MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
Verhandlungsschrift
über
die Sitzung des Gemeinderates
am 22. Jänner 2001 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 12.1.2001 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend
waren:
Bürgermeister: Josef Niggas
Vizebürgermeister: Matthias Pinter
Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich
GR. Ing. Gerhard Flecker GR. Mag. Hildegard Neckermann
GR. Gerald Kienreich GR. Ing. Franz Doppelreiter
GR. Erich Lang GR. Rosana Scheiring
GR. Christine Hubmann GR. Franz Haas
GR. Raimund Krenn GR.
GR. Bernd Hoffmann GR.
GR. Anton Steiner GR.
GR. Dr. Herbert Thaller GR.
Außerdem
waren anwesend:
Entschuldigt
waren:
Nicht
entschuldigt waren:
Der Gemeinderat ist beschlußfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlußfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolles vom 15.12.2000
5. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschußobmänner
6. Steirer Rosa; Ansuchen wegen Grunderwerb
7. FF Breitenbach/Hötschdorf; Ankauf gebrauchtes Tanklöschfahrzeug
8. Lannacher Grätzellauf, Termin
9. Übernahme Industriestraße; grundbücherliche Durchführung
10. Gastgeschenk für Gemeindepartnerschaftsfeier Alling
11. Bericht Prüfungsausschuß vom 13.12.2000
12. Rinnenverlegung Hauptstraße; Mehrkosten
13. Firma Url; Ansuchen um Ausfahrtsgenehmigung in den Fischerweg
14. Einführung eines Saisonkindergartens
15. Pachtvertrag „Kirchenspitz“
16. Abwasserplan gem. Kanalgesetz 1988; Auftragsvergabe
17. Endvermessung Kaiserbergstraße; grundbücherliche Durchführung
18. Nachttaxi
19. Kollaudierung BA 04; Rückzahlung
20. Zusatzvereinbarung zu den gültigen Stromlieferungsübereinkommen mit der Steg
21. Wirtschaftshof; Berufung (nicht öffentlich)
Pkt.
1) Eröffnung der Sitzung:
Der Bgm. eröffnet die Sitzung um 18.34 Uhr und begrüßt die anwesenden Gem.Räte sowie die erschienenen Zuhörer.
Pkt.
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:
Der Bgm. weist anhand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.
Pkt.
3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlußfähigkeit:
Es wird festgestellt, dass 15 Gem.Räte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlußfähig.
Pkt.
4) Genehmigung des Protokolles vom 15.12.2000:
Kassier Fröhlich sagt zur Seite 7, dass beim Pkt. 9 steht, dass der Bgm. mitteilt, dass die Gem. Räte Kassier Fröhlich, Scheiring, Dr. Thaller, Ing. Doppelreiter, Kienreich und Steiner gegen den Antrag sind. Er möchte wissen, wie dies gemeint war. Der Bgm. sagt, dass dies so stimmt.
GR. Haas möchte wissen, wie die Aussage gemeint war, dass Kassier Fröhlich an ihn als Hauseigentümer appelliert hat, die Volkshilfe zu unterstützen. Laut Bgm. wurde dies so von ihm gesagt.
Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll vom 15.12.2000
in der vorliegenden Form zu genehmigen.
GR. Mag. Neckermann enthält sich der Stimme, da sie bei
der letzten Sitzung nicht anwesend war, die Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm.
Pinter, Kassier Fröhlich, Ing. Flecker, Kienreich, Lang, Hubmann, Krenn,
Hoffmann, Steiner, Dr. Thaller, Ing. Doppelreiter, Scheiring und Haas stimmen
für den Antrag. Somit gilt der Antrag als angenommen.
Der Bgm. stellt den Dringlichkeitsantrag, dass der Punkt Bericht des Bürgermeisters auf die Tagesordnung genommen wird, da bei der Ausschreibung der Sitzung darauf vergessen wurde.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Dringlichkeitsantrag
bezüglich Bericht des Bürgermeisters:
1. Am 24.1.2000 wurde mittels Gemeinderatsbeschluß die Zustimmung zur Erweiterung der Kläranlage Muttendorf von 5000 auf 7000 EGW erteilt. Laut Bgm. Niggas muß aber in Kürze ein neuer Beschluß gefaßt werden, da sich die Rahmenbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben.
2. Der Bgm. berichtet, dass sich der Unmut betreffend die Papierentsorgung in Grenzen gehalten hat. Der Bgm. berichtet über ein Schreiben gegen die Müllabfuhrverordnung, das von zahlreichen Bürgern unterschrieben wurde. Laut Auskunft der Rechtsabteilung 7 ist aber kein Einspruch gegen eine Verordnung möglich. Der Bgm. berichtet weiters, dass es auch einige Schreiben betreffend den Austausch der 240 l Papierbehälter auf 120 l gibt, weiters hat es auch zahlreiche Anrufe diesbezüglich gegeben. Aus der Aussendung der SPÖ sind auch 31 Zettel zurückgekommen. Der Bgm. informiert den Gem.Rat, dass die Rechtsabteilung 7 die Verordnung geprüft hat, er verliest das diesbezügliche Schreiben. Die Verordnung ist am 2.1.2001 in Kraft getreten. Laut Bgm. Niggas muß die Verordnung auch noch von der Rechtsabteilung 3 geprüft werden. GR. Kienreich berichtet, dass die Fa. Schlieb-Bräu keinen Papiercontainer erhalten hat. Laut Bgm. Niggas müssten sich die Gewerbebetriebe selbst darum kümmern.
3. Betreffend Unterschriftenaktion Verkehrssicherheit B 76 berichtet der Bgm., dass diese Liste im Gemeindeamt zur Unterschrift aufgelegt wurde, es wurden insgesamt 375 Unterschriften geleistet. Der Bgm. berichtet, dass um 19.00 Uhr Herr Hofrat DI. Dieter Frisch zur Sitzung kommen und über das Zählergebnis und mögliche Verbesserungsvorschläge berichten wird.
Es
werden nachstehende Dringlichkeitsanträge gestellt:
Bgm. Niggas:
1. Italienischunterricht in der Volksschule für Volksschüler
Ing. Doppelreiter enthält sich der Stimme, die Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm. Pinter, Kassier Fröhlich, Ing. Flecker, Kienreich, Lang, Hubmann, Krenn, Hoffmann, Steiner, Dr. Thaller, Mag. Neckermann, Scheiring und Haas stimmen für den Antrag. Somit gilt der Antrag als angenommen.
2. Softwarewartungsvertrag mit der Fa. Styria Soft - Erhöhung Voranschlagspost
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
5) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des
Gemeindevorstandes und die Ausschußobmänner:
1. Ing. Doppelreiter fragt, ob der Kaufpreis für das Objekt Hauptstraße 3 bereits überwiesen wurde und warum Abbrucharbeiten durchgeführt werden. OAR. Tacheron berichtet, dass die aufsichtsbehördliche Genehmigung noch nicht erteilt wurde, der Kaufpreis wurde somit auch noch nicht überwiesen. Ing. Doppelreiter möchte wissen, ob es eine Zustimmung für die Abbrucharbeiten gibt. Der Bgm. berichtet, dass er heute gesehen hat, dass die Fenster demontiert werden, es gibt aber keine Abbruchbewilligung.
