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Anerkennung - Auszeichnungen:
· 2002 Die besten Kindergärten der Steiermark- prämiert
in der Zeitschrift NEWS
· 2002 Auszeichnung für besondere Leistungen und innovative
Angebote im Kinderbetreuungsbereich im Rahmen des EQ-Award
· 2003 Österreichischer Kinderrechtepreis
· 2005 Auszeichnung für besondere Leistungen und innovative
Angebote im Kinderbetreuungsbereich im Rahmen des EQ-Award
· 2005 Nominiert für TrauDi Kinderrechte-Preis
· 2005 Bildungspartnerschaft - KinderLeben Steiermark Projekt
"Persönlichkeitsentwicklung in der Malerei"
· 2006 Bildungspartnerschaft Projekt "Schmeckt nicht,
gibt´s nicht!"
· 2007 eTwinning-Wettbewerb in Österreich Platz 6 und in
Litauen Platz 2 mit dem Projekt C.N.C.T
· 2007 International book day Bildungsministerium von Rumänien
verleiht ein Diplom an Manuela Valecz und Irene Steinbauer für
ihre innovative Arbeit
· 2007 e-twinning Österreich platz 6 in Österreich,
Lithauen Platz 2 in Lithauen, Ungarn Platz 1 in Ungarn
· 2008 1.Preis eTwinning Österreich, Verleihung des
nationalen eTwinning Qualitätssiegels + European Quality Label,
· 2008 European eTwinning Preis Platz 4, Spring Day 2008
· 2008 Nominierung zum EQ-Award
· 2008 Zertifikat from International Festival Bulgaria, Auszeichnung
für kreative Leistungen
· 2008 Kindermedienpädagogikpreispreis ( Bundesministerium
für Unterricht und Kunst)
· 2008 Sondertraudi - Preis (KinderbüroSteiermark)
· 2008 Projektvorstellung im europäischen Handbuch von
Lebenslanges Lernen (international)
· 2009 eTwinningProjekt als Projekt des Monats Jänner
2009 (international)
· 2009 Auszeichnung für das Internationale Projekt C.N.C.T von der Erziehungsabteilung in Jurbarkas/Litauen
· 2009 Auzeichnung beim Lifelonglearning-Award (bm:uk)
Aufnahme in den Kindergarten
Es werden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr in den Kindergarten
aufgenommen.
Um dem Kind einen möglichst behutsamen Übergang von der
Familie in den Kindergarten zu ermöglichen, bieten wir so genannte
"Schnuppertage" an. An diesen Tagen hat das Kind die Möglichkeit
erst gemeinsam mit einer vertrauten Person, später eventuell
schon allein, den Kindergarten, das Personal, die Kinder ......
kennen zu lernen und erste Eindrücke zu sammeln. Das Kind kann
sich sein erstes Bild vom Kindergarten machen.
Bei der Stammgruppeneinteilung nehmen wir selbstverständlich
auf Geschwisterkinder, Freundschaften, Nachbarschaft, Verwandtschaft,
Bring- und Abholgemeinschaften Rücksicht. Der Termin der offiziellen
Kindergarteneinschreibung wird öffentlich ausgeschrieben. Sollten
Sie während des laufenden Betriebsjahres Interesse haben, bitten
wir um telefonische Terminvereinbarung bzw. per E-Mail.
Daten
Sollten sich Anschrift oder Telefonnummer ändern, bitten
wir Sie um Bekanntgabe der geänderten Daten. Sollte Ihr Kind
den Kindergarten nicht mehr besuchen, bitten wir um schriftliche
Abmeldung.
Einstieg
Die Lust am Entdecken hängt neben der Persönlichkeit
und dem Temperament des Kindes sehr wesentlich davon ab, ob es sich
sicher und geborgen fühlt - wer Angst hat kann nicht loslassen.
