MARKTGEMEINDEAMT    L A N N A C H

 

 

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

 

am 17. September 2001 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.

 

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 07.09.01 durch Kurrende.

 

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:

 

 

Anwesend waren:

Bürgermeister: Josef Niggas

Vizebürgermeister: Matthias Pinter

 

GR Ing. Franz Doppelreiter                                  GR Mag. Hildegard Neckermann

GR Ing. Gerhard Flecker                                      GR Rosana Scheiring

GR Franz Haas                                                    GR Anton Steiner

GR Bernd Hoffmann                                            GR Dr. Herbert Thaller

GR Christine Hubmann                                        

GR Gerald Kienreich                                           

GR Raimund Krenn                                             

GR Erich Lang

 

 

 

Außerdem waren anwesend:

 

 

 

Entschuldigt waren:

Gemeindekassier Wilfried Fröhlich

 

 

Nicht entschuldigt waren:

 

 

 


Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

  3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

  4. Genehmigung des Protokolles vom 20.8.2001

  5. Bericht des Bürgermeisters

  6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes   

      und die Ausschussobmänner

  7. Digitale Katastermappe; Kostenerhöhung

  8. Ansuchen Kothgasser Elisabeth wegen Zuschuss für Buchherausgabe

  9. ESV-Hötschdorf; Vorkaufsrecht

10. Kaufangebot Dr. Franz Still

11. Anstellungen und Dienstverträge Weswaldi Elfriede u. Sapotnik Karoline

12. Schülernachmittagsbetreuung

13. Vermessung Lannachbergstraße; grundbücherliche Durchführung

14. Finanzierung Kanalbau BA 08 (Restgebiete)

15. Sanierung Trainingsplatz Sportverein

16. Geschwindigkeitsbeschränkung Industriestraße (Erweiterung)

17. Laufveranstaltungen am 26. Oktober 2001; Zuschuss

18. Tanklöschfahrzeug FF. Breitenbach/Hötschdorf

19. Asphaltierung Frauengrabenweg

20. Einfriedung Freispielfläche Kindergarten Lannach

21. Berufung Schaller Josef gegen Müllbescheid vom 10.7.2001 (nicht öffentlich)

 


Pkt. 1) Eröffnung der Sitzung:

Der Bgm. eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Gem. Räte sowie die erschienenen Zuhörer.

 

Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:

Der Bgm. weist an Hand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.

 

Pkt. 3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:

Es wird festgestellt, dass 14 Gem. Räte anwesend sind. Gemeindekassier Fröhlich befindet sich auf Urlaub und ist entschuldigt. Die Sitzung ist beschlussfähig.

 

Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat um eine Gedenkminute für den Verstorbenen Herrn Alois Hackl.

 

Pkt. 4) Genehmigung des Protokolles vom 20.08.2001:

Der Bgm. stellt den Antrag das Protokoll vom 20.08.2001 zu genehmigen. Die SPÖ-Fraktion enthält sich der Stimme, die restlichen 10 Gem.Räte stimmen dafür.

Ing. Doppelreiter begründet die Enthaltung damit, dass folgendes nicht protokolliert wurde: Frau Sackl Marion war am Beginn der Sitzung anwesend und offensichtlich zur Protokollierung eingeteilt. Kassier Wilfried Fröhlich erkundigte sich nach der Einteilung u. erläuterte die gesetzlichen Bestimmungen. Nach längerer Diskussion erlaubte der Bgm., dass Frau Marion Sackl die Sitzung verlassen bzw. nach Hause gehen durfte. OAR Tacheron übernahm die Protokollführung.

 

Nach dieser Begründung gibt der Bgm. zu Protokoll, dass Frau Sackl Marion freiwillig den Dienst hinsichtlich der Protokollführung bei der Gemeinderatssitzung am 20.08.2001 ausgeübt hat. 

 

Frau Mag. Neckermann begründet ihre Enthaltung damit, dass sie bei der letzten Sitzung nicht anwesend war. 

 

 

Bgm. Niggas erklärt, dass der Pkt. 19 von der Tagesordnung genommen wird, da eine Entscheidung im heurigen Jahr nicht erforderlich ist.

 

Pkt. 5) Bericht des Bürgermeisters:

·        Herr Hoffmann und Herr Ehwirt üben ihre Funktion beim Roten Kreuz wieder aus.

·        Gemäß Schreiben von Landesrat Erich Pöltl wurden für die Errichtung eines Altstoffsammelzentrums Förderungsmittel in der Höhe von zweimal ATS 300.000,-- gewährt.

·        Mit 24.08.01 wurde der Stand der zu betreuenden Kinder in der Villa Kunterbunt mit 27 angegeben, wovon 9 Kinder aus anderen Gemeinden kommen.

