Anerkennung - Auszeichnungen:
· 2002 Die besten Kindergärten der Steiermark- prämiert in der Zeitschrift NEWS
· 2002 Auszeichnung für besondere Leistungen und innovative Angebote im Kinderbetreuungsbereich im Rahmen des EQ-Award
· 2003 Österreichischer Kinderrechtepreis
· 2005 Auszeichnung für besondere Leistungen und innovative Angebote im Kinderbetreuungsbereich im Rahmen des EQ-Award
· 2005 Nominiert für TrauDi Kinderrechte-Preis
· 2005 Bildungspartnerschaft - KinderLeben Steiermark Projekt "Persönlichkeitsentwicklung in der Malerei"
· 2006 Bildungspartnerschaft Projekt "Schmeckt nicht, gibt´s nicht!"
· 2007 eTwinning-Wettbewerb in Österreich Platz 6 und in Litauen Platz 2 mit dem Projekt C.N.C.T
· 2007 International book day Bildungsministerium von Rumänien verleiht ein Diplom an Manuela Valecz und Irene Steinbauer für ihre innovative Arbeit
· 2007 e-twinning Österreich platz 6 in Österreich, Lithauen Platz 2 in Lithauen, Ungarn Platz 1 in Ungarn
· 2008 1.Preis eTwinning Österreich, Verleihung des nationalen eTwinning Qualitätssiegels + European Quality Label,
· 2008 European eTwinning Preis Platz 4, Spring Day 2008
· 2008 Nominierung zum EQ-Award
· 2008 Zertifikat from International Festival Bulgaria, Auszeichnung für kreative Leistungen
· 2008 Kindermedienpädagogikpreispreis ( Bundesministerium für Unterricht und Kunst)
· 2008 Sondertraudi - Preis (KinderbüroSteiermark)
· 2008 Projektvorstellung im europäischen Handbuch von Lebenslanges Lernen (international)
· 2009 eTwinningProjekt als Projekt des Monats Jänner 2009 (international)
· 2009 Auszeichnung für das Internationale Projekt C.N.C.T von der Erziehungsabteilung in Jurbarkas/Litauen
· 2009  Auzeichnung beim Lifelonglearning-Award (bm:uk)



Aufnahme in den Kindergarten
Es werden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr in den Kindergarten aufgenommen.
Um dem Kind einen möglichst behutsamen Übergang von der Familie in den Kindergarten zu ermöglichen, bieten wir so genannte "Schnuppertage" an. An diesen Tagen hat das Kind die Möglichkeit erst gemeinsam mit einer vertrauten Person, später eventuell schon allein, den Kindergarten, das Personal, die Kinder ...... kennen zu lernen und erste Eindrücke zu sammeln. Das Kind kann sich sein erstes Bild vom Kindergarten machen.
Bei der Stammgruppeneinteilung nehmen wir selbstverständlich auf Geschwisterkinder, Freundschaften, Nachbarschaft, Verwandtschaft, Bring- und Abholgemeinschaften Rücksicht. Der Termin der offiziellen Kindergarteneinschreibung wird öffentlich ausgeschrieben. Sollten Sie während des laufenden Betriebsjahres Interesse haben, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung bzw. per E-Mail.

Daten
Sollten sich Anschrift oder Telefonnummer ändern, bitten wir Sie um Bekanntgabe der geänderten Daten. Sollte Ihr Kind den Kindergarten nicht mehr besuchen, bitten wir um schriftliche Abmeldung.

Einstieg
Die Lust am Entdecken hängt neben der Persönlichkeit und dem Temperament des Kindes sehr wesentlich davon ab, ob es sich sicher und geborgen fühlt - wer Angst hat kann nicht loslassen. Das Eingewöhnen gelingt dann am besten, wenn das Kind ausreichend Gelegenheit hat, in der Anwesenheit einer vertrauten Bezugsperson die neue Betreuungssituation kennen zu lernen (Schnuppertage). Auch für die Eltern ist es anfänglich nicht leicht, sich vom Kind zu trennen. Eltern sollten sich nicht "davonschleichen" oder das Kind anlügen, wenn sie weggehen. Es ist wichtig dem Kind soviel Zeit für das Einstellen und Umstellen auf die neue Lebenssituation zu geben, die es braucht, um mit ihr fertig zu werden. Ebenso verwirrend für das Kind ist es, wenn Eltern den Augenblick des Abschieds immer wieder hinausschieben und etwas anderes tun als sie sagen. Damit bleiben sie in ihren Bemühungen fort zu gehen stecken und vermitteln, dass Trennungen nur schwer zu bewältigen sind.

Freie Jause
Unter einer "freien Jause" versteht man, dass die Kinder nicht an eine bestimmte Zeit am Vormittag für das Jausnen gebunden sind. Die Kinder können dann essen, wenn sie Hunger verspüren.