Das Eingewöhnen gelingt dann am besten, wenn das Kind ausreichend
Gelegenheit hat, in der Anwesenheit einer vertrauten Bezugsperson
die neue Betreuungssituation kennen zu lernen (Schnuppertage). Auch
für die Eltern ist es anfänglich nicht leicht, sich vom
Kind zu trennen. Eltern sollten sich nicht "davonschleichen"
oder das Kind anlügen, wenn sie weggehen. Es ist wichtig dem
Kind soviel Zeit für das Einstellen und Umstellen auf die neue
Lebenssituation zu geben, die es braucht, um mit ihr fertig zu werden.
Ebenso verwirrend für das Kind ist es, wenn Eltern den Augenblick
des Abschieds immer wieder hinausschieben und etwas anderes tun
als sie sagen. Damit bleiben sie in ihren Bemühungen fort zu
gehen stecken und vermitteln, dass Trennungen nur schwer zu bewältigen
sind.
Freie Jause
Unter einer "freien Jause" versteht man, dass die
Kinder nicht an eine bestimmte Zeit am Vormittag für das Jausnen
gebunden sind. Die Kinder können dann essen, wenn sie Hunger
verspüren.
Vorteile dieser Regelung:
Die "freie oder gleitende Jause" gewährt den Kindern
mehr Freiheit.
Sie erfordert allerdings auch ein gewisses Maß an Selbständigkeit
und Selbstverantwortung der Kinder. (Jausenplatz herrichten; das
gewünschte Getränk ein schenken; Tisch decken und selbstständig
wieder abräumen - Tisch- und Esskultur)
Die Kinder können die Dauer der Jause selbst bestimmen.
Weiters ist die "freie Jause" auch sehr positiv im Hinblick
auf das Sozialverhalten. (ältere Kinder helfen den Jüngeren
beim Auspacken der Jause, beim Einschenken des Getränkes .....)
Zum Trinken bekommen die Kinder im Winter Tee, im Sommer Saft. Den
Tee bzw. den Saft spendieren uns die Eltern. Kakao wird von uns
gekocht und kann bestellt werden. Wir wünschen keine Kaugummis
oder div. Süßigkeiten. Unterstützen Sie unseren
pädagogischen Grundgedanken und geben Sie Ihrem Kind eine gesunde
Jause mit. Im Sinne der Müllvermeidung möchten wir Sie
bitten, die Jause in eine Dose einzupacken.
Montag und Mittwoch soll jeweils ein anderer Elternteil einen Obstkorb,
Trinkjoghurt, Milch oder Müsli für das Kinderrestaurant
als ergänzende Jause mitbringen.
Die Obst- und Buffetliste mit Ihren Terminen erhalten Sie am Kindergartenbeginn.
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Geburtstag
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Traditionell wird der Geburtstag jedes Kindes zu einem besonderen
Erlebnis.
Mit festlich gedeckten Tischen, einem von uns vorbereiteten
Geburtstags-Geschenk und einer von zu Hause mit gebrachten Torte,
Brötchen
wird dieser Ehrentag gestaltet. |
Haftung
Für Schmuck und Brillen übernimmt der Kindergarten keine
Haftung. Mobiltelefone sind im Kindergarten nicht erwünscht.
Bei Ausflügen und Festen haften die Eltern für Ihre Kinder.
Sobald Ihr Kind vom Kindergarten abgeholt wird bzw. in den Bus einsteigt
endet die Aufsichtspflicht und die damit verbundene Haftung von Seiten
des Kindergartens.
Krankheit
Die Eltern sind verpflichtet, die Kindergartenleitung zu benachrichtigen
wenn ihr Kind krank geworden ist und deshalb den Kindergarten nicht
besuchen kann. Unsere Telefonnummer: 03136/81001 bitte bis
spätestens 9.30 Uhr
Kakaoaktion
Der Kakao wird bei uns im Kindergarten selbst zubereitet. Es gibt
wieder die Möglichkeit, Kakao für Ihr Kind zu bestellen.
Die Kakaoabrechnung erfolgt monatlich.
