MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
Verhandlungsschrift
über die Sitzung des Gemeinderates
am 15. November 2002 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn der Sitzung: 18:30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 07.11.2002 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister: Josef Niggas
Vizebürgermeister: Ing. Gerhard Flecker
Gemeindekassier (Finanzreferent):
GR. Erich Lang GR. Anton Steiner
GR. Christine Hubmann GR. Bernd Hoffmann
GR. Franz Haas GR. Raimund Krenn
GR. Rosana Scheiring GR.
GR. Mag. Hildegard Neckermann GR.
GR. Ing. Franz Doppelreiter GR.
GR. Dr. Herbert Thaller GR.
GR. Gerald Kienreich GR.
Außerdem waren anwesend:
DI Roland Lesky
Mag. Helmut Hödl
Dr. Peter Pilz
Professor Gunter Nitsche
Entschuldigt waren:
Wilfried Fröhlich
Matthias Pinter
Nicht entschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolles vom 28.10.2002
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner
7. Kanalbau Teiplbergstraße; Brunnen Macher
8. Reparatur Pianino Volksschule
9. Gemeindeabwasserplan Schlussrechnung
10. Geschwindigkeitsbeschränkung Industriestraße
11. Mietvertrag Steirer
12. Gründung KEG
13. Pachtvertrag Kirchenspitz für Blumenfeld
14. Untervoranschläge
2003:
a) Volksschule
b) Kindergärten
c) Feuerwehren
15. Ansuchen Singkreis und ÖRK – alte Sessel Aufbahrungshalle
16. Englischunterricht in Kindergärten
17. Tarifanpassungen
18. Kindergarten Launegg – streichen Holzuntersicht
19. Abrechnung Gehsteigerrichtung FMZ
20. Personalangelegenheiten (nicht öffentlich)
21. Schreiben Heinz Turk; Verzugszinsen (nicht öffentlich)
Pkt. 1) Eröffnung der Sitzung:
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 18:32 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und –bediensteten sowie den erschienenen Zuhörer.
Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:
Der Bürgermeister stellt an Hand der Einladungskurrende fest, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.
Pkt. 3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:
Es wird festgestellt, dass 13 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.
Kassier Fröhlich und GR Pinter werden entschuldigt.
Pkt. 4) Genehmigung des Protokolles vom 28.10.2002:
GR Steiner regt an, in der heutigen Sitzung ebenfalls die nicht öffentlichen Protokolle der Beschlussfassung zu unterziehen.
Nach kurzer Diskussion einigt man sich jedoch, diese erst nach Einsichtnahme der Schriftführer der einzelnen Fraktionen zu genehmigen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Protokoll vom 28.10.2002 in der vorliegenden Form zu genehmigen.
GR Kienreich enthält sich seiner Stimme, da er bei dieser Sitzung nicht anwesend war. Die restlichen 12 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.
Pkt. 5) Bericht des Bürgermeisters:
Der Bürgermeister bezieht sich auf die von GR Steiner gestellte Anfrage hinsichtlich der im Kaufvertrag (Marktgemeinde Lannach und Firma Url) verankerten auflösenden Bedingungen des Vertrages. Dazu verliest er folgende Passage aus dem Kaufvertrag:
Der gegenständliche Kaufvertrag gilt unter der auflösenden Bedingung abgeschlossen, dass bis einschließlich 31.12.2002 auf dem Vertragsobjekt nicht mit der Errichtung dieses Geschäfts- und/oder Bürogebäudes begonnen wird. Unter Baubeginn verstehen die Vertragsparteien den Beginn von Erdarbeiten auf dem Kaufobjekt nach erteilter Baubewilligung - wobei die Baubewilligung nicht rechtskräftig sein muss – und Erstattung der Baubeginnsmeldung bei der Baubehörde.
Weiters bringt der Bgm. dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass dem EU-Regionalmanagement auf Grund von Neuwahlen ein neuer Obmann, Frau Abgeordnete Christine Koller, vorangestellt wurde. Auf Wunsch kann der Tätigkeitsbericht des EU-Regionalmanagements an die Gemeinderäte ausgehändigt werden.
Der Bgm. spricht dem Gemeinderat die Einladung von Frau Thea Sprung aus, die am 22.11.2002 um 19:30 Uhr im Festsaal des Rehabilitationszentrums Tobelbad ihre Bilderausstellung, die bis einschließlich 24.11.2002 dauert, eröffnet.
Weiters teilt er mit, dass auf Grund der Einbruchserie im Gemeindeamt und in der Volksschule Kontakt mit dem kriminalpolizeilichen Beratungsdienst aufgenommen wurde.
In dieser Woche waren zwei zuständige Herren vor Ort, um Vorschläge zur Sicherung des Gemeindeamtes zu unterbreiten.
