MARKTGEMEINDEAMT    L A N N A C H

 

 

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

 

am 26. Mai 2003 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.

 

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 16.05.2003 durch Kurrende.

 

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:

 

 

Anwesend waren:

Bürgermeister: Josef Niggas

Vizebürgermeister: Ing. Gerhard Flecker

Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich

GR. Matthias Pinter                                              GR. Rosana Scheiring

GR. Raimund Krenn                                             GR. Franz Haas

GR. Bernd Hoffmann                                           GR. Christine Hubmann

GR. Anton Steiner                                                GR. Erich Lang

GR. Gerald Kienreich                                           GR.

GR. Dr. Herbert Thaller                                       GR.

GR. Ing. Franz Doppelreiter                                 GR.

GR. Mag. Hildegard Neckermann                        GR.

 

 

 

Außerdem waren anwesend:

DI Roland Lesky

Irmgard Doppelreiter

 

Entschuldigt waren:

 

 

 

Nicht entschuldigt waren:

 

 

 


Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas

 

 

Tagesordnung:

 

 

1.      Eröffnung der Sitzung

2.      Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

3.      Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

4.      Genehmigung des Protokolles vom 28.04.2003

5.      Bericht des Bürgermeisters

6.      Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes
und die Ausschussobmänner

7.      100-Jahr-Feiern: FF Breitenbach/Hötschdorf und FF Lannach

8.      Kreuzung Oberblumeggstraße - Verkehrssicherheitsmaßnahmen

9.      Schülernachmittagsbetreuung – Stundenberechnung

10.  Beleuchtung Breitenbachstraße

11.  Sanierung Dusche VS Lannach

12.  Adaptierung Räumlichkeiten Gemeindeamt

13.  Tennisclub Freizeitparadies – Förderung

14.  Änderung Dienstvertrag Herbert Waltl

15.  Ansuchen Förderung Betriebsansiedlung

16.  Bericht Kassaprüfung 13.05.2003

17.  Rechnungsabschluss 2002

18.  Befreiung Kanalbenützungsgebühr für Biotopbefüllung

19.  Ansuchen Erhöhung Freibetrag Kanalbenützungsgebühr (nicht öffentlich)

20.  Ansuchen um Ratenzahlung – Aufschließungsbeitrag (nicht öffentlich)

 


Pkt. 1) Eröffnung der Sitzung:

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:02 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und –bediensteten sowie den erschienenen Zuhörer.

 

Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:

An Hand der Einladungskurrende stellt der Bgm. fest, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.

 

Pkt. 3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:

Es wird festgestellt, dass 13 Gemeinderäte anwesend sind. Die Sitzung ist beschlussfähig.

GR Ing. Doppelreiter erscheint um 19:03 Uhr, Kassier Fröhlich um 19:30 Uhr im Sitzungssaal. Demnach waren ab diesem Zeitpunkt 15 Gemeinderäte bei der Sitzung anwesend.

 

Pkt. 4) Genehmigung des Protokolles vom 28.04.2003:

GR Steiner wendet ein, dass seine auf Seite 4 unter Pkt. 6) gestellte Anfrage an Herrn Kassier Fröhlich nicht wortgetreu wiedergegeben wurde. Er behauptet, er hätte in Verbindung mit dem Kaufvertrag auch das Monat und Jahr (Juni 2001) genannt. Weiters ist er sich sicher erwähnt zu haben, dass Herr Kassier Fröhlich im Kaufvertrag die Verzugszinsen zur Zahlung an die Gemeinde übernommen hat.

Um Klarheit zu schaffen wird auf Wunsch von Herrn Bgm. Josef Niggas und Herrn GR Steiner diese Passage, die mittels Tonbandgerät in der letzten Sitzung aufgezeichnet wurde, dem Gemeinderat vorgespielt.

Auf der Tonbandwiedergabe waren weder die Worte „Juni 2001“ noch „zur Zahlung an die Gemeinde“ von Herrn Steiner zu hören. GR Steiner erwähnte lediglich den Zeitraum von eineinhalb Jahren.

Die Anfrage wird wie folgt geändert:

„ ... , dass er beim Kauf des Grundstückes Purgstaller – Marktgemeinde Lannach im Kaufvertrag vor eineinhalb Jahren die Verzugszinsen übernommen hat.“

 

Weiters vermisst GR Steiner auf Seite 7, Dringlichkeitsantrag „Kultur- und Veranstaltungshalle“, die Angabe des Betrages, um den sich die Kosten in Bezug auf die Errichtung der Kultur- und Veranstaltungshalle erhöhen werden.

Im Anschluss an den Satz „An Hand von Folien wird dem Gemeinderat die Kostensituation von DI Lesky zur Kenntnis gebracht“ wird folgender Text in Klammer ergänzt: „Kostenerhöhung von ca. € 1.000.000,00“.

 

Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll vom 28.04.2003 zu genehmigen.

GR Steiner stimmt gegen den Antrag.

GR Dr. Thaller und GR Pinter enthalten sich ihrer Stimme, da sie bei dieser Sitzung nicht anwesend waren.  Die restlichen 11 Gemeinderäte stimmen dafür.