2. Ing. Doppelreiter sagt, dass die Landesregierung in ihrem Arbeitsübereinkommen unter anderen die Weiterführung der Sicherheitszentren in Gemeinden vorsieht. Er fragt, was damit gemeint ist, wie es mit den Kosten aussieht und ob die Müllabfuhr hier auch enthalten ist. Weiters fragt Ing. Doppelreiter, ob der Erweiterungsbau der Kläranlage Muttendorf auf der vorhandenen Grundstücksfläche Platz hat. Hiezu sagt der Bgm., dass möglicherweise schon beim derzeitigen Ausbau zusätzlicher Grund benötigt wird, ein Problem würde es sicherlich bei einer weiteren Erweiterung geben. Er hat aus diesem Grund bereits mit dem Anrainer Kontakt aufgenommen. Die restlichen drei Fragen kann der Bgm. nicht beantworten, hier soll Ing. Doppelreiter schriftlich beim Land anfragen.
3. GR. Scheiring fragt in Bezug auf die Skandale (BSE, Schweine), welche Belastungen die Bürger zu erwarten haben. Sie möchte wissen, ob es einen Katastrophenplan gibt. Der Bgm. sagt, dass es einen Katastrophenplan der Landesregierung gibt. Er sagt aber auch, dass es derzeit keinen BSE-Fall in der Steiermark und Österreich gibt. Alle Rinder ab 30 Monaten müssen einer Untersuchung unterzogen werden, seiner Ansicht nach ist dies eine gute Vorsorgemaßnahme. GR. Scheiring ist der Meinung, dass die Gem.Räte hier geschult werden sollten, da es Angst und Unruhe in der Bevölkerung gibt. Der Bgm. sagt, dass die Bevölkerung über die Medien, den Bund und das Land aufgeklärt werden.
4. GR. Scheiring sagt, dass die derzeitige Papiermüllsituation nicht zu belächeln ist, ihrer Auskunft nach würden ca. 120 Personen den Austausch auf einen kleineren Behälter befürworten. Ihrer Meinung nach sollte man dies alles nochmals genau überdenken. Der Bgm. sagt, dass man jetzt eine gewisse Probezeit braucht, danach wird man sich nochmals darüber unterhalten.
Bericht
des Bürgermeisters:
Unterschriftenaktion Verkehrssicherheit B
76:
Der Bgm. begrüßt nun die Herren Wirkl. Hofrat DI. Dieter Frisch von der Fachabteilung 2 a des Landes Steiermark, Herrn Dr. Walter Hingel von der BH. Deutschlandsberg, Herrn OBR. Edgar Ribitsch von der BBL. Leibnitz und Herrn DI. Gernot Reiter.
Der Bgm. berichtet von seinem Brief an Hofrat DI. Frisch, wo um Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für die Kreuzungen der B 76 ersucht wird. Der Bgm. berichtet über die in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen auf der B 76 auf Gemeindegebiet von Lannach.
Der Bgm. sagt, dass als weiterer Anlaßfall der tödliche Verkehrsunfall bei der Kreuzung B 76/Mooskirchnerstraße war.
DI. Frisch berichtet, dass die B 76 die Lebensader für diesen Bezirk ist. Die Frequenz im Bereich Lannach ist mit ca. 12.300 Fahrzeugen in 24 Stunden und einem Schwerverkehranteil von 8 % sehr hoch. In Richtung Eibiswald sinkt diese Frequenz dann.
DI. Frisch sagt, dass die B 76 eine hochrangige Bundesstraße ist, im Bereich Mooskirchnerstraße, OMV-Tankstelle, Oberblumeggstraße und St. Joseferstraße wurden bereits Verbesserungen vorgenommen.
DI. Frisch informiert den Gem.Rat über die durchgeführte Verkehrszählung bei der Kreuzung Oberblumeggstraße am Dienstag, dem 3.10.2000, in der Zeit von 6.00 bis 19.00 Uhr. DI. Reiter erläutert anhand von Folien das Ergebnis dieser Verkehrszählung, wobei bei der gemessenen Frequenz laut Dienstanweisung des Bundesministeriums eine niveaugleiche Kreuzung empfohlen wird. DI. Frisch sagt, dass aufgrund der Zählung ein Kreisverkehr bei dieser Kreuzung nicht zweckmäßig wäre, da es eine Schikane für den Durchzugsverkehr wäre. DI. Frisch sagt weiters, dass aufgrund der Unfallbilanz andere Bereiche eine größere Belastung als jene in Lannach haben.
Dr. Hingel informiert den Gem.Rat, dass er sich die Unfallschwerpunkte laufend anschaut, die Unfälle werden genau analysiert. Im Bereich der Mooskirchnerstraße hat er festgestellt, dass es fast nur Unfälle beim Linksabbiegen in die B 76 gibt, weiters passieren diese Unfälle meistens am Nachmittag und sind nicht auf überhöhte Geschwindigkeit der Fahrer auf der B 76 zurückzuführen.
Dr. Hingel berichtet, dass im Bereich der Kreuzung mit der Mooskirchnerstraße als erste Maßnahme eine 24-Stunden-Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden soll. Er ist aber jetzt schon davon überzeugt, dass man hier von den 100 km/h weit entfernt sein wird. Seiner Meinung nach sind die Unfälle meistens durch ein Fehlverhalten der Fahrer auf der Mooskirchnerkreuzung zustande gekommen, da sie die Nerven verlieren, wenn sie länger warten müssen.
Dr. Hingel berichtet weiters, dass er sich überlegt hat, dass eine Maßnahme bei der Kreuzung in Oberblumegg wäre, dass man im Bereich der Sperrfläche bei der Einfahrt Richtung Lannach von Graz kommend eine Verkehrsinsel machen könnte, wobei die Kreuzung aber auch beleuchtet werden müsste.
Dr. Hingel sagt weiters, dass es auch beim neuen Spar-Markt und FMZ Probleme geben wird, denn wie werden die Fahrer in Richtung Lieboch von dort hinauskommen.
Dr. Hingel berichtet, dass die Sichtlängen bei der Kreuzung Mooskirchnerstraße ausreichen, das überholende Fahrzeug wird von dort sehr wohl gesehen. Er schlägt vor, dass die ortskundigen Fahrer in den Spitzenzeiten dort nicht hinausfahren sollen, sondern eher über den Ort und den Kreisverkehr.
GR. Scheiring berichtet, dass in Oberblumegg, aber auch bei der Kreuzung Mooskirchnerstraße, viele Autofahrer nicht mehr hinausfahren, sondern durch den Ort fahren. Sie möchte wissen, ob es möglich wäre, die zweite Spur vom Kreisverkehr Lannach-Nord weg bis nach der Kreuzung mit der Mooskirchnerstraße wegzunehmen. Dr. Hingel sagt, dass die Kolonne dann noch größer werden könnte (durch langsame LKW, Traktor etc.) und man dann noch schwerer hinausfahren kann.
