MARKTGEMEINDEAMT L A N N A C H
Verhandlungsschrift
über die
Sitzung des Gemeinderates
am 07. August 2003 im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach.
Beginn der Sitzung: 19:02 Uhr
Die Einladung erfolgte am 30.07.2003 durch Kurrende.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen:
Anwesend waren:
Bürgermeister: Josef Niggas
Vizebürgermeister: Ing. Gerhard Flecker
Gemeindekassier (Finanzreferent): Wilfried Fröhlich
GR. Matthias Pinter GR. Rosana Scheiring
GR. Raimund Krenn GR. Gerald Kienreich
GR. Bernd Hoffmann GR.
GR. Anton Steiner GR.
GR. Christine Hubmann GR.
GR. Erich Lang GR.
GR. Franz Haas GR.
GR. Mag. Hildegard Neckermann GR.
Außerdem waren
anwesend:
DI Roland Lesky
Ing. Daniel Kahr
Sylvia Stary
Entschuldigt waren:
Dr. Herbert Thaller
Ing. Franz Doppelreiter
Nicht entschuldigt
waren:
Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.
Vorsitzender: Bgm. Josef Niggas
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung der Protokolle vom 23.06.2003 und 02.07.2003
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner
7. Rechnung Wasserverband Lannach-St. Josef
8. Förderungsvertrag Kanalbauvorhaben Krottmayer
9. Verleihung Ehrenfahne des Europarates
10. Ausflug Gemeinderat und Bedienstete
11. Asphaltierung Thalerhofweg, Wegparzelle Nr. 1181 (Hötschdorf), Zufahrt Gebäude Sportplatz und Straße Am Sonnenhang
12. Errichtung Parkplätze Franz-Kandler-Straße – Grundkauf
13. Beschlussfassung Lustbarkeitsabgabeverordnung
14. Kassaprüfung 9. Juli 2003
15. Mietvertrag (nicht öffentlich)
Pkt. 1) Eröffnung
der Sitzung:
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 19:02 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und –bediensteten sowie die erschienenen Zuhörer.
Pkt. 2)
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung:
An Hand der Einladungskurrende stellt der Bgm. fest, dass die Einladung ordnungsgemäß und zeitgerecht erfolgte.
Pkt. 3)
Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit:
Es wird festgestellt, dass 13 Gemeinderäte anwesend sind.
Die Sitzung ist beschlussfähig.
Die Gemeinderäte Dr. Herbert Thaller und Ing. Franz Doppelreiter werden entschuldigt.
Pkt. 4)
Genehmigung der Protokolle vom 23.06.2003 und 02.07.2003:
Protokoll vom
23.06.2003:
GR Pinter möchte, dass im Protokoll aufscheint, dass es einen Antrag seitens GR Fröhlich gegeben hat, Bundesminister Dr. Martin Bartenstein zum Ehrenbürger zu ernennen.
GR Fröhlich äußert sich dazu, dass es sich nur um einen Vorschlag seinerseits handelte.
GR Steiner fände es vernünftig, wenn auch ein Vorschlag zu Protokoll gebracht würde. Vizebgm. Flecker meint, es wurde kein Antrag dahingehend gestellt, Bundesminister Dr. Martin Bartenstein zum Ehrenbürger zu ernennen. Der Bgm. ist der Meinung, dass die Protokollierung in Ordnung ist und nicht verändert werden sollte und es ihm leid tut, dass der Antrag von GR Pinter nicht berücksichtigt wurde.
Der Bgm. bringt zur Abstimmung, ob dieser Antrag ins Protokoll aufgenommen werden soll. Es wird mittels Handzeichen abgestimmt, da nur 6 Gemeinderäte dafür stimmen gilt der Antrag als abgelehnt.
GR Scheiring ist der Meinung, dass ihre Aussage unter Pkt. 6 der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2003 nicht ausreichend zu Protokoll gebracht wurde. Der Bgm. erläutert, dass es sich nicht um ein Wortprotokoll sondern um ein Sinnprotokoll handle und, dass es der Protokollführung obliegt die Formulierungen zu wählen und die Aussagen möglichst sinngemäß festzuhalten. GR Scheiring wiederholt nochmals ihre Aussage vom 23.06.2003 und teilt dem Gemeinderat mit, dass sie in der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2003 eine Anfrage an Vizebgm. Ing. Flecker gestellt hat, ob es der Wahrheit entspricht, dass es bei einem Fest am 31.05.2003 zwischen Vizebgm. Ing. Flecker und einer Frau nicht nur eine Auseinandersetzung gegeben habe, sondern, dass diese Frau von Herrn Ing. Flecker geschlagen wurde und dieser von 2 Personen zurückgehalten werden mußte. GR Scheiring stellt den Antrag, diese Sätze vollständig ins Protokoll aufzunehmen.
Der Bgm ersucht um ein Zeichen der Zustimmung, wer für diesen Antrag
ist.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. stellt den Antrag, das Protokoll vom 23.06.2003 zu genehmigen.
GR Kienreich, GR Steiner und der Bürgermeister enthalten sich ihrer Stimme.
Die restlichen 12 Gemeinderäte stimmen dafür. Demnach gilt der Antrag
als angenommen.
Protokoll vom
02.07.2003:
Der Bgm. stellt den Antrag das Protokoll vom 02.07.2003 zu genehmigen.