Demnach gilt der Antrag als angenommen.

 

Pkt. 5) Bericht des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Schreiben von Herrn Ing. Daniel Kahr zur Kenntnis, in dem er sich beim Gemeinderat sehr herzlich für die bei der letzten Gemeinderatssitzung beschlossene Überstellung in die nächsthöhere Dienstklasse bedankt.

 

Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:

GR Mag. Neckermann erkundigt sich über den momentanen Stand in Hinblick auf die Errichtung des Radweges von Lannach nach Lieboch.

Der Bgm. teilt ihr mit, dass am Dienstag, dem 27.05.2003, eine Begehung hinsichtlich einer neuen alternativen Trasse stattfinden wird, da der Eigentümer des betroffenen Ackergrundstückes (Herr Gartler) nur unter Bedingungen bereit ist, Grund zu verkaufen.

In der nächsten Planungsausschusssitzung oder Gemeinderatssitzung wird seinerseits dahingehend ein Bericht erfolgen.

 

GR Kienreich erkundigt sich, ob bereits ein Konzept für die Bepflanzung der Kreisverkehre vorliegt.

Der Bgm. gibt ihm zur Antwort, dass dieses Thema in der nächsten Planungsausschusssitzung am Freitag, dem 13. Juni 2003, mit Beginn um 19:00 Uhr, behandelt werden wird.

 

Weiters fragt GR Kienreich nach ob es möglich wäre, die nicht öffentlichen Protokolle in der heutigen Sitzung der Genehmigung zuzuführen.

Der Bgm. antwortet, dass die Genehmigung in der heutigen Sitzung nicht vorgesehen ist und auch die Schriftführer nicht Gelegenheit hatten, in die Protokolle Einsicht zu nehmen.

Er ergänzt jedoch, dass es jedem Gemeinderat möglich ist dahingehend in der heutigen Sitzung einen Antrag zu stellen.

 

GR Steiner erkundigt sich, warum bei der Sitzung am 28.04.2003 der Tagesordnungspunkt „Zinsforderung Purgstaller“ auf die Tagesordnung genommen wurde, obwohl der Bürgermeister wusste, dass die Verzugszinsen laut Kaufvertrag vom Juni 2001 von Herrn Fröhlich zur Zahlung an die Gemeinde übernommen wurden.

 

GR Steiner fragt nach ob es der Wahrheit entspricht, dass eine Firma, die einen Plan von Lannach auflegen will, mit der Empfehlung des Bgm. für Werbeeinschaltungen in Betrieben in unserem Gemeindegebiet unterwegs ist.

In Bezug auf seine erste Anfrage teilt der Bürgermeister GR Steiner mit, dass er darauf in der nächsten Sitzung eine Antwort erhalten wird.

Der Bgm. tut kund, dass die Firma Freytag & Berndt an die Gemeinde Lannach mit der Bitte herangetreten ist, einen Ortsplan erstellen zu dürfen. Da der Gemeinde dabei keinerlei Kosten erwachsen, erhielt die Firma seitens des Bürgermeisters die Zustimmung für die Durchführung des Vorhabens. Ein Mitarbeiter dieser Firma ersuchte, mit einem offiziellen Schriftstück des Bürgermeisters bei Firmen vorstellig werden zu dürfen, um durch Inseratwerbung diese Planerstellung zu finanzieren. Es liegt jeder Firma frei, dieses Projekt zu unterstützen. Es handelt sich um keine Empfehlung des Bürgermeisters, sondern lediglich um eine Befürwortung der Erstellung dieses Planes.

 

GR Pinter erkundigt sich, ob der Pachtvertrag zwischen der Kirche und der KEG bereits abgeschlossen wurde oder noch Verhandlungsgespräche geführt werden.

Der Bgm. antwortet ihm, dass in der letzten Beiratssitzung ein Pachtvertragsentwurf zur Abstimmung gebracht wurde. Nach Vorlage dieses Entwurfes bei der Rechtsabteilung des bischöflichen Ordinariats wurde Herrn Dr. Hohenberg mitgeteilt, dass seitens des Ordinariates dem Vertrag in einem Punkt nicht zugestimmt werden kann.

Nach Kontaktaufnahme des Bürgermeisters mit hohen Kirchenvertetern erging am Freitag an die Marktgemeinde Lannach per Fax die Nachricht, dass die Rechtsabteilung eine neue Formulierung, die von beiden Seiten angenommen werden kann, vorgeschlagen hat.

Die endgültige Vertragsfassung wird in der nächsten Sitzung abermals den Beiratsmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Pkt. 7) 100-Jahr-Feiern: FF Breitenbach/Hötschdorf und FF Lannach:

Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass am Samstag, dem 31.05.2003, ein Bezirksleistungsbewerb sowie am Sonntag, dem 01.06.2003, die 100-Jahr-Feier der FF Breitenbach/Hötschdorf abgehalten wird.

