MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
Verhandlungsschrift
über die
Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, dem 12. Dezember 2001 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Die Einladung erfolgte am 3. Dezember 2001 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister: Josef Niggas
Vizebürgermeister: Matthias Pinter (ab 19:10 Uhr)
Gemeindekassier (Finanzreferent):
GR. Raimund Krenn GR. Ing. Franz Doppelreiter
GR. Erich Lang GR. Franz Haas
GR. Gerald Kienreich GR. Christine Hubmann (ab 19:10 Uhr)
GR. Bernd Hoffmann GR.
GR. Anton Steiner GR.
GR. Ing. Gerhard Flecker GR.
GR. Rosana Scheiring GR.
GR. Mag. Hildegard Neckermann GR.
Außerdem waren
anwesend:
Entschuldigt waren:
Kassier Wilfried Fröhlich
Nicht entschuldigt
waren:
Dr. Herbert Thaller
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolles vom 26.11.2001
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner
7. Genehmigung Kaufvertrag Spar (ehemals Prelog)
8. Sozialhilfeverband Deutschlandsberg; Nominierung von Ersatzmitgliedern
9. Abfallwirtschaftsverband Deutschlandsberg; Nominierung von Ersatzmitgliedern
10. Umwandlung des Aufschließungsgebietes J/1 (Gewerbepark Lannach) in vollwertiges J/1
11. Grundstückskaufangebot Dr. Franz Still
12. Genehmigung von nicht öffentlichen Protokollen (nicht öffentlich)
13. Ehrungen (nicht öffentlich)
14. Gebührenvorschreibung (nicht öffentlich)
Pkt. 1) Eröffnung
der Sitzung:
Der Bgm. eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Gem. Räte und Gem. Bediensteten.
Pkt. 2)
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:
Der Bgm. weist an Hand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.
Pkt. 3)
Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:
Es wird festgestellt, dass 13 Gem. Räte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.
Pkt. 4)
Genehmigung des Protokolls vom 26.11.2001:
GR Ing. Doppelreiter bemerkt, dass GR Hubmann bei der Genehmigung der Werkverträge für die Schneepflugfahrer anwesend war. Auch sie hätte wegen Befangenheit den Saal verlassen müssen.
Der Bgm. gibt bekannt, dass der Beschluss zwecks Korrektheit neu gefasst wird.
GR Kienreich weist darauf hin, dass unter Pkt. 10) FF Lannach; Ankauf MTF die Formulierung des Satzes „Die Förderungszusage bezieht sich auf ein anderes Fahrzeug“ nicht korrekt ist. Der Gem. Rat einigt sich darauf, dass der Satz wie folgt abgeändert wird: „ Die Förderungszusage bezieht sich auf ein Fahrzeug.“
Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll mit dieser Änderung zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 5) Bericht
des Bürgermeisters:
Seitens der Rechtsabteilung 3 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Frist für die Vorlage des Flächenwidmungsplanes am 29.3.2002 abläuft.
Der Bgm. gibt bekannt, dass das Bezirksfeuerwehrkommando mitgeteilt hat, dass Herr Bezirksfeuerwehrkommandant Smolana sein Amt zurückgelegt hat und an seine Stelle Brandrat Lanz tritt.
Von der Marktgemeinde Lannach wurden 30 Stück Uhren mit dem Lannacher Wappen zum Preis von je ATS 260,00 für repräsentative Zwecke angekauft.
GR Scheiring möchte wissen, ob diese Uhr von jedem der Gem. Räte als Geschenk weitergegeben werden darf. Der Bgm. weist darauf hin, dass die Uhren in erster Linie für Repräsentationszwecke angekauft wurden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Gem. Räte eine solche Uhr käuflich erwerben können.
Einige Gemeindebedienstete haben sich für die finanzielle Besserstellung bedankt.
Es ist vorgesehen, das Gemeindeeisschützenturnier am 6. Jänner 2002 abzuhalten. Es wird kein Ersatztermin festgesetzt.
GR Scheiring bemerkt, dass einige Vereine bereits für das letzte Turnier, das zwecks Eismangel nicht stattfinden konnte, das Nenngeld bezahlt haben. Sie möchte darauf hinweisen, dass dies berücksichtigt werden muss.
