MARKTGEMEINDEAMT    L A N N A C H

 

 

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

 

am 13. Mai 2002 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.

 

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 03.05.2002 durch Kurrende.

 

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:

 

 

Anwesend waren:

Bürgermeister: Josef Niggas

Vizebürgermeister: Matthias Pinter

Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich

GR. Ing. Gerhard Flecker                                     GR. Ing. Franz Doppelreiter

GR. Raimund Krenn                                             GR. Rosana Scheiring

GR. Franz Haas (ab 19:40 Uhr)                           GR. Gerald Kienreich

GR. Anton Steiner                                                GR.

GR. Bernd Hoffmann                                           GR.

GR. Christine Hubmann                                        GR.

GR. Erich Lang                                                    GR.

GR. Dr. Herbert Thaller                                       GR.

 

 

 

Außerdem waren anwesend:

 

 

 

Entschuldigt waren:

Mag. Hildegard Neckermann

 

 

Nicht entschuldigt waren:

 

 

 


Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas

 

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

  3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

  4. Genehmigung des Protokolles vom 24.4.2002

  5. Bericht des Bürgermeisters

  6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes

      und die Ausschussobmänner

  7. Bebauungsrichtlinie Lannacher Heilmittel GmbH; 2. Änderung

  8. Ausnahmeregelung betreffend Kanalbenützungsgebühr

  9. Kündigung Dienstverhältnis Sapotnik Karoline

10. Aufnahme Raumpfleger/in für die VS Lannach (Nachmittagsbetreuung)

11. Seniorenwohnheim

12. Aufnahme Amtsleiter

 

 


Pkt. 1) Eröffnung der Sitzung:

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und die erschienenen Zuhörer.

 

Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:

Der Bgm. weist an Hand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.

 

Pkt. 3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:

Es wird festgestellt, dass 13 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.

GR Mag. Neckermann ist auf Grund von Krankheit entschuldigt. GR Haas erscheint um 19:40 Uhr zu Pkt. 8 im Sitzungssaal. Demnach waren 14 Gemeinderäte bei der Sitzung anwesend.

 

Pkt. 4) Genehmigung des Protokolles vom 24.4.2002:

Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll vom 24.04.2002 in der vorliegenden Form zu genehmigen.

GR Kienreich enthält sich seiner Stimme, da er bei dieser Sitzung nicht anwesend war. Die restlichen 12 Gemeinderäte stimmen für den Antrag. Demnach gilt dieser als angenommen.

 

Pkt. 5) Bericht des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister berichtet, dass im Gemeindeamt Lannach ein Schreiben von der Steiermärkischen Landesregierung eingegangen ist, in dem mitgeteilt wird, dass für die Errichtung des Altstoffsammelzentrums ein Förderungsbetrag in der Höhe von € 29.000,00 sowie für die Errichtung einer gekühlten Sammelstelle für Tierkadaver ein Förderungsbetrag in der Höhe von € 1.455,00 gewährt werden kann.

 

Der Bgm. spricht nochmals die Einladung zu den Planungsausschusssitzungen aus. Am 23.05.2002 um 19:30 Uhr findet eine Sitzung zu den Themen Kultur- und Veranstaltungshalle und Gestaltung Kreisverkehre statt. In der Sitzung am 27.05.2002 ab 19:00 Uhr wird der Punkt Kultur- und Mehrzweckhalle-Projektentwicklung auf der Tagesordnung stehen. Er teilt mit, dass die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit haben, in die Einwendungsunterlagen sowie in die Stellungnahme des Landes in Bezug auf den Flächenwidmungsplanentwurf 4.0 Einsicht zu nehmen.

GR Steiner wirft ein, dass die Einwendungen schon längere Zeit im Gemeindeamt aufliegen und bemerkt, dass die Zeit für die Einsicht zu kurz ist.

Der Bgm. antwortet, dass es nicht gestattet ist Kopien auszuhändigen und die Frist zur Einsichtnahme mit 8 Tagen vor der Sitzung festgelegt ist.

 

Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:

GR Scheiring fragt an, ob die Kuperionkapelle unter Denkmalschutz steht und ob diese wieder neu errichtet wird.

Vizebgm. Pinter teilt ihr mit, dass kein Denkmalschutz besteht, die Kapelle aber sehr wohl wieder neu errichtet wird.

Weiters interessiert sich GR Scheiring dafür, welche Bautätigkeiten bei der Firma Haas im Gange sind.

Der Bgm. informiert sie darüber, dass es sich dabei um die Errichtung einer Autowaschanlage handelt.

GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich beim Bgm., in welcher Höhe Miet- und Betriebskosten seitens der Post an die Gemeinde für die Benutzung des Wirtschaftshofes bezahlt werden.

Der Bgm. entgegnet ihm, dass nichts in diese Richtung vereinbart wurde. Es gibt hierfür nur eine mündliche Vereinbarung und keinen schriftlichen Vertrag.