Kassier Fröhlich berichtet, dass es bereits im Februar 2000 eine Besprechung gegeben hat, bei der mögliche Maßnahmen andiskutiert wurden. Er versteht es nicht, dass diese Maßnahmen nicht schon gemacht wurden. Kassier Fröhlich sagt auch, dass das FMZ nicht alles sein wird, hier muss man sich für die Zukunft sowieso etwas überlegen, wobei das Umfeld zur B 76 in eine eventuelle Studie miteinbezogen werden sollte. Seiner Ansicht nach wäre das Problem in Oberblumegg mit einem Kreisverkehr gelöst, die Fa. Gröbl hat den Kreisverkehr auch selbst gebaut.
DI. Frisch sagt, dass die Projektierung betreffend den Industrieanschluß fertig ist, dieses Vorhaben könnte realisiert werden, allerdings kann die Bundesstraßenverwaltung nichts zahlen, sie hat auch bei der Fa. Gröbl nichts gezahlt. Außerdem sind laut DI. Frisch die Verkehrszahlen bei der Fa. Gröbl ganz anders als in Lannach.
Auf die Frage von Bgm. Niggas, wann die Gemeinde den Fahrbahnteiler bekommen könnte, erklärt DI. Frisch, dass ein Projekt gemacht werden müsste. Die Gemeinde hätte dann die Erhaltungspflicht für diesen Fahrbahnteiler. Er weiß heute auch nicht, wieviel Geld er vom Bund bekommen wird.
GR. Steiner sagt, dass das große Problem das Angstgefühl beim Hinausfahren ist, da die Geschwindigkeit auf der B 76 sehr hoch ist. GR. Steiner möchte auch wissen, wie es dazu gekommen ist, dass es bei der Fa. Lienhart auf einmal eine Einfahrt gibt, obwohl die Gemeinde diese Einfahrt nicht wollte. Weiters wundert es ihn, dass die BH. und die BBL. Leibnitz noch nichts von der Betriebsansiedlung bei der Fa. ELG weiß, wobei im Gem.Rat berichtet wurde, dass bereits alles abgesprochen ist. Hiezu sagt der Bgm., dass die Betreiber den Auftrag haben, mit der BBL. und der BH. Kontakt bezüglich der Ein- und Ausfahrt aufzunehmen, dies war das Gespräch im Rahmen des Planungsausschusses und Gem.Rates.
DI. Frisch sagt zur Einfahrt Lienhart, dass hier das Land gelegt wurde, da sie bombardiert wurden, dies zu genehmigen. Die Einfahrt wurde auch von Herrn Lienhart bezahlt.
GR. Steiner möchte wissen, ob die Planung der Kreisverkehre durch das Land erfolgt, was von DI. Frisch bejaht wird. GR. Steiner ist der Meinung, dass die Planung der Kreisverkehre in Lannach eine Fehlplanung war. DI. Frisch sagt diesbezüglich, dass die Umlegung der Landesstraße der Wunsch der Gemeinde war.
Ing. Doppelreiter sagt, dass überholende Fahrzeuge, die z. B. einen LKW überholen, von der Kreuzung Mooskirchnerstraße aus zu spät gesehen werden. Laut Dr. Hingel stimmt dies aber nicht.
Ing. Doppelreiter berichtet weiters, dass bei der Kreuzung Oberblumegg die Hinweiszeichen irritierend sind. Laut Dr. Hingel wurden diese aber bereits zurückversetzt.
Kassier Fröhlich sagt, dass die Ausfahrt in Blumegg in die B 76 in Richtung Graz einen anderen Radius erhalten sollte, dies sollte mit dem Fahrbahnteiler gleich mitgemacht werden. Weiters sollte die Gemeinde seiner Meinung nach in einem Ausschuß eine Diskussion über die B 76 im Bereich FMZ bis Teipl führen.
GR. Kienreich möchte wissen, ob es bei der Kreuzung Mooskirchnerstraße möglich wäre, einen Platz in der Mitte der B 76 zu installieren, wo die Linksabbieger warten können, bis es rechts auch frei ist. Laut Dr. Hingel hat es solche Plätze bereits gegeben, es hat aber immer im Fiasko geendet.
GR. Kienreich möchte wissen, wenn die Gemeinde einen Kreisverkehr in Oberblumegg finanzieren würde, ob dieser dann auch vom Land genehmigt würde. Laut DI. Frisch würde dieser keine Genehmigung erhalten.
Der Bgm. sagt, dass das Ergebnis der heutigen Besprechung ist, dass bei der Kreuzung der B 76 mit der Mooskirchnerstraße eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird, weiters wurde die Installierung einer Verkehrsinsel im Bereich der Sperrfläche in Oberblumegg von Graz kommend vorgeschlagen.
Der Bgm. bedankt sich bei den vier Herren für die heutige Präsentation.
Es folgt eine Pause von 20.40 bis 20.45 Uhr.
Pkt.
5) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des
Gemeindevorstandes und die Ausschußobmänner:
5. Dr. Thaller möchte wissen, wer bei der Landwirtschaftskammerwahl wahlberechtigt ist. Weiters hat er gehört, dass die Gemeinde Lannach Erhebungsorgane ausgeschickt hat, dies wird in anderen Gemeinden nicht so gemacht. Er möchte wissen, wer dies veranlaßt hat, wie hoch die Kosten sind und ob andere Methoden nicht billiger wären.
Der Bgm. sagt, dass jeder Wahlberechtigte ein Wähleranlageblatt ausfüllen muß. Die Gemeinde hat eine amtliche Mitteilung ausgeschickt, hier sind einige Wahlberechtigte von sich aus in die Gemeinde gekommen. Seit Jahrzehnten ist es in Lannach aber üblich, dass Erhebungsorgane ausgeschickt werden, die die Wähleranlageblätter austeilen. Dies wurde vom Bgm. veranlaßt, die Kosten sind von der Gemeinde zu übernehmen. Der Bgm. weiß aber nicht auswendig, wie lange die Erhebungsorgane unterwegs waren.
6. Kassier Fröhlich sagt, dass die Seveso-II-Richtlinie nur über den Flächenwidmungsplan realisiert werden kann. Er fragt, ob hier nur die Gemeinde haftet. Der Bgm. sagt, dass es bei der Revision des Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen ist. Der Bgm. berichtet weiters, dass er betreffend FMZ bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches dann auch Basis für die Flächenwidmungsplanrevision ist.