Der Obmann der FF Breitenbach/Hötschdorf ist an die Marktgemeinde Lannach mit der Bitte herangetreten, eine finanzielle Unterstützung anlässlich dieser Feierlichkeiten zu gewähren.

Da eine aufwendige Festschrift aufgelegt wird, bittet der Obmann um eine einmalige Zahlung in der Höhe von ca. € 2.000,00.

Der Bgm. ergänzt, dass auch die FF Lannach im heurigen Jahr ihr 100-jähriges Bestehen feiert.

Obwohl bis dato von der FF Lannach noch kein schriftliches Ansuchen in der Marktgemeinde Lannach eingelangt ist, ist der Bgm. der Meinung, auch dieser Wehr im Rahmen der heutigen Sitzung eine einmalige Zahlung in der Höhe von € 2.000,00 für die bevorstehenden Feierlichkeiten zu gewähren.

Der Bgm. stellt den Antrag, der FF Lannach sowie der FF Breitenbach/Hötschdorf anlässlich der bevorstehenden 100-Jahr-Feierlichkeiten eine einmalige Zahlung in der Höhe von je € 2.000,00 zu gewähren.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Nachstehende Dringlichkeitsanträge werden gestellt:

Bgm.: „Nachmittagsbetreuung HS Stainz – Kostenbeteiligung“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Bgm.: „Werkverträge Blumenpflege“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 8) Kreuzung Oberblumeggstraße – Verkehrssicherheitsmaßnahmen:

DI Lesky erklärt, dass es sich hierbei um die Entschärfung des Bereiches Kreuzung Oberblumeggstraße – Hauptstraße – B 76 handelt.

Dazu liegt ein überarbeiteter Entwurf vor, der die Setzung von sieben Lichtpunkten (Kreuzungspunkt 3 Lichtpunkte, zusätzlich je 2 Lichtpunkte Richtung Stainz bzw. Richtung Graz) sowie die Schaffung zweier Grüninseln (Richtung Graz und Richtung Stainz) mit einer Länge von je ca. 50 Metern vorsieht.

Die Kosten, die die Gemeinde treffen, setzen sich wie folgt zusammen:

Für die baulichen Maßnahmen (Flachbordsteine, Unterbeton, Humusbeistellung, div. Gerätebeistellungen) liegt eine Kostenermittlung der Baubezirksleitung Leibnitz in Höhe von € 7.800,00 (inkl. MWSt.) vor.

Für die Beleuchtung (7 Lichtpunkte) wären laut Kostenschätzung der Landesstraßenverwaltung seitens der Gemeinde ca. € 12.356,00 zu entrichten.

Der Bgm. ergänzt, dass es ich bei den Gesamtkosten der Beleuchtung um ca. € 21.120,00 handelt.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Ausgaben für die baulichen Maßnahmen ca. (€ 7.800,00) sowie für die Beleuchtung (ca. € 12.356,00) die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 9) Schülernachmittagsbetreuung – Stundenberechnung:

Der Bürgermeister berichtet, dass Eltern, deren Kinder im Normalfall die Nachmittagsbetreuung der VS Lannach nicht besuchen, mit der Bitte an ihn herangetreten sind, eine Möglichkeit zu schaffen, an Tagen des Nachmittagsunterrichtes ihres Kindes (Englisch, Italienisch, Instrumentalmusik, ...), diese Betreuung in der Zeit zwischen Unterrichtsende und Beginn des Nachmittagsunterrichtes in Anspruch zu nehmen.

Gemäß des bestehenden Betreuungsvertrages ist ein Mindestbetreuungsausmaß von 10 Wochenstunden verpflichtend.

Der Bgm. ist der Meinung, diesen Kindern, die einen Nachfolgeunterricht besuchen, mittels eigenem Vertrag eine Betreuungszeit von zwei Stunden pro Woche zum Preis von € 3,00 (Stundensatz errechnet sich aus dem Betreuungsbeitrag auf Basis von 10 Wochenstunden (€ 58,14)) zu ermöglichen.

Nach kurzer Diskussion einigt sich der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig, den Eltern die Betreuung ihrer Kinder zwischen dem Regel- und Nachfolgeunterricht im Ausmaß von zwei Stunden pro Woche zum Preis von € 3,00 zu gewähren. Ein Vertrag dafür muss abgeschlossen werden. Dieser Beschluss ist bis Schulschluss 2004 befristet.

 

Pkt. 10) Beleuchtung Breitenbachstraße:

Dieser Tagesordnungspunkt fand bereits in der Gemeinderatssitzung am 10.02.2003 seine Behandlung. Dort wurde mehrheitlich der Wunsch geäußert, die gesamte Breitenbachstraße mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen und nicht nur die damals präsentierten Abschnitte. Eine überarbeitete Kostenermittlung wurde in der letzten Bauausschusssitzung gezeigt.

