsetzung Taxigutscheinaktion
9. Werkverträge Schneepflugfahrer
10. Kahr Johann; Auflösung des Dienstverhältnisses (Pensionierung)
11. Vertrag Caritas
12. ROG-Novelle 2003; Petition an den Landtag
13. Firma Url; Antrag auf Fristerstreckung
14. Englisch-Frühförderung in der Volksschule
15. Ausscheiden bewegliches Inventar
16. Kassenprüfung am 18.11.2002
17. Gemeindehaushaltsvoranschlag 2003
18. Kostenübernahme für neue Zufahrt (nicht öffentlich)
Pkt. 1) Eröffnung
der Sitzung:
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 18:32 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und –bediensteten sowie alle erschienenen Zuhörer.
Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:
An Hand der Einladungskurrende stellt der Bgm. fest, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.
Pkt. 3)
Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:
Es wird festgestellt, dass 14 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.
GR Kienreich wird entschuldigt, da er sich derzeit im Spital befindet.
Pkt. 4)
Genehmigung des Protokolles vom 15.11.2002:
Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll vom 15.11.2002 in der vorliegenden
Form zu genehmigen. GR Pinter und Kassier Fröhlich enthalten sich ihrer Stimme,
da sie bei dieser Sitzung nicht anwesend waren. Die restlichen 12 Gemeinderäte
stimmen für den Antrag. Demnach gilt dieser als angenommen.
Pkt. 5) Bericht
des Bürgermeisters:
Der Bgm. berichtet, dass die Revision 4.0 des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Lannach in der am 01.07.2002, 10.07.2002 und 09.10.2002 vom Gemeinderat beschlossenen Fassung mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 04.12.2002 genehmigt wurde. Nach der 14-tägigen Kundmachungsfrist erwächst der Plan in Rechtskraft.
Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:
GR Scheiring macht darauf aufmerksam, dass es im neu errichteten Geschäftsgebäude auf Grund der starken Kundenfrequenz und dem damit häufig verbundenen Öffnen der Eingangstür relativ kalt ist und vermisst die Installation einer Bodenheizung. Sie bittet um Kenntnisnahme, bei zukünftigen Projekten mit großen Glasflächen unbedingt eine Heizung dieser Art vorzusehen.
Kassier Fröhlich schlägt die Anbringung eines Luftschleiergerätes über der Eingangstür vor, sodass die Luft in diesem Bereich einigermaßen temperiert ist.
GR Steiner erkundigt sich über den momentanen Stand der Dinge in Sachen Baumeisterarbeiten Firma Preschan.
Weiters fragt er nach, ob bereits eine neue Versicherung für das Trafikgebäude abgeschlossen wurde.
Er spricht auch die Stellenausschreibung für einen Gemeindearbeiter an und kann sich an keinen Beschluss im Gemeinderat erinnern.
Der Bgm. teilt ihm in Bezug auf seine 1. Anfrage mit, dass der Gemeinderat den Beschluss gefasst hat, Herrn Dr. Reinhard Hohenberg mit der Angelegenheit zu betrauen. Seitens Herrn Dr. Hohenberg wurde bereits ein Schreiben mit dem Ersuchen um Bezahlung an Herrn Preschan gerichtet. Diese Bezahlung ist jedoch nicht erfolgt. Aus diesem Grund hat sich Herr Dr. Hohenberg an die Marktgemeinde Lannach gewandt um zu erfahren, ob die Eintreibung der noch offenen Forderungen über das Gericht erfolgen soll. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung am 28.10.2002 auch beschlossen.
In Hinblick auf seine 2. Anfrage bringt der Bgm. in Erinnerung, dass das alte Trafikgebäude bei der Grazer Wechselseitigen versichert war. Auf Grund eines Beschlusses des Gemeindevorstandes wurde ein Ergänzungsangebot bei der genannten Versicherung eingeholt. Dies wird ebenfalls Thema der morgigen Vorstandssitzung sein.
Weiters teilt ihm der Bgm. mit, dass der genannten Stellenausschreibung ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird diese Angelegenheit auch Thema im Gemeinderat sein.
GR Haas ist zu Ohren gekommen, dass es im Bereich der Disco A2 vermehrt Einsätze des Roten Kreuzes gibt. Aus diesem Grund erkundigt er sich, ob dies der Wahrheit entspricht.
GR Hoffmann teilt mit, dass nicht mehr Einsätze als bei anderen Discotheken zu verzeichnen sind, weist jedoch auf seine Schweigepflicht hin.
