MARKTGEMEINDEAMT    L A N N A C H

 

 

Verhandlungsschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

 

am 29. Oktober 2001 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.

 

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr

 

Die Einladung erfolgte am 18.10.2001 durch Kurrende.

 

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:

 

 

Anwesend waren:

Bürgermeister: Josef Niggas

Vizebürgermeister: Matthias Pinter

Gemeindekassier: Wilfried Fröhlich

 

GR Ing. Franz Doppelreiter                                  GR Mag. Hildegard Neckermann

GR Ing. Gerhard Flecker                                      GR Rosana Scheiring

GR Franz Haas                                                    GR Anton Steiner

GR Bernd Hoffmann                                            GR Dr. Herbert Thaller

GR Christine Hubmann                                        

GR Raimund Krenn                                             

GR Erich Lang

 

 

 

Außerdem waren anwesend:

 

 

 

Entschuldigt waren:

 

 

 

Nicht entschuldigt waren:

GR Gerald Kienreich

 

 


Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.

 

Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

  3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

  4. Genehmigung des Protokolles vom 17.9.2001

  5. Bericht des Bürgermeisters

  6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes    

      und die Ausschußobmänner

  7. Universum Inkasso; Eintreibung offener Forderungen

  8. Ärztliche Untersuchung von Volksschulkindern; Kostenübernahme

  9. Versicherung Wirtschaftshof; Vergabe

10. Fahnenmaste für Vorplatz Marktgemeindeamt; Ankauf

11. Genehmigung Förderungsantrag BA 08

12. Dachsanierung Gemeindewohnhaus „Kaiserbergstraße 19“

13. Eröffnungsfeier Wirtschaftshof

 


Pkt. 1) Eröffnung der Sitzung:

Der Bgm. eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Gem. Räte sowie die erschienenen Zuhörer.

 

Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:

Der Bgm. weist an Hand der Einladungskurrende nach, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.

 

Pkt. 3) Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:

Es wird festgestellt, dass 14 Gem. Räte anwesend sind. GR Kienreich hat sich nicht entschuldigt. Die Sitzung ist beschlussfähig.

 

Pkt. 4) Genehmigung des Protokolles vom 08.10.2001:

Mag. Neckermann erklärt, dass bei Pkt. 10) Ankauf Bühnendekoration nicht die Mehrheit der Mitglieder dafür war, sondern einstimmig der Beschluss gefaßt wurde, dass man derzeit keine Verwendung für diese Dekoration hat. Im Protokoll vom Kulturausschuss ist das nachzulesen.

Ing. Flecker antwortet, dass es im Kulturausschuss keine Abstimmung gegeben hat und somit der Fehler im Ausschussprotokoll liegt.

Ing. Doppelreiter berichtigt bei Pkt. 6) seine Anfrage dahingehend, dass die Parkplätze entlang der Franz-Kandlerstraße errichtet werden sollen.

Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll mit dieser Änderung zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Pkt. 5) Bericht des Bürgermeisters:

·        Der Bgm. berichtet bezüglich PC-Unterricht in der Volksschule, dass bei der Schulausschusssitzung Frau Direktor Ninaus diesbezüglich befragt wurde. Lt. Frau Direktor ist der Unterricht teilweise gegeben.

 

·        Das Gutachten von der Fachabteilung 5, Amt d. Stmk. Landesreg., betreffend der Auswirkungsbetrachtungen eines Unfalls bei der Fa. ELG, liegt vor. Kassier Fröhlich kann eine Kopie erhalten.

 

·        Bei der Kreuzung Oberblumegg wurde die Hinweistafel nach Stainz von der Baubezirksleitung installiert.

 

·        Der Kastastrophenschutzplan ist in Bearbeitung. Der Entwurf ist bereits fertig; als Abgabe- bzw. Fertigstellungstermin ist der 16.11.2001 festgesetzt. Der Bgm. verliest eine Kurzinformation zu den Gemeindekatastrophenschutzplänen von der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg.