·        Im Rahmen der Gemeindepartnerschaft mit Nimis ist mit dem Lehrkörper der Volksschule Lannach am 20. Oktober 2001 eine Nimisfahrt geplant. Der Vorstand wird den Lehrkörper begleiten.

·        Laut Mitteilung von Landesrat Erich Pöltl wurde das Förderungsansuchen für die Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 08 positiv begutachtet.

·        Der Bebauungsplan Kaiserberg und die Bebauungsrichtlinien Lienhart wurden seitens der Landesregierung genehmigt.

·        Von den Familien Steurer, Kavroulakis u. Koch wurde ein Ansuchen betreffend Schultransport ihrer Kinder durch Frau Reinbacher abgegeben. Der Bgm. hat mit Frau Reinbacher Kontakt aufgenommen. Demnach müssen die Kinder mit der GKB befördert werden, da sie auf der Strecke der GKB liegen. Außerdem ist der Bus von Frau Reinbacher in der Früh voll besetzt. Frau Reinbacher ist jedoch bereit, die Kinder zu Mittag mit nach Hause zu nehmen.

·        Der Bgm. ersucht Ing. Doppelreiter bei der GKE die Aufstellung eines Wartehauses beim Bahnhof zu urgieren. Ing. Doppelreiter regt an, diesbezüglich ein Schreiben an die GKE zu senden.

·        Betreffend neuer Kehrordnung begrüßt der Bgm. den Rauchfangkehrermeister Herrn Ing. Erich Herbst. Herr Ing. Herbst informiert, dass die Kehrordnung mit 01.Jänner 01 in Kraft getreten ist. Er erläutert die Kehrordnung und die Tarife.

GR Scheiring möchte wissen, ob es möglich ist, die Kehrung im Sommer wegfallen zu lassen. Herr Ing. Herbst bejahrt, wenn darauf schriftlich verzichtet wird.

Ing. Herbst betont, dass Tarif u. Kehrordnung zwei verschiedene Dinge sind.

Für eine Feuerstätte gibt es nur eine Tarifposition. Der Entfernungszuschlag ist gefallen; es gibt kein Weggeld mehr.

GR Steiner wirft ein, dass sich die Kehrintervalle verändert haben, die Preise jedoch gleich geblieben sind. Die Gemeinde Lannach hat früher eine Begünstigung genossen. Die Verrechnungsarten haben sich nun verändert. Könnte der Gemeinde nicht jetzt auch in irgendeiner Form entgegen gekommen werden. Ing. Herbst betont, dass Begünstigungen auch mit der neuen Tarifordnung gewährt werden.

Anhand einer Folie erläutert Herr Ing. Herbst die neuen Tarife. Auf die Frage von GR Steiner, ob es die Gebietsabgrenzungen noch gibt, antwortet Herr Herbst, dass es die Möglichkeit gibt, dass mehrere Rauchfangkehrer ein Gebiet betreuen.

GR Steiner möchte wissen, ob er einen Rauchfangkehrer von Graz-Umgebung in Anspruch nehmen kann. Ing. Herbst erklärt, dass nur ein Rauchfangkehrer aus Deutschlandsberg oder Schwanberg nach Lannach kommen darf. Ab der Standortgemeinde wird jedoch Kilometergeld und Fahrtzeit verrechnet.

Dr. Thaller möchte wissen, wieviel für eine zusätzliche Kehrung für eine Heizung mit festen Brennstoffen verrechnet wird. Laut Ing. Herbst wird der normale Tarif verrechnet, wenn sein Mitarbeiter in der Umgebung unterwegs ist. Der Bgm. bedankt sich bei Herrn Ing. Herbst für sein Kommen.

 

Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:

·        GR Steiner erkundigt sich nach den Kosten für das Abfräsen der Hauptstraße.

·        Weiters möchte er bezüglich des Geschäftes Prelog wissen, ob die Gemeinde bei der Fa. Spar Interesse bekundet hat. Der Bgm. entgegnet, dass er mit Herrn Mag. Ecker von der Fa. Spar Kontakt aufgenommen und Interesse bekundet hat. Bis zum heutigen Tage liegen aber keine genauen Kosten vor.

·        Dr. Thaller erkundigt sich, ob die Bautätigkeiten beim Haus „Hauptstraße 3“ genehmigt wurden. Der Bgm. informiert, dass es eine Abbruchbewilligung für das bestehende Haus und eine Baubewilligung für die Errichtung eines Büro-u. Geschäftshauses gibt.

·        GR Kienreich möchte wissen, wie der Stand vom Projekt Bartenstein/Lannacher Heilmittel ist. Laut Bürgermeister hat sich die Lannacher Heilmittel entschlossen, ihr Projekt auf ihrem Grundstück zu errichten. Die Bauverhandlung wird in Kürze stattfinden.