Folgende Möglichkeiten wurden dabei für sinnvoll erachtet:
- Alarmanlage mit punktueller Schaltung zur Gendarmerie
- Adaptierung der Fenster von innen
Die dafür nötigen Kostenvoranschläge müssen erst eingeholt werden.
Mag. Hödl ergänzt, dass von den Herren vorgeschlagen wurde, eine Versicherung gegen Vandalismus abzuschließen.
Im Budget wurde auch heuer wieder ein Betrag für die Lehrlingsförderung vorgesehen. Der Bürgermeister teilt mit, dass insgesamt 70 Lehrlinge in Lannacher Betrieben ausgebildet werden.
Davon sind im Magna-Werk 36, bei der Firma Toyota Haas 5 und bei den Lannacher Heilmitteln 4 Lehrlinge beschäftigt.
Die restlichen Betriebe verfügen über 1 oder 2 Lehrlinge. Daraus wurde ein Förderbetrag von € 12.881,49 ermittelt.
Abschließend berichtet der Bürgermeister, dass die Trafik sowie die öffentliche WC-Anlage am Samstag, dem 07.12.2002 um 13:00 Uhr offiziell eröffnet wird.
Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:
GR Hubmann teilt mit, dass der Pfarrer um einen Termin für die Einweihungsfeier der neu gestalteten Aufbahrungshalle bittet. Er schlägt als Zeitpunkt sonntags, nach der Messe vor.
Der Bgm. wird sich mit dem Pfarrer in Verbindung setzen.
GR Scheiring fragt nach, welche Rechte ein Landwirt und Grundeigentümer hat, im Ort neben einem Lebensmittelmarkt einen Acker zu bestellen. Sie bezieht sich dabei auf das Grundstück „Jöbstl“ und weist auf die Gefährlichkeit von Pestiziden, die Landwirte teilweise einsetzen, hin.
Der Bgm. antwortet ihr, dass nicht alle Landwirte Spritzmittel verwenden und es dem Grundeigentümer überlassen bleibt, in welcher Art und Weise er sein Feld bestellt.
Ebenfalls interessiert sich GR Scheiring für die Nutzung dieses Grundstückes.
Der Bgm. teilt ihr mit, dass es sich dabei um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt.
Weiters erkundigt sich GR Scheiring, welche Umbaumaßnahmen im Jugendzentrum vollzogen werden und bittet um Information.
Der Bgm. gibt ihr zur Antwort, dass seitens des Gemeinderates keine Entscheidungen hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung für den Umbau getroffen wurden und ihm ebenfalls keine näheren Details bekannt sind.
In naher Zukunft wird eine offizielle Bauüberprüfung stattfinden. Weiters weist er auf die nächste Sozialausschusssitzung hin, zu der Herr Dr. Rudlof eingeladen wurde, um auftretende Fragen hinsichtlich des Jugendzentrums zu beantworten.
GR Hoffmann erwähnt, dass er aus einem Gespräch mit Herrn Dr. Rudlof erfahren konnte, dass im Jugendzentrum keine Umbaumaßnahmen stattfinden, sondern lediglich das Mobiliar umgestellt wurde.
Der Bgm. ergänzt, dass die einzige von der Gemeinde erfolgte Dienstleistung die Entsorgung des Sperrmülls war, wobei auch Jugendliche geholfen haben.
GR Kienreich bekrittelt die hohen Entsorgungsgebühren beim Altstoffsammelzentrum und fragt sich, was es dem Bürger finanziell bringt, wenn er Sperrmüll selbst beim Wirtschaftshof entsorgt.
Der Bgm. erwidert, dass die Kosten 1:1 mit der Firma Saubermacher verrechnet werden und die Gemeinde im heurigen Jahr einen Abgang in der Abfallwirtschaft und Kanalentsorgung zu verzeichnen hat. Im Rahmen der Budgetsitzung wird darüber ein ausführlicher Bericht erfolgen.
Weiters interessiert sich GR Kienreich für das Ergebnis der Nachforschungen hinsichtlich der Hundehaltung in Wohngebieten.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass es in dieser Angelegenheit eine Bauüberprüfung geben wird.
GR Steiner erkundigt sich, ob in Hinblick auf das Seniorenwohnheim Ergebnisse zu verzeichnen sind.
Der Bgm. antwortete ihm, dass sich Herr Ing. Michelatsch bis dato noch nicht gemeldet hat. Die Caritas wurde seitens des Bgm. gebeten, auch Herrn Ing. Michelatsch die Unterlagen, vor allem jene hinsichtlich der Miete, zur Verfügung zu stellen.
In naher Zukunft wird eine Planungsausschusssitzung zu diesem Thema abgehalten werden. Der Vertragsentwurf der Caritas ist im Gemeindeamt eingelangt und wird den Mitgliedern des Ausschusses zur Einsicht übermittelt werden. Der Bgm. ist der Meinung, auch Herrn Dr. Peter Pilz als rechtlichen Berater zu dieser Sitzung einzuladen, um zu erfahren, inwieweit es der Gemeinde möglich ist, die Finanzierung selbst zu übernehmen. Ebenfalls werden Vertreter der Caritas bei dieser Sitzung zu Gast sein.
