MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
über die
Sitzung des Gemeinderates
am 17. September 2001 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn
der Sitzung: 19:00 Uhr
Die
Einladung erfolgte am 07.09.01 durch Kurrende.
Der
Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des
Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister:
Josef Niggas
Vizebürgermeister:
Matthias Pinter
GR Ing. Franz Doppelreiter GR Mag. Hildegard Neckermann
GR Ing. Gerhard Flecker GR Rosana Scheiring
GR Franz Haas GR
Anton Steiner
GR Bernd Hoffmann GR
Dr. Herbert Thaller
GR Christine Hubmann
GR Gerald Kienreich
GR Raimund Krenn
GR Erich Lang
Außerdem waren anwesend:
Entschuldigt waren:
Gemeindekassier
Wilfried Fröhlich
Nicht entschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist
beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef
Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolles vom 20.8.2001
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes
und die Ausschussobmänner
7. Digitale Katastermappe; Kostenerhöhung
8. Ansuchen
Kothgasser Elisabeth wegen Zuschuss für Buchherausgabe
9.
ESV-Hötschdorf; Vorkaufsrecht
10. Kaufangebot Dr. Franz Still
11. Anstellungen und Dienstverträge Weswaldi
Elfriede u. Sapotnik Karoline
12. Schülernachmittagsbetreuung
13. Vermessung Lannachbergstraße; grundbücherliche
Durchführung
14. Finanzierung Kanalbau BA 08 (Restgebiete)
15. Sanierung Trainingsplatz Sportverein
16. Geschwindigkeitsbeschränkung Industriestraße
(Erweiterung)
17. Laufveranstaltungen am 26. Oktober 2001;
Zuschuss
18. Tanklöschfahrzeug FF. Breitenbach/Hötschdorf
19. Asphaltierung Frauengrabenweg
20. Einfriedung Freispielfläche Kindergarten Lannach
21. Berufung Schaller Josef gegen Müllbescheid vom
10.7.2001 (nicht öffentlich)
Pkt. 1) Eröffnung der
Sitzung:
Der
Bgm. eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Gem. Räte
sowie die erschienenen Zuhörer.
Pkt. 2) Feststellung der
ordnungsgemäßen Einladung:
Der
Bgm. weist an Hand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß
und zeitgerecht erfolgte.
Pkt. 3) Feststellung der
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:
Es
wird festgestellt, dass 14 Gem. Räte anwesend sind. Gemeindekassier Fröhlich
befindet sich auf Urlaub und ist entschuldigt. Die Sitzung ist beschlussfähig.
Der
Bürgermeister ersucht den Gemeinderat um eine Gedenkminute für den Verstorbenen
Herrn Alois Hackl.
Pkt. 4) Genehmigung des
Protokolles vom 20.08.2001:
Der
Bgm. stellt den Antrag das Protokoll vom 20.08.2001 zu genehmigen. Die
SPÖ-Fraktion enthält sich der Stimme, die restlichen 10 Gem.Räte stimmen dafür.
Ing. Doppelreiter begründet die Enthaltung damit, dass folgendes nicht protokolliert wurde: Frau Sackl Marion war am Beginn der Sitzung anwesend und offensichtlich zur Protokollierung eingeteilt. Kassier Wilfried Fröhlich erkundigte sich nach der Einteilung u. erläuterte die gesetzlichen Bestimmungen. Nach längerer Diskussion erlaubte der Bgm., dass Frau Marion Sackl die Sitzung verlassen bzw. nach Hause gehen durfte. OAR Tacheron übernahm die Protokollführung.
Nach dieser Begründung gibt der Bgm. zu Protokoll, dass Frau Sackl Marion freiwillig den Dienst hinsichtlich der Protokollführung bei der Gemeinderatssitzung am 20.08.2001 ausgeübt hat.
Frau
Mag. Neckermann begründet ihre Enthaltung damit, dass sie bei der letzten
Sitzung nicht anwesend war.
Bgm. Niggas erklärt, dass der Pkt. 19 von der Tagesordnung genommen wird, da eine Entscheidung im heurigen Jahr nicht erforderlich ist.
Pkt. 5) Bericht des
Bürgermeisters:
·
Herr
Hoffmann und Herr Ehwirt üben ihre Funktion beim Roten Kreuz wieder aus.
·
Gemäß
Schreiben von Landesrat Erich Pöltl wurden für die Errichtung eines
Altstoffsammelzentrums Förderungsmittel in der Höhe von zweimal ATS 300.000,--
gewährt.
·
Mit
24.08.01 wurde der Stand der zu betreuenden Kinder in der Villa Kunterbunt mit
27 angegeben, wovon 9 Kinder aus anderen Gemeinden kommen.