·        Ing. Doppelreiter fragt, ob der Firma IWB mitgeteilt wurde, dass Interesse am Erwerb ihres Grundstücks besteht. Der Bgm. erklärt, dass das Ergebnis aus dem Gemeinderat der IWB zur Kenntnis gebracht wurde.

·        GR Scheiring möchte wissen, wann der Gehsteigbau entlang der B76 zum bestehenden Einkaufszentrum in Angriff genommen wird. Der Bgm. erklärt, dass ein Ansuchen diesbezüglich an die Fachabt. 2d ergangen ist, ein Verantwortlicher (Hr. Ing. Feig) war heute vor Ort und hat eine Besichtigung durchgeführt. Antragsteller für die Errichtung muss die Gemeinde sein. 

·        GR Scheiring erkundigt sich, ob die Bescheide Kanalanschlussgebühr Frauengrabenweg bereits ergangen sind. OAR Tacheron erklärt, dass die Verpflichtungsbescheide zugestellt sind und die technische Anschlussmöglichkeit bereits besteht. GR Scheirung wundert sich, dass obwohl die Anschlussmöglichkeit gegeben ist, noch keine Bescheide ergangen sind. Laut OAR Tacheron gebe es keinen Vorteil, wenn die Bescheide schon zugestellt wären. Die Benützungsgebühren werden mit 01.10.01 vorgeschrieben. 

·        GR Haas erkundigt sich nach der Beschilderung. Der Bgm. berichtet, dass die Beschilderung geliefert wurde und die Fuhrparkmitarbeiter mit der Aufstellung beauftragt sind.

·        GR Hubmann ersucht um Anbringung einer Hinweistafel für „Stainz“ bei der Kreuzung Oberblumeggstraße. Weiters informiert sie, dass bei der Unterführung zwei Lampen nicht brennen. Betreffend Hinweistafel wird der Bgm. die Bundesstraßenverwaltung kontaktieren. 

·        GR Kienreich möchte wissen, was sich bezüglich Verkehrsaufschließung Magna ergeben hat. Der Bgm. teilt mit, dass ein Planungsvorschlag ausgearbeitet wurde, der aber nicht genehmigungsfähig ist, weil er verkehrstechnisch nicht funktioniert. Die Gemeinde Lieboch hat sich bereit erklärt eine verbesserte Variante auszuarbeiten.

·        GR Mag. Neckermann möchte wissen, ob es stimmt, dass in der Gemeinde Lieboch ein Hofermarkt errichtet wird. Der Bgm. antwortet, dass er nichts davon weiß.

·        GR Mag. Neckermann fragt an, wann die Kinder die beim Tomberger auf den Schulbus gewartet haben, ihr versprochenes Eis bekommen. Der Bgm. erwidert, dass er sein Versprechen einhalten wird.

 

Nachstehende Dringlichkeitsanträge werden gestellt:

·          Bgm. Niggas ersucht um Aufnahme des Punktes „Straßensanierungsarbeiten mittels Fugenverguß“ – Erhöhung Voranschlag. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

·          Dr. Thaller ersucht um Aufnahme des Punktes „Nahversorgung“. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

 

Zu Pkt. 7) Digitale Katastermappe; Kostenerhöhung:

Herr DI Kahlen hat der Marktgemeinde Lannach mitgeteilt, dass es angesichts des Gesamtauftrages für die Erstellung einer digitalen Katastermappe zu einer Kostenüberschreitung in der Höhe von insgesamt ca. 23,5 % kommen wird. Der Grund liegt darin, dass wesentlich mehr Grundstücke bearbeitet werden mussten. Die ursprüngliche Auftragssumme lautete auf ATS 1.067.928,--. Nachdem es aber auch für diese Überschreitung eine Förderung gibt, belaufen sich die tatsächlichen Mehrkosten der Marktgemeinde Lannach auf ATS 51.622,-- (3,9 %).

OAR Tacheron erklärt, dass sich die nicht vorauszusehende Erhöhung insbesondere aus der Luftbildauswertung ergab. Die wesentliche Vergrößerung des Leistungsumfanges und somit auch die Erhöhung des Honorars wird derzeit durch die DKM überprüft bzw. muss von der DKM genehmigt werden.

GR Steiner möchte wissen ob es sich bei den Mehrkosten um eine Netto-oder Bruttosumme handelt. Laut Herrn OAR Tacheron sind diese Summen inklusive Mehrwertsteuer.

GR Scheiring wundert sich, dass dieser Punkt, obwohl das Schreiben von DI Kahlen bereits am 03.08.01 eingelangt ist, erst jetzt behandelt wird. OAR Tacheron erklärt, dass zuvor die DKM kontaktiert wurde. 