12 Gemeinderäte stimmen dafür, GR Steiner enthält sich seiner Stimme da
er bei der Gemeinderatssitzung am 02.07.2003 nicht anwesend war.
Demnach gilt der Antrag als angenommen.
Pkt. 5) Bericht
des Bürgermeisters:
Der Bgm. informiert die Mitglieder des Gemeinderates dahingehend, dass eine Aufsichtsbeschwerde von GR Steiner hinsichtlich der Kanalanschlussgebühr an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Aufsichtsbehörde Fachabteilung 7A vorliegt. Der Bgm. verliest die genannte Aufsichtsbeschwerde, die seitens des GR Steiner gegen die Marktgemeinde Lannach erhoben wurde.
Der Bgm. informiert die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass die Spatenstichfeier der Kultur- und Veranstaltungshalle mit dem 30. August 2003 festgesetzt wurde und erwähnt, dass die Einladungen für diese Veranstaltung folgen werden.
Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass für den Ausflug der Gemeinderäte und Gemeindebediensteten nach Barcelona 33 Anmeldungen vorliegen. Weiters macht er darauf aufmerksam, dass dieser Punkt in der Tagesordnung behandelt wird.
Der Bgm. berichtet den Mitgliedern des Gemeinderates, dass am 04. Oktober 2003 ein Treffen der Partnergemeinden Kärnten, Steiermark und Friaul auf Schloss Forchtenstein in Neumarkt stattfindet und das Programm zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein wird.
Der Bgm. weist darauf hin, dass die Gestaltung des ersten Kreisverkehrs durch die Firma Micko bereits abgeschlossen ist.
Der Bgm. bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass die Gießwasserversorgung am Friedhof bereits durchgeführt wurde. Es wurde eine Wasserbezugsstelle auch im unteren Bereich des Friedhofs eingerichtet.
Der Bgm. verliest ein Schreiben von Frau Roswitha Kahr, Mooskirchnerstraße 49, vom 07.08.2003, aus welchem hervorgeht, dass sie die Lebensgemeinschaft mit Vizebgm. Ing. Gerhard Flecker seit Anfang des Jahres 2002 beendet hat und teilt dem Gemeinderat mit, dass es unwahr ist, dass sie während der Beziehung oder danach von Herrn Ing. Flecker geschlagen wurde.
Pkt. 6)
Fragestunde; Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des
Gemeindevorstandes und die Ausschussobmänner:
GR Mag. Neckermann fragt, wer der Hauptverantwortliche für die Gemeindezeitung Lannach ist und ob die Zeitung nicht Korrektur gelesen wird. Sie möchte wissen, wie es vorkommen kann, dass im Artikel über die 100-Jahr-Feier der FF Breitenbach/Hötschdorf 20 Fehler aufscheinen, obwohl im Redaktionsteam ein Germanist tätig ist. Der Bgm. übergibt das Wort Ing. Daniel Kahr, der sich kurz zu dieser Anfrage äußert. Er teilt dem Gemeinderat mit, dass Artikel per E-Mail bzw. Diskette hereingelangen und diese zum Korrektur lesen an jedes Redaktionsmitglied weitergeleitet werden. Der Bgm. ersucht das Redaktionsteam zukünftig vermehrt die Artikel auf Fehler zu überprüfen.
Weiters wünscht GR Mag. Neckermann, dass angemerkt wird, dass der oben genannte Artikel nicht von ihrem Mann, der der Schriftführer der FF Breitenbach/Hötschdorf ist, nicht verfasst wurde.
GR Mag. Neckermann fragt an, ob die English-Junior-Week, welche seitens der Ramler KEG angeboten wurde, nun tatsächlich zustande kommt. Der Bgm. teilt ihr mit, dass der 2. Turnus der English-Junior-Week mit 2 Gruppen stattfindet und am 18.August 2003 beginnen wird.
GR Steiner erkundigt sich, warum er auf seine Anfrage in der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2003 keine Antwort des Bürgermeisters erhalten hat. GR Steiner fragt nochmals, warum in der Sitzung am 28.04.2003 der Tagesordnungspunkt Zinsforderung Purgstaller auf die Tagesordnung genommen wurde, obwohl der Bgm. wußte, dass die Verzugszinsen laut Kaufvertrag vom Juni 2001 von Herrn Fröhlich zur Zahlung an die Gemeinde übernommen wurden.
Der Bgm. entgegnet GR Steiner, dass er ihm bereits dahingehend eine ausführliche Antwort gegeben hat. Weiters erwähnt er, dass es dem Bürgermeister alleine obliegt, Punkte auf die Tagesordnung zu geben, bzw. Punkte von der Tagesordnung zu nehmen.
In seiner zweiten Anfrage an den Bgm. teilt GR Steiner mit, dass er als Obmann des Prüfungsausschusses ein Schreiben des Gemeindevorstandes erhielt, in welchem der Prüfungsausschuss gebeten wurde, eine Überprüfung hinsichtlich des Ankaufes und der Nutzung von PCs in der Volksschule Lannach vorzunehmen. Er verliest das Schreiben des Bürgermeisters, aus welchem ersichtlich wird, dass der Gemeindevorstand den Prüfungsausschuss bat eine Bedarfs- bzw. Verwendungserhebung in der Volksschule durchzuführen.
GR Steiner informiert darüber, dass die Gemeindeordnung für den Prüfungsausschuss vorsieht, dass die Prüfungstätigkeit grundsätzlich nachprüfend stattfinden sollte.