·
Im
Rahmen der Gemeindepartnerschaft mit Nimis ist mit dem Lehrkörper der
Volksschule Lannach am 20. Oktober 2001 eine Nimisfahrt geplant. Der Vorstand
wird den Lehrkörper begleiten.
·
Laut
Mitteilung von Landesrat Erich Pöltl wurde das Förderungsansuchen für die
Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 08 positiv begutachtet.
·
Der
Bebauungsplan Kaiserberg und die Bebauungsrichtlinien Lienhart wurden seitens
der Landesregierung genehmigt.
·
Von
den Familien Steurer, Kavroulakis u. Koch wurde ein Ansuchen betreffend
Schultransport ihrer Kinder durch Frau Reinbacher abgegeben. Der Bgm. hat mit
Frau Reinbacher Kontakt aufgenommen. Demnach müssen die Kinder mit der GKB
befördert werden, da sie auf der Strecke der GKB liegen. Außerdem ist der Bus
von Frau Reinbacher in der Früh voll besetzt. Frau Reinbacher ist jedoch
bereit, die Kinder zu Mittag mit nach Hause zu nehmen.
·
Der
Bgm. ersucht Ing. Doppelreiter bei der GKE die Aufstellung eines Wartehauses
beim Bahnhof zu urgieren. Ing. Doppelreiter regt an, diesbezüglich ein
Schreiben an die GKE zu senden.
·
Betreffend
neuer Kehrordnung begrüßt der Bgm. den Rauchfangkehrermeister Herrn Ing. Erich
Herbst. Herr Ing. Herbst informiert, dass die Kehrordnung mit 01.Jänner 01 in
Kraft getreten ist. Er erläutert die Kehrordnung und die Tarife.
GR Scheiring möchte wissen, ob es möglich ist, die Kehrung im Sommer wegfallen zu lassen. Herr Ing. Herbst bejahrt, wenn darauf schriftlich verzichtet wird.
Ing. Herbst betont, dass
Tarif u. Kehrordnung zwei verschiedene Dinge sind.
Für eine Feuerstätte gibt es nur eine Tarifposition. Der Entfernungszuschlag ist gefallen; es gibt kein Weggeld mehr.
GR Steiner wirft ein, dass sich die Kehrintervalle verändert haben, die Preise jedoch gleich geblieben sind. Die Gemeinde Lannach hat früher eine Begünstigung genossen. Die Verrechnungsarten haben sich nun verändert. Könnte der Gemeinde nicht jetzt auch in irgendeiner Form entgegen gekommen werden. Ing. Herbst betont, dass Begünstigungen auch mit der neuen Tarifordnung gewährt werden.
Anhand einer Folie erläutert
Herr Ing. Herbst die neuen Tarife. Auf die Frage von GR Steiner, ob es die
Gebietsabgrenzungen noch gibt, antwortet Herr Herbst, dass es die Möglichkeit
gibt, dass mehrere Rauchfangkehrer ein Gebiet betreuen.
GR Steiner möchte wissen, ob er einen Rauchfangkehrer von Graz-Umgebung in Anspruch nehmen kann. Ing. Herbst erklärt, dass nur ein Rauchfangkehrer aus Deutschlandsberg oder Schwanberg nach Lannach kommen darf. Ab der Standortgemeinde wird jedoch Kilometergeld und Fahrtzeit verrechnet.
Dr. Thaller möchte wissen,
wieviel für eine zusätzliche Kehrung für eine Heizung mit festen Brennstoffen
verrechnet wird. Laut Ing. Herbst wird der normale Tarif verrechnet, wenn sein
Mitarbeiter in der Umgebung unterwegs ist. Der Bgm. bedankt sich bei Herrn Ing.
Herbst für sein Kommen.
Pkt. 6) Fragestunde;
Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die
Ausschussobmänner:
·
GR
Steiner erkundigt sich nach den Kosten für das Abfräsen der Hauptstraße.
·
Weiters
möchte er bezüglich des Geschäftes Prelog wissen, ob die Gemeinde bei der Fa.
Spar Interesse bekundet hat. Der Bgm. entgegnet, dass er mit Herrn Mag. Ecker
von der Fa. Spar Kontakt aufgenommen und Interesse bekundet hat. Bis zum
heutigen Tage liegen aber keine genauen Kosten vor.
·
Dr.
Thaller erkundigt sich, ob die Bautätigkeiten beim Haus „Hauptstraße 3“
genehmigt wurden. Der Bgm. informiert, dass es eine Abbruchbewilligung für das
bestehende Haus und eine Baubewilligung für die Errichtung eines Büro-u.
Geschäftshauses gibt.
·
GR
Kienreich möchte wissen, wie der Stand vom Projekt Bartenstein/Lannacher
Heilmittel ist. Laut Bürgermeister hat sich die Lannacher Heilmittel
entschlossen, ihr Projekt auf ihrem Grundstück zu errichten. Die Bauverhandlung
wird in Kürze stattfinden.