GR Dr. Thaller fragt nach wodurch sichergestellt ist, dass Herr Ing. Michelatsch die erwähnten Unterlagen tatsächlich erhalten hat.
Der Bgm. erwidert, dass mit Herrn Mag. Fischböck vereinbart wurde, die Unterlagen bei der Caritas zur Abholung aufzulegen. Ob diese von Ing. Michelatsch tatsächlich entgegengenommen werden, obliegt ihm selbst.
GR Haas erinnert, dass ca. vor einem Jahr ein frühzeitiges Flächenwidmungsplanänderungsverfahren im Bereich „Lienhart-Gründe“ eingeleitet wurde,
bis dato jedoch noch keine Fortschritte zu verzeichnen sind. Aus diesem Grund bittet er um Information und erkundigt sich, ob es Interessenten für diesen Grund gibt.
Der Bgm. entgegnet ihm, dass es Gespräche zwischen Herrn Lienhart und Herrn Taucher gibt.
Jedoch sind auch dem Bgm. keine näheren Details bekannt.
GR Dr. Thaller versteht nicht, warum der letzte Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden soll, da nach seinem Wissen schon einige Sitzungen zu diesem Thema stattgefunden haben und über diesen Punkt auch bereits öffentlich diskutiert wurde.
Der Bgm. entgegnet ihm, dass dieser Punkt noch nie behandelt wurde.
GR Lang interessiert sich für die Fortschritte in Hinblick auf die Erweiterung der Kläranlage in Muttendorf.
Der Bgm. teilt ihm mit, dass das Kellergeschoß, das als Technikraum dient, bereits fertig gestellt wurde. Mit dem Bau des Verwaltungsgebäudes und der Vorreinigungsstation wird gerade begonnen. Im heurigen Jahr wird so lange es die Witterung zulässt, gebaut.
Pkt. 7) Kanalbau Teiplbergstraße; Brunnen Macher:
DI Lesky berichtet dazu, dass der Kanalbau BA04 Teiplberg im Jahre 1996 durchgeführt wurde. Unmittelbar an der Teiplbergstraße befindet sich das Grundstück Macher. Vor dem Bau wurde am 09.05.1996 routinemäßig eine Brunnenuntersuchung durchgeführt. Dabei betrug der Wasserstand 4,9 Meter. Der gegenständliche Brunnen liegt ebenfalls unmittelbar neben der Teiplbergstraße. Die Bauarbeiten für den Hauptstrang wurden am 17.06.1996 und 18.06.1996 durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten sind im August 1997 abermals Brunnenuntersuchungen erfolgt. Dabei konnte im besagten Brunnen lediglich ein Wasserstand von 3 Metern ermittelt werden.
Im Juli 2002 ergaben Untersuchungen einen Wasserstand von 1,70 Meter. Im Oktober diesen Jahres fand abermals eine Kontrolluntersuchung ohne Vorankündigung statt. Der Wasserstand lag dabei bei 1,90 Metern. Dadurch ergibt sich eine Absenkung des Wasserstandes von 3 Metern. Die Künettentiefe ist in diesem Bereich relativ unterschiedlich. Der Schacht vor dem Grundstück weist eine Tiefe von 3,28 Metern, der Schacht nach dem Grundstück eine Tiefe von 1,82 Metern auf.
Der Bgm. ergänzt, dass auch mehrere Brunnenuntersuchungen stattgefunden haben, um mögliche bewusste Veränderungen des Wasserstandes auszuschließen. Aus diesem Grund kann darauf geschlossen werden, dass sich der Wasserstand durch den Kanalbau verringert hat.
Herr Macher ist an die Gemeinde mit der Bitte herangetreten, ihm die Kosten eines Wasseranschlusses zu gewähren.
Die von GR Ing. Doppelreiter gestellten Anfragen in Bezug auf die Tiefe der Brunnensohle sowie den Höhenunterschied zwischen Gelände und Brunnen wurden von Herrn DI Lesky beantwortet.
GR Scheiring erkundigt sich, ob der Rückgang des Wasserstandes nicht auch mit der herrschenden Trockenheit zusammenhängen könnte.
Der Bgm. entgegnet ihr, dass der Rückgang des Wasserstandes bereits sofort nach dem Kanalbau festgestellt wurde.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Familie Macher die Kosten für einen Wasseranschluss zu gewähren.
GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich, ob der erwähnte Brunnen wasserrechtlich genehmigt wurde.
Der Bgm. erwidert, dass Hausbrunnen keiner wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen.