 

·        Bezüglich Einfriedung Freispielfläche Kindergarten Lannach wurde dem Amt der Stmk. Landesregierung der Beschluss vom Gemeinderat mitgeteilt. Der Bgm. verliest das Antwortschreiben der Landesregierung. Darin wird aufgefordert, binnen einer Frist von zwei Monaten eine zumindest provisorische Umzäunung der Freispielflächen zu errichten und der Behörde nachher schriftlich Bericht darüber zu erstatten.

 

Pkt. 6) Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:

·        GR Scheiring berichtet, dass die Fa. ELG eine Sonderbewachung wegen der Kriegszustände installiert hat. Sie möchte wissen, ob dabei auch an das Fachmarktzentrum gedacht wurde. Bgm. Niggas antwortet, dass es ihm nicht gestattet ist, diesbezüglich in einer öffentlichen Sitzung eine Auskunft zu erteilen.

 

·        Betreffend Jugendschutzgesetz möchte GR Scheiring wissen, wer für die Einhaltung des Gesetzes zuständig ist. Lt. Bürgermeister sind die Eltern für die Einhaltung u. die Exekutive für die Vollziehung verantwortlich. GR Scheiring ersucht den Bgm. abzuklären, ob wirklich nur die Eltern verantwortlich sind und die Gemeinde keine Unterlassungssünde begeht.

 

·        GR Steiner erkundigt sich nach der aktuellen Lage Grundkauf Dr. Still und Spar. Der Bgm. antwortet, dass die Firma Spar demnächst eine Vorstandssitzung darüber abhalten wird. Betreffend Stillgrund wurde Herr Dr. Still zur Vorstandssitzung eingeladen. Nachdem er aber nicht erschienen ist, wird er nochmals eine Einladung zu einer der nächsten Vorstandssitzungen erhalten.

 

·        Ing. Doppelreiter möchte wissen, wann das Problem Wartehalle Bahnhof gelöst wird bzw. ob es eine terminliche Vorstellung dafür gibt. Der Bgm. antwortet, dass es keine konkrete Zeitzusage gegeben hat; er wird Herrn Ing. Polansek diesbezüglich nochmals kontaktieren.

 

·        Kassier Fröhlich möchte von GR Lang wissen, wie beim Wastianteich Eis geschossen werden kann, wenn kein Wasser vorhanden ist. GR Lang antwortet, dass der ESV sich diesbezüglich bereits Gedanken macht und eine Lösung herbeiführen wird.

 

·        Weiters möchte Kassier Fröhlich wissen, ob es eine Sozialausschusssitzung bzgl. Errichtung eines Kindergartens beim ehemaligen Sparmarkt gegeben hat. Der Bgm. betont, dass es lediglich einen Grundsatzbeschluss über den Kauf des Objekts gibt. Erst wenn die Gemeinde Eigentümer ist, wird man sich intensiv mit der künftigen Nutzung beschäftigen.

 

·        Betreffend Neugestaltung Kreisverkehr erkundigt sich GR Haas, ob diesbezüglich bereits etwas geplant wurde. Der Bgm. erklärt, dass über den Tourismusregionalverband Aktivitäten vorgesehen sind, aber noch kein Ergebnis vorliegt. Ansonsten soll im Voranschlag dafür ein Betrag vorgesehen werden.

 

 

Nachstehender Dringlichkeitsantrag wird gestellt:

·        Vizebgm. Pinter: „Freiraumgestaltung Wirtschaftshof“ – Der Antrag wird einstimmig angenommen.