·
Ing.
Doppelreiter fragt, ob der Firma IWB mitgeteilt wurde, dass Interesse am Erwerb
ihres Grundstücks besteht. Der Bgm. erklärt, dass das Ergebnis aus dem
Gemeinderat der IWB zur Kenntnis gebracht wurde.
·
GR
Scheiring möchte wissen, wann der Gehsteigbau entlang der B76 zum bestehenden
Einkaufszentrum in Angriff genommen wird. Der Bgm. erklärt, dass ein Ansuchen
diesbezüglich an die Fachabt. 2d ergangen ist, ein Verantwortlicher (Hr. Ing.
Feig) war heute vor Ort und hat eine Besichtigung durchgeführt. Antragsteller
für die Errichtung muss die Gemeinde sein.
·
GR
Scheiring erkundigt sich, ob die Bescheide Kanalanschlussgebühr Frauengrabenweg
bereits ergangen sind. OAR Tacheron erklärt, dass die Verpflichtungsbescheide
zugestellt sind und die technische Anschlussmöglichkeit bereits besteht. GR
Scheirung wundert sich, dass obwohl die Anschlussmöglichkeit gegeben ist, noch
keine Bescheide ergangen sind. Laut OAR Tacheron gebe es keinen Vorteil, wenn
die Bescheide schon zugestellt wären. Die Benützungsgebühren werden mit
01.10.01 vorgeschrieben.
·
GR
Haas erkundigt sich nach der Beschilderung. Der Bgm. berichtet, dass die
Beschilderung geliefert wurde und die Fuhrparkmitarbeiter mit der Aufstellung
beauftragt sind.
·
GR
Hubmann ersucht um Anbringung einer Hinweistafel für „Stainz“ bei der Kreuzung
Oberblumeggstraße. Weiters informiert sie, dass bei der Unterführung zwei
Lampen nicht brennen. Betreffend Hinweistafel wird der Bgm. die
Bundesstraßenverwaltung kontaktieren.
·
GR
Kienreich möchte wissen, was sich bezüglich Verkehrsaufschließung Magna ergeben
hat. Der Bgm. teilt mit, dass ein Planungsvorschlag ausgearbeitet wurde, der
aber nicht genehmigungsfähig ist, weil er verkehrstechnisch nicht funktioniert.
Die Gemeinde Lieboch hat sich bereit erklärt eine verbesserte Variante
auszuarbeiten.
·
GR
Mag. Neckermann möchte wissen, ob es stimmt, dass in der Gemeinde Lieboch ein
Hofermarkt errichtet wird. Der Bgm. antwortet, dass er nichts davon weiß.
·
GR
Mag. Neckermann fragt an, wann die Kinder die beim Tomberger auf den Schulbus
gewartet haben, ihr versprochenes Eis bekommen. Der Bgm. erwidert, dass er sein
Versprechen einhalten wird.
Nachstehende
Dringlichkeitsanträge werden gestellt:
·
Bgm.
Niggas ersucht um Aufnahme des Punktes „Straßensanierungsarbeiten mittels
Fugenverguß“ – Erhöhung Voranschlag. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
·
Dr.
Thaller ersucht um Aufnahme des Punktes „Nahversorgung“. Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Zu Pkt. 7) Digitale
Katastermappe; Kostenerhöhung:
Herr DI Kahlen hat der Marktgemeinde Lannach
mitgeteilt, dass es angesichts des Gesamtauftrages für die Erstellung einer
digitalen Katastermappe zu einer Kostenüberschreitung in der Höhe von insgesamt
ca. 23,5 % kommen wird. Der Grund liegt darin, dass wesentlich mehr Grundstücke
bearbeitet werden mussten. Die ursprüngliche Auftragssumme lautete auf ATS
1.067.928,--. Nachdem es aber auch für diese Überschreitung eine Förderung gibt,
belaufen sich die tatsächlichen Mehrkosten der Marktgemeinde Lannach auf ATS
51.622,-- (3,9 %).
OAR Tacheron erklärt, dass sich die nicht
vorauszusehende Erhöhung insbesondere aus der Luftbildauswertung ergab. Die
wesentliche Vergrößerung des Leistungsumfanges und somit auch die Erhöhung des
Honorars wird derzeit durch die DKM überprüft bzw. muss von der DKM genehmigt
werden.
GR Steiner möchte wissen ob es sich bei den
Mehrkosten um eine Netto-oder Bruttosumme handelt. Laut Herrn OAR Tacheron sind
diese Summen inklusive Mehrwertsteuer.
GR Scheiring wundert sich, dass dieser Punkt, obwohl
das Schreiben von DI Kahlen bereits am 03.08.01 eingelangt ist, erst jetzt
behandelt wird. OAR Tacheron erklärt, dass zuvor die DKM kontaktiert
wurde.