Das Ersuchen an den Prüfungsausschusses, eine Bedarfs- bzw. Verwendungserhebung durchzuführen, bleibt laut Bgm. aufrecht.
Gemeindekassier Fröhlich erkundigt sich, ob die regelmäßigen Besprechungen der Bürgermeister von Lannach, Lieboch und Dobl noch stattfinden. Er erhielt bereits einige Anfragen bezüglich der neuen Situation an der Autobahnabfahrt Lieboch und erkundigt sich dahingehend, ob nun jenes Projekt verwirklicht wird, welches dem Gemeinderat vorgeschlagen wurde, bzw. ob sich auch die Marktgemeinde Lannach an der Erschließung beteiligt.
Der Bgm. erklärt, dass das Projekt der Gemeindekooperation „LALIDO“ zwischen Lannach, Lieboch und Dobl bereits ausgelaufen ist, es aber eine Gemeindekooperation erweitert um die Gemeinden Zwaring und Haselsdorf-Tobelbad gibt. Weiters teilt er mit, dass das Projekt Erschließung Industriegebiet Lieboch West ein Projekt der Marktgemeinde Lieboch ist, welches auch von selbiger finanziert wird. Die Erschließung erfolgt ausschließlich für das Industriegebiet Lieboch.
GR Haas erwähnt, dass es ursprünglich geplant war, gemeinsam mit der Marktgemeinde Lieboch eine zweite Aufschließung für das Industriegebiet zu erbauen. Er ist der Meinung, dass auch Magna Steyr diese Erschließung sehr befürworten würde, und, dass dieses Projekt aufgenommen und geplant werden sollte.
Der Bgm. antwortet, dass die Industriestraße ausreichend die derzeitigen Bedürfnisse deckt, da im hinteren Bereich des Industriegebietes keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Bebauung auftreten werden und es seitens der Marktgemeinde Lannach nicht notwendig sein wird, sich an der Erschließung Industriegebiet West zu beteiligen, zumal niemand anderes die Kosten für diese Erschließung übernehmen wird.
GR Haas macht darauf aufmerksam, dass der neben der Raiffeisenbank Lannach gelagerte Asphalt kein schönes Bild darstellt, er erkundigt sich weiters bis wann dieser Asphalt weggeräumt werden wird.
DI Lesky antwortet darauf, dass der Asphalt voraussichtlich bis zum Baubeginn in der Franz-Kandler-Straße dort gelagert wird.
GR Kienreich findet es nicht in Ordnung, dass ein Servitutsweg mit Asphalt zugeschüttet wird und Fußgänger über andere Grundstücke ausweichen müssen.
Der Bgm. bringt zur Aussage, dass er unverzüglich veranlassen wird, dass zumindest ein Fußgängerverkehr in diesem Bereich möglich sein wird. Weiters erwähnt er, dass er bereits mit Familie Tomberger Kontakt aufgenommen hat, die ein Servitutsrecht besitzt, und laut Herrn Tomberger stellt die derzeitige Situation keinerlei Probleme dar, da es ihm ohnehin möglich ist, sein Grundstück in mehreren Bereichen zu befahren. Gemeindekassier Fröhlich fragt an, warum man nicht daran gedacht hat, den Asphalt auf Gemeindegrund abzulagern.
GR Pinter fragt an, wer hauptamtlich im Jugendzentrum Lannach angestellt wurde.
Der Bgm. bringt zur Kenntnis, dass Frau Sabine Binder beim Jugendzentrum beschäftigt ist.
GR Scheiring äußert, dass sie im Bericht des Bürgermeisters eine Information dahingehend vermisste, ob die Renovierungsarbeiten in der Villa Kunterbunt bereits im Gange sind bzw. wo eine Ausweichmöglichkeit für die Kindergruppe besteht.
Der Bgm. antwortet, dass die Renovierungsarbeiten bereits begonnen haben und die Kinder für den Zeitraum der Arbeiten im Kindergarten Lannach untergebracht sind.
Vizebgm. Ing. Flecker bezieht sich auf das Schreiben von Frau Roswitha Kahr, welches der Bgm. in seinem Bericht verlesen hat. Er ist froh, dass es diesen Brief gibt, der die Verhältnisse zwischen ihm und Frau Kahr eindeutig klar stellt und er fordert jene Gemeinderäte auf, die in den letzten Wochen ihre Energien in diese Angelegenheit investiert haben, ihre Kraft besser in die Mitarbeit bei der Gemeindepolitik zu setzen. Er lädt vor allem jenen Herren ein, der behauptet, er reiche einem Menschen der Frauen schlägt seine Hand nicht mehr, seine Hände dazu zu benützen, um bei der Gemeindearbeit kräftig mit anzupacken.
GR Kienreich stellt die Frage, ob der Gemeinde bzw. dem Bürgermeister der rechtlich gültige Kaufvertrag zwischen Gemeindekassier Fröhlich und Herrn Purgstaller bekannt ist.
Der Bgm. antwortet darauf, dass ihm oben genannter Kaufvertrag bekannt sei.
GR Kienreich bezieht sich auf oben genannten Vertrag, worin jemand anderes als Herr Purgstaller verpflichtet ist den Betrag zu bezahlen und er fragt an, ob es nicht notwendig wäre noch einmal eine Abstimmung dahingehend zu machen, dass man demjenigen die Zinsen erlässt, der diese zu bezahlen hätte, denn sonst bestünde eine Rechtsunsicherheit.