Der Bgm. stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 11 „Vertrag Caritas“ von der Tagesordnung zu nehmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Nachstehende Dringlichkeitsanträge werden gestellt:
Bgm.: „Angebotseinholung für Planungsleistungen Seniorenwohnheim“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Bgm.: „Genehmigung Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Pkt. 8) Fortsetzung Taxigutscheinaktion:
Der Bgm. bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass laut Aufstellung von Herrn Ing. Kahr 196 Taxigutscheine im heurigen Jahr ausgegeben wurden. Der Betrag, den die Gemeinde dabei zu entrichten hat, beläuft sich auf € 7,27 pro Taxigutschein.
GR Ing. Doppelreiter fragt nach ob es möglich wäre, auch an andere Taxiunternehmen zu denken. Er weist auf Probleme hin, die bei diesem Unternehmen aufgetreten sind. (unhöfliche Fahrer)
GR Dr. Thaller pflichtet ihm bei und erwähnt, dass sich gewisse Fahrer weigern, die Leute bis zu deren Haus zu bringen.
Der Bgm. ist der Meinung, das Taxiunternehmen im Moment nicht zu wechseln. Jedoch versichert er, Nachforschungen anzustellen und bei abermaligen Beschwerden einen Austausch vorzunehmen.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Taxigutscheinaktion auch im Jahr 2003
wieder fortzusetzen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 9) Werkverträge Schneepflugfahrer:
GR Hubmann und GR Pinter verlassen wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass wie in den vergangenen Jahren Gottfried Kainz, Matthias Pinter, Josef Hubmann, Maria Rauscher und Josefa Treffler bereit sind, den Winterdienst in der Gemeinde mit ihrer Hilfe zu unterstützen.
Der Bgm. ergänzt, dass das Honorar pro Stunde gleich wie im Vorjahr ist und nach der Traktorleistung berechnet wird.
GR Scheiring bringt den bestehenden Vertrag in Erinnerung, dass die Hauszufahrten Ortner, Pruckner, Scheiring und Eberhart von der Gemeinde geräumt werden und bittet auch heuer wieder daran zu denken.
GR Haas ersucht, auch bei den Gewerbetreibenden die Handhabung wie in den letzten Jahren beizubehalten.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Werkverträge der Schneepflugfahrer zu
genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
GR Pinter und GR Hubmann befinden sich während der Abstimmung nicht im
Saal.
Pkt. 10) Kahr Johann; Auflösung des Dienstverhältnisses (Pensionierung):
Der Bgm. bringt dem Gemeinderat das Schreiben von Herrn Johann Kahr, welches am 21.11.2002 im Marktgemeindeamt eingelangt ist, zur Kenntnis.
Herr Kahr teilt mit, dass ihm mit Bescheid der Pernsionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 18.11.2002 die Invaliditätspension ab 01.07.2002 zuerkannt wurde. Aus diesem Grund ersucht er um die einverständliche Lösung seines Dienstverhältnisses mit Wirkung vom 31.12.2002.
Der Bgm. stellt den Antrag, das Dienstverhältnis mit Herrn Kahr Johann
mit 31.12.2002 einvernehmlich aufzulösen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 12) ROG-Novelle 2003; Petition an den Landtag:
Der Bgm. berichtet, dass der Steiermärkische Gemeindebund am 10.12.2002 ein E-Mail an die Gemeinde gerichtet hat. Dieses wird dem Gemeinderat wie folgt vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
„Der Steiermärkische
Landtag wird in seiner heutigen Sitzung am 10. Dezember 2002 eine weitere
Novelle zu der bereits am 24.September 2002 beschlossenen
Raumordnungsgesetznovelle mit folgenden Schwerpunkten beschließen:
1. Anhängige Planungsverfahren können nach der bisherigen Rechtslage zu Ende
geführt werden. Damit entfällt die Verpflichtung, die Flächenwidmungspläne bis
31. Dezember 2003 an die neue Rechtslage anzupassen.
2. In Bauverfahren, die in Industrie- und Gewerbegebieten durchgeführt werden,
ist ab 1.1.2004 die neue Rechtslage über die Bebaubarkeit von solchen Flächen
anzuwenden.
3. Die Verständigungspflicht von betroffenen Grundeigentümern wurde dahingehend
geändert, dass lediglich jene Grundeigentümer von der Auflage schriftlich zu
verständigen sind, deren Grundstücke zur Gänze oder teilweise ohne Antrag des
Grundeigentümers von Freiland in Bauland gewidmet oder von Bauland in Freiland
rückgewidmet werden sollen.