Der Bgm. stellt den Antrag, ein Nachtragsansuchen
zum Förderungsansuchen zu stellen und die Mehrkosten in Höhe von ATS 51.622,--
(inkl. MWSt.) nach Zustimmung von der DKM zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Zu Pkt. 8) Ansuchen
Kothgasser Elisabeth wegen Zuschuss für Buchherausgabe:
Frau Kothgasser hat der Marktgemeinde Lannach mitgeteilt, dass sie die Herausgabe eines neuen Buches mit Mundartgedichten plant. Dieses sollte nach Möglichkeit bis zum Kulturherbst 2001 erscheinen. Sie ersucht daher um einen Kostenzuschuss seitens der Marktgemeinde Lannach.
Ing. Flecker informiert,
dass das neue Buch „Landleben“ von Frau Kothgasser im Rahmen des Kulturherbstes
am 26.10.01 präsentiert wird.
Der Bgm. stellt den Antrag,
Frau Kothgasser eine Förderung in Höhe von ATS 10.000,-- zu gewähren.
Ing. Doppelreiter regt an,
um diesen Betrag Bücher für Geschenke zu übernehmen.
GR Steiner möchte wissen, warum dieses Schreiben obwohl an den Kulturausschuss gerichtet, dort nicht behandelt wurde. Laut Bgm. wurde es von Frau Kothgasser irrtümlich an den Kulturausschuss gerichtet. Ing. Flecker erklärt, dass im Kulturausschuss sehrwohl über die Lesung gesprochen wurde, das Ansuchen um Förderung aber im Gemeinderat behandelt werden muss.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Der Bgm. bedankt sich bei
Ing. Doppelreiter für die Anregung.
Zu Pkt. 9) ESV-Hötschdorf; Vorkaufsrecht:
In der Angelegenheit wegen
der gegenseitigen Einräumung eines Servitutsrechtes für die Zufahrt zum
ESV-Gelände wurde vor kurzem ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen den Beteiligten
von Notar Dr. Hübner verfasst. Im Zuge dieser Besprechung wurde festgestellt,
dass im Grundbuch ein Vorkaufsrecht zugunsten von Herrn Josef Seidler
eingetragen ist. Es ist deshalb notwendig, eine vertragliche Absicherung vorzunehmen,
sollte der Fall eintreten, dass sich der Eisschützenverein auflöst.
Der Bürgermeister ersucht
den Gemeinderat um eine Beschlussfassung, dass hinsichtlich des
Vermögensüberganges ein entsprechender Vertrag zwischen dem ESV und der
Marktgemeinde Lannach abgeschlossen wird.
Vizebgm. Pinter informiert,
dass es eine Besprechung bei Herrn Dr. Hübner mit allen Beteiligten gegeben
hat. Herr Seidler war leider nicht anwesend.
Anhand eines Katasterplanes
wird dem Gemeinderat die Wegtrasse erläutert.
Im Zuge dieser Besprechung
wurde festgestellt, dass Herr Seidler ein Vorverkaufsrecht für das Grundstück
der ESV besitzt. Herr Dr. Hübner schlägt vor, einen Vertrag zwischen Gemeinde
und ESV abzuschließen.
Bis auf Herrn Seidler haben
bereits alle den Dienstbarkeitsvertrag unterschrieben.
GR Steiner möchte wissen,
was passiert, wenn der ESV ohne sich aufzulösen, das Grundstück veräußern
will.
Der Bgm. antwortet, dass im
Vertrag auch ein Veräußerungsverbot beinhaltet sein muss.
Solange Herr Seidler auf
sein Vorverkaufsrecht nicht verzichtet, hat es keinen Sinn einen Vertrag
zwischen Gemeinde u. ESV abzuschließen, meint Dr. Thaller. Ing. Doppelreiter
möchte wissen, seit wann dieses Vorverkaufsrecht besteht. Herr Tacheron
erklärt, dass dieses wahrscheinlich seit dem Kaufvertrag 23.07.93 besteht.
Der Bgm. stellt den Antrag, Dr. Hübner zu beauftragen einen dementsprechenden Vertrag zu errichten. Die Kosten werden von der Marktgemeinde übernommen.
Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Zu Pkt. 10) Kaufanbot Dr. Franz Still:
Herr Dr. Still hat der
Marktgemeinde Lannach die Liegenschaft „Schloßstraße 1“ im Ausmaß von 3.382 m²
zum Kauf angeboten. Die Kaufsumme beläuft sich laut Besprechung im Vorstand auf
ATS 5,3 Millionen Schilling. In der Vorstandssitzung hat Herr Dr. Still den
Wunsch geäußert, 200 m² der Liegenschaft seiner Schwägerin Frau Plavcak
zukommen zu lassen. Der Vorstand hat ihm gegenüber Interesse am Grundstück
bekundet. Grundsätzlich steht der Bgm. einem Ankauf des Grundstücks positiv
gegenüber, aber nicht zu einem höheren Preis als ursprünglich beschlossen
wurde. Der Kaufpreis von 4 Millionen Schilling wäre auch nach außen vertretbar.