Vorteile dieser Regelung:
Die "freie oder gleitende Jause" gewährt den Kindern mehr Freiheit.
Sie erfordert allerdings auch ein gewisses Maß an Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Kinder. (Jausenplatz herrichten; das gewünschte Getränk ein schenken; Tisch decken und selbstständig wieder abräumen - Tisch- und Esskultur)
Die Kinder können die Dauer der Jause selbst bestimmen.
Weiters ist die "freie Jause" auch sehr positiv im Hinblick auf das Sozialverhalten. (ältere Kinder helfen den Jüngeren beim Auspacken der Jause, beim Einschenken des Getränkes .....)
Zum Trinken bekommen die Kinder im Winter Tee, im Sommer Saft. Den Tee bzw. den Saft spendieren uns die Eltern. Kakao wird von uns gekocht und kann bestellt werden. Wir wünschen keine Kaugummis oder div. Süßigkeiten. Unterstützen Sie unseren pädagogischen Grundgedanken und geben Sie Ihrem Kind eine gesunde Jause mit. Im Sinne der Müllvermeidung möchten wir Sie bitten, die Jause in eine Dose einzupacken.
Montag und Mittwoch soll jeweils ein anderer Elternteil einen Obstkorb, Trinkjoghurt, Milch oder Müsli für das Kinderrestaurant als ergänzende Jause mitbringen.
Die Obst- und Buffetliste mit Ihren Terminen erhalten Sie am Kindergartenbeginn.

   
Geburtstag
 


Traditionell wird der Geburtstag jedes Kindes zu einem besonderen Erlebnis.
Mit festlich gedeckten Tischen, einem von uns vorbereiteten Geburtstags-Geschenk und einer von zu Hause mit gebrachten Torte, Brötchen… wird dieser Ehrentag gestaltet.


Haftung
Für Schmuck und Brillen übernimmt der Kindergarten keine Haftung. Mobiltelefone sind im Kindergarten nicht erwünscht.
Bei Ausflügen und Festen haften die Eltern für Ihre Kinder. Sobald Ihr Kind vom Kindergarten abgeholt wird bzw. in den Bus einsteigt endet die Aufsichtspflicht und die damit verbundene Haftung von Seiten des Kindergartens.

Krankheit
Die Eltern sind verpflichtet, die Kindergartenleitung zu benachrichtigen wenn ihr Kind krank geworden ist und deshalb den Kindergarten nicht besuchen kann. Unsere Telefonnummer: 03136/81001 bitte bis spätestens 9.30 Uhr

Kakaoaktion
Der Kakao wird bei uns im Kindergarten selbst zubereitet. Es gibt wieder die Möglichkeit, Kakao für Ihr Kind zu bestellen. Die Kakaoabrechnung erfolgt monatlich.

Spielzeug
Bitte geben Sie Ihren Kindern kein Spielzeug mit in den Kindergarten (Verlust, Streitereien). Einmal in der Woche (Mittwoch) gibt es einen Spielzeugtag, an dem die Kinder ihre Spielsachen mitbringen dürfen. Bitte keine Geräusch erzeugenden Spielsachen mitgeben.

Turnen
 


Für das Turnen benötigen wir Turnhose und Leibchen. Das Turnsackerl haben wir
bereits für Ihr Kind bereitgestellt. Bitte die Sackerl nicht mit nach Hause nehmen.
Neben dem Turnen mit der Gruppe haben die Kinder jederzeit die Möglichkeit,
unsere Bewegungsbaustelle im Turnsaal zu benutzen.

Zeichen
Ihr Kind hat ein persönliches Zeichen, das in der Garderobe, auf der Eigentumslade und auf Turnsackerl und Hofgewandsackerl angebracht ist. Jedes Kind kann sich sein persönliches Zeichen am ersten Kindergartentag aussuchen.

Zahnputzaktion
 


Die Kinder bekommen von der Steirischen Gesellschaft für Gesundheits-
schutz gratis Zahnbürste, Becher und Zahnpaste zur Verfügung gestellt.
Zahnprophylaxe ist uns ein wichtiges Anliegen.
Nach der Jause putzen die Kinder eigenverantwortlich und selbständig ihre Zähne.
Viermal im Jahr werden die Kinder von einer Fachkraft der Gesellschaft betreut.
Im Jahre 2004 wurden wir für 15 Jahre vorbildliche Zahnprophylaxe mit der
silbernen Zahnbürste ausgezeichnet.

Kinderbetreuungsgesetz

§ 29 Mitwirkung der Eltern (Erziehungsberechtigten)

(1) Die Erhalter, das Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben in allen Angelegenheiten, insbesondere in jenen, die zur Erfüllung der Aufgaben im Sinne der §§ 4 bis 6 erforderlich sind, eine möglichst enge Zusammenarbeit zu pflegen.

(2) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) können zum Zweck der Information und der Beratung in allen Angelegenheiten der Kinderbetreuungseinrichtungen an den über das Betriebsjahr in regelmäßigen Abständen stattfindenden Veranstaltungen teilnehmen und mitwirken.