GR Ing. Doppelreiter nimmt an, dass die Firmen, die für das letzte Turnier bereits (Pokal)-Spenden zur Verfügung gestellt haben, heuer kein Schreiben mit dem Hinweis auf Unterstützung erhalten werden.
Der Bgm. gibt bekannt, dass trotzdem alle Firmen abermals mittels Schreiben um eine Spende gebeten werden.
Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:
GR Scheiring erkundigt sich, ob die Gutscheine, die die Gemeinde bei der Eröffnung des neuen Einkaufszentrums für bedürftige Familien erhalten hat, auch weitergeleitet wurden.
Der Bgm. antwortet, dass er eine Liste der bedürftigen Familien bei Frau Direktor Ninaus eingeholt hat. Die Gutscheine wurden bereits an diese Leute ausgegeben.
Weiters gibt der Bgm. bekannt, dass aber noch Gutscheine übrig sind.
GR Scheiring möchte eine Liste der Personen erhalten, an die die Gutscheine verteilt wurden.
Weiters weist GR Scheiring darauf hin, dass ein Öffentliches WC errichtet werden müsse. Der von der Gemeinde angekaufte Sanitärwagen sei unhygienisch.
GR Mag. Neckermann erkundigt sich, wer für die Sicherheit am Krampusmarkt zuständig gewesen ist.
Der Bgm. antwortet, dass die Freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz sowie die Gendarmerie im Einsatz waren.
GR Ing. Flecker wirft ein, dass auch am Flugblatt darauf hingewiesen wurde, dass seitens der Gemeinde keine Haftung übernommen wird.
GR Mag. Neckermann weist darauf hin, dass die Kracher, die beim Krampusmarkt von Jugendlichen verwendet wurden, zu gefährlich sind.
Der Bgm. gibt zur Antwort, dass sich die Exekutive darum zu kümmern hat.
GR Steiner bemerkt, dass der Rückkauf des Freizeitzentrums mit 31.12.2001 befristet ist. Er möchte wissen, ob es zu einer Fristüberschreitung seitens der Gemeinde kommen kann.
Der Bgm. stellt fest, dass der Rückkauf möglich ist, wenn die Gemeinde diesen wünscht. Es kann aber zu keiner Fristüberschreitung kommen.
GR Haas weist darauf hin, dass der Eigentümer trotzdem verständigt werden sollte.
GR Steiner fragt an, ob eine Beleuchtung am Fischerweg geplant sei.
Der Bgm. antwortet, dass der neu errichtete Wirtschaftshof mit integriertem Altstoffsammelzentrum günstig liegt und zu später Stunde nicht mehr geöffnet ist.
Der Bereich um den Tierkadavercontainer verfügt über eine Beleuchtung mit Bewegungsmelder. Es sind keine Vorbereitungen hinsichtlich einer Straßenbeleuchtung getroffen. Die Situation wird beobachtet und die Notwendigkeit geprüft.
GR Kienreich fragt an, ob der Bau eines Altersheimes auf den ehemaligen Hackelgründen noch im Gespräch ist.
Der Bgm. antwortet, dass die Frist für die Fertigstellung des Altersheimes am 31.12.2002 abläuft. Gespräche mit Ing. Kraemer wurden bereits geführt; dieser möchte sich weiterhin um Investoren bemühen. Wenn er es nicht schafft, ist er vielleicht bereit aus dem Vertrag auszusteigen. OAR Tacheron weist darauf hin, dass der Vertrag notarrechtlich geprüft wurde und dieser eine Verzugszinsklausel beinhaltet.
Der Bgm. teilt dem Gem. Rat mit, dass dieser rechtzeitig informiert wird, wenn sich neue Interessenten finden.
GR Kienreich möchte wissen, wer für die Pflege des Grundstücks zuständig ist.
Der Bgm. gibt zur Antwort, dass die Gemeinde für die Pflege zuständig ist, da in Folge der Nichtbezahlung die Gemeinde noch Eigentümer ist.
GR Lang teilt mit, dass der Teich des ESV Schlieb nun wieder mit Wasser gefüllt wurde.