Betreffend Zufahrt gibt es
einen Schriftverkehr von Herrn Dr. Moser für die Lannacher Heilmittel GmbH.
OAR Tacheron war bei Herrn
Dr. Hübner um die rechtliche Situation abzuklären. Demnach gibt es für die
Liegenschaft zwei Kaufverträge. Die im Grundstück eingetragene Dienstbarkeit
des Gehens und Fahrens erstreckt sich auf das Grundstück Nr. .21/1 (ehemalige
Haus Gaisch), welches damals dem Schloßbesitzer Kandler gehörte. Die Zufahrt
erfolgte aber immer von der jetzigen Hauptstraße (früher Bundesstraße) über das
Grundstück 1106/23 (Schloßstraße). Warum im Kaufvertrag dieses Grundstück nicht
erwähnt wurde, kann nicht mehr festgestellt werden. Aufgrund einer
Katastermappe aus dem Jahr 1903 ist ersichtlich, dass das Grundstück 1106/23
schon damals existierte. Laut Aussage von Herrn Notar Dr. Hübner ist das
Wegerecht auf jeden Fall durch mehr als 30 Jahre ersessen, sodass diesbezüglich
kein Zweifel besteht. Es ist auch der Meinung, dass die Errichtung eines
Mehrfamilienwohnhauses möglich sein müsste, weil die Benützung bisher durch die
Familie Still ebenfalls für Wohnzwecke erfolgte. Es könnte allerdings Probleme
geben, wenn eine andere Nutzung (Gewerbe oder öffentlicher Zweck) angestrebt
wird. Dr. Hübner vertritt auch die Meinung, dass es möglich sein müsste, den
Weg als öffentlichen Interessentenweg zu erklären, weil durch langjährige Übung
auf jeden Fall ein öffentliches Interesse besteht.
GR Steiner ist der Meinung,
dass das Grundstück sicher über den Wert von 4 Millionen Schilling liegt. Es
ist das letzte Grundstück im Herzen der Gemeinde. Es sollte nochmals mit Herrn
Dr. Still verhandelt werden.
GR Scheiring schließt sich
der Meinung von Herrn Steiner an, sie möchte jedoch vom Bgm. wissen, ob, wie in
der GR-Sitzung besprochen, mit der Familie Bartenstein Kontakt aufgenommen
wurde.
Der Bgm. erwähnt, dass ihm
seitens der Familie Bartenstein bestätigt wurde, dass sie mit Herrn Dr. Still
handelseinig waren. Nachdem jedoch festgestellt wurde, dass die Liegenschaft
statt ca. 3.800 m² nur ca. 3.300 m² aufweist und Herr Dr. Still auf diesen
Preis beharrt, hat die Fam. Bartenstein die Verhandlungen abgebrochen.
Ing. Doppelreiter wirft ein, dass auch er das Grundstück von Herrn Dr. Still besichtigt hat und nur Vorteile für den Erwerb eines solchen Grundstücks sehen kann. Möglicherweise ist dadurch, dass die Hauptstraße vormals eine Bundesstraße bzw. Landesstraße war, der Irrtum entstanden. Im Zuge der Absenkung der Fahrbahn wurde auch die Einfahrt verändert.
GR Steiner stellt den
Antrag, den Beschluss vom Gemeinderat über die 4 Millionen aufzuheben und den
Vorstand zu ermächtigen neue Verhandlungen mit Herrn Dr. Still zu führen. Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Zu Pkt. 12) Schülernachmittagsbetreuung:
Frau Dir. Ninaus hat am
28.8.2001 eine Liste der Voranmeldungen für die Schülernachmittagsbetreuung
vorgelegt. Aus dieser ist ersichtlich, dass bereits 43 Kinder vorgemerkt sind.
Diese Anzahl überschreitet jedoch die bisherige Aufnahmekapazität.
Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat daher um Beschlussfassung, dass von der Volkshilfe eine zweite Fachkraft mit 20 Wochenstunden Betreuungszeit beschäftigt wird.
Im Rahmen der Vorstandssitzung wurde Frau Direktor kontaktiert, ob es möglich ist, eine zweite Gruppe zu installieren. Frau Direktor hat erklärt, dass heuer eine Klasse frei sein wird und somit der Platz gegeben ist.