7. Kassier Fröhlich fragt GR. Ing. Flecker und GR. Kienreich, ob es für die Lannärrischen ausser der Förderung aus dem Voranschlag und der Bereitstellung des Turnsaales noch Förderungen gibt. Ing. Flecker sagt, dass es gleich wie bei jedem anderen Verein ist. Kassier Fröhlich berichtet aber, dass Helfer bei den Lannärrischen Gutscheine der Gemeinde erhalten haben. Er möchte hier wissen, ob zusätzliche Verfügungsmittel genehmigt wurden, wieviele Gutscheine ausgegeben wurden und wer diese ausgibt. Er ersucht den Prüfungsausschuß, dass dieser dies in der nächsten Sitzung genau überprüft. Ing. Flecker sagt, dass bei Veranstaltungen Feuerwachen abgehalten werden müssen, im Rahmen des Kulturherbstes werden die Gutscheine in Höhe von S 200,-- (vorher S 150,--) von der Gemeinde an jene Personen ausgegeben, die die Feuerwache halten. Bei den Faschingssitzungen wird dies laut Auskunft von Ing. Flecker aber nicht gemacht.
8. GR. Mag. Neckermann sagt betreffend Italienischunterricht in der Volksschule, dass sie gedacht hat, dass hier bereits alles fix ist, jetzt wird vom Bgm. aber ein Dringlichkeitsantrag gestellt. Der Bgm. sagt, dass er bei der Behandlung des Punktes dann darüber berichten wird.
9. GR. Mag. Neckermann sagt, dass in Hötschdorf beobachtet wurde, dass Herr Tacheron mit einem zweiten Herrn Grundstücke begutachtet hat. Sie möchte wissen, wer dies beauftragt hat, welche Kosten entstehen und welcher Ausschuß damit befaßt wurde. Der Bgm. berichtet, dass er OAR. Tacheron beauftragt hat, mit einem Mitarbeiter des Raumplaners die Grundstücke zu begutachten, damit dieser den Flächenwidmungsplanentwurf für die Gemeinde erstellen kann. Derzeit läuft noch das Erhebungsverfahren.
10. GR. Kienreich berichtet, dass das Hotel beim Freizeitzentrum nicht gebaut wurde. Er fragt, ob die Gemeinde den Grund jetzt zurückkauft. Der Bgm. sagt, dass dieser Punkt am Mittwoch vom Vorstand behandelt wird, der Gemeinderat wird sich in Kürze dann damit befassen.
11. GR. Kienreich möchte die tatsächlichen Kosten für die Anschaffung der Papiercontainer und für die Papierabfuhr erfahren.
Der Bgm. berichtet, dass folgende Anbote eingeholt wurden:
240 l Behälter 1100 l Behälter
1. Fa. Saubermacher: S 45,-- S 190,--
2. Fa. Rumpold: S 52,-- S 205,--
3. Fa. ASA: S 47,-- S 198,--
4. Fa. Komex: S 65,-- S 195,--
Die Preise verstehen sich exkl. MWSt. pro Abfuhr und Behälter (Miet- u. Abfuhrkosten).
Es wurde mit der Fa. Saubermacher ein Vergabegespräch geführt, welches nachstehendes Ergebnis erbrachte:
a) 120 l Behälter: S 21,--
b) 240 l Behälter: S 42,--
c) 1100 l Behälter: S 161,--
Die Preise verstehen sich exkl. MWSt. pro Abfuhr und Behälter (Miet- u. Abfuhrkosten).
Der Vorstand hat den Auftrag an die Fa. Saubermacher vergeben.
Ing. Doppelreiter ersucht um Bekanntgabe des Datums der einzelnen Anbote. Laut Bgm. Niggas sind diese Daten im Gemeindeamt.
12. GR. Steiner fragt den Obmann des Bauausschusses, ob eine bestimmte Einfahrt in der Lannachbergstraße, die eine relativ große Neigung zum Gehsteig hin hat, der ÖNORM entspricht. Er berichtet, dass die Leute in diesem Bereich vom Gehsteig heruntergehen und danach wieder auf den Gehsteig hinauf. Vizebgm. Pinter sagt, dass das Projekt jetzt abgeschlossen ist, es wurde im Planungsausschuß behandelt. DI. Lesky sagt, dass die Einfahrt eine Natursituation war, eine Korrektur war hier nicht möglich, es hat hier einen Kompromiß gegeben. Laut DI. Lesky wurde die Einfahrt baubehördlich genehmigt, es gibt hier auch einen Einreichplan. Kassier Fröhlich sagt, dass er nichts für die Steilheit des Geländes kann, es handelt sich hier um seine Einfahrt. Laut GR. Steiner wurde der Bereich nicht plangerecht ausgeführt.
13. GR. Steiner sagt, dass das Fuhrparkgebäude bereits geplant wurde, es wurde auch schon die Bauverhandlung durchgeführt. Er möchte wissen, ob der Plan in keinem Ausschuß vorgestellt werden soll. Vizebgm. Pinter sagt, dass die Rohplanung im Gemeinderat beschlossen wurde. Der Baubescheid ist noch nicht rechtskräftig, deswegen ist der Bauausschuß mit dieser Sache auch noch nicht befaßt worden. GR. Steiner sagt, dass der Plan im Gemeinderat nie behandelt wurde. Vizebgm. Pinter sagt nochmals, dass der Rohentwurf dem Planungsausschuß und Gemeinderat präsentiert und beschlossen wurde.
14. Dr. Thaller möchte wissen, wann das Vergabegespräch mit den Firmen betreffend die Papierabfuhr stattgefunden hat und mit welchem Datum diese Anbote ausgestellt wurden. Weiters fragt er, wann der Druck der Müllkalender in Auftrag gegeben wurde. Der Bgm. sagt, dass das Vergabegespräch mit der Fa. Saubermacher am 28.12.2000 in der Vorstandssitzung stattgefunden hat. Über die restlichen Dinge kann er erst in der nächsten Sitzung berichten.
Pkt.
6) Steirer Rosa; Ansuchen wegen Grunderwerb:
Frau Steirer hat laut Bgm. Niggas mit Schreiben vom 6.12.2000 die Marktgemeinde Lannach um den Kauf des Grundstückes Nr. 774/8, KG Lannach (Trafik), ersucht. Sie möchte das Geschäft unter Umständen adaptieren bzw. vergrößern.
Der Gemeinderat wird um entsprechende Beschlußfassung ersucht, ob ein Verkauf in Frage kommt oder nicht.
Der Bgm. verliest das Schreiben von Frau Steirer Rosa. In der Vorstandssitzung am 11.1.2001 wurde mit Frau Steirer darüber gesprochen. Weiters wurde Frau Steirer auch gefragt, ob sie eventuell der Gemeinde etwas verkaufen würde, was sie verneint hat, sie will lediglich von der Gemeinde etwas kaufen.
Der Bgm. sagt, dass der Vorstand der Meinung war, dass die Gemeinde nichts verkaufen soll, da der Grund in zentraler Lage liegt.
GR. Scheiring fragt, wozu es in der Gemeinde Ausschüsse gibt, die Vorschläge erarbeiten könnten. Der Bgm. sagt hiezu, dass der Gemeinderat sowieso einen Beschluß fassen muß.
GR. Haas sagt, dass man sich überlegen sollte, wenn schon der Grund nicht verkauft wird, dass man Frau Steirer eine Möglichkeit für die Vergrößerung gibt.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass das Grundstück nicht an
Frau Steirer Rosa verkauft werden soll.