GR Ing. Doppelreiter möchte wissen, woher so plötzlich das Wasser gekommen ist.
GR Lang antwortet, dass die Gemeinde Stainztal dieses zur Verfügung gestellt hat und somit der Winterbetrieb gesichert ist.
Nachstehender Dringlichkeitsantrag wird gestellt:
Bgm. „Werkvertrag für Schneepflugfahrer“ –
Wiederaufnahme des Punktes auf die Tagesordung
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Bgm. „Ankauf von weiterem Frostwächter und Heizstrahler
für Aufbahrungshalle“ – Aufnahme des Punktes auf Tagesordnung
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Bgm. „Verwaltungsübereinkommen – Geh- und Radweg zum
FMZ“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Pkt. 7)
Genehmigung Kaufvertrag Spar (ehemals Prelog):
GR Haas bittet um Verlesung des Kaufvertrages
OAR Tacheron verliest die im Vertrag enthaltenen Änderungswünsche der Spar und ihrem Rechtsanwalt; der Kaufvertrag wird ebenfalls durch Herrn OAR Tacheron verlesen.
GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich, ob ein Grundbuchauszug vorliegt und ob eine Eintragung im Lastenblatt aufscheint. Weiters möchte er wissen, was nach Ablauf der Versicherung geschieht.
OAR Tacheron gibt zur Antwort, dass ein Grundbuchauszug vorliegt und auch eine Eintragung ins Lastenblatt erfolgte. Ab 1. Jänner müssen Anbote von Versicherungen eingeholt werden.
GR Ing. Doppelreiter möchte wissen, was unter dem Begriff „Dienstbarkeit“ zu verstehen ist.
Der Bgm. gibt zur Antwort, dass dies vermutlich der Verbindungsweg zwischen dem Spargebäude und der Raiffeisenbank ist.
GR Haas gibt bekannt, dass die Raiffeisenbank kostenlos 3 Meter abtreten musste.
GR Kienreich ist jedoch der Meinung, dass es sich nicht um den Weg zwischen dem Spargebäude und der Raiffeisenbank handelt, sondern um die dortige Grünfläche. Der Bgm. teilt dem Gem. Rat mit, dass bis zur nächsten Gem. Sitzung ein Grundbuchauszug und die Grunddienstbarkeit vom Notar eingeholt werden.
GR Ing. Doppelreiter weist darauf hin, dass im Kaufvertrag unter Pkt. 7) ein Formulierungsfehler vorliegt. Es waren lediglich der Vorstand und Herr DI Lesky vor Ort, um das Objekt zu besichtigen und nicht die „Marktgemeinde“.
Der Bgm. gibt zu verstehen, dass der Vertrag nicht abgeändert wird.
GR Ing Doppelreiter erkundigt sich über die Funktionstüchtigkeit der Heizung im Gebäude.
Der Bgm. teilt mit, dass diese gegeben ist, er hat sich persönlich davon überzeugt.
GR Steiner bemerkt, dass das Anbot und der exakte Kaufvertrag eine Differenz der Quadratmeter aufweist und möchte wissen, ob mit der Spar darüber gesprochen wurde.
OAR Tacheron gibt zur Antwort, dass die Gehsteigfläche nicht grundbücherlich erfasst wurde und sich deshalb die Fläche reduzierte.
Der Bgm. teilt mit, dass es sich beim angebotenen Preis um einen Pauschalpreis handelt.
GR Steiner möchte wissen, welche Art von Decke sich im Gebäude befindet.
Der Bgm. antwortet, dass das Gebäude über eine Brettlbinder-Decke verfügt.
GR Steiner ist der Meinung, dass der Gebäudewert zu hoch ist.
Der Bgm. weist darauf hin, dass der Kauf im Gem. Rat bereits beschlossen wurde und es sich jetzt lediglich um den Formalismus des Vertrages handelt.
GR Steiner wirft ein, dass die Decke für einen Kindergarten nicht geeignet sei, und der Gebäudewert somit auf Null sinkt.