GR Ing. Doppelreiter fragt an, ob auch Betriebskosten bezahlt werden.

Der Bgm. glaubt, dass kaum Betriebskosten anfallen werden.

GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich weiters, ob die Miete auf m2-Basis verrechnet werden wird.

Der Bgm. bejaht dies.

GR Steiner erkundigt sich, ob ein Konzept für den Bereich Kreisverkehr – Fischerweg vorliegt.

Der Bgm. berichtet, dass der GR beschlossen hat, eine Konzepterstellung zu veranlassen. Dafür bildet die Höhenaufnahme des Geometers die Grundlage. DI Kahlen hat einen Großteil dieses Bereiches erfasst, ausgenommen der Bereiche Dobler Straße, Fischerweg und den des neuen Lagerhauses. Hierfür wurde ihm der Auftrag schon erteilt.

GR Steiner fragt an, ob es dahingehend Anbote gibt.

Der Bgm. antwortet ihm, dass 3 Anbote von Verkehrsplanern eingelangt sind. Es wurde ebenfalls für die Konzepterstellung die Steiermärkischen Landesregierung gebeten, einen Vorschlag auszuarbeiten.

GR Steiner erkundigt sich bei GR Ing. Flecker, ob es richtig sei, dass die Restmüllabfuhr über 2 Tage geht, jedoch die Papierabfuhr nur einen Tag dauert.

GR Ing. Flecker teilt ihm mit, dass er in der nächsten Sitzung darüber Auskunft geben wird.

Kassier Fröhlich setzt den Gemeinderat davon in Kenntnis, dass die Sitzungsgelder für die Arbeitnehmer ab 1. Jänner versteuert werden müssen. Dies kann pauschal abgewickelt werden, in dem beim Lohnsteuerausgleich unter Pauschale Politikerpauschale eingetragen wird.

GR Dr. Thaller berichtet, dass letzten Freitagnachmittag, 10.05.2002, bei der Wasserleitung am Friedhof kein Wasser geronnen ist. Er hat versucht den Wasserverband zu verständigen, jedoch war nur der Anrufbeantwortet eingeschaltet. Er hat eine Nachricht hinterlassen, wurde jedoch nicht zurückgerufen. Weiters hat er auch Herrn Pinter angerufen, dieser war jedoch gerade unterwegs, hat ihm aber versichert, dass seitens des Wasserverbandes keinerlei Störungen bekannt sind. Anschließend versuchte Dr. Thaller bei Herrn Saurugger sein Glück, erhielt jedoch auch keine Auskunft. Er ist der Meinung, dass die Gemeinde mehr Servicecharakter an den Tag legen sollte.

Er fragt an, was seitens des Wasserverbandes oder der Gemeinde in diese Richtung getan werden kann.

Weiters teilt er mit, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass am Freitag sehr viele Bäder von der Feuerwehr gefüllt wurden, obwohl im Wasserverband beschlossen wurde, dass die Füllung von Bädern nicht von der Feuerwehr durchgeführt werden darf. Er erkundigt sich, ob dahingehend etwas bekannt ist.

Vizebgm. Pinter erteilt GR Dr. Thaller folgende Auskunft:

Herr Saurugger oder der Herr Pfarrer sind für das Wasser am Friedhof verantwortlich. Der Wasserverband hat lediglich dafür zu sorgen, dass das Wasser zum Friedhof gelangt, jedoch ist der Verband nicht dafür zuständig, ob das Wasser auch Tag und Nacht rinnt. Ihm ist bekannt, dass Herr Dr. Thaller auch bei Herrn Schaller angerufen hat. Seine hinterlassene Nachricht wurde sehr wohl von Herrn Schriebl entgegen genommen, konnte jedoch nicht beantwortet werden, da er Herrn Dr. Thaller telefonisch nicht erreichen konnte. Ihm ist bekannt, dass am Samstag viele Bäder gefüllt wurden. Einige Bürger haben beim Wasserverband angerufen und sich erkundigt, ob die Befüllung möglich ist und dafür wurde auch seitens des Wasserverbandes die Zustimmung erteilt. Ihm ist jedoch nichts bekannt, dass diese Befüllungen von der Feuerwehr durchgeführt wurden.

Er ergänzt, dass niemand weiß, warum das Wasser am Friedhof an diesem Tag nicht geronnen ist. Vom Wasserverband wurden keine Arbeiten am Friedhof in diese Richtung getätigt.

GR Kienreich weist auf die Anfrage von GR Scheiring aus der letzten Sitzung in Bezug auf das Loch in der Lärmschutzwand an der B76 hin und vermisst im Protokoll dahingehend eine Antwort. Deshalb erkundigt er sich nochmals beim Bürgermeister darüber.

Der Bgm. teilt mit, dass ihm für heute zugesichert wurde, mit der Reparatur zu beginnen.

Vizebgm. versichert, dass die Reparatur erledigt wurde.