·        Bgm. Niggas: „Beleuchtung Sportplatz Hauptspielfeld“ – Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

 

 

Pkt. 7) Universum Inkasso; Eintreibung offener Forderungen:

Die Fa. Universum Inkasso GmbH bietet der Marktgemeinde Lannach die Eintreibung von offenen Forderungen an, die bisher über den Alpenländischen Kreditorenverband abgewickelt worden sind. Die Firma arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eisenberger zusammen und ist aufgrund ihrer Firmengröße und der dadurch vorhandenen Datenmengen imstande, sehr gute Quoten zu erzielen. Die Erfolgsquote wird von der Firma mit ca. 50 % bis 55 % beziffert. Für die übertragenen Agenden entstehen für die Marktgemeinde Lannach keine Kosten. Selbst die Gerichts- und Anwaltskosten werden von der Firma übernommen. Mit den eingehenden Geldern werden zuerst die Hauptforderungen der Gemeinde Lannach abgedeckt.

GR Steiner möchte wissen, ob seitens der Gemeinde Interesse bekundet wurde und ob auch andere Firmen kontaktiert wurden. Ing. Kahr antwortet, dass die Firma Universum Inkasso als Bestbieter hervorging, da diese Firma auch bei Nichteinbringung der Forderung keine Kosten an die Gemeinde verrechnet.

GR Steiner möchte wissen, was titulierte Forderungen sind und warum ein Honorar in Höhe von 35 % vom Geldeingang von der Firma vereinnahmt wird.

Kassier Fröhlich antwortet, dass es sich um Kosten für die Übernahme der derzeit laufenden Verfahren beim AKV handelt. Dies trifft nur dann zu, wenn die derzeit laufenden Verfahren der Fa. Universum übergeben werden und würde somit für die Gemeinde nicht zutreffen. 

Ing. Doppelreiter erkundigt sich, welche Probleme es mit dem AKV gegeben hat u. wer von den Bediensteten mit dem AKV bzw. mit der Eintreibung zu tun hat.

Laut Bürgermeister hat es keine Probleme mit dem AKV gegeben. Aufgrund der geringen Erfolgsquote soll eine andere Firma damit beauftragt werden, um Vergleiche zu ziehen. Für die Bearbeitung der Angelegenheiten ist die Buchhaltung zuständig; in den Vorstandssitzungen wird über den aktuellen Stand der Eintreibungen berichtet.

Dr. Thaller möchte wissen, was sich für den Schuldner ändert bzw. ob dieser mehr bezahlen muss. Der Bgm. antwortet, dass er die Tarife nicht kennt. OAR Tacheron bemerkt, dass es hiefür gesetzliche Grenzen gibt.

Der Bgm. stellt den Antrag künftig die Firma Universum Inkasso GmbH mit der Eintreibung von offenen Gemeindeforderungen zu beauftragen.

GR Scheiring und Ing. Doppelreiter stimmen dagegen und Dr. Thaller enthält sich der Stimme; die restlichen 11 Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

 

Pkt. 8) Ärztliche Untersuchung von Volksschulkindern; Kostenübernahme:

Mit Schreiben vom 18.9.2001 berichtet Herr Dr. Pruckner über die durchzuführende ärztliche Untersuchung der Volksschulkinder. Die Kosten für die 1. und 3. Schulstufe sind im distriktsärztlichen Programm enthalten und damit kostenmäßig abgedeckt.

Nicht im Programm sind die Kosten für die 2. und 4. Klassen; das sind ungefähr 88 Kinder. Diese Kosten müsste die Gemeinde übernehmen, wobei sich diese auf ATS 83,-- pro Schüler belaufen. Im Voranschlag sind jedoch hierfür keine Kosten enthalten.

Der Bgm. stellt den Antrag um Übernahme der Kosten für die ärztliche Untersuchung der Volksschulkinder der 2. u. 4. Klassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Pkt. 9) Versicherung Wirtschaftshof; Vergabe:

Hinsichtlich der Versicherung des Wirtschaftshofes wurde eine einheitliche Versicherungsausschreibung durchgeführt, wobei die Firmen Ninaus (Allianz, Makler), Treffler (Grazer Wechselseitige) und Kaltenegger (Makler) eingeladen wurden. Ausgeschrieben wurden: Feuerversicherung, Sturmschaden, Leitungswasser, Glasbruch und Einbruch-Diebstahl. Die Anbotseröffnung sieht folgendermaßen aus:

Ninaus: S 12.997,60    (€    944,57)    jährl. Prämie                (Allianz)

                        S 14.441,--     (€ 1.049,47)    jährl. Prämie                (AXA-Nordstern)

                        S 13.965,--     (€ 1.014,88)    jährl. Prämie                (Anker)

Treffler:            S 12.915,--                             jährl. Prämie                (Grazer Wechselseitige)

Kaltenegger:     S 17.755,--     (€ 1.290,34)    jährl. Prämie                (Allianz)

Die Anbote wurden anläßlich einer Vorstandssitzung geöffnet.

GR Steiner wirft ein, dass im Anbot vom Versicherungsbüro Ninaus bemerkt ist, dass die Grazer Wechselseitige Versicherung keine Prämie bekannt gibt, da ein eigenes Angebot vorgelegt wird und das für alle Makler und Angestellten ihres Hauses gilt. In diesem Fall kann ausgesucht werden, bei welchem Makler oder Vermittler das Risiko eingedeckt werden soll.

Weiters ist im Anbot Ninaus vermerkt, dass auch ein Blitzschutz für angesteckte Geräte gegeben ist, so GR Steiner. Seiner Meinung nach ist also die Versicherungsprämie teurer, dafür aber auch die Leistung besser. Außerdem ist laut Anbot vom Versicherungsbüro Ninaus eine jährliche Kündigung möglich.

Der Bgm. erklärt, dass es eine Ausschreibung gegeben hat, bei Abweichungen müssen auch die anderen Anbieter die Möglichkeit haben, diese Dinge mit einzubeziehen.

Ing. Doppelreiter möchte wissen, ob es derzeit diesen Blitzschutz für Geräte, die im Netz angeschlossen sind, gibt. Laut OAR Tacheron war bisher keine Notwendigkeit gegeben. Weiters verweist Ing. Doppelreiter auf die Anbote Büro Ninaus u. Büro Kaltenegger die beide mit verschiedenen Prämien eine Versicherung der Allianz anbieten.

Frau Ninaus, die unter den Zuhörern sitzt, bemerkt, dass eine vorläufige Deckung eingeholt werden soll.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und die Versicherungsanbote bezüglich Blitzschutz für Geräte, die im Netz angeschlossen sind, zu ergänzen. Weiters sollen über die Vergabe eines Auftrages bei drei Anbietern mit der gleichen Prämie (Grazer Wechselseitige) Erkundigungen eingeholt werden.

Eine vorläufige Deckung soll gegeben sein. 

Gegen den Antrag stimmt GR Steiner, da seiner Meinung nach, der Auftrag heute vergeben werden soll; die restlichen 13 Gem.Räte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

 

 

Pkt. 10) Fahnenmaste für Vorplatz Marktgemeindeamt; Ankauf:

Die zwei im Park vor dem Marktgemeindeamt vorhandenen Fahnenmaste müssen aufgrund ihres Alters erneuert werden. Zwei Anbote wurden daher von Herrn DI Lesky eingeholt wie folgt:

 

 

 

Sensenwerk Sonnleithner GmbH & Co KG; 4460 Laussa,

 

Fahnen-Gärtner GesmbH,

5730 Mittersill

 

Fahnenmast aus Aluminium, serienmäßig eloxiert, d=100 cm, zylindrisch, einteilig, komplett mit außenliegender Hißvorrichtung, Hißseil und Kopfabdeckung

 

2 Stk.

 

 

 

 

 

 

 

ATS 16.600,80 (inkl. MWSt.)

EUR 1.206,43

 

 

 

 

 

 

ATS 22.224,00 (inkl. MWSt.)

EUR 1.615,08

 

Zahlungskonditionen

14 Tage 3 % Skonto,

30 Tage netto

10 Tage 3 % Skonto,

30 Tage netto

Alternativ wurden von der Firma Gärtner Fahnenmaste mit Teleskopausleger und Seitenführung angeboten:  2 Stk  ATS 18.118,02 sowie ATS 16.081,24.