Der Bgm. meint, dass die Gemeinderäte alle notwendigen Beschlüsse zu diesem Rechtsgeschäft bereits gefasst haben, und, dass die Vorgangsweise richtig war.
Vizebgm. Ing. Flecker teilt den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass er es sich vorbehält rechtliche Schritte einzuleiten, falls weitere Behauptungen und Gerüchte über ihn und Frau Kahr geäußert werden.
GR Pinter bezieht sich auf den Brief von Frau Kahr, der vom Bgm. verlesen wurde und meint, dass der Brief zwar richtig sei, jedoch nicht der Tag angeführt wurde, an dem der Vorfall stattfand. Weiters behauptet er, dass er nicht darüber schweigen werde, und äußert die Bitte, die Gemeindeführung solle wieder etwas menschlicher werden und die Bediensteten nicht unter Druck setzen.
Nachstehende Dringlichkeitsanträge werden gestellt:
Bgm.: „Garantieerklärung – Darlehen KEG“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Bgm.: „Asphaltierung der Schulsiedlung – zusätzliche Leistungen“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Bgm.: „Verankerung Marterl Kaiserberg – Angebot der Schlosserei Rudolf Ganster“ – Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Dringlichkeitsantrag „Garantieerklärung – Darlehen KEG“:
Zu diesem Punkt begrüßt der Bgm. Herrn Werner Höflechner.
Der Bgm. berichtet dem Gemeinderat, dass für die Errichtung der Kultur- und Veranstaltungshalle die Darlehensaufnahme ausgeschrieben wurde, Anbote eingeholt wurden und die Anbotseröffnung im Rahmen einer Beiratssitzung durchgeführt wurde. Weiters berichtet er, dass es von der Anbotslegung her nicht einfach war, die einzelnen Anbote miteinander zu vergleichen und deshalb vereinbart wurde, einen außenstehenden Fachmann mit der Prüfung der Anbote zu bauftragen und zwar die Unternehmensberatung Werner Höflechner, selbstständiger Unternehmensberater in Kalsdorf bei Graz. Es wurden seitens Herrn Höflechner die Anbote verglichen und in der darauffolgenden Lannach KEG-Beirats-Sitzung dem KEG-Beirat mitgeteilt, wer Bestbietender ist. Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass der KEG-Beirat dahingehend bereits die notwendigen Beschlüsse gefasst hat und es nun dem Gemeinderat der Marktgemeinde Lannach obliegt, im Sinne der Haftung für dieses Darlehen den notwendigen Beschluss zu fassen.
Herr Höflechner erklärt dem Gemeinderat, dass die Lannach KEG ein Darlehen von € 5 Mio. aufnimmt und, dass grundsätzlich jedes Darlehensgeschäft beim Finanzamt zu vergebühren ist und zwar 0,8 % an Gebühren zu bezahlen sind. Herr Höflechner schlägt dem Gemeinderat eine Möglichkeit vor, die Rechtschaftsgebühr von 0,8 % nicht bezahlen zu müssen. Weiters teilt er mit, dass die Bank Austria Bestbieter der oben genannten Ausschreibung ist.
Herr Höflechner empfiehlt, seitens der Marktgemeinde Lannach eine Garantieerklärung zu geben; dadurch würden die 0,8 %, das wären immerhin € 40.000,00, an Gebühren entfallen. Wichtig ist, dass zwischen der Marktgemeinde Lannach und der Lannach KEG kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
GR Krenn meint, dass diese Vorgangsweise ohnehin die übliche ist.
Herr Höflechner verliest anhand einer Overheadfolie die Garantieerklärung, die es zu beschließen gilt. Die gestellten Anfragen der Gemeinderäte hinsichtlich der verlesenen Garantieerklärung werden von Herrn Höflechner beantwortet.
GR Kienreich möchte wissen, ob es sich hierbei um einen Zusatzvertrag zum KEG-Vertrag handelt.
Herr Höflechner weist darauf hin, dass ohnedies im KEG Vertrag festgehalten ist, dass die Marktgemeinde Lannach als Komplementär dafür garantiert, dass die Lannach KEG den Darlehensvertrag der Bank gegenüber erfüllen wird.
Der Bgm. stellt den Antrag der Garantieerklärung die Zustimmung zu
erteilen.
GR Pinter und GR Steiner stimmen gegen den Antrag, die restlichen 11
Gemeinderäte stimmen dafür. GR Steiner erläutert kurz warum er gegen den Antrag
stimmte, nämlich weil der KEG-Vertrag beinhaltet, dass die Marktgemeinde
Lannach die Haftung zu übernehmen hat und dafür eine aufsichtsbehördliche
Genehmigung erwirkt werden muss.
Pkt. 7) Rechnung
Wasserverband Lannach-St. Josef:
Der Bgm. bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die Rechnung des Wasserverbandes Lannach-St. Josef vom 14.07.2003 zur Kenntnis. Weiters erwähnt er, dass der Rechnung ein Lieferschein vom 07.05.2003 über einen Rohrbruch in der Unteren Teiplbergstraße im Bereich Hausanschluss Terlep beiliegt. Der Bgm. verliest die einzelnen Positionen die der Marktgemeinde Lannach in Rechnung gestellt wurden, besonders hebt er jedoch die letzte Rechnungsposition hervor, in welcher der Wasserverband Lannach-St. Josef 1.800 m³ Wasserverlust verrechnet, das sind € 21.600,00. Weiters erwähnt der Wasserverband in seinem Schreiben, dass seit der Errichtung des Kanals in der Unteren Teiplbergstraße ein Rohr defekt war, welches zur Besichtigung beim Wasserverband aufliegt.