GR Ing. Flecker beantwortet die Frage von GR Steiner aus der letzten Sitzung in Bezug auf die Papierentsorgung von Firmen wie folgt:

Alle Firmen haben die Möglichkeit, ihren Papiermüll bei der Firma Saubermacher wie folgt zu entsorgen:

gemischtes Papier (Papier und Kartonagen): 240-l-Kübel zu 6,17 € und 1100-l-Kübel zu € 15,98 pro Abfuhr. Das Intervall kann selbst gewählt werden und die Firmen erhalten keine Rückvergütung.

Weiters haben Firmen die Möglichkeit, reine Kartonagen wie folgt zu entsorgen:

240-l-Behälter  € 29,06 pro Jahr bzw. 1100-l-Behälter € l 9,44 pro Monat bzw. lose Abholung € 10,9 pro Abholung. Die Preise können jedoch von Firma zu Firma variieren. (Stammkunden?)

GR Steiner fragt nach, ob es andere Firmen gibt, die billiger entsorgen als die Firma Saubermacher.

GR Ing. Flecker teilt mit, dass Firmen auch die Möglichkeit haben, andere Papiermüllentsorger zu beauftragen.

Vizebgm. Pinter bezieht sich auf die Anfrage von GR Mag. Neckermann aus einer der letzten Sitzungen in Bezug auf die Wasserqualität im Gemeindegebiet. Dazu händigt er dem Gemeinderat die Wasseruntersuchungsergebnisse zur Einsichtnahme aus und teilt mit, dass kein Anlass zur Sorge besteht.

 

Nachstehende Dringlichkeitsanträge werden gestellt:

Bgm.: „Gemeinde Partnerschaftsaktivitäten mit Nimis und Alling“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Bgm.: „Kaufvertrag Purgstaller – Fröhlich; Bauansuchen Fröhlich“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 7) Bebauungsrichtlinie Lannacher Heilmittel GmbH; 2. Änderung:

OAR Tacheron teilt mit, dass bei der letzten Sitzung ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde. Dahingehend fand in der Zeit von 22.4.2002 bis 06.05.2002 ein Anhörungsverfahren statt. Folgende Firmen und Institutionen wurden darüber in Kenntnis gesetzt: Internorm Fenster AG, Raiffeisen Ware Austria, Lienhart Rupert, IMF Tertia Liegenschafts- und Mobilienvermietungs GmbH, Baubezirksleitung Leibnitz sowie das Amt der Steiermärkischen Landesregierung. In der Zeit des Anhörungsverfahrens sind keinerlei Einwendungen und Stellungnahmen im Gemeindeamt eingegangen. Diese 2. Änderung enthält 4 wesentliche Änderungen wie folgt:

1.      Die zweite Änderung der rechtswirksamen Bebauungsrichtlinie „Lannacher Heilmittel GmbH“ bezieht sich auf die in der Nutzungsschablone festgelegte maximale Geschoßanzahl und maximale Gesamthöhe (Anhebung auf maximal 3-Geschoße und einer maximalen Gesamthöhe von 13,0 m)

2.      Die im nordwestlichen Bereich des verfahrensgegenständlichen Grundstückes festgelegte Baugrenzlinie wird gemäß den Bestimmungen des § 13 (1) BauG 1995 i.d.g.F. geändert (Verschiebung der Baugrenzlinie in Richtung Südosten – Abstand 5,0 m von der Grundstücksgrenze).

3.      Der zweite Satz unter § 7 (3) der Bebauungsrichtlinie wird dahingehend geändert, dass eine Überschreitung der festgelegten maximalen Gesamthöhe nur für die Errichtung von Rauchfängen, Rohraufsätzen, Liftüberfahrten, betriebsbedingte Technikaufbauten (zB Klimageräte, Belüftungsgeräte) und Dachausstiege zulässig ist.

4.      Im nordwestlichen Teilbereich wird eine zusätzliche zweite Ein- und Ausfahrt festgelegt.

 

Der Bgm. fragt die Mitglieder des Gemeinderates, ob die vollinhaltliche Verlesung der Bebauungsrichtlinie gewünscht wird.

Der Gemeinderat verzichtet einstimmig auf die Verlesung.

Der Bgm. stellt den Antrag, der 2. Änderung der Bebauungsrichtlinie „Lannacher Heilmittel GmbH“ in der vorliegenden Form, Stand 17.04.2002, die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 8) Ausnahmeregelung betreffend Kanalbenützungsgebühr:

Der Bgm. teilt mit, dass es durchaus möglich ist, die Ausnahmeregelung auf alle Bereiche der Nutztierhaltung auszuweiten.

GR Steiner erkundigt sich, ob diese Ausnahmeregelung auch für die Schwimmbadbesitzer gilt.

Der Bgm. antwortet ihm, dass die Praxis der Vergangenheit fortgeführt werden sollte. 1 Mal pro Jahr wird das Fassungsvermögen des Bades bei der Verrechnung der Kanalbenützungsgebühr in Abzug gebracht.