Diese wird an Hand einer Folie ebenfalls dem Gemeinderat wie folgt von Herrn DI Lesky erläutert:

 

Abschnitt 1: Anwesen Stachel - Tretnjak

5 Stk.          Mastausleger                                                                                                                                                  EUR               260,35

5 Stk.          Mastansatzleuchte Type KSAH 80/125                                                                                                           EUR               771,50

5 Stk.          Quecksilberdampfhochdrucklampe Type TPL-N80W                                                                                      EUR                 23,80

Kosten Steg: Straßenbeleuchtungszuspannung, Lampenmontage, Material, Arbeitszeit   ca.                                             EUR            5.470,00

                                                                                                                                                                                          EUR            6.525,65

                                                                                                                                                       + 20 % MWSt.            EUR            1.305,13

                                                                                                                                                       Summe                      EUR            7.830,78

Variante 1:  Abschnitt 2: Tretnjak – RHB (Freileitung)

13 Stk.        Mastausleger                                                                                                                                                  EUR               676,91

13 Stk.        Mastansatzleuchte Type KSAH 80/125                                                                                                           EUR            2.005,90

13 Stk.        Quecksilberdampfhochdrucklampe Type TPL-N80W                                                                                      EUR                 61,88

Kosten Steg: Straßenbeleuchtungszuspannung, Lampenmontage, Material, Arbeitszeit   ca.                                             EUR          16.500,00

Kosten Grabarbeiten, Fuhrpark                                                                                                                                         EUR            1.500,00

                                                                                                                                                                                          EUR          20.744,69

                                                                                                                                                       + 20 % MWSt.            EUR            4.148,94

                                                                                                                                                       Summe                      EUR          24.893,63

Variante 2:  Abschnitt 2: Tretnjak – RHB (Erdkabel)

13 Stk.        Gerade abgesetzte Stahlrohrmaste LPH 6m, Type: MK 60/60                                                                        EUR            2.412,80

13 Stk.        Mastaufsatzleuchte Type KPANH 43/80/125 1K                                                                                             EUR            2.120,69

13 Stk.        Mastendverschlüsse Type MV III +  HPL-N 80W                                                                                           EUR               359,84

Kosten Steg: Kabellegearbeiten, Lampenmontage, Material, Arbeitszeit                           ca.                                             EUR          11.000,00

Kosten Grabarbeiten, Strassendurchbohrung, Fuhrpark              ca. 850 m                                                                      EUR           6.000,00

                                                                                                                                                                                          EUR          21.893,33

                                                                                                                                                       + 20 % MWSt.            EUR            4.378,67

                                                                                                                                                       Summe                      EUR          26.272,00

                                                                                                                                                      

GESAMT:                     VARIANTE 1                                         EUR   32.724,41

                                      VARIANTE 2                                         EUR   34.102,78

 

DI Lesky ergänzt, dass sich der Bauausschuss einstimmig für die in der Gemeinderatssitzung am 10.02.2003 präsentierten Abschnitte ausgesprochen hat.

Dazu wird abermals die ursprüngliche Kostenermittlung von DI Lesky an Hand einer Folie gezeigt:

 

VARIANTE 1 – Anwesen Stachel – Schöninger

4 Stk.          Mastausleger                                                                                                                                                                     208,28

4 Stk.          Mastansatzleuchte Type KSAH 80/125                                                                                                                             617,20

4 Stk.          Quecksilberdampfhochdrucklampe Type TPL-N80W                                                                                                          19,04

Kosten Steg:

Straßenbeleuchtungszuspannung, Lampenmontage, Material, Arbeitszeit   ca.                                                                                 4.600,--

                                                                                                                                                                                                          5.444,52

                                                                                                                                                       + 20 % MWSt.                            1.088,91

                                                                                                                                                       Summe                                     6.533,43

VARIANTE 2 – Zwei zusätzliche Lichtpunkte Anwesen Schöninger – Tretnjak

1 Stk.          Mastausleger                                                                                                                                                                      52,07

1 Stk.          Mastansatzleuchte Type KSAH 80/125                                                                                                                            154,30

1 Stk.          Quecksilberdampfhochdrucklampe Type TPL-N80W                                                                                                           4,76

Kosten Steg:

Straßenbeleuchtungszuspannung, Lampenmontage, Material, Arbeitszeit   ca.                                                                                    870,--

                                                                                                                                                                                                          1.081,13

                                                                                                                                                       + 20 % MWSt.                               216,23

                                                                                                                                                       Summe                                     1.297,36

VARIANTE 3 – Vier zusätzliche Lichtpunkte bis Anwesen Haas

4 Stk.          Gerade abgesetzte Stahlrohrmaste LPH 6m, Type: MK 60/60                                                                                         742,40

4 Stk.          Mastaufsatzleuchte Type KPANH 43/80/125 1K                                                                                                                652,52

4 Stk.          Mastendverschlüsse Type MV III +  HPL-N 80W                                                                                                              110,72

Kosten Steg: Kabellegearbeiten, Lampenmontage, Material, Arbeitszeit   ca.                                                                                     3.200,--

Kosten Grabarbeiten, Strassendurchbohrung, Fuhrpark              ca.                                              1.800,--                                   

                                                                                                                                                                                                          6.505,64

                                                                                                                                                       + 20 % MWSt.                            1.301,13

                                                                                                                                                       Summe                                     7.806,77

                                                                                                                                                      

GESAMT:     VARIANTE 1,  VARIANTE  2,  VARIANTE 3                                                                           15.637,56

 

Der Bgm. stellt den Antrag, der Errichtung einer Straßenbeleuchtung in der Breitenbachstraße auf Basis der präsentierten Kostenschätzung (Anwesen Stachl-Schöninger, Anwesen Schöninger-Tretnjak, Anwesen Haas) mit einer Gesamtsumme von € 15.637,56 die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 11) Sanierung Dusche VS Lannach:

DI Lesky berichtet, dass die Duschen im Schwimmbad der Volksschule Lannach dringend einer Sanierung bedürfen.