Der Bgm. stellt den Antrag, ein Nachtragsansuchen zum Förderungsansuchen zu stellen und die Mehrkosten in Höhe von ATS 51.622,-- (inkl. MWSt.) nach Zustimmung von der DKM zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Zu Pkt. 8) Ansuchen Kothgasser Elisabeth wegen Zuschuss für Buchherausgabe:

Frau Kothgasser hat der Marktgemeinde Lannach mitgeteilt, dass sie die Herausgabe eines neuen Buches mit Mundartgedichten plant. Dieses sollte nach Möglichkeit bis zum Kulturherbst 2001 erscheinen. Sie ersucht daher um einen Kostenzuschuss seitens der Marktgemeinde Lannach.

Ing. Flecker informiert, dass das neue Buch „Landleben“ von Frau Kothgasser im Rahmen des Kulturherbstes am 26.10.01 präsentiert wird.

Der Bgm. stellt den Antrag, Frau Kothgasser eine Förderung in Höhe von ATS 10.000,-- zu gewähren.

Ing. Doppelreiter regt an, um diesen Betrag Bücher für Geschenke zu übernehmen.

GR Steiner möchte wissen, warum dieses Schreiben obwohl an den Kulturausschuss gerichtet,  dort nicht behandelt wurde. Laut Bgm. wurde es von Frau Kothgasser irrtümlich an den Kulturausschuss gerichtet. Ing. Flecker erklärt, dass im Kulturausschuss sehrwohl über die Lesung gesprochen wurde, das Ansuchen um Förderung aber im Gemeinderat behandelt werden muss.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Der Bgm. bedankt sich bei Ing. Doppelreiter für die Anregung.

 

Zu Pkt. 9) ESV-Hötschdorf; Vorkaufsrecht:

In der Angelegenheit wegen der gegenseitigen Einräumung eines Servitutsrechtes für die Zufahrt zum ESV-Gelände wurde vor kurzem ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen den Beteiligten von Notar Dr. Hübner verfasst. Im Zuge dieser Besprechung wurde festgestellt, dass im Grundbuch ein Vorkaufsrecht zugunsten von Herrn Josef Seidler eingetragen ist. Es ist deshalb notwendig, eine vertragliche Absicherung vorzunehmen, sollte der Fall eintreten, dass sich der Eisschützenverein auflöst.

Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat um eine Beschlussfassung, dass hinsichtlich des Vermögensüberganges ein entsprechender Vertrag zwischen dem ESV und der Marktgemeinde Lannach abgeschlossen wird.

Vizebgm. Pinter informiert, dass es eine Besprechung bei Herrn Dr. Hübner mit allen Beteiligten gegeben hat. Herr Seidler war leider nicht anwesend.

Anhand eines Katasterplanes wird dem Gemeinderat die Wegtrasse erläutert.

Im Zuge dieser Besprechung wurde festgestellt, dass Herr Seidler ein Vorverkaufsrecht für das Grundstück der ESV besitzt. Herr Dr. Hübner schlägt vor, einen Vertrag zwischen Gemeinde und ESV abzuschließen.

Bis auf Herrn Seidler haben bereits alle den Dienstbarkeitsvertrag unterschrieben.

GR Steiner möchte wissen, was passiert, wenn der ESV ohne sich aufzulösen, das Grundstück veräußern will. 

Der Bgm. antwortet, dass im Vertrag auch ein Veräußerungsverbot beinhaltet sein muss.

Solange Herr Seidler auf sein Vorverkaufsrecht nicht verzichtet, hat es keinen Sinn einen Vertrag zwischen Gemeinde u. ESV abzuschließen, meint Dr. Thaller. Ing. Doppelreiter möchte wissen, seit wann dieses Vorverkaufsrecht besteht. Herr Tacheron erklärt, dass dieses wahrscheinlich seit dem Kaufvertrag 23.07.93 besteht.

Der Bgm. stellt den Antrag, Dr. Hübner zu beauftragen einen dementsprechenden Vertrag zu errichten. Die Kosten werden von der Marktgemeinde übernommen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Zu Pkt. 10) Kaufanbot Dr. Franz Still:

Herr Dr. Still hat der Marktgemeinde Lannach die Liegenschaft „Schloßstraße 1“ im Ausmaß von 3.382 m² zum Kauf angeboten. Die Kaufsumme beläuft sich laut Besprechung im Vorstand auf ATS 5,3 Millionen Schilling. In der Vorstandssitzung hat Herr Dr. Still den Wunsch geäußert, 200 m² der Liegenschaft seiner Schwägerin Frau Plavcak zukommen zu lassen. Der Vorstand hat ihm gegenüber Interesse am Grundstück bekundet. Grundsätzlich steht der Bgm. einem Ankauf des Grundstücks positiv gegenüber, aber nicht zu einem höheren Preis als ursprünglich beschlossen wurde. Der Kaufpreis von 4 Millionen Schilling wäre auch nach außen vertretbar.