Kassier Fröhlich sagt, dass im Vorstand gesagt wurde, dass sich die Gemeinde diese Fläche zurückbehalten soll, da sich durch das Pflegezentrum sowieso wieder alles ändert.
Kassier Fröhlich stellt den Antrag, dass sich der
Planungsausschuß über die Nutzung dieses Grundstückes im Zuge der Errichtung
des Pflegezentrums Gedanken machen soll.
GR. Scheiring enthält sich bei der Abstimmung über den
Antrag des Bgm. der Stimme, die Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm. Pinter, Kassier
Fröhlich, Ing. Flecker, Kienreich, Lang, Hubmann, Krenn, Hoffmann, Steiner, Dr.
Thaller, Mag. Neckermann, Ing. Doppelreiter und Haas stimmen für den Antrag.
Somit gilt der Antrag als angenommen.
Der Antrag von Kassier Fröhlich wird einstimmig
angenommen.
Pkt.
7) FF Breitenbach/Hötschdorf; Ankauf gebrauchtes Tanklöschfahrzeug:
Die FF Breitenbach ersucht laut Auskunft des Bgm. die Marktgemeinde Lannach um den Ankauf eines gebrauchten Tanklöschfahrzeuges von der FF Söding zu einem Preis von ca. S 200.000,-- bis S 220.000,--. Das Fahrzeug ist ca. 25 Jahre alt.
Der Gemeinderat wird um Beschlußfassung ersucht, ob dieses Fahrzeug angeschafft werden soll oder nicht.
Der Bgm. begrüßt zahlreiche Wehrkameraden zu diesem Punkt.
Der Bgm. berichtet, dass sich der Vorstand mit diesem Thema bereits befaßt hat, das Tanklöschfahrzeug der FF. Söding ist 25 Jahre alt, aber noch in einem guten Zustand. Das Fahrzeug wurde auch vom Vorstand besichtigt.
Die Wehr hat angeboten, dass gewisse Reparaturen auf eigene Kosten gemacht werden.
Der Bgm. sagt, dass die Gemeinde keine Förderung seitens des Landes für den Ankauf erhält. Der Bgm. ist der Meinung, dass dieses Fahrzeug angekauft werden soll.
GR. Kienreich sagt, dass die FF. Hötschdorf auch für das Industriezentrum zuständig ist, deswegen ist er auch für den Ankauf des TLF.
Mag. Neckermann möchte wissen, wie es mit der Überfahrt in das Industriegebiet aussieht. Der Bgm. sagt, dass die Planung und Kostenschätzung in Vorbereitung ist.
Der Bgm. berichtet weiters, dass das Fahrzeug bis Herbst noch in Söding im Einsatz ist.
GR. Haas möchte wissen, ob das Fahrzeug feuerwehrtechnisch überprüft wurde, ob es auch tauglich ist und ob auch die mechanischen Teile überprüft wurden. Der Bgm. sagt, dass der Zustand des Fahrzeuges vor Unterfertigung des Kaufvertrages und Ausbezahlung des Kaufpreises überprüft werden wird.
Ing. Doppelreiter fragt ob es keinen Kuhhandel gibt, nämlich Tanklöschfahrzeug ja, Überfahrt ins Industriegebiet nein. Der Bgm. sagt, dass es dies nicht gibt.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Kauf des
Tanklöschfahrzeuges genehmigt werden soll, als Verhandlungsbasis wurde ein
Betrag von S 220.000,-- genannt.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 8) Lannacher Grätzellauf; Termin:
Der mit 26. Mai 2001 vorgeschlagene Termin für den Grätzellauf fällt laut Bgm. Niggas genau mit dem Gegenbesuch in Alling zusammen. Zu diesem Zeitpunkt, so wird angenommen, sind alle Gemeinderäte und Bedienstete in Alling und stehen für einen Arbeitseinsatz nicht zur Verfügung.
Der Gemeinderat wird daher um eine Beschlußfassung ersucht, ob dieser Lauf trotzdem abgehalten werden kann oder nicht.
Der Bgm. sagt, dass ursprünglich ein anderer Termin für den Grätzellauf vorgesehen war. Der Bgm. hat beim 26.5.2001 aber ein Problem gesehen, da dieser Termin mit dem Gegenbesuch in Alling zusammenfällt. Die Fuhrparkbediensteten haben mitgeteilt, dass sie gerne am Besuch in Alling teilnehmen würden.
Herr Baier wurde zur Vorstandssitzung eingeladen, wobei ersucht wurde, dass der Termin verschoben wird, was aber nicht mehr möglich war.
Der Bgm. verliest ein Schreiben von Herrn Baier, das er heute erhalten hat.
Der Bgm. berichtet auf die Frage von GR. Steiner, dass die Organisatoren für jene Arbeiten, die der Fuhrpark gemacht hätte, selbst verantwortlich sind. Es muß nur jemand gefunden werden, der die Aufsicht in der Schule macht.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Grätzellauf am
26.5.2001 abgehalten werden kann.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
9) Übernahme Industriestraße; grundbücherliche Durchführung:
Hinsichtlich der Übernahme der Industriestraße gibt es laut Bgm. Niggas bereits einen Gemeinderatsbeschluß (Grundsatzbeschluß) vom 6.7.1998. In der Zwischenzeit wurde das Grundstück vermessen, ein Abnahmeprotokoll angefertigt, die Betriebsansiedlung der Firma Steyr-Power-Train vollzogen, sodaß nun die endgültige grundbücherliche Durchführung zu veranlassen ist.
Der Gemeinderat wird um Beschlußfassung für die grundbücherliche Durchführung auf Basis der Vermessung von DI Rinner, GZ: 9075/15, vom 14.7.1998 ersucht.
Der Bgm. verliest den GR-Beschluß vom 6.7.1998. Das Grundstück wurde in der Zwischenzeit vermessen, weiters gibt es ein Abnahmeprotokoll der Straße von der Fachabteilung 2 e. Die Fa. Steyr-Daimler-Puch hat ihren Betrieb auch hier angesiedelt und die Kostenübernahme wurde auch erfüllt.
Ing. Doppelreiter sagt, dass er heute nicht zustimmen kann, wenn keine Unterlagen über die Anschlußbahn vorliegen.
Der Bgm. sagt, dass der Rechtszustand hergestellt werden soll, die Auflagen wurden zur Gänze erfüllt. Der Bgm. erklärt, dass die Gemeinde in der Übernahme der Straße säumig ist. Betreffend Eisenbahnrecht muß sich die Gemeinde dann erkundigen, was hier noch benötigt wird.
Ing. Doppelreiter sagt, dass die Gemeinde dann eine Anlage übernimmt, die der ELG gehört. Der Bgm. sagt hiezu, dass es die Gemeinde dann nichts angeht. Ing. Doppelreiter möchte wissen, ob es Servitute gibt. OAR. Tacheron sagt, dass die Gemeinde das übernimmt, was vorher die Z-Leasing hatte.