GR Scheiring erkundigt sich, ob die Landwirte, die einen Subzähler bekommen haben, mittlerweile aber keine Landwirtschaft mehr betreiben, diesen Zähler behalten dürfen. Sie interessiert sich, ob es dahingehend Kontrollen geben wird.

GR Steiner begrüßt die Regelung, dass alle Tierhalter, die einen Stall besitzen, einen Wasserzähler einbauen können, um so die Wassermenge von der Kanalbenützungsgebühr in Abzug zu bringen. Er befürwortet auch die Regelung für die Bäderbefüllung.

Er ist ebenfalls der Meinung, dass bei jenen Landwirten, die einen Subzähler gewährt bekommen haben, mittlerweile aber keine Landwirtschaft mehr betreiben, dieser wieder abgezogen werden muss. Weiters meint er, dass in diese neue Regelung aber auch die Gärtnereien und Bäckereien aufgenommen werden müssen.

Kassier Fröhlich versteht nicht, warum Freizeitvergnügen in Hinblick auf die Bäderbefüllung mit einem Subzähler belohnt werden soll. Er fragt, mit welchem Recht jemand eine Ausnahmegenehmigung bekommt.

GR Steiner erinnert, dass der Bgm. in einer Gemeinderatssitzung berichtet hat, dass es den Besitzern von Bädern untersagt ist, diese in den Kanal zu entleeren.

GR Haas meint, dass alle 2 Jahre eine Überprüfung dahingehend durchgeführt werden soll, ob die Gewährung des Subzählers noch gerechtfertigt ist.

Der Bgm. teilt mit, dass es selbstverständlich zwecks Kontrolle eine Auflistung der Besitzer von Subzählern geben wird.

OAR Tacheron meint, dass diese Kontrolle im Rahmen der Zählerablesung durchgeführt werden kann.

Vizebgm. Pinter schließt sich der Meinung von OAR Tacheron an. Er meint jedoch, dass mit der Kontrolle erst ab nächstem Jahr begonnen werden sollte.

GR Dr. Thaller begrüßt die Bereitschaft der ÖVP, eine ehrliche Lösung zu finden. Er meint, dass die GR-Beschlüsse, die dahingehend bereits in der Vergangenheit gefasst wurden, aufgehoben werden müssten.

GR Hubmann teilt mit, dass ihr einige Schwimmbäder bekannt sind, bei denen die Besitzer nicht die Möglichkeit haben, das Wasser auf dem eigenen Grund versickern zu lassen und erkundigt sich, was in diesem Fall geschieht und ob die Betroffenen auch von der Kanalbenützungsgebühr befreit werden.

Vizebgm. Pinter sieht keinen Sinn in der Auflösung der alten Beschlüsse.

GR Dr. Thaller meint, dass vielleicht für manche Personen Ausnahmeregelungen vorliegen, die heute aber keine Landwirtschaft mehr betreiben und somit der Subzähler nicht gerechtfertigt ist.

Der Bgm. teilt mit, dass der heutige Beschluss die Auflösung dieser Ausnahmegenehmigungen darstellen wird.

GR Steiner interessiert sich, ob es für die Tennisplatzbetreiber (Niggas, Eberl, Freizeitparadies) auch Ausnahmegenehmigungen gibt. Er ist der Meinung, dass diese auch in die Verordnung aufgenommen werden müssten.

Der Bgm. teilt mit, dass diese Regelungen mittels Gemeinederatsbeschluss geregelt werden und nicht mittels Verordnung.

Der Bgm. stellt den Antrag, für Tierhalter, Gartenbaubetreiber, Tennisplatzbesitzer, Bäcker und ähnlichen Betrieben die Genehmigung für den Einbau eines Subzählers zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Bgm. stellt weiters den Antrag, Schwimmbadbesitzern 1 Mal jährlich die Befüllung des Bades zu genehmigen und von der Kanalbenützungsgebühr in Abzug zu bringen. Darüber hinaus hat der Schwimmbadbesitzer bei der Gemeinde die Meldung zu machen, wann die Füllung stattfindet und wohin das Schwimmbad entleert wird. Die Organe der Marktgemeinde sowie die Organe des Wasserverbandes haben die Einhaltung der Richtlinien hinsichtlich des Betreibers eines Subzählers zu kontrollieren.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 9) Kündigung Dienstverhältnis Sapotnik Karoline:

Der Bgm. teilt mit, dass Frau Sapotnik mit 10 Wochenstunden bei der Marktgemeinde Lannach als Raumpflegerin in der VS Lannach (Nachmittagsbetreuung) tätig war.

Der Bgm. verliest das Schreiben von Frau Sapotnik, in dem sie ihre Kündigung bekannt gibt.

Laut Dienstvertrag hätte Frau Sapotnik eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Der Bgm. stellt den Antrag, Frau Sapotnik ohne Frist als gekündigt zu betrachten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 10) Aufnahme Raumpfleger/in für die VS Lannach (Nachmittagsbetreuung):

Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass sich um die Stelle als Raumpflegerin bereits 2 Personen beworben haben. Die Bewerbungen sind von Frau Anna Höllebauer und Frau Petra Gartler ohne Kundmachung eingegangen.