Dazu wurden von den Firmen Flanyek GmbH, 8510 Stainz; Bodlos Josef, 8501 Lieboch und Wonisch GmbH, 8544 Pölfing-Brunn Anbote eingeholt.

Die Summen werden an Hand einer Folie von DI Lesky wie folgt präsentiert:

 

 

 

Leistung

 

FLANYEK GmbH,

8510 Stainz

 

 

BODLOS Josef,

8501 Lieboch

 

WONISCH GmbH,

8544 Pölfing-Brunn

 

Demontage der bestehenden Dusche samt Entsorgung der Rohrleitungen,

Komplette Herstellung der Kalt- u. Warmwasserleitungen inkl. Selbstschlussventile für Wandeinbau, Kopfbrausen u. Thermomischer

 

 

EUR   1.909,68

 

EUR   2.672,66

 

EUR   2.652,00

 

Zahlungskonditionen:

 

8 Tage 3 % Skonto

 

 

bei Rechnungserhalt

3 % Skonto

 

 

ohne Abzug

 

Die Firma Flanyek GmbH, 8510 Stainz hat mit einer Summe von € 1.909,68 das billigste Anbot gelegt.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Firma Flanyek GmbH, 8510 Stainz mit einer Summe von € 1.909,68 den Auftrag für die Sanierungsarbeiten zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 12) Adaptierung Räumlichkeiten Gemeindeamt:

DI Lesky bringt dem Gemeinderat die zu verrichtenden Arbeiten, die dafür benötigten Materialien sowie die anfallenden Kosten wie folgt zur Kenntnis:

 

Innenwandfarbe                                                                                                                             ca.                           EUR              500,00

Vorhänge: Stoff, Näharbeit u. Montage                                                                                     ca.                           EUR              1.472,00

Reinigung der best. Vorhänge (Zimmer Buchhaltung u. Daniel)                                            ca.                           EUR              70,00

Beziehen eines Bürosessels                                                                                                         ca.                           EUR              108,00

Türschilder, Wegweiser Erdgeschoß                                                                                          ca.                           EUR              350,00

Infomaterialständer                                                                                                                        ca.                           EUR              90,00

Änderung der Nebenstellen                                                                                                         ca.                           EUR              300,00

Tischverkleidung                                                                                                                           ca.                           EUR              300,00

Umbau Möbel Bürgermeister                                                                                                       ca.                           EUR              650,00

Aufwand Fuhrpark (Malerarbeiten, Umräumen etc.)                                                                ca.                           EUR              2.400,00

                                                                                                                                                                                         

GESAMT                                                                                                                                            EUR  6.240,00 (exkl. MWSt.)

                                                                                                                                                         

GR Steiner fragt nach dem Sinn der neuen Büroaufteilung im Gemeindeamt. Er verweist auf die mögliche Arbeitsstörung von Frau Doppelreiter, wenn Bürger Herrn Kahr konsultieren und durch ihr Büro müssen. DI Lesky sowie der Bgm. sehen in der Aufteilung kein Problem. Der Bgm. ergänzt, dass es sich dabei um eine interne Angelegenheit handelt und die Aufteilung in Absprache mit den Bediensteten erfolgte und Frau Doppelreiter mit der Regelung einverstanden ist.

Weiters erkundigt sich GR Steiner, ob die Errichtung eines Liftes geplant ist, da gehbehinderte Personen nicht in den ersten Stock zum Bürgermeister gelangen können.

Der Bgm. antwortet, dass dies nicht vorgesehen ist und er in solch einem Fall selbstverständlich gerne bereit ist, in das Erdgeschoß zu kommen, um die Anliegen der betreffenden Personen entgegen zu nehmen.

Der Bgm. stellt den Antrag, den präsentierten Adaptierungsmaßnahmen in der Höhe von € 6.240,00 (exkl. MWSt.) die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 13) Tennisclub Freizeitparadies – Förderung:

Der Bgm. begrüßt die Obfrau (Geraldine Bouvier) sowie ein weiteres Vorstandsmitglied (Herr Großschedl) des Tennisclub Freizeitparadies Lannach, die im Zuhörerbereich Platz genommen haben, recht herzlich.

Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung wurde dieses Thema bereits behandelt. Auf Wunsch des Gemeinderates wurde bis zur heutigen Sitzung eine konkrete Kostenschätzung für die Errichtung der Clubhütte seitens des Vereins vorgelegt. Diese beläuft sich auf ca. € 27.000,00. In diesen Kosten sind Erd-, Beton-, Zimmerer-, Tischler-, Elektro-, Sanitär- und Dachdeckerarbeiten sowie die Einrichtung enthalten.

Seitens der Clubmitglieder werden € 10.000,00 an Eigenleistung aufgebracht.

Auf Anfrage von GR Hubmann teilt ihr der Bgm. mit, dass das Clubhaus in unmittelbarere Nähe der Tennisplätze (nicht auf Gemeindegrund) errichtet werden soll.

GR Ing. Doppelreiter interessiert sich, wie groß die Nutzfläche dieses Gebäudes sein wird und was passieren würde, wenn sich der Verein auflöst. Er ist der Meinung, dieses Thema in einem Ausschuss vorab zu behandeln.

Ihm wird von DI Lesky mitgeteilt, dass das Vereinshaus sowie das Flugdach eine Fläche von je ca. 30 m2 aufweisen werden.

Laut Mitteilung von Vorstandsmitglied Herrn Großschedl sind die Zahlen im Steigen begriffen und es wurden noch keinerlei Überlegungen hinsichtlich der Folgen einer Vereinsauflösung angestellt.

Auf Anfrage von GR Hoffmann teilt der Bgm. mit, dass das Gebäude ohne abgeschlossenen Vertrag bei Auflösen des Vereins dem Grundeigentümer zufallen würde.

Herr Großschedl teilt Frau GR Mag. Neckermann auf Wunsch mit, dass ca. 40 bis 50 Lannacher Bürger/innen dem Verein angehören. Insgesamt umfasst der Verein ca. 80 Mitglieder.

GR Ing. Doppelreiter erinnert, dass der Verein in der Vergangenheit die Möglichkeit hatte, die Räumlichkeiten des Restaurants Salute mitzubenutzen. Er fragt nach ob es passieren kann, dass auch über kurz oder lang die Tennisplätze nicht mehr zur Verfügung stehen.

Herr Großschedl gibt ihm zur Antwort, dass der Verein im heurigen Jahr das erste Mal die Tennisplätze unabhängig vom Restaurant Salute organisieren kann und der Abschluss eines Vertrages im Gange ist.

GR Ing. Doppelreiter erkundigt sich weiters, ob es eine Baugenehmigung von der Baubehörde geben wird.

Der Bgm. bestätigt ihm dies.

Der Bgm. stellt den Antrag, dem Tennisclub Freizeitparadies Lannach eine einmalige, zweckgebundene Zahlung in Höhe von € 10.000,00 für die Errichtung des Clubhauses zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

Pkt. 14) Änderung Dienstvertrag Herbert Waltl:

Der Bgm. ruft in Erinnerung, dass Herr Herbert Waltl am 01.02.2003 auf bestimmte Zeit bis zum Ende seiner Probezeit (30.04.2003) in der Marktgemeinde Lannach aufgenommen wurde.

Der Bgm. stellt den Antrag, das Beschäftigungsverhältnis mit Herrn Herbert Waltl auf unbestimmte Zeit zu beschließen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 15) Ansuchen Förderung Betriebsansiedlung:

Der Bgm. bringt dem Gemeinderat das Schreiben der Firma Bauer Automotive GmbH & Co KG mit Sitz in Voitsberg zur Kenntnis.

Die Firma denkt über eine mögliche Betriebsansiedelung in Lannach nach. Aus diesem Grund bittet Herr DI Wolfgang Landler, Geschäftsführer, um verbindliche Informationen über Unterstützungspotentiale seitens der Marktgemeinde Lannach.

Der Bgm. informiert, dass es sich bei der Firma Bauer Automotive GmbH & Co KG um ein junges Unternehmen handelt, das sich auf die Erzeugung von Stanzteilen, Auto- und Motorverkabelungen für Automobile spezialisiert hat. Auf Grund von Problemen hinsichtlich einer Betriebsausweitung hat sich der Geschäftsführer an drei Gemeinden zwecks einer Betriebsansiedlung gewandt.

Seitens der Gemeinde könnten folgende drei Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden:

1.      2 Jahre Kommunalsteuerrückvergütung ab Inbetriebnahme der Produktion

2.      Refundierung von 2/3 der Kosten für die Kanalanschlussgebühr für die Halle

3.      Übernahme des Winterdienstes im Bereich der Zufahrt und der Parkplätze

Kassier Fröhlich macht darauf aufmerksam, dass die Firma Bauer in Voitsberg um eine Beriebserweiterung angesucht hat. Er ist der Meinung, vorerst lediglich die Rückvergütung der Kommunalsteuer für zwei Jahre als Unterstützungsmöglichkeit zu nennen um abzuwiegen, wie ernst das Angebot der Firma zu sehen ist.

Der Bgm. möchte der Firma jedoch alle drei erwähnten Möglichkeiten mitteilen.

GR Ing. Doppelreiter meint, dass auch die guten Standortbedingungen erwähnt werden sollten.