GR Dr. Thaller, GR Mag. Neckermann, GR Ing. Doppelreiter und GR
Scheiring enthalten sich ihrer Stimme.
Die restlichen 9 Gemeinderäte stimmen für den Antrag. Demnach gilt dieser als angenommen.
Pkt. 12) Gründung KEG:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden
Herr Professor Gunter Nitsche sowie Herr Dr. Peter Pilz geladen, um dem
Gemeinderat auftretende Fragen in Hinblick auf eine KEG-Gründung zu beantworten.
Professor Nitsche teilt dem
Gemeinderat mit, dass die Gründung einer KEG für solch ein Projekt, welches die
Gemeinde mit der Errichtung einer Mehrzweckhalle plant, aus verschiedenen
Gründen Vorteile mit sich bringt. Dies wären zB.: steuerliche Gründe,
Maastrichtgründe, organisatorische Gründe.
Die Gemeindeaufsicht befürwortet die
Gründung einer KEG ebenfalls, da diese eine weitere Investitions- und
Entwicklungstätigkeit auf Gemeindeebene erlaubt, die sonst nicht leicht
zustände kommen könnte, wenn die Gemeinde nicht in der Lage wäre, die
finanziellen Mittel aufzubringen.
Professor Nitsche erklärt dem
Gemeinderat grundlegende Dinge einer KEG wie folgt:
Eine KEG ist eine Gesellschaft, bei
der mindestens zwei Personen Gesellschafter sein müssen.
Ein Gesellschafter soll die Gemeinde
sein. Diese übernimmt als juristische Person die Rolle des Komplementärs (ist
für die Führung der Geschäfte und die Vertretung nach außen zuständig).
Bürgermeister Josef Niggas übernimmt
in diesem Fall die Funktion des Kommanditisten. Dieser hat keinen Anteil am
Vermögen, trägt kein Risiko, leistet jedoch eine Einlage in der Höhe von €
100,00. Bei Ausscheiden aus der KEG werden ihm die € 100,00 unverzinst und
wertgesichert refundiert.
An Hand einer Folie erläutert Herr
Professor Nitsche den Gesellschaftsvertrag.
GR Ing. Doppelreiter erwähnt, dass
die KEG eigentlich nur für die Veranstaltungshalle geschaffen werden sollte. Er
erkundigt sich, ob zB. die Kläranlage, der Wirtschaftshof, die Feuerwehren und
die E-Versorgung auch in die KEG einbezogen werden könnten.
Dr. Pilz erinnert abermals an die
Vorteile einer KEG und empfiehlt, nur solche Maßnahmen über diese KEG laufen zu
lassen, die Vorteile in sich zusammenführen.
GR Ing. Doppelreiter fragt nach ob
das Interesse besteht, mehr über eine KEG laufen zu lassen oder ob die
Formulierung Zufall ist.
Professor Nitsche entgegnet ihm, dass
die Formulierung so gewählt wurde, um für allfällige weitere Projekte alles
offen zu halten.
GR Steiner fasst zusammen, dass es
für den Betrieb einen Geschäftsführer geben müsste. Es kann jedoch nicht sein,
dass diese Funktion von einem Beiratsmitglied oder vom Bürgermeister ausgeübt
wird. Aus diesem Grund stellt er sich die Frage, ob dies unter
Personalangelegenheiten fällt, die der Beirat oder der Gemeinderat beschließen
muss.
Weiters müsste die Abwicklung der
Einnahmen und Ausgaben von einem Geschäftsführer vollzogen werden. Hier stellt
sich für GR Steiner die Frage, ob die Bestellung eines Geschäftsführers im
Vertrag vorgesehen ist und wer diesen bestellt.
Dr. Pilz entgegnet, dass es zu
unterscheiden gilt, ob der Geschäftsführer nur eine Organfunktion hat oder
tatsächlich angestellt wird. In den meisten Fällen werden diese Arbeiten
demjenigen übertragen, der diese auch dann gemacht hätte, gäbe es die KEG
nicht.
Die Vergabe erfolgt meist hausintern.
GR Steiner will wissen, ob es
wirtschaftlich sinnvoller wäre, jemanden in der KEG anzustellen.
Aus Gründen der besseren
Identifizierung bejaht Dr. Pilz dies.
Nach kurzer Diskussion einigt man
sich, die Sitzung um 19:55 Uhr für ca. 20 Minuten zu unterbrechen, um in Ruhe
in die Unterlagen Einsicht nehmen zu können, bevor der Gesellschaftsvertrag der
Beschlussfassung unterzogen wird.
Die Sitzung wird um 20:20 Uhr wieder
fortgesetzt.