Der Bgm. verliest das Schreiben an die Spar, in dem am 9.10.2001 mitgeteilt wurde, dass der Gem. Rat. in seiner Sitzung den Kauf des Gebäudes zum angebotenen Preis beschlossen hat.
GR Kienreich möchte wissen, ob kein Spielraum beim Preis möglich gewesen wäre.
GR Haas ist der Meinung, dass der Umbau für Kindergartenzwecke nicht billig ist.
Der Bgm. stellt den Antrag, den Kaufvertrag
zwischen der Marktgemeinde Lannach und der Spar zu genehmigen.
GR Steiner und GR Kienreich stimmen dagegen.
GR Ing. Doppelreiter, GR Mag. Neckermann und
GR Scheiring enthalten sich der Stimme.
Die restlichen Gem. Räte stimmen dafür. Der Antrag
gilt demnach als angenommen.
GR Ing. Doppelreiter enthielt sich seiner Stimme mit der Begründung, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nicht gegeben war.
Pkt. 8)
Sozialhilfeverband Deutschlandsberg; Nominierung von Ersatzmitgliedern:
Der Sozialhilfeverband ersucht um die Nominierung von je zwei Ersatzmitgliedern in die Verbandsversammlung. Nominiert wurden Vizebürgermeister Matthias Pinter und GR Hubmann, sowie GR Scheiring und GR Mag. Neckermann.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Nominierung
zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 9)
Abfallwirtschaftsverband Deutschlandsberg; Nominierung von Ersatzmitgliedern:
Zur Zeit sind Bgm. Niggas und Kassier Fröhlich im Verband vertreten.
Nominiert wurden GR Scheiring und GR Ing. Flecker.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Nominierung
zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 10)
Umwandlung des Aufschließungsgebietes J/1 (Gewerbepark Lannach) in vollwertiges
J/1:
Der Gem. Rat hat heuer die Bebauungsrichtlinien der Lienhart-Gründe beschlossen.
Es wurden 6 wesentliche Bedingungen aufgelegt, die zu erfüllen sind.
1. Sicherstellung
einer rechtlich gesicherten, verkehrstechnisch einwandfreien Zufahrt über den
Kreisverkehr Lannach-Nord:
Die diesbezügliche Bewilligung erteilte das Land mit Schreiben vom 15.1.2001
2. Trinkwasserversorgung:
Der Obmann Vizebürgermeister Matthias Pinter erklärt, dass die Wasserversorgung
gesichert sei und es keinen Anschlussstopp gibt.
3. Abwasserentsorgung:
Erfüllt, da der Ausbau der Kläranlage im Frühjahr 2002 beginnt
4. Oberflächen-
und Dachwässerableitung in die Kainach:
Hierfür liegt ein wasserrechtlicher Bescheid seitens des Landes vom 11.9.2001
vor. Es wurde bereits eine Druckleitung zur Kainach vom Konsenswerber
errichtet.
5. Brunnenanlage
Lannacher Heilmittel GmbH:
Frau Dr. Ilse Bartenstein hat ein Schreiben an die Landesregierung gerichtet
und mitgeteilt, dass die Lannacher Heilmittel auf einen Trinkwasserbrunnen
verzichten und dieser nur mehr als Nutzwasserbrunnen geführt werden soll. Sie
ersucht, dass das Schutzgebiet aufgehoben oder abgeändert wird.
6. Eisenbahnrechtliche
Bewilligung:
Diesbezüglich liegt eine Bewilligung vom 26.6.2001 für eine Überquerung des
Schleppgleises vor.
GR Ing. Doppelreiter möchte wissen, wie die Gemeinde die Errichtung einer Straße beeinflusst und wie die Erhaltung der Straße geplant ist.
Der Bgm. antwortet, dass die rechtliche Voraussetzung das
Kriterium für eine Beschlussfassung ist.
GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich, ob für die Abstimmung eine 2/3-Mehrheit
erforderlich ist.
GR Steiner wirft ein, dass im Schreiben von der Firma Magna an Herrn Prof. Taucher zwar ein Angebot gefordert wird, dass dies aber nicht aussagt, dass der Bau auch in Lannach stattfinden soll.
Weiters will GR Steiner wissen, wo der Bau am Grundstück stattfinden wird.