Es ist beabsichtigt, diese Novelle gleichzeitig mit der Novelle vom 24.
September 2002 in Kraft treten zu lassen. Dies wird voraussichtlich im März
2003 der Fall sein.
Durch diese neuerliche Novelle ist sichergestellt, dass die Gemeinden ohne
Zeitdruck ihre Flächenwidmungspläne überarbeiten können und damit auch der
Verwaltungs- und Kostenaufwand in Grenzen gehalten wird.
Im Hinblick auf den nunmehrigen Beschluss des Landtages ersparen wir es uns,
inhaltlich auf das neuerliche Schreiben der Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten vom 6.12.2002 einzugehen.“
Der Bgm. ergänzt, dass am heutigen Tage seitens Herrn DI Lesky beim Büro DI Pumpernig Erkundigungen hinsichtlich der Beschlussfassung eingeholt wurden. Dazu liegt ein Aktenvermerk, der die Hinfälligkeit dieses Tagesordnungspunktes bestätigt, vor.
Pkt. 7) Kommanditerwerbsgesellschaft:
Der Bgm. begrüßt zu diesem Punkt Herrn Mag. Alexander Enzinger von der Firma Kommunal Consult recht herzlich.
a) Nominierung Beiratsmitglieder
Der Bgm. bezieht sich dabei auf den KEG-Vertrag und weist drauf hin,
dass gemäß dem d´Hondtschen System die Nominierung der Beiratsmitglieder in
schriftlicher Form einzubringen ist. Die ÖVP-Fraktion ist berechtigt 4 Hauptmitglieder,
die SPÖ-Fraktion 2 Hauptmitglieder und die FPÖ-Fraktion 1 Hauptmitglied in den
Beirat zu entsenden, wobei ebenfalls Ersatzmitglieder namhaft gemacht werden
sollen.
Seitens der ÖVP-Fraktion werden Ing. Gerhard Flecker, Raimund Krenn, Bernd Hoffmann und Erich Lang als Hauptmitglieder sowie Christine Hubmann und Franz Haas als Ersatzmitglieder in den Beirat entsandt.
Die SPÖ-Fraktion entsendet Herrn Wilfried Fröhlich und Herrn Dr. Herbert Thaller als Hauptmitglieder sowie Herrn Ing. Franz Doppelreiter und Frau Rosana Scheiring als Ersatzmitglieder.
Seitens der FPÖ-Fraktion werden Herr Anton Steiner als Hauptmitglied und Herr Gerald Kienreich als Ersatzmitglied namhaft gemacht.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass
der Gemeinderat seine Zustimmung für die Nominierung der genannten Mitglieder
in den Beirat der KEG erteilen möge.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Kassier Fröhlich erkundigt sich nach der Höhe der finanziellen Abgeltung.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass im Rahmen des Punktes „Gemeindehaushaltsvoranschlag 2003“ über die Sitzungsgelder gesprochen wird. Er ist der Meinung, den Betrag, der für Gemeinderatssitzungen ausbezahlt wird, auch für die KEG-Mitglieder als Sitzungsgeld zur Verfügung zu stellen.
b) Budget
Herr Mag. Enzinger bringt dem Gemeinderat an Hand einer Übersicht das Budget der KEG wie folgt zur Kenntnis:
|
in EUR |
|
2003 |
2004 |
|
+ |
Umsatzerlöse (Mieten u. Betriebskostenersätze) |
0 |
0 |
|
- |
Summe betriebliche Auszahlungen |
0 |
0 |
|
= |
Cash Flow der laufenden Betriebstätigkeit |
0 |
0 |
|
- |
Zinsen |
-10.000,00 |
-73.205,00 |
|
= |
Finanzierungsbedarf (-)/-überschuss (+) vor Investitionen |
-10.000,00 |
-73.205,00 |
|
- |
Investionen (zahlungswirksam) |
-1.501.767,00 |
-2.085.233,00 |
|
= |
Finanzierungsbedarf (-)/ -überschuss (+) |
-1.511.767,00 |
-2.158.438,00 |
|
+ |
Bedarfszuweisungen und Zuschüsse |
194.870,00 |
465.460,00 |
|
= |
Effektiver Finanzierungsbedarf (-)/ - überschuss (+) |
-1.316.898,00 |
-1.692.978,00 |
|
+/- |
Veränderung langfr. Darlehen |
816.898,00 |
1.619.773,00 |
|
= |
Liquiditätsüberschuss (+)/Liquiditätsbedarf (-) |
-500.000,00 |
-73.205,00 |
Auftretende Fragen und Unklarheiten konnten von Bgm. Niggas beantwortet und geklärt werden.