DI Lesky informiert, dass beim Alternativanbot der Fa. Gärtner auch die dementsprechenden Fahnen neu angekauft werden müssten. 

Der Bgm. stellt den Antrag, den Auftrag an die Firma Sonnleithner GmbH & Co KG zum Preis von ATS 16.600,80 (inkl. MWSt.) für den Ankauf von 2 Fahnenmasten zu vergeben.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Gemeinderäte Hoffmann u. Ing. Doppelreiter befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

 

Pkt. 11) Genehmigung Förderungsantrag BA 08:

Die Kommunalkredit hat mit Schreiben vom 1.10.2001 das Förderungsansuchen (Förderungsvertrag) für den ABA BA 08 vorgelegt. Der vorläufige Fördersatz für dieses Vorhaben beträgt 20,00 % der förderbaren vorläufigen Investitionskosten von ATS 4,0 Mio, somit eine Förderung von ATS 800.000,--. Die Förderung wird in Form von Investitionskostenzuschüssen ausbezahlt.

GR Steiner möchte wissen, ob man davon ausgehen kann, dass der Gemeinde immer 20% gewährt werden oder ob es unterschiedliche Förderungssätze gibt. OAR Tacheron erklärt, dass es seit heuer neue Förderungsbestimmungen gibt.

Der Bgm. stellt den Antrag, den vorliegenden Förderungsvertrag zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

 

 

Pkt. 12) Dachsanierung Gemeindewohnhaus „Kaiserbergstraße 19“:

Dieser Punkt war Thema der letzten Bauausschusssitzung. Für die Dachdecker-u. Spenglerarbeiten wurden folgende Anbote eingeholt:

 

Lagerhaus Lannach

8502 Lannach

Oskar Griess GmbH

8530 Deutschlandsberg

Spenglerei Gaier

8501 Lieboch

 

Variante 1:

 

·         Abtragen sowie Entsorgung der bestehenden Faserzement-Einfachdeckung, Blitzschutz, Rinnen, Ablaufrohre

·         Eindeckung Dachfläche mit Eternova-Natura Rhombussteinen, Format 40x44 cm, Farbe dunkelgrau

·         Spenglerarbeiten: Rinnen, Ablaufrohre, sämtliche Einfassungen

 

Variante 2:

 

·         Abtragen sowie Entsorgung der bestehenden Faserzement-Einfachdeckung, Blitzschutz, Rinnen, Ablaufrohre

·         Eindeckung mit Großpfannenziegel der Marke Gleinstätten, Type Carmen, Farbe naturrot, inkl. Lattung

·         Spenglerarbeiten: Rinnen, Ablaufrohre, sämtliche Einfassungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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ATS 239.794,08

(inkl. MWSt.)

EUR 17.426,52

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ATS 355.143,78

(inkl. MWSt.)

EUR 25.809,31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ATS 343.316,40

(inkl. MWSt.)

EUR 22.769,59

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ATS 506.152,80

(inkl. MWSt.)

EUR 36.783,56

 

Der Bauausschuss hat sich mehrheitlich für die Variante 1 ausgesprochen.

Kassier Fröhlich wirft ein, dass ihm im letzten Jahr mitgeteilt wurde, dass es beim Produkt Eternova Natura massive Probleme mit der Festigkeit gibt.

Ing. Doppelreiter bemerkt, dass auch ihm Bedenken diesbezüglich bekannt sind, deshalb wird von ihm auch eine Ziegeleindeckung bevorzugt. Für ihn stellt sich auch die Frage, ob der Energieverbrauch kontrolliert wurde und ob man sich diesbezüglich an eine Energieberatungsagentur gewandt hat. OAR Tacheron antwortet, dass man sich darüber nicht informiert hat; die Heizkosten wurden aber seit der Anbringung des Vollwärmeschutzes massiv gesenkt.