Der Bgm. antwortet, dass die Fläche im Gesamten betrachtet wurde, der Bau aber eher im hinteren Bereich vorgesehen ist.
GR Steiner meint, dass für die Errichtung einer Straße kein Bauland vorausgesetzt wird.
Der Bgm. wirft ein, dass die Errichtung der Straße einer Genehmigung bedarf.
Der Bgm. nimmt an, dass es dem GR Steiner am Herzen liegt, weitere Ansiedlungen von Firmen im Industriegebiet zu verhindern.
GR Steiner wirft ein, dass dies eine Verleumdung seitens des Bgm. ist. Es geht um die Aufschließungskriterien, die für ihn nicht erfüllt sind. Dies hat mit der Ansiedlung nichts zu tun.
GR Kienreich, GR Ing. Doppelreiter, GR Steiner verlassen den Raum um 20:20 Uhr.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Aufschließung zu genehmigen.
GR Scheiring und GR Mag. Neckermann verlassen ebenfalls den Saal.
Der Gemeinderat ist nicht beschlussfähig.
Der Bgm. unterbricht um 20:25 Uhr die Sitzung für 5 Minuten.
Der Bgm. möchte die Sitzung um 20:30 Uhr fortsetzen.
Die Gem. Räte, die den Saal zuvor verlassen haben, sind noch nicht wieder auf ihre Plätze zurückgekehrt.
Der Bgm. unterbricht die Sitzung abermals für 5 Minuten.
Um 20:37 Uhr gibt der Bgm. bekannt, dass die Sitzung in 5 Minuten fortgesetzt wird.
Er ersucht, die von uns gewichenen Gem. Räte in den Saal zu kommen, um die Sitzung fortsetzen zu können.
Der Gem. Rat ist nun beschlussfähig.
GR Pinter entschuldigt sich höflich bei Herrn GR Steiner dafür, dass er ihn zuvor als Lügner bezeichnet hat.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Umwandlung des Aufschließungsgebietes
J/1 in vollwertiges J/1 zu genehmigen.
GR Kienreich, GR Steiner, GR Ing. Doppelreiter, GR Mag. Neckermann, GR
Scheiring enthalten sich der Stimme.
Die restlichen Gem. Räte stimmen dafür. Der Antrag gilt als abgelehnt,
da eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist.
GR Doppelreiter erklärt seine Enthaltung damit, dass jede Basis eines vernünftigen Gesprächs gefehlt hat und er deshalb nicht bereit war, seine Stimme abzugeben. Alle anderen Gem. Räte, die sich ebenfalls der Stimme entzogen haben, pflichten ihm bei.
Der Bgm. erklärt, dass seiner Meinung nach jederzeit die Gesprächsbasis gegeben war, und bezieht sich auf das Ergebnis der Planungsauschusssitzung vom 28.11.2001. Dort wurde der Beschluss gefasst, bis auf eine Stimmenthaltung, dass in der heutigen Gemeinderatssitzung die Umwandlung beschlossen werden soll.
Pkt. 11) Grundstückskaufangebot Dr. Franz Still:
Der Bgm. teilt dem Gem.Rat. mit, dass Herr Dr. Still und Herr Mölzer abermals zur Vorstandssitzung am 22.11.2001 erschienen sind.
Es wurde über das Kaufangebot gesprochen und das letzte Angebot von Herrn Dr. Still lautet auf 5,1 Millionen Schilling für ein Fläche von 3.180 m2 (ohne Christopherus).
GR Scheiring möchte wissen, was der Christopherus ist.
Ihr wird erklärt, dass es sich dabei um ein Marterl handelt, das auf dem Grund steht, nicht im Kaufpreis enthalten ist und noch weitere ATS 100.000,00 kosten würde.
Der Bgm. teilt mit, dass es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, in dem festgehalten wurde, dass für 3.800 m2 seitens der Gemeinde 4 Millionen Schilling geboten werden.
GR Kienreich wirft ein, dass diese Sperre bereits aufgehoben wurde.
Der Bgm. ist der Meinung, dass die Kosten überhöht sind und stellt den Antrag, das besagte Objekt nicht zu kaufen.