Der Bgm. stellt den Antrag, dem
Budget der KEG zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
c) Einbringung
Grundstück Nr. 591/4 (Kirchenspitz) in die KEG
An Hand einer Folie wird dem Gemeinderat der Entwurf des Einbringungsvertrages vollinhaltlich von Herrn Mag. Enzinger zur Kenntnis gebracht.
Auf Anfrage von GR Steiner wird ihm vom Bgm. mitgeteilt, dass es sich hierbei um das gemeindeeigene Grundstück handelt. Der Pachtvertrag zwischen der Diözese und der KEG wird nach der Eintragung der KEG ins Firmenbuch formuliert und abgeschlossen.
GR Steiner fragt nach, welche Personen den Einbrigungsvertrag gegenzeichnen werden.
Mag. Enzinger teilt ihm mit, dass Herr Bgm. Niggas für die Marktgemeinde Lannach und nach Bevollmächtigung durch den Gemeinderat auch für die Lannach-KEG zeichnen wird.
Der Bgm. stellt den Antrag, den Einbringungsvertrag zu genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Herr Mag. Enzinger formuliert in Vertretung des Bgm. folgenden Antrag:
„Die Liegenschaft (EZ 710 KG 61220 Lannach, Grundstück Nr. 591/4), auf
der die Gemeinde Lannach KEG die Kultur- und Veranstaltungshalle errichtet,
soll nunmehr der Lannach KEG im Wege einer Einlage übertragen werden. Mit der
Übertragung dieser Liegenschaft soll die Übertragung der Aufgabe „Führung,
Erhaltung und Vermietung der Kultur- und Verantstaltungshalle“ einhergehen.
Die Übertragung der Liegenschaft soll auf Basis des diesem
Gemeinderatsantrag beiliegenden Einbringungsvertrages erfolgen. Die Übertragung
der Liegenschaft ist insofern notwendig, als es der Lannach KEG ohne im
Eigentum dieser Liegenschaft zu sein nicht möglich ist, die übertragenen
Aufgaben wahrzunehmen.“
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
d) Finanzierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Lannach und der Lannach-KEG
Dazu wird der Entwurf der Finanzierungsvereinbarung ebenfalls von Herrn Mag. Enzinger an Hand einer Folie dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
GR Steiner erkundigt sich, ab welchem Zeitpunkt die Lannach-KEG rechtswirksam und handlungsfähig ist und ob es einen Vorsitzenden im Beirat geben wird.
Herr Mag. Enzinger teilt ihm mit, dass im Beirat ein Obmann oder Vorsitzender gewählt wird. In Rechtskraft erwächst die KEG mit der Eintragung im Firmenbuch.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Finanzierungsvereinbarung zwischen der
Gemeinde Lannach und der Lannach-KEG zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
e) Auftrag und
Vollmacht
Dies wird von Herrn Mag. Enzinger ebenfalls an Hand einer Folie dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Nach kurzer Diskussion kommt der Gemeinderat zum Entschluss, dass hiezu seitens des Gemeinderates kein Beschluss gefasst werden muss. Die Beschlussfassung muss von der KEG durchgeführt werden.
f) Honorarentwurf
Auf Anfrage von GR Ing. Doppelreiter teilt der Bgm. mit, dass die Bezahlung dieser Honorarnote entweder seitens der Marktgemeinde Lannach mit Rückverrechnung an die KEG oder direkt von der KEG erfolgen kann.
Man einigt sich, mit der Bezahlung bis zum nächsten Jahr zu warten und somit der KEG die Kosten in Rechnung zu stellen.
Der Bgm. gibt bekannt, dass € 1.000,00 für die Budgeterstellung seitens der Firma KommunalConsult verrechnet werden.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Honorarnote von € 1.000,00 für die Budgeterstellung zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Kassier Fröhlich erkundigt sich, wer die Verwaltungsarbeiten, die in der KEG anfallen, durchführen wird.
Herr Mag. Enzinger gibt ihm zur Antwort, dass die KEG diese Arbeiten selbst übernehmen kann, aber auch die Möglichkeit besteht, diese Arbeiten über die Firma KommunalConsult erledigen zu lassen.
GR Steiner fragt nach, ob der Prüfungsausschuss im Falle einer KEG-Prüfung diese in der Firma KommunalConsult durchführen muss.