Er teilt mit, dass Frau Höllebauer ab 01.05.2002 in den Dienst gestellt wurde und der Gemeinderat die Möglichkeit hat, für die Position eine Ausschreibung zu verlangen oder sofort beschließt, an wen die Stelle im Ausmaß von 2 Stunden täglich vergeben wird.

Im Vorstand wurde beschlossen, dass keine Ausschreibung erfolgen wird und in dieser Gemeinderatssitzung befunden wird, wer die Stelle bekommt.

GR Steiner ist der Meinung, dass die Stelle ausgeschrieben werden soll.

GR Scheiring findet es unfair allen anderen Frauen gegenüber, wenn keine Ausschreibung gemacht wird, da sie gar nichts von der freien Stelle wissen.

GR Hoffmann meint, dass die Stelle erst für Herbst ausgeschrieben werden soll.

Der Bgm. teilt mit, dass vor Beginn des nächsten Schuljahres die Ausschreibung erfolgen soll. Bis Sommer soll jedoch Frau Höllebauer beschäftigt bleiben.

Vizebgm. Pinter ist der Meinung, dass eine Ausschreibung nicht nötig ist, da in dieser Sitzung öffentlich gesagt wurde, dass sowieso Frau Höllebauer die Stelle bekommt.

GR Kienreich meint, dass die Position mit Herbst zur Ausschreibung gelangen soll und bis Schulschluss Frau Höllebauer beschäftigt bleibt, das heißt jedoch nicht, dass sie auch im Herbst fix aufgenommen wird.

Kassier Fröhlich ist der Meinung, dass die Beschäftigungszeit im Ausmaß von 2 Stunden nicht vernünftig ist.

GR Krenn schließt sich der Meinung von GR Kienreich an.

Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Stelle als Raumpflegerin für die VS Lannach (Nachmittagsbetreuung) in den Sommermonaten zur Ausschreibung gelangen wird.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 11) Seniorenwohnheim:

Der Bgm. möchte dem Gemeinderat hiezu die volle Information zur Kenntnis bringen. Dazu verliest er ein Schreiben von Herrn Dr. Frühwirth (Notar von Ing. Kraemer), das am 03.05.2002 in der Marktgemeinde Lannach eingelangt ist.

Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass auch DI Schmidt aus Graz von der Firma Construct-Bau bemüht ist, mit der Gemeinde in Bezug auf das Seniorenwohnheim ins Gespräch zu kommen.

DI Schmidt hat bereits von der Caritas die schriftliche Zustimmung erhalten, dass diese Institution Interesse zeigt, in Lannach ein Seniorenwohnheim zu betreiben. Dazu verliest der Bgm. das Schreiben von der Caritas an die Firma Construct-Bau und das Schreiben der Caritas an die Marktgemeinde Lannach.

GR Steiner ist der Meinung, dass beide Werber im Gemeinderat angehört werden sollten.

Weiters regt er an, dass das Grundstück von den Gemeindearbeitern gepflegt werden soll.

Der Bgm. entgegnet ihm, dass die Pflege bis dato immer von den Gemeindearbeitern durchgeführt wurde.

Der Bgm. teilt mit, dass in der Sozialhilfeverbandssitzung über die 4 Ansuchen von Pflegeheimen sowie über die Unterstützung gesprochen wurde. Die Gemeinden Lannach, St. Oswald, Preding und Stainz bekunden Interesse an einem Altenheim.

In dieser Sitzung wurde jedoch nichts beschlossen. Wenn eine Unterstützung seitens des Sozialverbandes gewährt wird, gelten für alle die gleichen Richtlinien. Sollte keine Unterstützung gewährt werden, muss jedoch auch diese Entscheidung zur Kenntnis genommen werden.

Der Bgm. macht darauf aufmerksam, dass sich Stainz sehr um die Errichtung eines Heimes bemüht und es in der Umgebung nur ein Heim geben kann.

Die Errichtung des Seniorenheimes in Preding steht bereits fest. Die Entfernung Lannach- Stainz ist zu gering um zwei Heime zu betreiben. Aus diesem Grund wird die Gemeinde, die schneller agiert, die Zustimmung zur Errichtung des Heimes bekommen.

Deshalb wird es dazu in Kürze eine Gemeinderatssitzung geben, zu der die Betreiber eingeladen werden.

Dazu erteilt der Gemeinderat seine Zustimmung.

Vizebgm. Pinter ist auch der Meinung, beide Investoren anzuhören und meint, dass sich der Gemeinderat in Zukunft überlegen soll, bei Kaufverträgen Zinsen einzufordern.

GR Dr. Thaller teilt mit, dass im Prüfungsausschuss festgestellt wurde, dass bei der Firma Url ebenfalls keine Zinsen gefordert wurden. Es gefällt ihm, dass die ÖVP so kooperativ ist.