Auf Wunsch des Gemeinderates ergeben
sich unter § 11 „Beirat“ und unter § 7 „Geschäftsführung, Vertretung“ des
Gesellschaftsvertrages folgende Änderungen:
§ 11: Der erste Satz im zweiten
Absatz wird wie folgt ergänzt:
„Die ersten sechs Mitglieder werden
nach dem d`Hondtschen System von den im Gemeinderat vertretenen politischen
Parteien entsandt. (Hauptmitglied)“
§ 7: Der dritte Absatz wird
folgendermaßen ergänzt:
... „Zur Bestellung der nur gemeinsam
mit dem Geschäftsführer zeichnungsberechtigten Person oder Personen ist ein
Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates erforderlich. Dispositionen über das
Geschäftskonto der „Lannach-KEG“ dürfen nur von mindestens zwei
Zeichnungsberechtigten (die vom GR bestimmten Personen) gemeinsam vorgenommen
werden.“
Der Bgm. stellt
den Antrag, den Gesellschaftsvertrag, inbegriffen der beiden Änderungen in den
§§ 7 und 11, zu genehmigen.
Der Antrag wird
einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt
weiters den Antrag, einen Notar zu beauftragen, die Firmenbucheintragung
durchführen zu lassen. Weiters bittet er um Zustimmung, die anfallenden Kosten
zu übernehmen.
Der Antrag wird
einstimmig angenommen.
Pkt. 11) Mietvertrag Steirer:
Der Bgm. berichtet, dass der
Mietvertragsentwurf von Herrn OAR Tacheron ausgearbeitet und im Vorstand
besprochen, ergänzt und der Beschlussfassung unterzogen wurde. Im Anschluss
daran wurde dieser Entwurf an Frau Steirer übermittelt. Am 30.10.2002 hat sie
im Marktgemeindeamt vorgesprochen, um ihre Anliegen hinsichtlich des Vertrages
zu äußern.
Der Vertrag wird auf Wunsch des
Gemeinderates vollinhaltlich von Herrn OAR Tacheron verlesen.
Herr OAR Tacheron teilt mit, dass
sich unter Pkt. III „Mietzins, Nebenkosten“ eine Änderung ergeben hat.
Der Satz „Die Stromkosten und die
Ferngaskosten werden direkt mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen
abgerechnet“ wird wie folgt abgeändert: „Die Stromkosten werden direkt mit dem
zuständigen Versorgungsunternehmen abgerechnet.“ Diese Änderung ergibt sich
dadurch, da die Ferngas nicht direkt mit dem Mieter, sondern nur mit dem
Gebäudeeigentümer abrechnet.
Auf Wunsch von Frau Steirer ergibt
sich unter Pkt. XI „Sonstige Vereinbarung“ folgende Ergänzung:
„Diesfalls verpflichtet sich die
Vermieterin, der Mieterin in dem anstelle des Mietobjektes errichteten Gebäude
ein Geschäftslokal als Ersatz anzubieten, wobei über die nähere Ausgestaltung,
über die Mietdauer und über den Mietzins gesonderte Vereinbarungen zum
jeweiligen Zeitpunkt erforderlich sein werden.“
GR Steiner erkundigt sich, ob die m2-Kosten
von der Gemeinde vorgegeben oder mit Frau Steirer abgesprochen wurden.
Der Bgm. entgegnet ihm, dass diese
Kosten im Vorstand vereinbart und in Folge der Übermittlung des
Vertragsentwurfes Frau Steirer zur Kenntnis gebracht wurden.
Der Bgm. stellt
den Antrag, den Mietvertrag mit der erwähnten Änderung und Ergänzung zu
genehmigen.
Der Antrag wird
einstimmig angenommen.
GR Kienreich verlässt um 21:00 Uhr die Sitzung.
Frau Steirer befindet sich im
Zuschauerraum und fragt an, ob die Kosten für eine Standardbeleuchtung von der
Gemeinde übernommen werden könnten.
DI Lesky entgegnet ihr, dass das
Gewerk „Elektro“ geprüft wird. Wenn sich Reserven daraus ergeben, können diese
als Summe für eine Standardbeleuchtung, die den Trafikraum und das Lager
betrifft, zur Verfügung gestellt werden.
Im Falle, dass mit keinen Reserven
gerechnet werden kann, wird er Herrn Petar ersuchen, eine Kostenschätzung für
eine Standardbeleuchtung vorzulegen.
Frau Steirer bittet um eine
Terminverschiebung der Eröffnung auf 14:00 Uhr.
Pkt. 8) Reparatur Pianino Volksschule:
Der Bgm. erinnert, dass der Prüfungsausschuss im Zuge der Inventarprüfung in der Volksschule Lannach festgestellt hat, dass das Pianino nicht mehr funktionstüchtig ist.