GR Steiner wirft ein, dass das Gebäude der Spar eine geringere Anzahl an m2 aufweist und beide Gebäudewerte bei Null anzusetzen sind. Er gibt bekannt, dass der Spar-Kaufpreis bei ATS 2.100,00/m2 liegt und der Still-Kaufpreis bei ATS 1.600,00/m2, somit der Still-Grund günstiger wäre. Er stellt den Antrag, das Grundstück um 5,1 Millionen Schilling zu erwerben.
Der Bgm. erklärt, dass ein Vergleich der beiden Grundstücke nicht möglich ist.
GR Ing. Doppelreiter meint, dass dieses Grundstück im Kerngebiet von Lannach liegt, und deshalb auch von der Gemeinde gekauft werden soll.
GR Scheiring schließt sich der Aussage von Herrn GR Ing. Doppelreiter an.
GR Haas ist auch der Meinung, dass der Preis zu hoch ist, möchte aber, dass weitere Verkaufsgespräche geführt werden.
Vizebürgermeister Pinter erklärt, dass dies das letzte Angebot von Herrn Dr. Still war.
Der Bgm. stellt den Antrag, das Grundstück im Wert von 5,1 Millionen
Schilling nicht zu kaufen.
GR Steiner und GR Kienreich, sowie GR Scheiring, GR Mag. Neckermann und GR Ing. Doppelreiter stimmen gegen den Antrag. GR Haas enthält sich der Stimme. Alle anderen Gem. Räte stimmen dafür.
Somit gilt der Antrag als angenommen.
GR Steiner stellt den Antrag, das Grundstück im Wert von 5,1 Millionen
Schilling zu erwerben.
GR Steiner, GR Kienreich, GR Scheiring, GR Mag. Neckermann und GR Ing.
Doppelreiter stimmen dafür. GR Haas und GR Ing. Flecker enthalten sich ihrer
Stimme. Die restlichen Gem. Räte stimmen dagegen.
Der Antrag gilt somit als abgelehnt.
Der Bgm. stellt den Antrag, den Beschluss vom 26.11.2001 aufzuheben, weil bei der Abstimmung GR Hubmann mitgestimmt hat, obwohl eine Befangenheit vorlag. Die Gem. Räte Pinter und Hubmann verlassen wegen Befangenheit den Saal. Gleichzeitig stellt der Bgm. den Antrag, die Werkverträge zu beschließen. Beide Anträge werden einstimmig angenommen.
Dringlichkeitsantrag „Ankauf von weiterem Frostwächter und Heizstrahler für Aufbahrungshalle“
Der Bgm. stellt den Antrag, einen 3. Frostwächter und einen Heizstrahler für den Umkleideraum der Ministranten anzukaufen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Für die Errichtung des geplanten Geh- und Radweges zwischen Kreisverkehr Industrie und Fachmarktzentrum hat die Fachabteilung 2d ein Verwaltungsübereinkommen zur Beschlussfassung vorgelegt. OAR Tacheron verliest den Text dieses Übereinkommens. Auf Antrag des Bgm. wird einstimmig beschlossen, das Verwaltungsabkommen in der vorliegenden Form zu genehmigen.
Pkt. 12) Genehmigung von nichtöffentlichen Protokollen (nicht öffentlich):
Dieser Punkt wird als nicht öffentlich behandelt und in einem gesonderten Buch eingetragen.
Der Bgm. stellt den Antrag, Pkt. 14) Gebührenvorschreibung (nicht
öffentlich) dem Pkt. 13) Ehrungen (nicht öffentlich) vorzuziehen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 14) Gebührenvorschreibung (nicht öffentlich):
Dieser Punkt wird als nicht öffentlich behandelt und in einem gesonderten Buch eingetragen.
Pkt. 13) Ehrungen (nicht öffentlich):
Dieser Punkt wird als nicht öffentlich behandelt und in einem gesonderten Buch eingetragen.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefaßte Beschluß wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefaßten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluß der Sitzung: 21.50 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 10 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
................................................................ ................................................................
Schriftführer Vorsitzender
................................................................ ................................................................
Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.