Kassier Fröhlich sieht nicht ein, warum jemand, der nicht im Grundbuch steht, etwas bezahlen soll. Beim Altersheim fand die Variante des „Sonnenhofes“ die Zustimmung aller, jedoch hätte man die Notbremse ziehen müssen, als das Vorhaben geplatzt ist.

GR Steiner begrüßt den Vorschlag von Vizebgm. Pinter in Bezug auf die Zinseneinforderung.

 

Pkt. 12) Aufnahme Amtsleiter:

Insgesamt sind im Gemeindeamt 12 Bewerbungen um die Stelle des Amtsleiters eingegangen. Die Bewerbungen wurden vor ab vom Gemeindevorstand geprüft und anschließend 11 Bewerbungen an ein Personalberatungsunternehmen weitergeleitet. Der Bewerber Ing. Daniel Kahr wurde auf Grund des nicht abgeschlossenen Studiums, welches ein Aufnahmekriterium bildete, ausgeschieden. Nach einer Absage wurden die restlichen 10 Bewerber einem Test unterzogen. Die fünf besten sind zu einem Hearing geladen worden und hatten die Möglichkeit, sich dem Gemeinderat zu präsentieren.

Jeder Gemeinderat erhält einen Stimmzettel mit den Namen der 5 Kandidaten, die zum Hearing geladen wurden. (Mag. Helmut Hödl, Mag. Anton Wieser, Mag. Johannes Pratter, Mag. Liselotte Trummer, Mag. Horst Pichler)

GR Steiner erinnert, dass ein GR Beschluss gefasst wurde, diese Stelle auszuschreiben. Hier wurden gewisse Bedingungen an die Bewerber gestellt. Der Vorstand hat beschlossen, einen gewissen Teil der Bewerber zum Hearing nicht einzuladen. Ihm ist aber unter den fünf eingeladenen Bewerbern aufgefallen, dass die Bedingungen zum Teil nicht eingehalten wurden. (zB das Alter) Auch Daniel Kahr hat sich um diese Stelle beworben, jedoch wurde er nicht zum Test geschickt. Über seinen Ausschluss gibt es keinen Gemeinderatsbeschluss.

Er stellt den Antrag, dass der Name Kahr Daniel auch auf den Stimmzettel mitaufgenommen werden soll, da er sich beworben hat.

GR Haas, GR Scheiring, GR Ing. Doppelreiter, GR Dr. Thaller, Kassier Fröhlich und GR Steiner stimmen für den Antrag. GR Hoffmann enthält sich seiner Stimme. Die restlichen sieben Gemeinderäte stimmen gegen den Antrag. Demnach gilt dieser als abgelehnt.

Der Bgm. stellt den Antrag, GR Kienreich und GR Scheiring als Stimmzähler zu beauftragen. Als aufgenommen gilt jener Bewerber, der die absolute Mehrheit erreicht. Wenn keine absolute Mehrheit erzielt wird, ist eine zweite Abstimmung zwischen den zwei Stimmenstärksten erforderlich, wobei die einfache Mehrheit ausschlaggebend ist.

GR Steiner stimmt gegen den Antrag. Die restlichen 13 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt dieser als angenommen.

GR Dr. Thaller ist der Meinung, dass die Vorbereitungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehr gut getroffen wurden. Leichte Kritik übt er jedoch daran, dass die Personalvertretung beim Hearing nicht mitgewirkt hat.

 

GR Steiner gibt seinen Stimmzettel nicht ab.

 

GR Kienreich teilt mit, dass 14 Gemeinderäte anwesend sind und 13 gültige Stimmzettel abgegeben wurden. Das Ergebnis lautet wie folgt:

1 Stimme Mag. Liselotte Trummer

1 Stimme Mag. Horst Pichler

11 Stimmen Mag. Helmut Hödl

Der Bgm. stellt den Antrag, die Aufnahme auf ein Jahr zu befristen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Weiters stellt der Bgm. den Antrag, dass die Einstufung in die Entlohungsgruppe a erfolgen soll.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Bmg. stellt den Antrag, als Dienstantritt den 01. Juli 2002 zu bestimmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Dringlichkeitsantrag „Gemeinde Partnerschaftsaktivitäten mit Nimis und Alling“:

Der Bgm. berichtet dem Gemeinderat, dass am Samstag, dem 11.05.2002, das Komitee für Partnerschaftsaktivitäten in Nimis war. Anwesend waren: Bgm. Niggas Josef, Vizebgm. Pinter Matthias, OAR Alfred Tacheron, Steiner Johann und Isabella Langmann.

Folgende Aktivitäten wurden beschlossen:

§         am 06.10.2002 werden einige Bürger von Nimis wieder mit einem Produktstand am Jahrmarkt in Lannach vertreten sein.