Der Bgm. hinterfragt die neuen Umgangsformen zwischen dem Wasserverband und der Marktgemeinde und bringt zum Ausdruck, dass er es nicht versteht, wieso der Wasserverband der Marktgemeinde jene Kosten in Rechnung stellt, für welche sie nicht verantwortlich sei und, wie es dazu kommen konnte, dass der Schaden trotz moderner Messeinrichtungen erst so spät gefunden wurde.
GR Pinter, Obmann des Wasserverbandes Lannach-St. Josef, erwähnt zu diesem Punkt, dass Herr Josef Schaller die oben genannte Rechnung im Gemeindeamt abgegeben hat und anbot, für etwaige Fragen seitens des Bürgermeisters oder des Gemeindevorstandes zur Verfügung zu stehen bzw. darauf hinwies, dass das beschädigte Material beim Wasserverband zur Besichtigung aufliegt. Weiters berichtet er, dass bis zur heutigen Gemeinderatssitzung seitens des Gemeindevorstandes keine Reaktion dahingehend erfolgte. Er erläutert, dass es schon seit einigen Jahren in diesem Bereich einen Wasserverlust gab, der Wasserverband jedoch nicht ausfindig machen konnte wo er sich genau ereignete. GR Pinter erklärt, dass erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Systems im Jänner 2003 die Stelle des Schadens entdeckt wurde und erst danach der Rohrbruch behoben werden konnte.
Weiters erwähnt er, dass in einer Dienstbesprechung des Wasserverbandes über die Verrechnung diskutiert wurde und auch festgestellt wurde, dass es erst im heurigen Jahr nachweisbar sein wird, wer tatsächlich für den Wasserverlust verantwortlich ist.
Gemeindekassier Fröhlich verwundert es, dass dieser Punkt noch nie in einer Vorstandssitzung des Wasserverbandes behandelt wurde und, er ist der Meinung, dass auch die Österreichische Post AG an dem Rohrbruch schuld sein könnte, da zu dieser Zeit Grabarbeiten durchgeführt wurden. Er kann es sich nicht vorstellen, dass die Marktgemeinde Lannach für etwas bezahlen wird, das nicht nachweisbar der Marktgemeinde zugeschrieben werden kann, denn es handle sich dabei ja nur um eine Annahme seitens des Wasserverbandes.
Weiters findet er es traurig, dass nicht schon im Vorfeld abgeklärt wurde, inwieweit der Wasserverband der Marktgemeinde Lannach den Schaden in Rechnung stellt.
Vizebgm. Ing. Flecker, ebenfalls Vorstandsmitglied des Wasserverbandes, findet es auch nicht in Ordnung, dass über diese Rechnung nur in einer Dienstbesprechung und nicht in einer Vorstandssitzung des Wasserverbandes gesprochen wurde. Des weiteren ist er der Meinung, dass die Mitglieder des Wasserverbandes über einen solch enorm hohen Rechnungsbetrag im Vorfeld hätten informiert werden müssen.
GR Pinter entgegnet, dass die Vorgangsweise auch in diesem Fall gleich war wie auch sonst immer, und, dass Rechnungen noch nie im Vorstand des Wasserverbandes behandelt wurden.
GR Steiner findet die Vorgangsweise des Wasserverbandes völlig richtig und er ist der Meinung, wenn Schäden auftreten, die zu verrechnen sind, diese auch in Rechnung gestellt werden müssen. Weiters erwähnt er, dass der Wasserverband hierfür keinen Vorstandsbeschluss benötige, sondern sofort agieren müsse, jedoch findet er, dass über die Höhe des Rechnungsbetrages noch diskutiert werden muss.
GR Hoffmann würde es vollkommen richtig finden, bei Feststellung eines Schadens zu erörtern, wer der Verursacher ist, nicht aber bereits im Vorfeld eine Rechnung in dieser Größenordnung auszustellen.
Der Bgm. stellt den Antrag, dass die genannte Rechnung des Wasserverbandes Lannach-St. Josef seitens des Gemeinderates nicht anerkannt und nicht bezahlt wird.
GR Kienreich stellt die Frage, warum die genannte Rechnung überhaupt an die Marktgemeinde Lannach gerichtet wurde.
GR Scheiring stellt ebenfalls die Frage, warum nicht im Vorstand des Wasserverbandes über diese Rechnung gesprochen wurde.
GR Haas macht den Vorschlag ein aufklärendes Gespräch mit dem Wasserverband zu führen.
Der Bgm. wiederholt seinen Antrag, die Rechnung des Wasserverbandes Lannach-St. Josef nicht zu bezahlen.
GR Steiner stimmt gegen den Antrag. Die Gemeinderäte Haas, Scheiring,
Kienreich und Pinter enthalten sich ihrer Stimme, die restlichen 8 Gemeinderäte
stimmen dafür, somit gilt der Antrag als angenommen.
GR Scheiring begründet ihre Stimmenthaltung damit, dass nicht im
Vorhinein über diesen Fall gesprochen wurde.