Betreffend Zufahrt gibt es einen Schriftverkehr von Herrn Dr. Moser für die Lannacher Heilmittel GmbH.

OAR Tacheron war bei Herrn Dr. Hübner um die rechtliche Situation abzuklären. Demnach gibt es für die Liegenschaft zwei Kaufverträge. Die im Grundstück eingetragene Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens erstreckt sich auf das Grundstück Nr. .21/1 (ehemalige Haus Gaisch), welches damals dem Schloßbesitzer Kandler gehörte. Die Zufahrt erfolgte aber immer von der jetzigen Hauptstraße (früher Bundesstraße) über das Grundstück 1106/23 (Schloßstraße). Warum im Kaufvertrag dieses Grundstück nicht erwähnt wurde, kann nicht mehr festgestellt werden. Aufgrund einer Katastermappe aus dem Jahr 1903 ist ersichtlich, dass das Grundstück 1106/23 schon damals existierte. Laut Aussage von Herrn Notar Dr. Hübner ist das Wegerecht auf jeden Fall durch mehr als 30 Jahre ersessen, sodass diesbezüglich kein Zweifel besteht. Es ist auch der Meinung, dass die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses möglich sein müsste, weil die Benützung bisher durch die Familie Still ebenfalls für Wohnzwecke erfolgte. Es könnte allerdings Probleme geben, wenn eine andere Nutzung (Gewerbe oder öffentlicher Zweck) angestrebt wird. Dr. Hübner vertritt auch die Meinung, dass es möglich sein müsste, den Weg als öffentlichen Interessentenweg zu erklären, weil durch langjährige Übung auf jeden Fall ein öffentliches Interesse besteht.

GR Steiner ist der Meinung, dass das Grundstück sicher über den Wert von 4 Millionen Schilling liegt. Es ist das letzte Grundstück im Herzen der Gemeinde. Es sollte nochmals mit Herrn Dr. Still verhandelt werden.

GR Scheiring schließt sich der Meinung von Herrn Steiner an, sie möchte jedoch vom Bgm. wissen, ob, wie in der GR-Sitzung besprochen, mit der Familie Bartenstein Kontakt aufgenommen wurde.

Der Bgm. erwähnt, dass ihm seitens der Familie Bartenstein bestätigt wurde, dass sie mit Herrn Dr. Still handelseinig waren. Nachdem jedoch festgestellt wurde, dass die Liegenschaft statt ca. 3.800 m² nur ca. 3.300 m² aufweist und Herr Dr. Still auf diesen Preis beharrt, hat die Fam. Bartenstein die Verhandlungen abgebrochen.

Ing. Doppelreiter wirft ein, dass auch er das Grundstück von Herrn Dr. Still besichtigt hat und nur Vorteile für den Erwerb eines solchen Grundstücks sehen kann. Möglicherweise ist dadurch, dass die Hauptstraße vormals eine Bundesstraße bzw. Landesstraße war, der Irrtum entstanden. Im Zuge der Absenkung der Fahrbahn wurde auch die Einfahrt verändert.

GR Steiner stellt den Antrag, den Beschluss vom Gemeinderat über die 4 Millionen aufzuheben und den Vorstand zu ermächtigen neue Verhandlungen mit Herrn Dr. Still zu führen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Zu Pkt. 12) Schülernachmittagsbetreuung:

Frau Dir. Ninaus hat am 28.8.2001 eine Liste der Voranmeldungen für die Schülernachmittagsbetreuung vorgelegt. Aus dieser ist ersichtlich, dass bereits 43 Kinder vorgemerkt sind. Diese Anzahl überschreitet jedoch die bisherige Aufnahmekapazität.

Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat daher um Beschlussfassung, dass von der Volkshilfe eine zweite Fachkraft mit 20 Wochenstunden Betreuungszeit beschäftigt wird.

Im Rahmen der Vorstandssitzung wurde Frau Direktor kontaktiert, ob es möglich ist, eine zweite Gruppe zu installieren. Frau Direktor hat erklärt, dass heuer eine Klasse frei sein wird und somit der Platz gegeben ist.

Die Kosten der Ganztagesbetreuung 9/99 bis 7/2000 betrugen: 

Ausgaben ca.    ATS 293.000,--

Einnahmen ca.  ATS 132.500,--

Somit ergibt sich ein Abgang von ca. ATS 160.000,-- für die Führung einer Gruppe. Durch das Installieren einer zweiten Gruppe wird eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden benötigt. 