GR Dr. Thaller ist der Meinung einen Grundsatzbeschluss zu fassen, der die Förderungen der Marktgemeinde Lannach an einen zuziehenden Betrieb enthält. Somit könnten jedem interessierten Betrieb sofort konkrete Auskünfte bei Anfragen erteilt werden.

Der Bgm. entgegnet, dass über jedes Ansuchen individuell abgestimmt werden soll.

GR Steiner meint, dass der zu fassende Beschluss wie folgt konkretisiert werden sollte:

-          2 Jahre Kommunalsteuerrückvergütung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Lannach

-          Refundierung von 2/3 der Kanalanschlussgebühr für den Hallenbereich

Der Bgm. stellt den Antrag, der Firma Bauer Automotive GmbH & Co KG die drei erwähnten Möglichkeiten (Refundierung der Kommunalsteuer auf 2 Jahre, Refundierung von 2/3 der Kosten für die Kanalanschlussgebühr für Hallenflächen, Übernahme des Winterdienstes für Zufahrtsstraßen und Parkplätze) als Unterstützung für die Betriebsansiedelung zu gewähren.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 16) Bericht Kassaprüfung 13.05.2003:

GR Steiner verliest das Protokoll der Kassaprüfung vom 13.05.2003.

Im Anschluss daran verliest der Bürgermeister seine Stellungnahme.

GR Steiner bittet, dass die Angelegenheit mit den Subzählern so schnell wie möglich in Angriff genommen wird, sodass diejenigen, die eine Bäderbefüllung mit Subzählern durchführen, im heurigen Jahr noch zeitgerecht um die Befreiung für die einmalige Befüllung des Schwimmbades ansuchen können.

Der Bgm. informiert, dass Badbesitzer bereits vom Gemeinderat die Zustimmung zur Führung eines Subzählers zwecks Befüllung des Bades erhalten haben und kein Ansuchen an die Marktgemeinde Lannach zu richten brauchen, da diese Wassermenge ohnedies beim Ablesen des Wasserzählers in Abzug gebracht wird.

GR Steiner entgegnet, dass es sich dabei um eine falsche Auslegung seitens des Bgm. handelt, denn in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2002 wurde bei der Beschlussfassung vom Bgm. eine Aussage getätigt, die ausdrücklich besagt, dass die vorhergehenden Gemeinderats- oder Vorstandsbeschlüsse mit diesem Beschluss aufgehoben sind.

Der Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2002 wird vom Bürgermeister verlesen.

Der Bgm. ergänzt, dass all jenen Schwimmbadbesitzern die keinen Subzähler installiert haben die Möglichkeit gewährt wird, mittels Antrag um die Befreiung für die für eine Badbefüllung benötigte Wassermenge von der Kanalbenützungsgebühr anzusuchen.

Der Bgm. teilt GR Steiner auf Anfrage mit, dass er zu seiner alleinigen Aussage zu den Kanalabgabenbescheiden 1. Quartal 2003 keine Stellungnahme abgeben wird.

 

Pkt. 17) Rechnungsabschluss 2002:

Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.04.2003 die gewünschten Änderungen hinsichtlich des Rechnungsabschlusses 2002 von Frau Doppelreiter durchgeführt wurden.

In der Gemeindeordnung ist festgehalten, dass der Rechnungsabschluss nach Vollzug der Änderungen dem Gemeinderat abermals zur Endbeschlussfassung vorgelegt werden muss.

Der Bgm. stellt den Antrag, der Endbeschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2002 die Zustimmung zu erteilen.

GR Steiner erinnert, dass in der letzten Sitzung vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Stellungnahme in Hinblick auf den Rechnungsabschluss von Herrn Kassier Fröhlich gefordert wurde.

Kassier Fröhlich legt die Stellungnahme dem Akt bei.

GR Steiner und GR Kienreich stimmen gegen den Antrag.

Die restlichen 13 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag als angenommen.

GR Steiner stimmt gegen den Antrag, da die beanstandete Überweisung vom Reinhaltungsverband nicht geändert wurde und es sich um eine Fehlbuchung handelt.

 

Der Bgm. stellt weiters den Antrag, den gefassten Beschluss gemäß § 131 Abs. 1 des Stmk. Volksrechtegesetzes als dringlich zu erklären.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 18) Befreiung Kanalbenützungsgebühr für Biotopbefüllung:

Der Bgm. verliest dazu das Ansuchen um die Befreiung von der Kanalbenützungsgebühr für die Befüllung des Biotops (20 m3).

Es wird vom Bgm. in Erinnerung gerufen, dass die Befreiung von der Kanalbenützungsgebühr lediglich für die Befüllung von Schwimmbädern beschlossen wurde.

Nach eingehender Diskussion wird die Meinung vertreten, diesem Ansuchen nicht statt zu geben.