Pkt. 8) Förderungsvertrag Kanalbauvorhaben Krottmayer:
Der Bgm. erwähnt, dass seitens des Gemeinderates bereits beschlossen wurde, das Haus Krottmayer an den Kanal anzuschließen. Weiters berichtet er, dass Herr DI Lesky sich darum bemühte eine Förderung zu beantragen, da das Haus Krottmayer nicht der Anschlussverpflichtung obliegt.
DI Lesky bringt den Mitgliedern des Gemeinderates die Investitionskosten in Höhe von € 8.500,00 und die vorläufige Pauschalförderung in Höhe von € 1.680,00 zur Kenntnis.
Der Bgm. stellt den Antrag den oben genannten Förderungsvertrag
anzunehmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 9) Verleihung
Ehrenfahne des Europarates:
Der Bgm. erwähnt zu diesem Tagesordnungspunkt, dass die Einladungen für die Veranstaltung am 17.08.2003 am Hauptplatz der Marktgemeinde Lannach bereits versendet wurden und eine Kostenaufstellung für den Festakt vorbereitet wurde. Der Bgm. erläutert dem Gemeinderat folgende Kostenaufstellung:
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Leistung |
Preis
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Getränke |
€ 1.500,00 |
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Grillhendl (1/2) für 500 Personen |
€ 2.820,00 |
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Anstecknadeln 1.000 Stück |
€ 1.200,00 |
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Einladungen 1.800 Stück |
€ 600,00 |
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Tischtücher |
€ 672,00 |
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Filmkosten |
€ 360,00 |
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Dressen für Sportverein Lannach |
€ 1.720,00 |
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Diverses |
€ 1.000,00 |
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Summe: |
€ 9.872,00 |
Der Bgm. erklärt, dass die Getränke von der Marktgemeinde Lannach angekauft und von Bediensteten ausgeschenkt werden. Weiters sollen laut vorliegender Aufstellung seitens der Firma Draxler Grillhendl für 500 Personen geliefert werden. Der Bgm. erwähnt, dass seitens des Obmannes des Sportvereines, Herrn Fröhlich, der Wunsch geäußert wurde, die erste Mannschaft mit Dressen auszustatten, die das Europazeichen zeigen.
GR Pinter ist der Ansicht, dass der Ankauf der Dressen für den Sportverein Lannach nicht in die oben angeführte Kostenaufstellung gehört.
GR Steiner meint, dass der Getränkeausschank nicht von Bediensteten der Marktgemeinde durchgeführt werden sollte, sondern diese Tätigkeit einem Lannacher Gewerbebetrieb übertragen werden sollte.
Der Bgm stellt den Antrag, die Ausgaben für den Festakt der Verleihung der Ehrenfahne zu genehmigen. GR Steiner enthält sich seiner Stimme, da der Getränkeausschank nicht an einen Gewerbetreibenden der Marktgemeinde Lannach übertragen wird. Die restlichen 12 Gemeinderäte stimmen dafür, demnach gilt der Antrag als angenommen.
Pkt. 10) Ausflug
Gemeinderat und Bedienstete:
Der Bgm. berichtet den Mitgliedern des Gemeinderates, dass es für den Ausflug der Gemeinderäte und Bediensteten nach Barcelona 33 Anmeldungen gibt und im ordentlichen Haushalt des Voranschlags 2003 ein Betrag von € 22.000,00 vorgesehen ist. Weiters teilt er mit, dass diese Kosten wahrscheinlich geringfügig überstiegen werden müssen.
Gemeindekassier Fröhlich bringt dem Gemeinderat die Kosten anhand eine Overheadfolie wie folgt zur Kenntnis:
abzüglich Eigenanteil: -150 €
Enthaltene Leistungen:
- DZ/Frühstück
- Flughafengebühren
- Sicherheitsgebühren
- Storno u. Reiseversicherung
- Aufzahlung HP f. Samstag
- Transfers La-Graz-La
- Transfer APT-Hotel-APT
- Stadtrundfahrt – halbtägig
- Flamencoshow mit Tapas
Der Bgm. erwähnt, dass bei der Berechnung der Kosten von einer Teilnehmerzahl von 30 Personen ausgegangen wurde, nun jedoch 33 Anmeldungen vorliegen, was zur Folge hat, dass sich der Anteil für die Gemeinde um € 1.929,00 erhöht und somit die Gesamtkosten, welche die Gemeinde zu tragen hat, € 21.219,00 betragen.
Der Bgm. bittet den Gemeinderat um die Zustimmung zu diesem Ausflug und um die Übernahme der anfallenden Kosten seitens der Marktgemeinde.
GR Scheiring bedauert es, dass eine Teilnahme der Partner der Gemeinderäte und Bediensteten am Ausflug nicht gestattet wird.
Der Bgm. wiederholt seinen Antrag dem Ausflug der Gemeinderäte und
Bediensteten die Zustimmung zu erteilen.
GR Steiner und GR Pinter stimmen gegen den Antrag. GR Haas und GR Scheiring enthalten sich ihrer Stimme. Die restlichen 9 Gemeinderäte stimmen für den Antrag.
Demnach gilt der Antrag als angenommen.