§         im Gegenzug werden am 07. und 08.09.2002 beim Madonnenfest in Nimis Produkte aus unserer Region präsentiert.

§         im Oktober findet wieder ein Internationales Partnerschaftstreffen in Muggia statt.

§         die Gemeinde Lannach wird heuer der Gemeinde Nimis einen Weihnachtsbaum schenken. Die Anlieferung erfolgt voraussichtlich am 30.11.2002.

GR Steiner erkundigt sich, wer dafür die Kosten trägt.

Ihm wird vom Bgm. mitgeteilt, dass die Kosten von der Gemeinde übernommen werden.

§         hinsichtlich des Besuches des Vatikan müssen seitens der Gemeinde Nimis noch Gespräche geführt werden.

§         Ende August werden 10-15 Weinbauern aus Nimis nach Lannach kommen, um in den Weinbau in der Südsteiermark Einblick zu bekommen. Im Gegenzug werden Weinbauern unserer Region den Weinbau in Nimis kennen lernen.

§         im letzten Jahr waren die Lannacher Lehrerinnen in Nimis zu Gast. Heuer findet am 07.06.2002 der Gegenbesuch in Lannach statt.

§         die Nimiser haben den Wunsch geäußert, einen Schaukasten in der Größe von 2 x 1m2zu installierten. Produkte aus Nimis sollen darin ausgestellt werden. In Nimis wird ein Schaukasten mit Produkten von Lannach aufgestellt werden.

§         die Gemeinde Nimis möchte eine Partnerschaft mit einer Gemeinde aus Ungarn aufnehmen. (Grund dafür ist der Tokaj-Wein, der ähnlich dem Ramandolo ist)

§         Nimis bekommt heuer das Europadiplom verliehen. Das Komitee hat den Wunsch geäußert, dass ebenfalls von Lannach jemand an der Verleihung teilnimmt.

§         Lannach wird voraussichtlich im nächsten Jahr die Europafahne verliehen bekommen, das gebührend gefeiert werden soll.

GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich, wie die anfallenden Kosten finanziert werden.

Der Bgm. teilt ihm mit, dass im Voranschlag eine Summe budgetiert ist, die aber auf Grund der Fahrt nach Straßburg und der Schenkung eines Weihnachtsbaumes nicht ausreichen wird.

Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat dem Programm und den anfallenden Kosten seine Zustimmung erteilen möge.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Bgm. fragt den Gemeinderat, wer mit ihm nach Straßburg fahren soll.

GR Steiner schlägt GR Ing. Flecker vor.

Der Bgm. stellt den Antrag, dass GR Ing. Flecker und er den Bürgermeister von Nimis nach Straßburg begleiten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass am 22. Juni 2002 die 1200-Jahr-Feier in Alling stattfindet. Auf Wunsch der Allinger Gemeinde soll ein Bus mit Lannachern an dieser Feier teilnehmen. Der Bgm. ist der Meinung, dass die Gemeinderäte mit Begleitung sowie eine Abordnung von 2–3 Personen eines jeden Vereins mit nach Alling reisen sollen.

Er teilt mit, dass eine Einladung mit der Bitte um Rückmeldung an die Vereine ergehen wird, wenn der Gemeinderat mit dem Vorschlag einverstanden ist.

Der Bgm. stellt den Antrag, seinem Vorschlag zuzustimmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Dringlichkeitsantrag „Kaufvertrag Purgstaller – Fröhlich; Bauansuchen Fröhlich“:

Der Bgm. berichtet, dass Kassier Fröhlich außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 811 Grundstücksnummer 584 KG Lannach ist und ein Bauansuchen an die Gemeinde Lannach gerichtet hat. Dazu verliest der Bürgermeister das Ansuchen um Baubewilligung.

Dieser Punkt wurde vom Bgm. auf die Tagesordnung genommen, da der grundbücherliche Eigentümer dieses Ansuchen unterschreiben muss und der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und Herrn Purgstaller folgenden Inhalt trägt: „Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, den Kaufgegenstand zum Zwecke der Errichtung einer Halle im Gesamtausmaß von 1 000 m2, die als Großküche, Catering und Party-Service sowie Lager Verwendung findet, zu erwerben.“ Jedoch deckt sich der Inhalt dieses Kaufvertrages nicht mit dem Bauvorhaben von Kassier Fröhlich. Dieser beabsichtigt, ein Geschäftszentrum bestehend aus Lager-, Büro- und Ausstellungsflächen samt Werbewand und Werbebalken einschließlich Außenanlagen zu errichten.

Kassier Fröhlich teilt mit, dass lediglich die Küche wegfällt, da diese in Graz errichtet wird. Ansonsten bleibt alles, wie im Vertrag verankert, gleich. Das Catering und der Party-Service werden durchgeführt und die restliche Fläche wird als Ausstellungshalle genutzt.

GR Ing. Flecker weist darauf hin, dass laut Herrn Purgstaller hauptsächlich das Catering hätte betrieben werden sollen.