Die Kosten der Ganztagesbetreuung 9/99 bis 7/2000 betrugen:
Ausgaben ca. ATS 293.000,--
Einnahmen ca. ATS 132.500,--
Somit ergibt sich ein Abgang von ca. ATS 160.000,-- für die Führung einer Gruppe. Durch das Installieren einer zweiten Gruppe wird eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden benötigt.
GR Steiner ersucht den Bgm. die Ganztageskinderbetreuung im heurigen Schuljahr nur als Überbrückung zu sehen. Für das nächste Jahr sollen andere Räumlichkeiten gefunden werden.
Ing.Doppelreiter möchte wissen, warum der Vorschlag von der Volkshilfe für eine Fachkraft mit 25 Std. nicht angenommen wird.
Der Bgm. erklärt, dass ab 16:00 Uhr nur noch wenige Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen. Die meisten Kinder werden um ca. 15:00 Uhr von den Eltern abgeholt.
GR Scheiring wirft ein, die Stunden von dieser Fachkraft zu erhöhen, falls dies erforderlich wird.
Der Bgm. stellt den Antrag eine
zweite Fachkraft von der Volkshilfe für 20 Wochenstunden anzufordern.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Pkt. 11) Anstellungen und Dienstverträge Weswaldi
Elfriede u. Sapotnik Karoline:
Nachdem der Gemeinderat die
Weiterführung der Schülernachmittagsbetreuung beschlossen hat, ist es auch
notwendig, Frau Weswaldi und Frau Sapotnik wieder anzustellen. Die
entsprechenden Dienstverträge wurden bereits erstellt und liegen im Entwurf
vor.
Der Dienstvertrag von Frau Sapotnik für 10 Wochenstunden bleibt unverändert.
Der Bgm. stellt den Antrag, den
Dienstvertrag von Frau Sapotnik beginnend mit 27.08 2001 bis zum Ende des
Schuljahres 2001/2002 als Raumpflegerin zu genehmigen. Der Antrag wird
einstimmig angenommen.
Abschließend wird angeregt noch abzuklären, ob Frau Sapotnik durch die zweite Gruppe mehr reinigen und ob somit auch ihre Stundenanzahl erhöht werden muss. Der Bgm. wird sich diesbezüglich erkundigen.
Der Dienstvertrag von Frau
Weswaldi wurde dahingehend geändert, dass sie statt 10 nun 15 Wochenstunden
beschäftigt wird. Frau Weswaldi soll Frau Scherr bei der Essensausgabe
unterstützen.
Mag. Neckermann möchte
wissen, warum beide Bedienstete bereits ab 27.08.01 ihr Dienstverhältnis
begonnen haben. Der Bgm. erklärt, dass beide für die Reinigung vor Schulbeginn
beschäftigt waren.
GR Steiner wundert sich,
dass die Verwaltungs-u. Mehrleistungszulage bei den Bediensteten
unterschiedlich ist und ersucht diesbezüglich um Aufklärung.
Der Bgm. stellt den Antrag, den Dienstvertrag von Frau Weswaldi beginnend mit 27.08.2001 bis zum Ende des Schuljahres 2001/2002 als Hilfskraft bei der Schülernachmittagsbetreuung für 15 Wochenstunden zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Frau Mag. Neckermann enthält
sich der Stimme, die restlichen 13 Gem.Räte stimmen dafür. Somit gilt der
Antrag als angenommen.
Es
erfolgt eine Pause von 21:00 bis 21:10 Uhr.
Zu Pkt. 13) Vermessung Lannachbergstraße;
grundbücherliche Durchführung:
Herr DI Krois hat die
Vermessungspläne über die durchgeführte Vermessung der Teilbereiche der
Lannachbergstraße vorgelegt. Es ist nun die grundbücherliche Durchführung zu
veranlassen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, für die im Plan GZ 171/01 des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, DI Roland Krois, 8510 Stainz, dargestellte Weganlage, das Vermessungsamt Leibnitz, Dienststelle Deutschlandsberg, zu ersuchen, beim zuständigen Bezirksgericht die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den Sonderbestimmungen des § 15 Lieg.Teil.Ges. zu beantragen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Pkt. 14) Finanzierung Kanalbau BA 08
(Restgebiete):
Der Gemeinderat hat bereits
einen Finanzierungsplan beschlossen, wonach die Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von ATS 2.749.000,-- vorgesehen ist. Die Kommunalkredit Austria hat
nunmehr mitgeteilt, dass die Förderung in Form eines Investitionszuschusses mit
einem Fördersatz von 20 % erfolgen wird. Es wäre daher neuerlich zu entscheiden
ob Darlehen aufgenommen werden sollen und in welcher Höhe. Diesbezüglich hat
der Gemeindevorstand vorgeschlagen, die Finanzierung möge in Form von
Rücklagenentnahmen erfolgen.