Auf Grund dessen wurde von Herrn OAR Tacheron mit dem Klavierhaus Albert Fiedler und Sohn Kontakt aufgenommen. Die Reparatur wurde seitens der erwähnten Firma bereits vollzogen. Die Kosten dafür belaufen sich auf € 1.744,14.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeinderat den Kosten in der Höhe
von € 1.744,14 für die Reparatur des Pianinos seine Zustimmung erteilen möge.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 9) Gemeindeabwasserplan Schlussrechnung:
Der Bgm. ruft in Erinnerung, dass das Ingenieurbüro Guggemos mit der Erstellung des Gemeindeabwasserplanes beauftragt wurde.
Am Beginn der Arbeiten wurde ein Fixkostenangebot in der Höhe von ATS 75.000,00 zuzüglich Nebenkosten vorgelegt.
Nun erging seitens des Ingenieurbüros die Rechnung an die Marktgemeinde Lannach.
Die Kosten sind jedoch höher als zuerst angenommen, da auch Einwendungsbehandlungen seitens des Büros durchgeführt werden mussten.
Die zu zahlenden Kosten belaufen sich laut der Rechnung von Herrn Guggemos auf € 7.727,98. Eine nicht vereinbarte 3. Projektsausfertigung wurde ebenfalls in Rechnung gestellt und ist in den angeführten Gesamtkosten inkludiert.
Aus diesem Grund hat Herr OAR Tacheron bei dem Ingenieurbüro Guggemos interveniert und erreicht, dass die Kosten für diese 3. Projektsausfertigung abgezogen werden können.
Dadurch ergibt sich ein tatsächlicher Gesamtbetrag von € 7.142,46 zuzüglich MWSt.
Seitens der Gemeinde wurden bereits € 6.440,46 beglichen. € 842,40 sind von der Gemeinde noch zu überweisen.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Bezahlung der Rechnung zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 10) Geschwindigkeitsbeschränkung Industriestraße:
Der Bgm. berichtet, dass die Firma Magna mit dem Ersuchen an die Marktgemeinde Lannach herangetreten ist, die 50km/h-Beschränkung in der Industriestraße bis zur Firma Holz Stark auszuweiten. Bis dato endet diese Beschränkung bei der Firma Ahorner.
Der Bgm. ergänzt, dass die Verordnung seitens der Marktgemeinde Lannach verfasst und seitens der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg genehmigt wird. Im Anschluss daran kann die Tafel versetzt werden.
Der Bgm. stellt den Antrag, einer Ausweitung der 50km/h-Beschränkung bis zur Firma Holz Stark zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 13) Pachtvertrag Kirchenspitz für Blumenfeld:
Der Pachtvertrag wird dem Gemeinderat an Hand einer Folie vom Bgm. zur Kenntnis gebracht.
Der Bgm. erwähnt, dass im Vertrag der Vermerk verankert ist, dass der Pächter auf die Geltendmachung jeglicher aus dem Pachtverhältnis erwachsender Ansprüche verzichtet, falls mit der Errichtung der sich in Planung befindlichen Kultur- und Veranstaltungshalle am Grundstück „Kirchenspitz“ vor dem 31.05.2003 begonnen wird.
Der Pachtzins beträgt € 150,00.
Der Bgm. stellt den Antrag, dem Pachtvertrag die Zustimmung zu
erteilen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 14) Untervoranschläge 2003:
Die
Untervoranschläge für das Jahr 2003 werden dem Gemeinderat an Hand von Folien
vom Bgm. zur Kenntnis gebracht.
a) Volksschule
Zur Position Nr. 042000 „Anschaffungen der
Schulausstattung“ (€ 7.800,00) teilt der Bürgermeister mit, dass folgende
Anschaffungen auf Wunsch der Frau Direktor vorgesehen sind:
-
Vorhänge im Konferenzzimmer
-
Möbelreparatur in den Klassenzimmern
Die Summe aller Ausgaben ergibt einen Gesamtbetrag von €
159.800,00.
Die Einnahmen ergeben eine Summe von € 6.600,00.
Der Bgm. stellt
den Antrag, dem Untervoranschlag der VS Lannach zuzustimmen.
Der Antrag wird
einstimmig angenommen.
b) Kindergärten
KIGA
Launegg:
Der Bürgermeister erwähnt, dass unter der Position Nr.
0042000 „Kindergartenausstattung“ vorerst noch kein Betrag eingetragen wurde.
Dazu ergänzt er, dass Frau Valecz bei der Besprechung des Voranschlages den
Wunsch geäußert hat, eine Kletterwand, eine Wippe, eine Balancierkombination
sowie ein Haus im Raum anzuschaffen. Diese Anschaffungen sollten alle unter der
erwähnten Position veranschlagt werden. Richtanbote für den Voranschlag wurden
von Frau Valecz bereits vorgelegt. Die Gesamtkosten würden sich dabei auf ca. €
11.000,00 belaufen.
Der Bgm. ist der Meinung, lediglich die Kletterwand, die
Wippe und die Balancierkombination an Kindergartenausstattung vorzusehen. Über
die Anschaffung eines Hauses im Raum könnte im nächsten Jahr gesprochen werden.