(3) Eltern (Erziehungsberechtigte) können mit Zustimmung der Erhalter und über Vorschlag und nach Weisung der Leiterinnen in der Betreuungstätigkeit an den Kindern, insbesondere als zusätzliche Aufsichtspersonen bei Veranstaltungen außerhalb der Kinderbetreuungsliegenschaft, mitwirken. Bei regelmäßiger Mitwirkung der Eltern (Erziehungsberechtigten) ist auf § 33 (Mitwirkung betriebsfremder Personen) Bedacht zu nehmen.

§ 30 Pflichten der Eltern (Erziehungsberechtigten)

(1) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die Pflicht, Kinder im Alter bis zum Schuleintritt in die Kinderbetreuungseinrichtung zu bringen und von dort rechtzeitig im Sinne des § 13 Abs. 2 abzuholen oder dafür zu sorgen, dass diese Kinder auf dem Weg zur und von der Kinderbetreuungseinrichtung von einer geeigneten Person begleitet werden.

(2) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung unter Beachtung der vom Erhalter festgesetzten Öffnungszeit sowie über das Betriebsjahr regelmäßig erfolgt. Ist ein Kind verhindert, die Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen, haben die Eltern (Erziehungsberechtigten) hievon die Leitung ehest möglich zu benachrichtigen.

(3) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben den vom Erhalter festgesetzten Beitrag für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung unter den vom Erhalter festgesetzten Bedingungen regelmäßig zu entrichten.

(4) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung frei von ansteckenden Krankheiten besuchen.

Bei Festen und Ausflügen haften die Eltern für ihre Kinder.




Mittagssituation:

Täglich wird das Essen beim Gasthof Niggas bestellt. Aus diesem Grund müssen Sie uns bis 9.30 Uhr Bescheid geben, wenn Ihr Kind den Kindergarten nicht besucht oder wenn Ihr Kind später in den Kindergarten kommt, da wir um 10.00 Uhr die Essensbestellung machen. Am Monatsende bekommen Sie die Essensabrechnung und wir bitten den genauen Betrag unverzüglich bei der Nachmittagspädagogin zu bezahlen.
Essensbeitrag pro Tag und pro Kind: € 3.50
Das Menü besteht aus Suppe, Hauptspeise und Nachspeise oder Salat.


Für das Mittagessen werden im butterfly room die Tische schön gedeckt (Tischkultur).
Die Ganztagskinder treffen sich im gymnastic room zu einer Geschichte (Stilleübung, Meditation,…) und gehen gemeinsam Hände waschen um dann am Mittagstisch Platz zu nehmen.
Nach dem Essen werden die Zähne geputzt und die Kinder ziehen sich in den für sie vorbereiteten gymnastic room (silence room) zurück. Die Kinder haben eine Matratze mit ihrer eigenen Bettwäsche, auf der sie sich nun ausrasten können. Es muss nicht geschlafen werden aber alle Kinder müssen rasten (mit Entspannungsmusik, Vorlesegeschichten).
Nach dem Rasten dürfen die Kinder wieder die Spielbereiche im ganzen Haus nutzen.

Halbtags- und Ganztagskindergarten:
Die Kinder die sich für den Halbtagskindergarten angemeldet haben müssen ausnahmslos bis 13.00 Uhr abgeholt werden.

Die Kinder die sich für den Ganztagskindergarten angemeldet haben können ab 13.30 Uhr (nach dem Mittagessen) abgeholt werden. Laut Gesetz dürfen die Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung max. 8 Stunden besuchen, mit Ausnahmegenehmigung max. 10 Stunden. Die Genehmigung muss bei der Kindergartenleitung eingeholt werden.

Im Sinne der pädagogischen Arbeit und zum Wohle Ihres Kindes sollte eine Regelmäßigkeit beim Besuch des Kindergartens eingehalten werden, das heißt Ihr Kind soll die Möglichkeit haben am Vormittag an der Bildungsarbeit und dessen Schwerpunkten teilhaben zu können, sonst fehlt ihnen der Aufbau unserer pädagogischen Arbeit/Ziele, die in unserem Konzept ersichtlich sind.

Laut Bildungsauftrag müssen die Schwerpunkte in der Bildungsarbeit am Vormittag so gesetzt sein dass die Kinder ganzheitlich gefördert werden.
Am Nachmittag wird den Kindern die Gelegenheit gegeben Projekte, die sie am Vormittag beginnen, zu Ende zu führen, sie aber auch die Möglichkeit haben zu entspannen. Der Schwerpunkt wird auf Einzelförderung, Kreisspiele, Rhythmik, Klanggeschichten und Naturbegegnungen gelegt.

     

 
Kindergarten Launegg - Launeggstraße 71 - 8502 Lannach - Tel. & Fax: 03136/81001 - Email: kiga-launegg@aon.at


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