Finanzierungsplan:
Bedeckung:
Anschlussgebühren ATS 851.000,--
Landesmittel ATS 400.000,--
Investitionszuschuss 10 % ATS 400.000,--
(die restlichen 10% werden
bis zur
Endkollaudierung zurückbehalten)
Entnahme aus Kanalrücklage ATS
2.349.000,--
Der Bgm. stellt den Antrag, kein Darlehen aufzunehmen und die Finanzierung in Form einer Rücklagenentnahme aus dem Kanalbaurücklagenkonto zu entnehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Pkt. 15) Sanierung Trainingsplatz Sportverein:
In Absprache mit dem Sportverein Lannach wurde im Rahmen einer Vorführung eines Bodenlockerungsgerätes der Trainingsplatz bearbeitet.
Insgesamt waren ca. 25 t Sand und der erforderliche Dünger beizustellen. Die Kosten belaufen sich auf ca. ATS 20.000,--.
Der Bgm. stellt den Antrag,
die Materialkosten, die Kosten für die Düngung und der Bewirtung in Höhe von
ca. ATS 20.000,-- zu übernehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Abschließend berichtet der
Bgm., dass das Gerät wunderbar funktioniert hat und möglicherweise gemeinsam
mit den umliegenden Gemeinden ein solches Gerät angeschafft werden soll.
Zu Pkt. 16) Geschwindigkeitsbeschränkung
Industriestraße (Erweiterung):
Mit Schreiben vom 10.8.2001 ersucht die Firma
Saubermacher um die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung (50 km/h) in
der Industriestraße bis zum Industriegleis. Der Gemeindevorstand hat sich
diesbezüglich bereits damit beschäftigt und beschlossen, die Erweiterung bis
zur Zufahrtsstraße zur Firma Mautner vorzunehmen.
Der Bgm. stellt den Antrag für die Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung und um entsprechende Abänderung der Verordnung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Pkt. 17) Laufveranstaltung am 26. Oktober 2001;
Zuschuss:
Der Tourismusverband Lannach plant am 26.10.2001 eine Laufveranstaltung durchzuführen und ersucht die Gemeinde Lannach um Finanzierung der „Leibchen“.
Herr Kranner Bruno hat gemeinsam mit dem Lauftreff
die Organisation übernommen. Es soll ein Zuschuss von ATS 20.000,-- gewährt
werden, um T-Shirts mit dem Logo „Lannach legt los“ zu kaufen. Jeder Läufer
muss vor dem Start ein Nenngeld bezahlen und bekommt ein solches T-Shirt.
Der Bgm. stellt den Antrag, dem Tourismusverband für
die Laufveranstaltung einen Zuschuss von ATS 20.000,-- zu gewähren. Der Antrag
wird einstimmig angenommen.
Zu Pkt. 18) Tanklöschfahrzeug FF.
Breitenbach/Hötschdorf:
Der Kauf eines Tanklöschfahrzeuges von der FF.
Söding wurde bereits im Gemeinderat beschlossen. Es gilt nun den Kaufvertrag
und die Freigabe der Mittel zu beschließen.
Laut Bgm. wurde bereits ein Grundsatzbeschluss über ATS
220.000,-- gefaßt. Die Kaufvereinbarung liegt nur vor und wird verlesen.
GR Haas möchte wissen, ob ein Schriftstück vorliegt,
dass sich das Fahrzeug in verkehrs-u. betriebssicheren Zustand befindet. Diese
Bestätigung wird nachgefordert, so der Bgm.
Der Bgm. stellt den Antrag die vorliegende
Kaufvereinbarung zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiters stellt der Bgm den Antrag um Freigabe der ATS 220.000,-- . Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Zu Pkt. 20) Einfriedung Freispielflächen
Kindergarten Lannach:
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, RA 13,
hat bei der Marktgemeinde Lannach gemäß den Verhandlungsschriften vom 2.4.1987
und 7.12.1994 die Erfüllung der Auflage, die Freispielflächen beider
Kindergärten allseitig einzufrieden, urgiert.
Würde man die Auflage erfüllen, würden für die Volksschulkinder 400 m² vom Spielplatz wegfallen. Der Bgm. schlägt vor, der RA13 mitzuteilen, dass aufgrund der gegebenen Situation u. aus technischen Gründen eine Einzäunung nicht gemacht werden kann u. die Kindergartenstätte ohnehin verlegt werden soll.
Dr. Thaller wundert sich,
dass der Bgm. nicht schon damals auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat. Der
Bgm. antwortet, dass er im Jahr 1994 sein Amt noch nicht ausgeübt hat.