Herr Mag. Enzinger teilt ihm mit, dass Kontoblätter und Buchungsunterlagen dem Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt werden können, dass somit die Prüfung vor Ort in Lannach stattfinden kann.
Pkt. 13) Firma Url; Antrag auf Fristerstreckung:
Dazu teilt der Bgm. mit, dass die Firma F.Url & Co GmbH am 22.11.2002 ein Schreiben an die Marktgemeinde Lannach mit der Bitte gerichtet hat, die im Kaufvertrag verankerte auflösende Bedingung bis 30.06.2003 zu verlängern. Als Begründung dafür wird seitens der Fa. F. Url die noch nicht rechtskräftige Umwidmung auf EZ III angeführt.
Der Bgm. ergänzt, dass er daraufhin mit dem Lagerhaus Graz Land Kontakt aufgenommen und einen schriftlichen Bericht über den derzeitigen Stand der Verhandlungen gefordert hat.
Seitens des Lagerhauses erging am 09.12.2002 ein Schreiben in dem mitgeteilt wird, dass betreffend des Erwerbes der Grundstücke „Kohlhammer“ das Gutachten der gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt ist und die Grundeigentümer laut Optionsvertrag aufgefordert wurden, binnen Fristsetzung den Kaufvertragsentwurf vorzulegen. Es ist im Monat Jänner 2003 damit zu rechnen, vorausgesetzt des Vorliegens eines rechtskräftigen Widmungsbescheides dieser Grundstücke für EZ III, dass weitere Planungsschritte unternommen werden können.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Frist zu verlängern.
Kassier Fröhlich und GR Pinter stellen klar, dass diese Fristverlängerung in keiner Verbindung mit der Familie Kohlhammer steht.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 14) Englisch-Frühförderung in der Volksschule:
Der Bgm. gibt bekannt, dass in Absprache mit dem Lehrkörper, den Eltern sowie dem Elternverein der Volksschule Lannach ein Informationsabend zu diesem Thema abgehalten wurde. Es ist anzunehmen, dass dieser Kurs zustande kommen wird.
Auf Anfrage von Herrn Steiner wird ihm vom Bgm. mitgeteilt, dass dieser Englischunterricht von einem privaten Institut aus Graz außerhalb der Schulzeit abgehalten wird.
Kassier Fröhlich erinnert, dass im Rahmen des Schulunterrichtes Englisch gelehrt wird. Er ist der Meinung, eher den EDV-Bereich zu fördern.
Der Bgm. erachtet einen Zuschuss von 30 % als sinnvoll.
Kassier Fröhlich meint weiters, dass diese Unterstützung befristet beschlossen werden soll.
Nach kurzer Diskussion stellt der Bgm. den Antrag, einen Zuschuss für die Englisch-Frühförderung in der Volksschule von 30 % der Gesamtkosten, befristet auf 1 Jahr, zu gewähren.
GR Dr. Thaller ist der Meinung, dass der Prozentsatz an den des Kindergartens, der in der letzten Sitzung mit 40 % beschlossen wurde, angepasst werden sollte.
GR Steiner erinnert an die hohen Kosten, die in den nächsten Jahren der Gemeinde durch den Bau der Mehrzweckhalle und des Seniorenwohnheimes erwachsen werden. Er ist der Meinung, mit Förderungen sparsamer umzugehen.
GR Pinter enthält sich seiner Stimme. Die restlichen 13 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
Pkt. 15) Ausscheiden bewegliches Inventar:
Vom Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Lannach wurde der Vorschlag unterbreitet, folgende Gegenstände aus dem beweglichen Inventar auszuscheiden:
Verwaltungsgebäude:
- Kaffeemaschine Saeco
- Funkeinrichtung (wurde dem Wasserverband zurückgegeben)
- Drehsessel (im Dachboden)
- Drucker Mannesmann
- Luftbefeuchtungsgerät (Flohmarkt verkauft)
- Sprechanlage alt (befindet sich im Wirtschaftshof)
- Gestetner Kopiergerät samt Brenngerät (im Wirtschaftshof)
- Datensafe (im Wirtschaftshof)
- Stahlschrank mit 6 Scheiben (lt. Herrn Hadl bereits entsorgt)
- 2 Bildschirme mit Tastatur (im Dachboden)
- 1 kleiner Bildschirm für Server (im Dachboden)
- 2 Musik CD-Player (im Dachboden)
- alte Store-Vorhänge (im Dachboden)
Wirtschaftshof u.