Unter der erwähnten Position soll der Betrag für die erwähnten Spielgeräte in
der Höhe von € 4.400,00 veranschlagt werden.
GR Scheiring schlägt den Kompromiss vor, die Kletterwand
zugunsten des Hauses im Raum zurückzustellen.
Der Bgm. entgegnet ihr, dass sich diese Frage bereits in
der Vorbesprechung mit Frau Valecz gestellt hat. Für sie ist jedoch die
Anschaffung einer Kletterwand, einer Wippe und einer Balancierkombination
vorrangiger.
Der Bgm. ergänzt, dass im Zuge der Evaluierung
festgestellt wurde, dass die Lichtstärke im Kindergarten zu gering ist.
Aus diesem Grund stellt der
Bürgermeister den Antrag, die Position 614 um € 2.000.00 zu erhöhen.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Die Summe aller Ausgaben ergibt nun mit den erwähnten
Änderungen einen Gesamtbetrag von € 155.800,00.
Die Einnahmen ergeben eine Summe von € 62.100,00.
Der Bgm. stellt den Antrag,
dem Untervoranschlag des KIGA Launegg die Zustimmung zu erteilen.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
KIGA
Lannach:
Die aufgetretenen Fragen von GR Scheiring in Bezug auf
Fahrtkostenzuschuss und Ausstattung des Spielplatzes wurden von Herrn OAR
Tacheron beantwortet.
Im Zuge der Evaluierung wurde auch im Kindergarten Lannach
festgestellt, dass die Lichtstärke zu gering ist.
Aus diesem Grund ersucht der
Bgm. den Gemeinderat, dass er seine Zustimmung für die Erhöhung der Position
614 um ebenfalls € 2.000,00 erteilen möge.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Die Summe aller Ausgaben ergibt nun mit den erwähnten
Änderungen einen Gesamtbetrag von € 83.700,00
Die Einnahmen ergeben eine Summe von € 30.800,00.
Der Bgm. stellt den Antrag,
dem Untervoranschlag des KIGA Lannach die Zustimmung zu erteilen.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
c) Feuerwehren
FF Blumegg/Teipl:
Der Bgm. teilt mit, dass bei den Voranschlagspositionen 400 „Anschaffung geringwertiger Gebrauchsgüter“, 455 „Chemische Mittel“ 457 „Druckwerke“, 613 Instandhaltung von sonstigen Grundstückseinrichtungen, 631 „Telekommunikationsgebühren“, 670 „Versicherungen“ sowie 754 „Verbandsbeiträge“ geringe Erhöhungen zu verzeichnen sind.
Dies ergibt auf der ordentlichen Ausgabenseite einen Betrag von € 21.200,00.
Im Außerordentlichen Haushalt sind folgende Anschaffungen vorgesehen:
Notstromaggregat, 15 Stk. Trägerhelme komplett und 15 Stk. Mäntel, Löschteichsanierung.
Dies ergibt auf der außerordentlichen Ausgabenseite einen Betrag von € 11.900,00.
GR Steiner ist der Meinung, das alte Notstromaggregat aus dem Inventar auszuscheiden.
Nach kurzer Diskussion stellt der
Bürgermeister den Antrag, die FF Blumegg/Teipl zu ermächtigen, dieses Gerät zu
veräußern.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiters stellt der Bgm. den
Antrag, dem Untervoranschlag der FF Blumegg/Teipl zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
FF Lannach:
Auf der Ausgabenseite des ordentlichen Haushaltes ergibt sich einen Summe von € 26.600,00 und auf der Ausgabenseite des außerordentlichen Haushaltes eine Summe von € 13.700,00.
Hier wünscht die FF Lannach folgende Anschaffungen zu tätigen:
Akustikdecke-Schulungsraum, Großes Service vom TLF, Anschaffung Jugendzelt
Der Gemeinderat ist der Meinung, den Betrag von € 2.500,00, der im AOH für das große Service für den TLF vorgesehen wurde, in den OH zu verlegen und dafür die Voranschlagsposition 617 „Instandhaltung von Fahrzeugen“ um den erwähnten Betrag zu erhöhen.
Dadurch ergeben sich auf der Ausgabenseite des ordentlichen und auf der Ausgabenseite des außerordentlichen Haushaltes folgende Änderungen:
OH: € 29.100,00
AOH: € 11.200,00
Der Bgm. stellt den Antrag, dem
Untervoranschlag der FF Lannach mit den erwähnten Änderungen zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
FF Breitenbach/Hötschdorf:
Der Bgm. teilt mit, dass im ordentlichen Haushalt geringfügige Erhöhungen zu verzeichnen sind.
Auf der Ausgabenseite des ordentlichen Haushaltes ergibt sich eine Summe von € 19.000,00 und auf der Ausgabenseite des außerordentlichen Haushaltes eine Summe von € 7.200,00.