GR Steiner ersucht den Bgm. die Ganztageskinderbetreuung im heurigen Schuljahr nur als  Überbrückung zu sehen. Für das nächste Jahr sollen andere Räumlichkeiten gefunden werden.

Ing.Doppelreiter möchte wissen, warum der Vorschlag von der Volkshilfe für eine Fachkraft mit 25 Std. nicht angenommen wird.

Der Bgm. erklärt, dass ab 16:00 Uhr nur noch wenige Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen. Die meisten Kinder werden um ca. 15:00 Uhr von den Eltern abgeholt.

GR Scheiring wirft ein, die Stunden von dieser Fachkraft zu erhöhen, falls dies erforderlich wird.

Der Bgm. stellt den Antrag eine zweite Fachkraft von der Volkshilfe für 20 Wochenstunden anzufordern.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Zu Pkt. 11) Anstellungen und Dienstverträge Weswaldi Elfriede u. Sapotnik Karoline:

Nachdem der Gemeinderat die Weiterführung der Schülernachmittagsbetreuung beschlossen hat, ist es auch notwendig, Frau Weswaldi und Frau Sapotnik wieder anzustellen. Die entsprechenden Dienstverträge wurden bereits erstellt und liegen im Entwurf vor.

Der Dienstvertrag von Frau Sapotnik für 10 Wochenstunden bleibt unverändert.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Dienstvertrag von Frau Sapotnik beginnend mit 27.08 2001 bis zum Ende des Schuljahres 2001/2002 als Raumpflegerin zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Abschließend wird angeregt noch abzuklären, ob Frau Sapotnik durch die zweite Gruppe mehr reinigen und ob somit auch ihre Stundenanzahl erhöht werden muss. Der Bgm. wird sich diesbezüglich erkundigen.

 

Der Dienstvertrag von Frau Weswaldi wurde dahingehend geändert, dass sie statt 10 nun 15 Wochenstunden beschäftigt wird. Frau Weswaldi soll Frau Scherr bei der Essensausgabe unterstützen.

 

Mag. Neckermann möchte wissen, warum beide Bedienstete bereits ab 27.08.01 ihr Dienstverhältnis begonnen haben. Der Bgm. erklärt, dass beide für die Reinigung vor Schulbeginn beschäftigt waren.

 

GR Steiner wundert sich, dass die Verwaltungs-u. Mehrleistungszulage bei den Bediensteten unterschiedlich ist und ersucht diesbezüglich um Aufklärung.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Dienstvertrag von Frau Weswaldi beginnend mit         27.08.2001 bis zum Ende des Schuljahres 2001/2002 als Hilfskraft bei der Schülernachmittagsbetreuung für 15 Wochenstunden zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Frau Mag. Neckermann enthält sich der Stimme, die restlichen 13 Gem.Räte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

Es erfolgt eine Pause von 21:00 bis 21:10 Uhr.

 

Zu Pkt. 13) Vermessung Lannachbergstraße; grundbücherliche Durchführung:

Herr DI Krois hat die Vermessungspläne über die durchgeführte Vermessung der Teilbereiche der Lannachbergstraße vorgelegt. Es ist nun die grundbücherliche Durchführung zu veranlassen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, für die im Plan GZ 171/01 des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, DI Roland Krois, 8510 Stainz, dargestellte Weganlage, das Vermessungsamt Leibnitz, Dienststelle Deutschlandsberg, zu ersuchen, beim zuständigen Bezirksgericht die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den Sonderbestimmungen des § 15 Lieg.Teil.Ges. zu beantragen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Zu Pkt. 14) Finanzierung Kanalbau BA 08 (Restgebiete):

Der Gemeinderat hat bereits einen Finanzierungsplan beschlossen, wonach die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von ATS 2.749.000,-- vorgesehen ist. Die Kommunalkredit Austria hat nunmehr mitgeteilt, dass die Förderung in Form eines Investitionszuschusses mit einem Fördersatz von 20 % erfolgen wird. Es wäre daher neuerlich zu entscheiden ob Darlehen aufgenommen werden sollen und in welcher Höhe. Diesbezüglich hat der Gemeindevorstand vorgeschlagen, die Finanzierung möge in Form von Rücklagenentnahmen erfolgen.

Finanzierungsplan:

Förderbare Investitionskosten                                               ATS 4.000.000,--

Bedeckung:

Anschlussgebühren                       ATS 851.000,--

Landesmittel                                 ATS 400.000,--

Investitionszuschuss 10 %             ATS 400.000,--

(die restlichen 10% werden bis zur

Endkollaudierung zurückbehalten)                                                                         

Entnahme aus Kanalrücklage                                                 ATS 2.349.000,--

 

Der Bgm. stellt den Antrag, kein Darlehen aufzunehmen und die Finanzierung in Form einer Rücklagenentnahme aus dem Kanalbaurücklagenkonto zu entnehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Zu Pkt. 15) Sanierung Trainingsplatz Sportverein:

In Absprache mit dem Sportverein Lannach wurde im Rahmen einer Vorführung eines Bodenlockerungsgerätes der Trainingsplatz bearbeitet.