GR Haas regt an, ein besonderes Augenmerk auf die Garantieleistungen zu legen.

Vizebgm. Pinter stellt den Antrag, den Auftrag an die Fa. Griess mit ATS 239.794,08 inkl. MWSt. zu vergeben. Ing. Doppelreiter stimmt dagegen, die restlichen 13 Gem.Räte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

Wie im Bauausschuss vorgeschlagen, wurden auch Anbote für die Erstellung eines Bodengutachtens für die Sanierungen der Risse beim Haus Kaiserbergstraße 19 eingeholt. Es hat Begehungen mit Frau Dr. Beyer und Herrn DI Dr.techn. Prodinger gegeben.

Es soll eine Erkundigung und Begutachtung der örtlichen Untergrundverhältnisse, eine Analyse der Schadensursache und Vorgaben für technisch-wirtschaftlich vertretbare Sanierungsvarianten erarbeitet werden.

Das Anbot von Frau Dr. Beyer beträgt ATS 25.260,-- (inkl. MWSt.) und von Herrn DI Dr.techn. Prodinger ATS 21.000,-- (inkl. MWSt.). Die Kosten für den Bagger sind nicht beinhaltet und müssten von der Gemeinde gesondert in Auftrag gegeben werden.

Der Bgm. stellt den Antrag, den Auftrag an den Billigstbieter zu vergeben und die Kosten für die Baggerarbeiten zu übernehmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Abschließend verliest DI Lesky eine Passage aus einem Bodengutachten von 1958 für dieses Grundstück.

 

Pkt. 13) Eröffnungsfeier Wirtschaftshof:

Die Eröffnungsfeier des neuen Wirtschaftshofes und des neuen Altstoffsammelzentrums soll am 24.11.2001 stattfinden. Es wird ein Festakt abgehalten, zu dem die gesamte Bevölkerung eingeladen ist. Die Bewirtung wird von den Fuhrparkmitarbeitern und von den Reinigungskräften der VS durchgeführt. Es wird Gulasch aus der Gulaschkonone und Frankfurter geben. Als Getränke sind Bier, Apfelsaft, Wein und Glühwein vorgesehen. Der Bürgermeister hat alle beteiligten Firmen ersucht, einen Beitrag zu spenden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Eröffnungsfeier durchzuführen und alle anfallenden Kosten zu tragen. Gegen den Antrag stimmen die Gemeinderäte Steiner, Fröhlich, Scheiring und Ing. Doppelreiter. Die Gemeinderäte Dr. Thaller und Mag. Neckermann enthalten sich der Stimme; die restlichen 8 Gem.Räte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.

Als Begründung erklärt GR Steiner, dass seiner Meinung nach ein Lannacher Gastronomiebetrieb diese Eröffnungsfeier ausrichten soll. Dr. Thaller begründet seine Enthaltung damit, dass in der Regel immer über einen Betrag abgestimmt wird.

Der Bgm. informiert den Gemeinderat, dass im neuen Altstoffsammelzentrum für folgende Sammelstoffe Container aufgestellt werden: Kartonagen, Rest-u. Sperrmüll, Holz, Bauschutt (nur in Haushaltsmengen), Kunststoffe, Alteisen, Silofolien, Flachglas u. kleiner E-Schrott.

Lediglich die Abgabe von Autoreifen, Kühlschränken u. Fernseher sind kostenpflichtig.

Auf Anfrage von GR Steiner, erklärt der Bgm. dass die Silofolien gelagert werden sollen und wenn möglich über den Abfallwirtschaftsverband zweimal jährlich kostenlos entsorgt werden.

GR Haas regt an, auch die Gewerbebetriebe zu berücksichtigen und gewisse freie Mengen zu definieren.

Die Öffnungszeiten für das Altstoffsammelzentrum werden ab 01.12.2001 erweitert. Die Übernahme wird jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 11:00 Uhr u. am Dienstag von 15:00 – 18:00 Uhr erfolgen.