Altstoffsammelzentrum:
- altes Kühlgerät für Tierkadaver
- Viehanhänger
- Baucontainer
Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass der Baucontainer sowie das Kühlgerät für Tierkadaver veräußert werden könnten. Die restlichen Gegenstände sind zu entsorgen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat seine Zustimmung für
das Ausscheiden der genannten Geräte erteilen möge.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Nach kurzer Diskussion einigt man sich einstimmig, eine Annonce in der Weststeirischen Rundschau und der Fundgrube aufzugeben, in der das Kühlgerät für Tierkadaver sowie der Baucontainer zum Verkauf angeboten werden.
Pkt. 16) Kassenprüfung am 18.11.2002:
GR Steiner verliest dazu das Protokoll der Kassaprüfung vom 18.11.2002.
Im Anschluss daran wird dem Gemeinderat die dazu verfasste Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis gebracht.
GR Steiner nimmt Bezug auf die vom Bgm. verlesene Stellungnahme und stellt klar, dass der Prüfungsausschuss nicht in die Personalakte Einsicht genommen hat. Im Zuge der Prüfung wurden die Anweisungsberechtigungen und Dienstverfügungen bezüglich der Annahme und Auszahlung von Bargeld kontrolliert. Dem Prüfungsausschuss wurden Berechtigungen von Herrn Ing. Kahr und Frau Langmann mit Datum 18.11.2002 vorgelegt. Es konnte herausgefunden werden, dass Herr Ing. Kahr seit längerem beide Funktionen ausübt, dies aber nicht dem Recht entspricht. Vom Bürgermeister unterzeichnete Ermächtigungen sind für beide Tätigkeiten vorhanden. Eine Ermächtigung wurde befristet ausgestellt, jedoch nie widerrufen.
In Hinblick auf die Bauabgabe war für Herrn Steiner die Stellungnahme des Bürgermeisters nicht ausreichend. Er hat dahingehend beim Land Informationen eingeholt und die Fälle geschildert. Laut Amt der Steiermärkischen Landesregierung RA 7 ist eine Bauabgabe zu entrichten. Er versucht eine rechtliche Stellungnahme vom Land zu erhalten.
Der Bgm. unterbricht
die Sitzung um ca. 20:20 Uhr und setzt diese um ca. 20:25 Uhr wieder fort.
Pkt. 17) Gemeindehaushaltsvoranschlag 2003:
Der Bgm. berichtet, dass der Voranschlagsentwurf für das Jahr 2003 zwei Wochen zur allgemeinen Einsicht auflag, Einwendungen wurden keine erhoben.
Im ordentlichen Haushalt belaufen sich die Einnahmen sowie die Ausgaben auf € 4.663.200,00.
Die Summe der Einnahmen im außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf € 1.546.900,00
und die Summe der Ausgaben auf € 1.946.900,00. Ein Abgang von € 400.000,00 ist dabei zu verzeichnen.
Der Verschuldungsgrad laut Voranschlagsentwurf liegt bei 1,68 %.
Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass eine Fraktionsführerbesprechung stattgefunden hat.
Bei dieser Besprechung wurde festgelegt, dass einige Änderungen wie folgt vorzunehmen sind:
|
Änderungen VA 2003 nach Fraktionsführerbesprechung |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Seite |
VA-Stelle |
Text |
alt |
neu |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben |
Einnahmen |
|
19 |
1/061/757 |
Projektfonds |
5.100,00 |
5.400,00 |
300,00 |
|
|
33 |
1/2121/720 |
Schulbeitrag HS Preding |
61.300,00 |
53.300,00 |
-8.000,00
|
|
|
33 |
1/2121/720 |
Gastschulbeitrag HS Preding |
0,00 |
2.700,00 |
2.700,00 |
|
|
33 |
1/2115/7201 |
VS-Lieboch Gastschulbeitr- |
1.000,00 |
2.200,00 |
1.200,00 |
|
|
33 |
1/2121/720 |
HS-Mooskirchen Schulbeitrag |
17.000,00 |
19.200,00 |
2.200,00 |
|
|
33 |
1/2122/7201 |
HS-Mooskirchen Gastschulbeitrag |
1.800,00 |
2.000,00 |
200,00 |
|
|
35 |
1/213/720 |
Sonderschulbeitrag Bezirk Dl-berg |
2.800,00 |
1.300,00 |
-1.500,00
|
|
|
35 |
1/2125/7201 |
Magistrat Graz HS Gastschulb. |
10.000,00 |
3.100,00 |
-6.900,00