Ing. Doppelreiter berichtet, dass die ELG die Betriebsbewilligung für die Lichtzeichenanlage hat. Er ersucht darum, in die Unterlagen vor der Beschlußfassung Einsicht nehmen zu können.
Kassier Fröhlich fragt betreffend des Schreibens wegen der wasserrechtlichen Bewilligung, welche Punkte von der Gemeinde noch offen sind. Der Bgm. sagt, dass nur noch die Übernahme ins öffentliche Gut fehlt. Kassier Fröhlich befürchtet, dass der Ausbau der Straße über das Industriegebiet Lieboch her der Gemeinde Lannach jetzt untergejubelt wird. Der Bgm. sagt hiezu, dass die Gemeinde Lannach nicht in das Wasserrechtsverfahren eintreten kann, so lange sie nicht Eigentümerin der Industriestraße ist.
GR. Steiner möchte wissen, wem der Grund beim Gleis in der Hauptstraße gehört. Laut Ing. Doppelreiter fährt die Eisenbahn dort auf Eisenbahngrund. GR. Steiner fragt, wem das Gleis in der Industriestraße gehört. OAR. Tacheron sagt, dass das Gleis auf Straßengrund mit Zustimmung des Grundeigentümers verlegt wurde. GR. Steiner ist der Meinung, dass man den Gleiskörper herausmessen und als solchen belassen sollte, dann würde auch die Lichtzeichenanlage nicht an die Gemeinde gehen.
Der Bgm. fragt Ing. Doppelreiter, wer den Umbau der Gleisanlage in der Hauptstraße bei der Errichtung des Gehsteiges bezahlt hat. Laut Bgm. Niggas war nämlich die Gemeinde der Zahler.
Ing. Doppelreiter sagt, dass es in der Industriestraße um die rechtliche Grundlage geht.
Der anwesende Herr Pichler Franz erklärt, dass die ELG Servitutsberechtigter ist, es gibt hier auch einen Servitutsvertrag.
Ing. Doppelreiter sagt, dass die Baugenehmigung in der Gemeinde aufliegt.
Der Bgm. erklärt, dass die Gemeinde rechtlich eigentlich schon der Eigentümer ist, da es schon einen GR-Beschluß gibt, die grundbücherliche Durchführung fehlt noch.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Grundstücke 361/21
und 354/10, beide KG. Breitenbach, in das öffentliche Gut übernommen werden
sollen. Weiters soll die grundbücherliche Durchführung wie folgt beschlossen
werden:
Der Gemeinderat beschließt, für die im Plan GZ.: 9075/20
des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Horst Rinner, 8010
Graz, dargestellte Weganlage, das Vermessungsamt Leibnitz, Dienststelle
Deutschlandsberg zu ersuchen, beim zuständigen Bezirksgericht die Herstellung
der Grundbuchsordnung gemäß den Sonderbestimmungen des § 15 LiegTeilGes zu
beantragen.
GR. Steiner stimmt gegen den Antrag, da betreffend der
Bahnquerung keine ausreichende Begründung abgegeben wurde. Die Gem.Räte
Kienreich, Ing. Doppelreiter, Mag. Neckermann und Scheiring enthalten sich der
Stimme. Die Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm. Pinter, Kassier Fröhlich, Ing.
Flecker, Lang, Hubmann, Krenn, Hoffmann, Dr. Thaller und Haas stimmen für den
Antrag. Somit gilt der Antrag als angenommen.
Ing. Doppelreiter begründet sein Dagegenstimmen damit, dass aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervorgeht, dass ein anstandsloser Anschlußbahnbetrieb der Anlage der ELG künftig gewährleistet erscheint.
Pkt.
10) Gastgeschenk für Gemeindepartnerschaftsfeier Alling:
Für den am 26. Mai 2001 stattfindenden Gegenbesuch in Alling, Deutschland, wird laut Bgm. Niggas ein Gastgeschenk benötigt.
GR. Scheiring stellt den Antrag, dass sich das Komitee
mit diesem Thema befassen soll.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. sagt, dass ein Betrag von S 10.000,-- bis S 15.000,-- als Obergrenze ins Auge gefaßt werden soll.
Pkt.
11) Bericht Prüfungsausschuß vom 13.12.2000:
GR. Kienreich verliest das Protokoll der Prüfungsausschußsitzung vom 13.12.2000. Der Bgm. verliest daraufhin seine Stellungnahme zum Prüfbericht.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Überschreitung des
Zuschusses an die Weginteressenten beim Stichweg Landsbauerweg im Betrag von S
2.300,-- nachträglich genehmigt wird.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
12) Rinnenverlegung Hauptstraße; Mehrkosten:
Die Vergabe dieser Arbeit mit einem Gesamtbetrag von S 57.090,-- wurde laut Auskunft des Bgm. im Gemeinderat beschlossen. Während der Arbeiten hat sich jedoch herausgestellt, dass sich unter dem Asphalt Pflasterungen befinden, deren Entfernung einen Mehraufwand zur Folge hatte. Die obgenannten Kosten wurden demnach um S 4.868,39 überschritten, sodaß sich die Gesamtsumme auf S 61.776,39 abzüglich 3 % Skonto beläuft.
Der Gemeinderat wird daher um nachträgliche Beschlußfassung für diese Mehrkosten ersucht.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Überschreitung von S
4.868,39 nachträglich genehmigt wird.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
13) Firma Url; Ansuchen um Ausfahrtsgenehmigung in den Fischerweg:
Mit Schreiben vom 11.12.2000 hat die Firma Url & Co laut Auskunft von Bgm. Niggas um die Genehmigung einer Ausfahrt von ihrem Grundstück in den Fischerweg angesucht. Diese Ausfahrt soll allerdings nur von solchen LKW`s benützt werden, die Lebensmittel transportieren. Dies wäre ca. 2 - 3 Mal pro Woche der Fall.
Der Gemeinderat wird um entsprechende Beschlußfassung ersucht.
Der Bgm. verliest das Schreiben der Fa. Url. Der Bgm. teilt mit, dass die Fa. Url den Lebensmittelbereich und den agrarischen Bereich wegen der ISO-Zertifizierung voneinander trennen muß. Für den Lebensmittelbereich soll die Einfahrt über den Fischerweg erfolgen, wobei an 2 - 3 LKW wöchentlich gedacht war.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass diese Ausfahrt in den
Fischerweg genehmigt wird.
Kassier Fröhlich sagt, dass dies bereits einmal im Vorstand behandelt wurde, damals wurde es einstimmig abgelehnt, da der Fischerweg zu schmal ist, außerdem ist der Kreuzungsbereich Hauptstraße/Fischerweg ein neuralgischer Punkt, auch in Bezug auf die Fa. Billa. Seiner Meinung nach hätte die Fa. Url damals schon etwas wegen der Zertifizierung wissen müssen. Im Schreiben der Fa. Url sieht er auch einen Erpressungsversuch.
Der Bgm. sagt hiezu, dass beim damaligen Beschluß von einer falschen Situation ausgegangen wurde, dies wurde nun mit diesem Schreiben richtiggestellt.