GR Scheiring wirft ein, den neuen Abfallkalender diesbezüglich zu ändern.

 

 

Dringlichkeitsantrag betreffend Freiraumgestaltung Wirtschaftshof:

Vizebgm. Pinter informiert über die Bauausschussitzung, zu der Frau Dr. Ull u. Herr Dr. Gepp von Institut für Naturschutz geladen waren und die Planung eingehend erläutert haben. Bis zur heutigen Sitzung sollen die tatsächlichen Kosten für die Gestaltung aufliegen.

DI Lesky erläutert anhand von Folien den Entwurf über die Freiraumgestaltung. Dazu gibt es eine exakte Pflanzenliste. Lediglich bei der Bepflanzung der Allee hat sich der Ausschuss statt Trauerweiden für die Bepflanzung mit Birke u. Ahorn ausgesprochen.

Die Trockenmauer für die Schmetterlinge, die Nistkastenausstellung u. das Storchennest sind in den Kosten nicht berücksichtigt.

 

Die folgende Grobkostenermittlung basiert auf die vom Institut für Naturschutz, Graz, erstellten Entwurfsgrundlagen und Pflanzenlisten.

 

 

Maßnahmenbeschreibung

 

Grobkostenermittlung

 

Pflanzen laut Aufstellung (ohne Bäume) in Forstqualität inkl. Setzen

ATS   22.000,--

Material Eidechsenhügel lt. Aufstellung Institut für Naturschutz

ATS   74.000,--

Herstellung Eidechsenhügel: 9 Std. Baggereinsatz, 20 Std. Fuhrparkmitarbeiter

ATS     8.500,--

Herstellung kleiner Teichparkweg u. Eidechsenweg (Fa. Granit)

ATS   19.000,--

Herstellung Sonnenhügel, 10 Std. Gelände formen (Fa. Granit)

ATS     7.500,--

 

Summe

 

ATS 131.000,--

+ 20 % MWSt.

ATS   26.200,--

GESAMTSUMME

ATS 157.200,--

EUR 11.424,17

 

GR Steiner möchte wissen, ob zu dieser Aufstellung die Kosten für die Bäume noch dazu kommen.

DI Lesky antwortet, dass in der Ausschreibung der Außenanlagen Schling-u. Kletterpflanzen und Bäume mit einem Betrag von ATS 16.000,-- enthalten sind. Es sollen aber nur die Bäume gepflanzt werden. Auch das Humusieren und Besämen ist in der Ausschreibung enthalten.

Obmann Pinter stellt den Antrag, die Freiraumgestaltung wie vom Institut für Naturschutz vorgeschlagen mit den dazugehörigen Kosten in der Höhe von ATS 157.200,-- inkl. zu genehmigen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Gemeinderäte Dr. Thaller, Ing. Doppelreiter und Kassier Fröhlich befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

 

Dringlichkeitsantrag betreffend Beleuchtung Hauptspielfeld

Herr Scheiring hat eine Ausschreibung für die Elektroinstallation Flutlichtanlage Hauptfeld/Trainingsfeld zusammengestellt. Drei Anbote wurden seitens des Sportvereins eingeholt. Der Gemeindevorstand war der Meinung, auch die örtlichen Firmen zur Anbotseinholung einzuladen.

Der Bgm. stellt den Antrag, dem Gemeindevorstand zu ermächtigen, den Auftrag für die Beleuchtung Hauptspielfeld zu erteilen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Gemeinderäte Dr. Thaller, Ing. Doppelreiter und Kassier Fröhlich befinden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

 


 

 

 

*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefaßte Beschluss wird

*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefaßten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.

 

 

 

 

 

 

 

Schluss der Sitzung: 20:35 Uhr

 

 

Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 10 Seiten.

 

 

Genehmigt - unterschrieben

 

 

Lannach, am .................................................

 

 

 

 

 

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                         Schriftführer                                                                                                    Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

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                         Schriftführer                                                                                                    Schriftführer

 

 

 

 

 

*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.