|
|
|
60 |
2/4691/817 |
Nachttaxi |
3.000,00 |
4.000,00 |
|
1.000,00 |
|
78 |
2/821/813 |
Nebenerlöse Vergütungen |
83.800,00 |
91.100,00 |
|
7.300,00 |
|
neu |
1/810/754 |
Wasserverband |
0,00 |
43.300,00 |
43.300,00 |
|
|
neu |
1/2131/7201 |
Magistrat Graz Sonderschule Gastschulb. |
0,00 |
1.290,00 |
1.290,00 |
|
|
97 |
1/980/910 |
Anteilsbeträge (Überschuss) |
1.004.700,00 |
977.310,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1/821/0442 |
Anhänger |
0,00 |
1.500,00 |
|
|
|
|
1/000/7216 |
Sitzungsgeld |
9.000,00 |
11.500,00 |
|
|
|
|
|
Beschluss
EUR 30,--, EUR 35,-- |
|
|
|
|
|
neu |
5/612/002 |
Ortsplatzgestaltung Hötschdorf |
0,00 |
100.000,00 |
|
|
|
|
|
Bedeckung durch Rücklagen |
|
|
|
|
|
|
5/859/010 |
Seniorenwohnheim Planungskosten |
0,00 |
250.000,00 |
|
|
|
|
|
Bedeckung durch Rücklagen |
|
|
|
|
|
109 |
5/817/043 |
Textänderung = Wegnahme Sezierraum |
|
|
|
|
|
111 |
5/85311/010 |
Textänderung
Schwarzwiesenstr. 7 a |
|
|
|
|
|
|
1/914/779 |
Wegnahme des Maastrichtdefizites Seite |
0,00 |
57.000,00 |
|
|
|
|
2/851/879 |
9 durch Buchung Tilgungszuschüsse |
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Der Bgm. stellt den Antrag, die Sitzungsgelder für Ausschusssitzungen
auf € 30,00, für die Ausschussobmänner sowie für Gemeinderatssitzungen auf €
35,00 zu erhöhen.
GR Ing. Doppelreiter, GR Mag. Neckermann und GR Pinter enthalten sich
ihrer Stimme.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag.
Die restlichen 10 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag
als angenommen.
Ordentlicher Haushalt:
Der Bgm. teilt GR Steiner in Bezug auf seine Anfrage mit, dass die € 4.000,00 unter Post 1/510000/728000 für Projekttage, an denen Fachvorträge aus dem Gesundheitsbereich abgehalten werden, vorgesehen wurden.
In Hinblick auf seine zweite Anfrage wird ihm vom Bgm. berichtet, dass die € 3.000,00 unter Post 1/512000/728000 für die Finanzierung eines möglichen Schulprojektes „Sexualerziehung“, welches vom Elternverein organisiert werden könnte, vorgesehen sind.
GR Steiner macht darauf aufmerksam, dass bei den Geschäftsgebäuden Trafik und Postverteilerzentrum keine Erhaltungsrücklagen angeführt sind.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass aus diesen Objekten noch keine Mieteinnahmen bezogen wurden.
GR Steiner weist darauf hin, dass es ich hierbei um den Voranschlag für das Jahr 2003 handelt und nächstes Jahr sehr wohl Mieteinnahmen zu verzeichnen sein werden.
Der Bgm. teilt mit, dass sich die Höhe der Erhaltungsbeiträge bei beiden Gebäuden aus dem Prozentsatz der Miete ergibt und im Voranschlag veranschlagt wird.
Die von GR Steiner gestellten Anfragen in Bezug auf Grundsteuer wurden von Frau Doppelreiter wunschgemäß beantwortet.
Der Bgm. stellt den Antrag, diesen Betrag im Voranschlag vorzusehen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
GR Hoffmann stellt den Antrag, in den Voranschlag im OH € 10.000,00 für Sozialprojekte aufzunehmen.
Der Gemeinderat ist nach kurzer Diskussion der Meinung, diese Summe im AOH vorzusehen, da noch kein konkretes Projekt bekannt ist.
GR Hoffmann zieht seinen Antrag zurück.
GR Hoffmann stellt den Antrag, € 10.000,00 im AOH für Sozialprojekte
aufzunehmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag, den ordentlichen Haushalt mit den
beschlossenen und aufgezeigten Änderungen zu genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Außerordentlicher Haushalt:
Nach
kurzer Diskussion einigt man sich, auf Wunsch von Herrn Steiner abzuklären ob
die Möglichkeit besteht, die Kultur- u. Veranstaltungshalle (€ 500.000,00), wie
in den Planungsausschusssitzungen immer die Rede war, aus Anteilsbeträgen zu
finanzieren.