Im außerordentlichen Haushalt ist die Anschaffung von 2 Stk. Handfunksprechgeräten und 2 Stk. Torantrieben für das Rüsthaus vorgesehen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dem
Untervoranschlag der FF Breitenbach/Hötschdorf zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Pkt. 15) Ansuchen Singkreis und ÖRK – alte Sessel Aufbahrungshalle:
Der Bgm. berichtet, dass das Rote Kreuz sowie der Singkreis das Anliegen geäußert haben, die alten Sessel der Aufbahrungshalle zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Sessel dem Singkreis und dem ÖRK zur Verfügung gestellt werden. Die Aufteilung erfolgt nach Wunsch der beiden Antragsteller.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
GR Ing. Doppelreiter befindet sich während der Abstimmung nicht im
Saal.
Pkt. 16) Englischunterricht in Kindergärten:
Der Bgm. berichtet, dass Frau Valecz an die Marktgemeinde Lannach mit der Bitte herangetreten ist, die im Kindergarten Launegg angebotene Englischfrühförderung finanziell zu unterstützen.
Das Schreiben von Frau Valecz wird vom Bgm. verlesen.
Nach kurzer Diskussion einigt man sich, den Eltern der Kinder, die
diese Englischfrühförderung besuchen, einen Zuschuss von 40 % der Kosten zu
gewähren und im Voranschlag eine eigene Position dafür vorzusehen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 17) Tarifanpassungen:
Der Bgm. bringt dem Gemeinderat an Hand von Folien die Zuschüsse, die seitens der Markgemeinde Lannach gewährt werden, sowie alle Gebühren zur Kenntnis.
Man einigt sich, die Beträge, die die Herren Tomberger Florian für das Blumengießen und Jöbstl Fritz für das Austragen der Kurrenden ausbezahlt bekommen, zu erhöhen.
Der Bgm. stellt den Antrag, Herrn Tomberger für seine Tätigkeit €
20,00/Stunde zu bezahlen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiters stellt der Bgm. den Antrag, Herrn Jöbstl € 7,00/Stunde zu gewähren.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 18) Kindergarten Launegg – streichen Holzuntersicht:
Dazu teilt DI Lesky mit, dass die Firmen Bscheider, Fuchs und Harkam eingeladen wurden, Anbote zu legen.
Seitens der Firma Harkam ist kein Anbot im Marktgemeindeamt Lannach eingelangt.
Die Firma Fuchs bietet das Streichen der Holzuntersicht laut Anbot vom 12.11.2002 mit € 825,60 (inkl. MWSt.), die Firma Bscheider laut Anbot vom 15.11.2002 mit € 4.100,00 (exkl. MWSt.) an.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Firma Fuchs den Auftrag für das
Streichen der Holzuntersicht zu erteilen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 19) Abrechnung Gehsteigerrichtung FMZ:
Der Bgm. erinnert an das Förderansuchen des FMZ Frauentalerstraße und den Beschluss des Gemeinderates aus dem Vorjahr, Kosten in der Höhe von ATS 250.00,00 bis ATS 280.000,00 zu übernehmen.
Die Endabrechnung ist vor kurzem im Marktgemeindeamt Lannach eingelangt. Die Kosten belaufen sich dabei für den Geh- und Radweg auf € 22.819,89. (exkl. MWSt.)
GR
Ing. Doppelreiter macht drauf aufmerksam, dass sich die Kosten erhöht haben.
DI
Lesky teilt dem Gemeinderat mit, dass die Marktgemeinde von der Firma
Swietelsky bzw. von der FMZ unterrichtet wurde, dass sich die Kosten im Bereich
einer Entwässerung, die nicht ausgeschrieben war, erhöhen werden. Die Rechnung
wurde von der Firma Fleißner und Partner kontrolliert.
Der
Bgm. ergänzt, dass die Kosten für das Geländer und die Asphaltierungsarbeiten
bereits seitens der Gemeinde bezahlt wurden, diese jedoch zum Teil vom Land
rückerstattet werden. Die Kosten mussten zur Gänze von der Marktgemeinde
getragen werden, da die Gemeinde nur gegenüber dem Land förderberechtigt ist.
Für die Asphaltierungsarbeiten werden der Gemeinde die gesamten Kosten und für
das Geländer die halben Kosten refundiert. € 9.357,00 wurden bereits bezahlt
und die Rechnung beim Land eingereicht.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Bezahlung der Kosten (inkl. MWSt.) die Zustimmung zu erteilen. Dies ergibt eine Summe von € 27.303,77.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 20) Personalangelegenheiten (nicht öffentlich):
Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.
Pkt. 21) Schreiben Heinz Turk; Verzugszinsen (nicht öffentlich):
Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluß der Sitzung: 23:00 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 14 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
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Schriftführer Vorsitzender
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Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.