GR Steiner erkundigt sich, ob Herr Purgstaller bei diesem Projekt noch teilnimmt und erinnert, dass es einen GR-Beschluss gibt, wo ihm ATS 300.000,00 an Zinsen gestundet wurden.

Kassier Fröhlich teilt ihm mit, dass Herr Purgstaller als Mieter an dem Projekt Teil hat.

GR Hoffmann erinnert daran, dass das Grundstück zu einem bestimmten Zweck verkauft wurde.

GR Haas hakt ein und teilt mit, dass der Vertrag zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen wurde.

GR Hoffmann ist verwundert, warum dieser Punkt als dringlich behandelt wird. Ihm ist nicht klar, inwieweit eine teilweise Änderung der Nutzung vom rechtlichen her möglich ist.

Der Bgm. teilt mit, dass es sich um ATS 207.000,00 Zinsen handelt und dahingehend eine Rechtsauskunft eingeholt wurde, wer diesen Betrag zu zahlen hat.

OAR Tacheron gibt bekannt, dass die Zahlung Herrn Purgstaller trifft, da der Kaufpreis ca. 1 Jahr zu spät bezahlt wurde.

Kassier Fröhlich teilt mit, dass Herr Purgstaller zu diesem Zeitpunkt finanzielle Probleme hatte.

OAR Tacheron berichtet, dass Herr Purgstaller schriftlich um die Erlassung der Zinsen angesucht hat.

GR Kienreich ist für eine Abstimmung, da er kein Problem in der Errichtung des Gebäudes sieht.

GR Krenn meint, dass die ÖVP nicht grundsätzlich gegen die Errichtung solch eines Objektes ist. Er stellt den Antrag, den Tagesordnung zu vertagen, bis das Problem mit den Zinsen geklärt ist.

GR Dr. Thaller sieht ebenfalls kein Problem darin, dass eine Nichtübereinstimmung herrscht und bemerkt, dass der Bgm. eine konstruktive Sitzung durchgeführt hat. Er ist der Meinung, dass es dem Unternehmer überlassen sein sollte, wie er sein Unternehmen führen möchte. Er ergänzt, dass er seine Unterstützung dazu gerne gibt und der Bürgermeister das Bauansuchen unterschreiben soll.

GR Haas ersucht um Abänderung der Bedingungen seines Kaufvertrages zwischen der Marktgemeinde und ihm, wenn diesem Bauansuchen die Zustimmung erteilt wird.

GR Hoffmann ist ebenfalls der Meinung, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Kassier Fröhlich sagt, dass die Optionsverträge beschlossen wurden und Herr Haas sowieso eine Stromabgeltung erhalten hat.

GR Steiner erkundigt sich, wann das Bauansuchen in der Gemeinde eingelangt ist.

Der Bgm. teilt ihm mit, dass dies vorige Woche der Fall war.

GR Steiner weist darauf hin, dass es dem Gemeinderat beim Verkauf klar gewesen sein muss, dass Kassier Frlöhlich kein Catering errichten wird. Er meint, dass der Kaufvertrag oder die Richtlinien abgeändert werden sollen.

Der Bgm. teilt nochmals mit, dass das Bauansuchen nicht kaufvertragskonform ist und deshalb der Gemeinderat dem Bauansuchen seine Zustimmung erteilen muss.

GR Steiner wiederholt sein Anliegen und teilt mit, dass der Kaufvertrag abgeändert werden muss.

Vizebgm. Pinter unterstützt den Vorschlag von GR Steiner.

Kassier Fröhlich bemerkt, dass Herr Purgstaller und er sich diese Vorgangsweise nicht bieten lassen und er diese Handlungsweise als Missbrauch des Gemeinderates empfinde.

Vizebgm. Pinter ermahnt Kassier Fröhlich und meint, dass weder der ÖVP noch dem Gemeinderat Vorwürfe gemacht werden können und ergänzt, dass die Bemühungen des Bürgermeisters in der Form zum Ausdruck gebracht wurden, dass er in der heutigen Gemeinderatssitzung einen Dringlichkeitsantrag gestellt hat.

GR Krenn wiederholt seinen Antrag, den Tagesordnungspunkt zwecks Prüfung zu vertagen.

Kassier Fröhlich verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

GR Steiner und Bgm. Niggas enthalten sich ihrer Stimme. GR Kienreich, GR Dr. Thaller, GR Ing. Doppelreiter und GR Scheiring stimmen dagegen. Die restlichen 7 Gemeinderäte stimmen für den Antrag. Demnach gilt dieser als angenommen.

GR Ing. Doppelreiter stellt die Anfrage, ob bei allen Grundkäufen oder Bauvorhaben in gleicher Weise vorgegangen wird.


 

*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird

*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

 

 

 

 

 

 

 

Schluss der Sitzung: 21:24 Uhr

 

 

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 13 Seiten.

 

 

Genehmigt - unterschrieben

 

 

Lannach, am .................................................

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                                                                          Schriftführer

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.