Die Gem.Räte Kassier Fröhlich, Dr. Thaller, Mag.
Neckermann, Ing. Doppelreiter und Scheiring stimmen gegen den Antrag, die
Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm. Pinter, Ing. Flecker, Kienreich, Lang, Hubmann,
Krenn, Hoffmann, Steiner und Haas stimmen für den Antrag. Somit gilt der Antrag
als angenommen.
Pkt.
14) Einführung eines Saisonkindergartens:
Betreffend der Möglichkeit eines Saisonkindergartens fand laut Bgm. Niggas am 11.12.2000 ein Besprechung mit Herrn Dr. Emberger von der RA 13 statt.
Der Gemeinderat wird um entsprechende Beschlußfassung hinsichtlich der Einführung eines „Saisonkindergartens“ ersucht.
OAR. Tacheron verliest den Aktenvermerk über die Besprechung mit Dr. Emberger vom 11.12.2000.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Beschluß des
Gem.Rates betreffend Einführung eines Ganzjahreskindergartens aufgehoben wird.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt weiters den Antrag, dass ein
Grundsatzbeschluß über die Einführung eines Saisonkindergartens im Kindergarten
Lannach gefaßt wird, es sollen dann die weiteren Schritte eingeleitet werden.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
15) Pachtvertrag „Kirchenspitz“:
Herr Hafellner hat laut Auskunft des Bgm. die Marktgemeinde Lannach ersucht, ihm den Kirchenspitz zu verpachten. Er möchte dort ein Blumenfeld anlegen, in dem jeder selbst Blumen pflücken kann.
Der Gemeinderat wird um eine entsprechende Beschlußfassung ersucht.
Der Bgm. sagt, dass eine Fläche von 3.761 m² verpachtet werden sollen, es wurde hiefür ein Pachtvertragsentwurf erstellt.
GR. Steiner sagt, dass er solche Anlagen kennt, diese sind einen Monat lang schön und dann sieht es nicht mehr gepflegt aus.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Pachtvertrag
entsprechend des vorliegenden Entwurfes auf 1 Jahr vom 1.1. bis 31.12.2001
genehmigt wird.
GR. Haas gibt zu befürchten, dass die ortsansässigen Blumengeschäfte darunter eventuell leiden werden.
Die Gem.Räte Steiner, Dr. Thaller, Scheiring und Haas
stimmen gegen den Antrag, GR. Ing. Doppelreiter enthält sich der Stimme. Die
Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm. Pinter, Kassier Fröhlich, Ing. Flecker,
Kienreich, Lang, Hubmann, Krenn, Hoffmann und Mag. Neckermann stimmen für den
Antrag. Somit gilt der Antrag als angenommen.
Pkt.
16) Abwasserplan gem. Kanalgesetz 1988; Auftragsvergabe:
Gem. § 2a der Kanalgesetznovelle haben laut Bgm. Niggas alle Gemeinden nach den raumordnungsrechtlichen Vorschriften auch einen Abwasserplan zu erlassen. Die Frist hierfür endet spätestens am 31.10.2003. Hinsichtlich der Erstellung derartiger Abwasserpläne wurden deshalb bereits drei Anbote eingeholt und zwar vom Ingenieurbüro Guggemos, Ingenieurgemeinschaft DI Bilek & DI Krischner sowie DI Zach.
Der Gemeinderat wird um Beschlußfassung für die Vergabe zur Erstellung des Abwasserplanes ersucht.
OAR. Tacheron berichtet, dass das Verfahren wie ein Flächenwidmungsplanrevisionsverfahren abläuft.
Es wurden folgende Anbote eingeholt:
Dipl.-Ing. Robert Zach S 166.820,-- exkl. MWSt.
Ingenieurgemeinschaft DI. Bilek - DI. Krischner S 135.000,-- exkl. MWSt.
Ingenieurbüro Guggemos (Pauschalbetrag) S 75.000,-- exkl. MWSt.
Laut OAR. Tacheron sind im Anbot von Ing. Guggemos sämtliche Nebenkosten enthalten. Nicht enthalten sind die behördlichen örtlichen Besprechungen und Versammlungen, welche mit je S 2.000,-- angeboten wurden. Erfahrungsgemäß sind maximal 7 - 10 Versammlungen zu erwarten.
GR. Steiner sagt, dass das Datum der einzelnen Anbieter unterschiedlich ist. OAR. Tacheron berichtet, dass alle Anfang Juli ersucht wurden, ein Anbot abzugeben, es wurde aber dann unterschiedlich abgegeben.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Auftrag an das
Ingenieurbüro Guggemos zum Pauschalpreis von S 75.000,-- exkl. MWSt. zuzüglich
maximal S 20.000,-- für die Versammlungen vergeben werden soll.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
17) Endvermessung Kaiserbergstraße; grundbücherliche Durchführung:
Mit Schreiben vom 18.12.2000 hat laut Bgm. Niggas Herr DI Kahlen, Stainz, den Plan der Endvermessung „Kaiserbergstraße“, GZ: 2688/00, mit dem Ersuchen um grundbücherliche Durchführung vorgelegt.
Der Gemeinderat wird um Beschlußfassung für die grundbücherliche Durchführung ersucht.
Der Bgm. berichtet, dass die Grundablösen im Gesamtbetrag von S 35.000,-- bereits ausbezahlt wurden.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Endvermessung in der
vorliegenden Form genehmigt wird.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt weiters den Antrag, dass die
grundbücherliche Durchführung wie folgt beschlossen wird:
Der Gemeinderat beschließt, für die im Plan GZ.: 2688/00
des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Peter Kahlen, 8510
Stainz, dargestellte Weganlage, das Vermessungsamt Leibnitz/Dienststelle
Deutschlandsberg zu ersuchen, beim zuständigen Bezirksgericht die Herstellung
der Grundbuchsordnung gemäß den Sonderbestimmungen des § 15 LiegTeilGes zu
beantragen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
18) Nachttaxi:
Die Aktion „Nachttaxi“ ist laut Auskunft des Bgm. per 31.12.2000 ausgelaufen. Bereits im abgelaufenen Jahr hat es hinsichtlich der äußerst günstigen Preisgestaltung von S 200,-- pro Fahrt immer wieder Anfragen um Erhöhung dieses Preises seitens des Unternehmens gegeben. Gemäß Vorstandsbeschluß wurden nun neuerlich Anbote eingeholt.
Der Gemeinderat wird um einen Grundsatzbeschluß ersucht, ob diese Aktion weitergeführt werden soll, wenn ja, zu welchen Bedingungen und Preisen.
Laut Bgm. Niggas wurden seit 30.11.1999 547 Stück Gutscheine ausgegeben, 378 Stück wurden von der Firma abgerechnet. Somit sind noch 169 Stück übrig.