Insgesamt waren ca. 25 t Sand und der erforderliche Dünger beizustellen. Die Kosten belaufen sich auf ca. ATS 20.000,--.

Der Bgm. stellt den Antrag, die Materialkosten, die Kosten für die Düngung und der Bewirtung in Höhe von ca. ATS 20.000,-- zu übernehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Abschließend berichtet der Bgm., dass das Gerät wunderbar funktioniert hat und möglicherweise gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden ein solches Gerät angeschafft werden soll.

 

Zu Pkt. 16) Geschwindigkeitsbeschränkung Industriestraße (Erweiterung):

Mit Schreiben vom 10.8.2001 ersucht die Firma Saubermacher um die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung (50 km/h) in der Industriestraße bis zum Industriegleis. Der Gemeindevorstand hat sich diesbezüglich bereits damit beschäftigt und beschlossen, die Erweiterung bis zur Zufahrtsstraße zur Firma Mautner vorzunehmen.

Der Bgm. stellt den Antrag für die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung und um entsprechende Abänderung der Verordnung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Zu Pkt. 17) Laufveranstaltung am 26. Oktober 2001; Zuschuss:

Der Tourismusverband Lannach plant am 26.10.2001 eine Laufveranstaltung durchzuführen und ersucht die Gemeinde Lannach um Finanzierung der „Leibchen“.

Herr Kranner Bruno hat gemeinsam mit dem Lauftreff die Organisation übernommen. Es soll ein Zuschuss von ATS 20.000,-- gewährt werden, um T-Shirts mit dem Logo „Lannach legt los“ zu kaufen. Jeder Läufer muss vor dem Start ein Nenngeld bezahlen und bekommt ein solches T-Shirt. 

Der Bgm. stellt den Antrag, dem Tourismusverband für die Laufveranstaltung einen Zuschuss von ATS 20.000,-- zu gewähren. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Zu Pkt. 18) Tanklöschfahrzeug FF. Breitenbach/Hötschdorf:

Der Kauf eines Tanklöschfahrzeuges von der FF. Söding wurde bereits im Gemeinderat beschlossen. Es gilt nun den Kaufvertrag und die Freigabe der Mittel zu beschließen.

Laut Bgm. wurde bereits ein Grundsatzbeschluss über ATS 220.000,-- gefaßt. Die Kaufvereinbarung liegt nur vor und wird verlesen.

GR Haas möchte wissen, ob ein Schriftstück vorliegt, dass sich das Fahrzeug in verkehrs-u. betriebssicheren Zustand befindet. Diese Bestätigung wird nachgefordert, so der Bgm.

Der Bgm. stellt den Antrag die vorliegende Kaufvereinbarung zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Weiters stellt der Bgm den Antrag um Freigabe der ATS 220.000,-- . Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Zu Pkt. 20) Einfriedung Freispielflächen Kindergarten Lannach:

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, RA 13, hat bei der Marktgemeinde Lannach gemäß den Verhandlungsschriften vom 2.4.1987 und 7.12.1994 die Erfüllung der Auflage, die Freispielflächen beider Kindergärten allseitig einzufrieden, urgiert.

Würde man die Auflage erfüllen, würden für die Volksschulkinder 400 m² vom Spielplatz wegfallen. Der Bgm. schlägt vor, der RA13 mitzuteilen, dass aufgrund der gegebenen Situation u. aus technischen Gründen eine Einzäunung nicht gemacht werden kann u. die Kindergartenstätte ohnehin verlegt werden soll.

Dr. Thaller wundert sich, dass der Bgm. nicht schon damals auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat. Der Bgm. antwortet, dass er im Jahr 1994 sein Amt noch nicht ausgeübt hat.

Der Bgm. stellt den Antrag, der RA 13 mitzuteilen, dass es beabsichtigt ist einen anderen Standort für den Kindergarten Lannach zu finden, und deshalb um Nachsicht für die Errichtung eines Zaunes ersucht wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Dringlichkeitsantrag: Straßensanierungsarbeiten mittels Fugenverguß

DI Lesky berichtet über die Anbotseinholung wie folgt:

 

 

 

Colas GmbH,

8101 Gratkorn

 

 

Bitu-Bau GmbH,

8142 Wundschuh

 

Klöcher GmbH,

8493 Klöch

 

Liesen GmbH,

8502 Lannach

·          Auffräsen der bestehenden Risse (Mittel-, Längs- und Querrisse) mit entsprechenden Geräten auf eine Fuge b=10mm, t=30mm, sowie von wilden Rissen kreuz und quer zur Fahrbahn ihrem Verlauf nach b=15mm, t=25mm.