GR
Pinter schlägt vor, € 10.000,00 für die Beleuchtung Jägerweg in den AOH
aufzunehmen.
Der Bgm. stellt den Antrag, € 10.000,00 für die Beleuchtung Jägerweg in den AOH aufzunehmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag, den außerordentlichen Haushalt mit den beschlossenen und aufgezeigten Änderungen zu genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag,
dass die Hebesätze für die Grundsteuer nach den bisherigen Ansätzen beschlossen
werden.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen möge, bei Bedarf das Girokonto um 6 % der ordentlichen Einnahmen überziehen zu dürfen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass kein Darlehen aufgenommen wird.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag, den Dienstpostenplan in der vorliegenden Form zu genehmigen.
GR Ing. Doppelreiter enthält sich seiner Stimme.
Die restlichen 13 Gemeinderäte stimmen für den Antrag. Demnach gilt dieser als angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag,
dass die in der heutigen Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 131 des
Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/86 i.d.g.F. als dringlich
erklärt werden.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Dringlichkeitsantrag
„Angebotseinholung für Planungsleistungen Seniorenwohnheim“:
Der
Bgm. berichtet, dass man sich in der letzten Planungsausschusssitzung darüber
geeinigt hat, den Vertrag der Caritas mit einigen Abänderungen vorbereiten zu
lassen. Weiters wurde beschlossen, Herrn DI Lesky mit der Auswahl von Planern,
die Erfahrung mit der Errichtung eines Seniorenwohnheimes vorweisen können, zu
beauftragen. Im Planungsausschuss wurde der Vorschlag unterbreitet, dass der
Gemeinderat 3 Planer mit dem Ersuchen bestimmen möge, eine Kostenschätzung für
Planungsleistungen unter der Vorgabe gewisser Parameter vorzulegen.
DI
Lesky bringt dem Gemeinderat an Hand einer Folie folgende Planungsbüros und
deren Referenzen zur Kenntnis:
§
Architektur DREIPLUS, Ballhausgasse 1,
8010 Graz
Sozialzentrum
Bezau/Mellau/Reuthe
§
Arch. DI Gerhard MITTERBERGER,
Glacisstraße 7, 8010 Graz
Sozialzentrum Passail
§
ARTIVO Planung + Bauleitung GmbH,
Hauptplatz 10, 8580 Köflach
Pflegeheim
Köflach
§
CB Consulting Schmidt GmbH,
Bergmanngasse 28, 8010 Graz
Pflegeheim
Preding
§
Architekten DI CSERNI & DI PAUGGER
OEG, Grazerstraße 5, 8350 Fehring
Seniorenwohnheim
Fehring
GR Ing. Doppelreiter weist darauf hin, dass sich das Seniorenwohnheim in Preding noch in der Bauphase befindet und erkundigt sich deshalb, ob die CB Consulting Schmidt GmbH auch andere Referenzen vorzuweisen hat.
DI Lesky teilt ihm mit, dass er sich mit Herrn Ing. Schmidt aus diesem Grund in Verbindung gesetzt, dieser ihm jedoch keine anderen vergleichbaren Referenzen genannt hat.
Der Bgm. bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass in den nächsten Jahren mit keinen Wohnbauförderungsmitteln zu rechnen sein wird, wenn die Marktgemeinde Lannach als Errichter des Seniorenwohnheimes auftritt. Jedoch müsste man hinterfragen, ob eine Wohnbaugesellschaft Interesse und die Möglichkeit hätte, Wohnbauförderungsmittel für das Lannacher Projekt umzuschichten.
GR Steiner ist der Meinung, dass die Caritas der beste Betreiber für das Seniorenwohnheim ist und die Gemeinde als Eigentümer und Errichter auftreten soll.
Nach kurzer Diskussion einigt sich der Gemeinderat, alle fünf genannten Planer zur Anbotslegung einzuladen.
Daraufhin
stellt der Bürgermeister den Antrag,
alle fünf genannten Planer einzuladen ein Pauschalangebot zu legen.
Die
Bauaufsicht sowie die Baustellen- und Planungskoordination sollen getrennt
angeboten werden.
Der
Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 18) Kostenübernahme für neue Zufahrt (nicht öffentlich)
Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.
Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluss der Sitzung: 21:45 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 14 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
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Schriftführer Vorsitzender
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Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.