Es wurden folgende Anbote abgegeben:
889 S 290,-- inkl. MWSt.
878 S 280,-- inkl. MWSt. (ab Stadtzentrum Graz nach Lannach)
S 300,-- inkl. MWSt. (ab Discothek Nachtschicht nach Lannach)
2801 S 300,-- inkl. MWSt.
Dr. Thaller ist der Meinung, dass der Auftrag an die Fa. 878 vergeben werden soll, mit der Fa. 889 sollen die ausgegebenen Gutscheine auslaufen.
Ing. Flecker sagt, dass man mit der Fa. 889 reden sollte, dass die restlichen 169 Stück mit S 200,-- noch angenommen werden.
GR. Kienreich stellt die Frage, ob die Aktion überhaupt weitergeführt werden soll, da es in Lannach jetzt eine Disco gibt. Er sieht nicht ein, dass eine solche Förderung nur eine bestimmte Gruppe erhalten soll.
Mag. Neckermann sagt, dass der Firma gesagt werden soll, wie weit das Ortsgebiet in Lannach geht, denn es sollte niemand draufzahlen müssen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Gemeindeanteil
weiterhin S 100,--/Gutschein sein soll. Die Firma 889 soll den Auftrag zum
Preis von S 290,-- inkl. MWSt. erhalten, die Aktion soll befristet bis
31.12.2001 laufen. Die bereits ausgegebenen und noch nicht abgerechneten
Gutscheine sollen zum Preis von S 200,-- abgerechnet werden.
Ing. Doppelreiter enthält sich der Stimme, da er
diesbezüglich eigene Erfahrung mit einem Chauffeur gemacht hat. Er hat auch mit
dem Inhaber der Firma Kontakt aufgenommen, mußte aber auf S 400,-- aufzahlen.
Die Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm. Pinter, Kassier Fröhlich, Ing. Flecker,
Kienreich, Lang, Hubmann, Krenn, Hoffmann, Steiner, Dr. Thaller, Mag.
Neckermann, Scheiring und Haas stimmen für den Antrag. Somit gilt der Antrag
als angenommen.
Pkt. 19) Kollaudierung BA 04; Rückzahlung:
Anläßlich der am 10.1.2001 durchgeführten Kollaudierungsverhandlung für das Bauvorhaben BA 04 wurde laut Bgm. Niggas nun die förderfähige Endabrechnungssumme in Höhe von S 4.723.512,-- festgestellt. Die eingereichte Endabrechnungssumme beläuft sich jedoch auf S 5.169.676,89. Bisher wurden seitens des Landes 10 % an Landesbeiträgen in Höhe von S 511.000,-- überwiesen. Somit ergibt sich eine Überzahlung von S 39.000,--.
Der Gemeinderat wird um Beschlußfassung für die Rückzahlung dieses Betrages ersucht.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Betrag von S
39.000,-- an das Land zurückgezahlt werden soll.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
20) Zusatzvereinbarung zu den gültigen Stromlieferungsübereinkommen mit der
Steg:
Mit Schreiben vom 2.1.2001 bietet die Steg laut Bgm. Niggas den Abschluß einer Zusatzvereinbarung zu den gültigen Stromlieferungsübereinkommen entweder auf 1 oder 2 Jahre an. Sie würde demzufolge 5% bzw. 7% Strompreissenkungen gewähren.
Der Gemeinderat wird um eine entsprechende Beschlußfassung ersucht.
Der Bgm. verliest das Schreiben des Gemeindebundes diesbezüglich, wonach keine Bedenken dagegen bestehen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Zusatzvereinbarung
mit der Steg auf 1 Jahr abgeschlossen wird, demnach gibt es eine 5 %ige
Strompreissenkung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Dringlichkeitsantrag
betreffend Italienischunterricht in der Volksschule für Volksschüler:
Der Bgm. berichtet, dass im Vorstand bereits darüber gesprochen wurde. Er hat jemand gefunden, der diesen Unterricht machen würde. Es ist dies Frau Kreidl Brigitte, die auch schon zur Vorstandssitzung eingeladen wurde. Sie würde den Unterricht in einer Doppelstunde einmal wöchentlich zum Preis von S 500,-- inkl. MWSt. und Fahrtspesen für 2 Stunden machen.
Der Bgm. ist der Meinung, dass von den Eltern ein Selbstkostenbeitrag von S 100,--/Halbjahr eingehoben werden sollte.
GR. Scheiring möchte wissen, in welchem Verhältnis zur Gemeinde diese Person dann steht. Der Bgm. sagt, dass sie selbständige Unternehmerin ist, die der Gemeinde dann eine Rechnung ausstellt. Die Gemeinde hat somit keine weiteren Verpflichtungen.
Mag. Neckermann fragt, welche Ausbildung Frau Kreidl hat. Der Bgm. sagt, dass sie lange Zeit in Italien Deutschlehrerin war.
Mag. Neckermann sagt, dass man es auch über den Landesschulrat machen könnte, damit dieser Unterricht in den Vormittagsunterricht gebracht wird. Laut Bgm. Niggas soll sie darüber mit Frau Direktor Ninaus sprechen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass der Auftrag für den
Italienischunterricht in der Volksschule an Frau Kreidl Brigitte zum Preis von
S 500,-- inkl. MWSt. und Fahrtspesen für 2 Stunden vergeben werden soll. Von
den Eltern soll ein Selbstkostenbeitrag in der Höhe von S 100,--/Halbjahr
eingehoben werden.
Mag. Neckermann und Ing. Doppelreiter enthalten sich der
Stimme, die Gem.Räte Bgm. Niggas, Vizebgm. Pinter, Kassier Fröhlich, Ing.
Flecker, Kienreich, Lang, Hubmann, Krenn, Hoffmann, Steiner, Dr. Thaller,
Scheiring und Haas stimmen für den Antrag. Somit gilt der Antrag als
angenommen.
Mag. Neckermann begründet ihre Enthaltung damit, dass Frau Kreidl keine pädagogische Ausbildung hat.
Dringlichkeitsantrag
bezüglich Softwarewartungsvertrag mit der Fa. Styria Soft - Erhöhung
Voranschlagspost:
Der Bgm. berichtet, dass im Voranschlag hier zu wenig veranschlagt wurde. Die Rechnung der Fa. Styria Soft beläuft sich auf S 41.000,-- für die Softwarewartung und S 7.200,-- als zusätzliche Leistung für die Großzählung.
GR. Steiner berichtet, dass er sich bei Herrn Daniel Kahr jetzt einmal das Internet angeschaut hat. Seiner Auskunft nach ist die Qualität aber fürchterlich. Er möchte wissen, ob die Kapazität am Ende ist. Der Bgm. sagt, dass die Bildschirme ausgetauscht werden müssen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die Voranschlagsstelle
1/016/728 von derzeit S 27.000,-- auf S 50.000,-- erhöht werden soll.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt.
21) Wirtschaftshof; Berufung (nicht öffentlich):
Dieser Punkt wird als nicht öffentlich behandelt und das Protokoll in einem gesonderten Buch eingetragen.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefaßte Beschluß wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefaßten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluß der Sitzung: 23.45 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 18 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
................................................................ ................................................................
Schriftführer Vorsitzender
................................................................ ................................................................
Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.