Pkt. 11)
Asphaltierung Thalerhofweg, Wegparzelle Nr. 1181 (Hötschdorf), Zufahrt Gebäude
Sportplatz und Straße Am Sonnenhang:
Der Bgm. informiert den Gemeinderat, dass die genannten 4 Teilbereiche bei den Sanierungsmaßnahmen noch nicht berücksichtigt wurden. Er ersucht die Mitglieder des Gemeinderates um Zustimmung zur Mitasphaltierung dieser 4 Teilbereiche im Zuge der heurigen Asphaltierungsarbeiten.
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ANGEBOTSSUMME |
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Thalerhofweg,
Teil 1 (bis Anwesen Pail) |
EUR 7.245,82 |
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Thalerhofweg,
Teil 2 (bis Zufahrt Wasserverband) |
EUR 9.013,66 |
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Wegparzelle
Hötschdorf, Grundstück Nr. 1181 |
EUR 7.045,68 |
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Am
Sonnenhang |
EUR 2.449,56 |
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Parkplätze
Sporthaus |
EUR 8.849,34 |
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GESAMTSUMME |
EUR 34.604,06 |
Der Bgm. teilt mit, dass es für den Bereich Thalerhofweg 2 Möglichkeiten der Asphaltierung gibt, nämlich einerseits eine Asphaltierung bis zum Anwesen Pail oder eine zusätzliche Asphaltierung bis zum Gebäude des Wasserverbandes. Er ist der Meinung, dass eine Asphaltierung bis zum Wasserverbandsgebäude sinnvoll ist.
GR Steiner erwähnt, dass solche Punkte bisher immer im Bauausschuss behandelt wurden. Der Bgm. entgegnet, dass dieser Punkt keiner Beratung eines Ausschusses bedarf und, dass die Asphaltierung der 4 Teilbereiche ausführlich im Gemeindevorstand beraten wurde.
Der Bgm. ersucht den Gemeinderat um ein Zeichen der Zustimmung für die Asphaltierung des Thalerhofwegs bis zum Wasserverbandsgebäude. (Teil 1 und Teil 2)
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Zum nächsten Teilbereich, Wegparzelle Nr. 1181 (Hötschdorf) zeigt der Bgm. einen Grundstücksplan und teilt mit, dass es sich hierbei um ein Grundstück der Marktgemeinde Lannach handelt, welches der Erschließung mehrerer Grundstücke dient.
GR Mag. Neckermann stellt die Frage, wer diesen Weg, den es zu asphaltieren gilt, benötigt.
Der Bgm. antwortet, dass dieser Weg für alle notwendig ist, die angrenzend an die genannte Wegparzelle Grundstücke besitzen.
GR Mag. Neckermann teilt, laut eines Gespräches mit einem Bautechniker, dem Gemeinderat mit, dass es durch eine dortige Asphaltierung vorkommen könnte, dass bei dem Anwesen von Frau Tretnjak Wasser zurinnt. Weiters wünscht GR Mag. Neckermann, dass zu Protokoll gebracht wird, dass die Asphaltierung so hergestellt werden soll, dass kein Wasser zum Anwesen Tretnjak rinnen kann.
Der Bgm. stellt den Antrag der Asphaltierung der Wegparzelle Nr. 1181
(Hötschdorf) die Zustimmung zu erteilen.
GR Mag. Neckermann enthält sich ihrer Stimme, die restlichen 12
Gemeinderäte stimmen dafür. Somit gilt der Antrag als angenommen.
Der Bgm. informiert die Mitglieder des Gemeinderates über die Begehung der Schulsiedlung hinsichtlich der Asphaltierungsarbeiten, wo festgestellt wurde, dass der Asphalt Am Sonnenhang ausgemagert ist und Risse aufweist.
Der Bgm. stellt den Antrag der Asphaltierung der Straße Am Sonnenhang
die Zustimmung zu erteilen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bgm. teilt dem Gemeinderat mit, dass ebenso der Bereich zwischen Sportplatzweg und dem Sportvereinsgebäude bereits schon vor langer Zeit asphaltiert wurde und der Asphalt ausgebleicht und rissig ist, und auch die Wasserführung nicht mehr einwandfrei funktioniert. Weiters erwähnt er, dass sich die Kosten auf € 8.800,00 belaufen würden.
Der Bgm. stellt den Antrag auch diesen Bereich mit zu asphaltieren und
bittet um ein Zeichen der Zustimmung seitens des Gemeinderates.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 12)
Errichtung Parkplätze Franz-Kandler-Straße – Grundkauf:
Der Bgm. bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass bereits mit der GKE bezüglich des Grundstückes, welches zur Errichtung der Parkplätze in der Franz-Kandler-Straße benötigt wird, Verhandlungen geführt wurden. Er berichtet, dass der Kaufpreisvorschlag der GKE € 10,00/m² beträgt und etwa 270 m² benötigt werden.
Der Bgm. stellt den Antrag, dem Grundkauf die Zustimmung zu erteilen und die Kosten für den Grundkauf und der Errichtung des Kaufvertrages seitens der Marktgemeinde zu übernehmen.
GR Scheiring möchte wissen, ob es ursprünglich einen Vertrag gab, aus welchem hervor ging, dass die GKE das oben genannte Grundstück der Marktgemeinde Lannach kostenlos zur Verfügung stellt.
Der Bgm. antwortet ihr, dass er solche Verträge nicht kennt.
Der Bgm. wiederholt seinen Antrag, welcher einstimmig angenommen wird.