Der Bgm. stellt den Antrag, das gestellte Ansuchen abzulehnen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Dringlichkeitsantrag „Werkverträge Blumenpflege“:

Folgende Frauen, die bereits in den vergangenen Jahren die Pflege der Blumeninseln im Gemeindegebiet übernommen haben, sind auch heuer wieder bereit dies zu tun:

-          Irmgard Gamper (Kreuzung Moarbauerweg) mit einem Honorar von € 72,67

Der Bgm. stellt den Antrag, den Werkvertrag mit Frau Gamper (€ 72,67) zu genehmigen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

-          Margaretha Bretterklieber (Kreuzung Oberblumeggstraße) mit einem Honorar von € 218,00

Der Bgm. stellt den Antrag, den Werkvertrag mit Frau Bretterklieber (€ 218,00) zu genehmigen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

-          Maria Rauscher (Kreuzungsbereich St. Josefer Straße) mit einem Honorar von € 290,69

Der Bgm. stellt den Antrag, den Werkvertrag mit Frau Rauscher (€ 290,69) zu genehmigen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Auf Wunsch von GR Kienreich wird festgehalten, dass sich GR Hoffmann durch Herrn GR Steiner belästigt und nicht im Stande fühlt, den Ausführungen des Bgm. zu folgen.

 

Der Bgm. informiert, dass es Frau Kreuzweger Pearl, die die Pflege der Blumeninsel im Kreuzungsbereich Mooskirchner Straße – Friedhof in den vergangenen Jahren durchgeführt hat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, diese Arbeit auszuüben.

Auf Grund einer Amtlichen Mitteilung hat sich Frau Faulland Angela bereit erklärt, die Pflege dieser Blumeninsel sowie das Mähen in diesem Bereich zu übernehmen.

Frau Kreuzweger erhielt in den letzten Jahren für ihre Arbeit eine Entschädigung von ca. € 252,00.

Der Bgm. informiert, dass die Alpha Nova bis dato die Blumenpflege im gesamten Ortszentrum durchgeführt hat. Sie erhielt für ihre Dienste ein jährliches Honorar von € 400,00.

Heuer ist es ihnen jedoch nur mehr möglich, die Pflege im Bereich des Gemeindeamtes bis zum Pavillon am Marktplatz zu übernehmen.

Für ein Entgelt von € 600,00 ist Frau Faulland zusätzlich bereit, auch den Bereich entlang des Gehsteiges (Krenn), die Blumeninseln beim Zentrum Kaiserberg einschließlich der Stützmauer sowie das Ehrengrab (Zilli) am Friedhof zu pflegen.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Werkvertrag mit Frau Faulland mit einem Honorar von € 850,00 (€ 250,00 für die Blumeninsel Kreuzung Mooskirchner Straße und € 600,00 für die Bereiche Gehsteig Krenn, Zentrum Kaiserberg, Stützmauer, Ehrengrab) zu genehmigen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Dringlichkeitsantrag „Nachmittagsbetreuung HS Stainz – Kostenbeteiligung“:

Der Bgm. bringt dem Gemeinderat das Schreiben der Marktgemeinde Stainz zur Kenntnis.

Diese teilt mit, dass auf Grund einer Bedarfserhebung für das Schuljahr 2002/2003 an der Hauptschule und Volksschule Stainz mit Schulbeginn eine Nachmittagsbetreuung eingeführt wurde. Laut Vereinbarung mit dem Hilfswerk Steiermark fallen für die Eltern Kosten in Höhe von € 82,00 und für die Gemeinde Kosten in Höhe von € 45,00 für die Hauptschulkinder und € 55,00 für die Volksschulkinder pro Monat an.

Es wurde bei der Schulausschusssitzung vom 11.03.2003 vereinbart, diese Kosten nicht über das Schulbudget zu verrechnen, sondern diesen Gemeindebetrag den Eltern vorzuschreiben. Die Eltern der Kinder, die diese Nachmittagsbetreuung besuchen, können bei der jeweiligen Gemeinde um einen Zuschuss ansuchen.

Es ergeht seitens der Marktgemeinde Stainz die Empfehlung, einen etwaigen Zuschuss direkt an die Eltern auszubezahlen.

Der Bgm. berichtet, dass von der Marktgemeinde Lannach eine Hauptschülerin diese Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt.

Die Eltern bezahlen für diese Betreuung € 82,00 pro Monat.

Der Bgm. konnte in Erfahrung bringen, dass die umliegenden Gemeinden eine Unterstützung von € 45,00/Monat gewähren.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Eltern, deren Kinder die Nachmittagsbetreuung in Stainz besuchen, € 45,00/Monat nach Rechnungslegung an Unterstützung zu gewähren.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Pkt. 19) Ansuchen Erhöhung Freibetrag Kanalbenützungsgebühr (nicht öffentlich):

Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.

 

Pkt. 20) Ansuchen um Ratenzahlung – Aufschließungsbeitrag (nicht öffentlich):

Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.

 

 


 

 

 

*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird

*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

 

 

 

 

 

 

 

Schluß der Sitzung: 20:58 Uhr

 

 

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 14 Seiten.

 

 

Genehmigt - unterschrieben

 

 

Lannach, am .................................................

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

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                   Schriftführer                                                                          Schriftführer

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.