Der Bgm. stellt den Antrag,
der RA 13 mitzuteilen, dass es beabsichtigt ist einen anderen Standort für den
Kindergarten Lannach zu finden, und deshalb um Nachsicht für die Errichtung
eines Zaunes ersucht wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
DI Lesky berichtet über die
Anbotseinholung wie folgt:
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Colas GmbH, 8101
Gratkorn |
Bitu-Bau
GmbH, 8142 Wundschuh |
Klöcher
GmbH, 8493 Klöch |
Liesen GmbH,
8502 Lannach |
|
·
Auffräsen der bestehenden Risse
(Mittel-, Längs- und Querrisse) mit entsprechenden Geräten auf eine Fuge
b=10mm, t=30mm, sowie von wilden Rissen kreuz und quer zur Fahrbahn ihrem
Verlauf nach b=15mm, t=25mm. ·
Reinigen der gefrästen
Fugen mittels Heißpreßluftsystem und sofortigen randüberdeckendes Vergießen
der Fugen im Ziehschuhverfahren mittels dauerplastischer Fugenvergußmasse, ·
Abschließend ist die noch
heiße Oberfläche mit Edelkantkorn der Körnung 0/1 abzustreuen, um das
Aufrechterhalten des Straßenverkehrs zu gewährleisten. 2.500 lfm (alle Preise inkl. 20 %
MWSt.) |
ATS 124.800,-- |
ATS 110.700,-- |
ATS 103.700,-- |
ATS 98.100,-- |
DI Lesky informiert dass unter 1/612/6111 (Straßenausbesserungen) noch ca. ATS 91.000 zur Verfügung stehen. Somit müsste der Gemeinderat eine Erhöhung von ATS 20.000,-- beschließen.
GR Steiner regt an, den
Betrag zu erhöhen, um das Abfräsen der Hauptstraße noch vorzunehmen.
Der Bgm. stellt den Antrag,
die Voranschlagspost um ATS 40.000,-- zu erhöhen. Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Dr. Thaller berichtet, dass es 80 Rückmeldungen nach der Geschäftsschließung der Fa. Prelog gegeben hat. Er führte Gespräche mit möglichen Investoren oder Betreibern, die bereit sind, den Standort aufrecht zu erhalten.
Er erkundigt sich nach einer möglichen Förderung durch die Gemeinde. Konkret geht es darum, dass Alpha Nova Interesse gezeigt hat, einen Lebensmittelhandel auf diesem Standort zu betreiben. Gespräche mit der Spar hat es diesbezüglich bereits gegeben. Ebenso gibt es Vorgespräche mit dem Amt der Stmk. Landesregierung bezüglich Förderung. Dr. Thaller zählt folgende positive Argumente auf: · Nahversorgung im Ort; · Behindertenintegrationsprojekt: beispielgebend, fördern u. unterstützen; · Belieferung durch die Firma Spar; · Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Dr. Thaller möchte die
Meinung des Gemeinderates hören.
Der Bgm. erklärt, dass er
bereits am 03.09.01 von der Fa. Spar diesbezüglich informiert wurde. Er ist der
Meinung, dass die Betreiber zur nächsten Gemeinderatssitzung eingeladen werden
und den Gemeinderat über das Projekt informieren sollen.
GR Steiner zeigt sich
überrascht, dass der Bgm. nun doch Informationen hat, obwohl er bei der Anfrage
an den Bürgermeister nichts berichtet hat.
Auf die Frage welche Waren
angeboten werden sollen, antwortet Dr. Thaller, dass das Angebot gegenüber dem
Kaufhaus Prelog sogar erweitert werden soll. Es würde sich um ein Pilotprojekt
handeln. Dr. Thaller könnte sich z.B. vorstellen, dass die Gemeinde das Objekt
kauft und an Alpha Nova verpachtet.
GR Steiner gibt zu bedenken,
dass Alpha Nova sehr viel Geld investieren müsste.
Der Bgm. wirft ein, dass es
laut Spar noch kein Schätzgutachten für das Objekt gibt. Ebenso gibt es laut
Spar keine konkrete Entscheidung. Aus diesem Grund hat der Bgm. darüber auch
nicht berichtet. Seitens der Fa. Spar wurde der Alpha Nova geraten, mit dem
Bürgermeister Kontakt aufzunehmen. Dies ist bis dato nicht geschehen.
Bgm. stellt den Antrag, den
Tagesordnungspunkt zu vertagen, die Betreiber zur nächsten Sitzung einzuladen
und das Projekt vorzustellen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Dr. Thaller wird das Ergebnis Alpha Nova mitteilen.
Zu Pkt. 21) Berufung Schaller Josef gegen
Müllbescheid vom 10.7.2001 (nicht öffentlich)
Dieser Punkt wird als nicht öffentlich behandelt und das Protokoll in einem gesonderten Buch eingetragen.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefaßte Beschluss wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefaßten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluss der Sitzung: 21:50 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 12 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
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Schriftführer Vorsitzender
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Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.