Pkt. 13)
Beschlussfassung Lustbarkeitsabgabeverordnung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Ing. Kahr, dass es seit 25.03.2003 ein neues Lustbarkeitsabgabegesetz gibt. Er erwähnt, dass nun durch die neue Lustbarkeitsabgabeverordnung für die Marktgemeinde Lannach nicht nur die Möglichkeit besteht für Geldspielautomaten Geld einzuheben, sondern auch für verschiedene andere Bereiche. Weiters berichtet er, dass bereits in einer Vorstandssitzung darüber gesprochen wurde und dieser der Ansicht war, es bei Einhebung für Geldspielautomaten zu belassen.
Der Bgm. erklärt, dass für viele Veranstaltungen die Möglichkeit bestünde, eine Lustbarkeitsabgabe einzuheben, der Vorstand jedoch der Meinung ist, sich auf die Geldspielautomatenabgabe zu beschränken. Des weiteren erwähnt er, dass sich an der Abgabenart seitens der Gemeinde nichts ändert, weil keine zusätzlichen Abgaben vorgeschrieben werden.
Ing. Kahr ergänzt, dass sich die Höhe der Abgabe auf € 300,00 pro Geldspielautomat beläuft.
Der Bgm. stellt den Antrag, die Verordnung, die von Ing. Kahr erläutert
wurde, der Genehmigung zuzuführen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen. GR Hoffmann befindet sich zum
Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Weiters stellt der Bgm. den Antrag, den gefassten Beschluss lt. § 131
des Stmk. Volksrechtegesetzes als dringlich zu erklären.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 14) Kassaprüfung 9. Juli 2003:
GR Steiner, Obmann des Prüfungsausschusses, verliest das Protokoll der Kassaprüfung vom 9. Juli 2003 und im Anschluss daran verliest der Bgm. seine Stellungnahme zum Bericht des Gemeindeprüfungsausschusses.
Der Bgm. ersucht den Gemeinderat das Protokoll der Kassaprüfung und die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Dringlichkeitsantrag „Asphaltierung der Schulsiedlung – zusätzliche Leistungen:
DI Lesky teilt dem Gemeinderat mit, dass die Asphaltierung der Schulsiedlung bereits im Gange ist, jedoch zusätzliche Leistungen erforderlich sein werden:
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Angebotssumme |
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Entwässerungsrinne |
€ 1.600,00 |
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Asphaltierung Gehsteig Schulgasse |
€ 1.300,00 |
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Zusätzliche Randleisten |
€ 1.000,00 |
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Zusätzliche Auskofferungen Bienengasse |
€ 4.700,00 |
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Schieberkappen heben |
€ 8.100,00 |
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Gesamtsumme |
€ 16.700,00 |
GR Steiner fragt an, ob es möglich wäre, 2 kaputte Schieberkappen in der Lannachbergstraße
im Zuge der oben genannten Arbeiten auszuwechseln.
DI Lesky antwortet, dass dies möglich sein wird.
Der Bgm. stellt den Antrag diese zusätzlichen Leistungen für die
Asphaltierung der Schulsiedlung seitens des Gemeinderates zu genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
DI Lesky informiert den Gemeinderat über ein Fax der Fa. Swietelsky, welches in der obigen Aufstellung noch nicht angeführt ist und welches beinhaltet, dass nach Fräsarbeiten am Gehsteig bei der Einfahrt zur Schulgasse im Bereich Grundstück Moser kein Asphalt mehr vorhanden war.
Er sagt, dass er die anfallenden Kosten dafür noch nicht genau nennen kann, aber etwa noch € 2.500,00 zur oben angeführten Kostenaufstellung hinzukommen.
Dringlichkeitsantrag „Verankerung Marterl Kaiserberg – Angebot der Schlosserei Rudolf Ganster“:
DI Lesky teilt dem Gemeinderat mit, dass die Beschlüsse für die Sanierung des Marterls am Kaiserberg bereits im letzten Jahr gefasst wurden, und die Fa. Fuchs, welche die Sanierungsarbeiten ausführt, Bedenken äußerte, dass im Falle einer kompletten Trennung das Marterl bei Sturm eventuell umfallen könnte. Weiters berichtet er, dass Fa. Fuchs empfahl, eine Verankerung des Marterls vorzunehmen. Hierfür wurde ein Anbot der Schlosserei Rudolf Ganster eingeholt, aus welchem hervorgeht, dass auf der linken und rechten Seite des Marterls ein Flachstahlstück zur Verankerung angebracht werden sollte, die Kosten belaufen sich auf € 643,00 exkl. MWSt.
Der Bgm. stellt den Antrag, der Durchführung der Verankerung des
Marterls Kaiserberg durch die Schlosserei Rudolf Ganster die Zustimmung zu
erteilen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 15) Mietvertrag (nicht öffentlich):
Dieser Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit
behandelt und im Protokollbuch für nicht öffentliche Sitzungen eingetragen.
*) Der unter Tagesordnungspunkt ......... gefasste Beschluss wird
*) Die unter den Tagesordnungspunkten ............. gefassten Beschlüsse werden gemäß § 131 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986, i.d.g.F., als dringlich erklärt.
Schluss der Sitzung: 21:15 Uhr
Die Verhandlungsschrift für diese Sitzung besteht aus 16 Seiten.
Genehmigt - unterschrieben
Lannach, am .................................................
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Schriftführer Vorsitzender
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Schriftführer Schriftführer
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.