 

·          Reinigen der gefrästen Fugen mittels Heißpreßluftsystem und sofortigen randüberdeckendes Vergießen der Fugen im Ziehschuhverfahren mittels dauerplastischer Fugenvergußmasse,

 

·          Abschließend ist die noch heiße Oberfläche mit Edelkantkorn der Körnung 0/1 abzustreuen, um das Aufrechterhalten des Straßenverkehrs zu gewährleisten.

 

      2.500 lfm

(alle Preise inkl. 20 % MWSt.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ATS    124.800,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ATS    110.700,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ATS    103.700,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ATS   98.100,--

 

 

DI Lesky informiert dass unter 1/612/6111 (Straßenausbesserungen) noch ca. ATS 91.000 zur Verfügung stehen. Somit müsste der Gemeinderat eine Erhöhung von ATS 20.000,-- beschließen.

GR Steiner regt an, den Betrag zu erhöhen, um das Abfräsen der Hauptstraße noch vorzunehmen.

Der Bgm. stellt den Antrag, die Voranschlagspost um ATS 40.000,-- zu erhöhen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Dringlichkeitsantrag: Nahversorgung

Dr. Thaller berichtet, dass es 80 Rückmeldungen nach der Geschäftsschließung der Fa. Prelog gegeben hat. Er führte Gespräche mit möglichen Investoren oder Betreibern, die bereit sind, den Standort aufrecht zu erhalten.

Er erkundigt sich nach einer möglichen Förderung durch die Gemeinde. Konkret geht es darum, dass Alpha Nova Interesse gezeigt hat, einen Lebensmittelhandel auf diesem Standort zu betreiben. Gespräche mit der Spar hat es diesbezüglich bereits gegeben. Ebenso gibt es Vorgespräche mit dem Amt der Stmk. Landesregierung bezüglich Förderung. Dr. Thaller zählt folgende positive Argumente auf: · Nahversorgung im Ort; · Behindertenintegrationsprojekt: beispielgebend, fördern u. unterstützen; · Belieferung durch die Firma Spar; · Schaffung neuer Arbeitsplätze. 

Dr. Thaller möchte die Meinung des Gemeinderates hören.

Der Bgm. erklärt, dass er bereits am 03.09.01 von der Fa. Spar diesbezüglich informiert wurde. Er ist der Meinung, dass die Betreiber zur nächsten Gemeinderatssitzung eingeladen werden und den Gemeinderat über das Projekt informieren sollen.

GR Steiner zeigt sich überrascht, dass der Bgm. nun doch Informationen hat, obwohl er bei der Anfrage an den Bürgermeister nichts berichtet hat.

Auf die Frage welche Waren angeboten werden sollen, antwortet Dr. Thaller, dass das Angebot gegenüber dem Kaufhaus Prelog sogar erweitert werden soll. Es würde sich um ein Pilotprojekt handeln. Dr. Thaller könnte sich z.B. vorstellen, dass die Gemeinde das Objekt kauft und an Alpha Nova verpachtet.

GR Steiner gibt zu bedenken, dass Alpha Nova sehr viel Geld investieren müsste. 

Der Bgm. wirft ein, dass es laut Spar noch kein Schätzgutachten für das Objekt gibt. Ebenso gibt es laut Spar keine konkrete Entscheidung. Aus diesem Grund hat der Bgm. darüber auch nicht berichtet. Seitens der Fa. Spar wurde der Alpha Nova geraten, mit dem Bürgermeister Kontakt aufzunehmen. Dies ist bis dato nicht geschehen.

Bgm. stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, die Betreiber zur nächsten Sitzung einzuladen und das Projekt vorzustellen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Dr. Thaller wird das Ergebnis Alpha Nova mitteilen.

 

Zu Pkt. 21) Berufung Schaller Josef gegen Müllbescheid vom 10.7.2001 (nicht öffentlich)

Dieser Punkt wird als nicht öffentlich behandelt und das Protokoll in einem gesonderten Buch eingetragen.


 

 

 

*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefaßte Beschluss wird

*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefaßten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

 

 

 

 

 

 

 

Schluss der Sitzung: 21:50 Uhr

 

 

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 12 Seiten.

 

 

Genehmigt - unterschrieben

 

 

Lannach, am .................................................

 

 

 

 

 

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                         Schriftführer                                                                                                    Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

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                         Schriftführer                                                                                                    Schriftführer

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.