Spielzeug
Bitte geben Sie Ihren Kindern kein Spielzeug mit in den Kindergarten
(Verlust, Streitereien). Einmal in der Woche (Mittwoch) gibt es einen
Spielzeugtag, an dem die Kinder ihre Spielsachen mitbringen dürfen.
Bitte keine Geräusch erzeugenden Spielsachen mitgeben.
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Turnen
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Für das Turnen benötigen wir Turnhose und Leibchen.
Das Turnsackerl haben wir
bereits für Ihr Kind bereitgestellt. Bitte die Sackerl
nicht mit nach Hause nehmen.
Neben dem Turnen mit der Gruppe haben die Kinder jederzeit die
Möglichkeit,
unsere Bewegungsbaustelle im Turnsaal zu benutzen. |
Zeichen
Ihr Kind hat ein persönliches Zeichen, das in der Garderobe,
auf der Eigentumslade und auf Turnsackerl und Hofgewandsackerl angebracht
ist. Jedes Kind kann sich sein persönliches Zeichen am ersten
Kindergartentag aussuchen.
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Zahnputzaktion
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Die Kinder bekommen von der Steirischen Gesellschaft für
Gesundheits-
schutz gratis Zahnbürste, Becher und Zahnpaste zur Verfügung
gestellt.
Zahnprophylaxe ist uns ein wichtiges Anliegen.
Nach der Jause putzen die Kinder eigenverantwortlich und selbständig
ihre Zähne.
Viermal im Jahr werden die Kinder von einer Fachkraft der Gesellschaft
betreut.
Im Jahre 2004 wurden wir für 15 Jahre vorbildliche Zahnprophylaxe
mit der
silbernen Zahnbürste ausgezeichnet.
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Kinderbetreuungsgesetz
§ 29 Mitwirkung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
(1) Die Erhalter, das Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen und
die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben in allen Angelegenheiten,
insbesondere in jenen, die zur Erfüllung der Aufgaben im Sinne
der §§ 4 bis 6 erforderlich sind, eine möglichst enge
Zusammenarbeit zu pflegen.
(2) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) können zum Zweck der
Information und der Beratung in allen Angelegenheiten der Kinderbetreuungseinrichtungen
an den über das Betriebsjahr in regelmäßigen Abständen
stattfindenden Veranstaltungen teilnehmen und mitwirken.
(3) Eltern (Erziehungsberechtigte) können mit Zustimmung der
Erhalter und über Vorschlag und nach Weisung der Leiterinnen
in der Betreuungstätigkeit an den Kindern, insbesondere als zusätzliche
Aufsichtspersonen bei Veranstaltungen außerhalb der Kinderbetreuungsliegenschaft,
mitwirken. Bei regelmäßiger Mitwirkung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
ist auf § 33 (Mitwirkung betriebsfremder Personen) Bedacht zu
nehmen.
§ 30 Pflichten der Eltern (Erziehungsberechtigten)
(1) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die Pflicht, Kinder
im Alter bis zum Schuleintritt in die Kinderbetreuungseinrichtung
zu bringen und von dort rechtzeitig im Sinne des § 13 Abs. 2
abzuholen oder dafür zu sorgen, dass diese Kinder auf dem Weg
zur und von der Kinderbetreuungseinrichtung von einer geeigneten Person
begleitet werden.
(2) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen,
dass der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung unter Beachtung der
vom Erhalter festgesetzten Öffnungszeit sowie über das Betriebsjahr
regelmäßig erfolgt. Ist ein Kind verhindert, die Kinderbetreuungseinrichtung
zu besuchen, haben die Eltern (Erziehungsberechtigten) hievon die
Leitung ehest möglich zu benachrichtigen.
(3) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben den vom Erhalter festgesetzten
Beitrag für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung unter
den vom Erhalter festgesetzten Bedingungen regelmäßig zu
entrichten.
(4) Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen,
dass die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung frei von ansteckenden
Krankheiten besuchen.
Bei Festen und Ausflügen haften die Eltern für ihre
Kinder.

Mittagssituation:
Täglich wird das Essen beim Gasthof Niggas bestellt. Aus diesem
Grund müssen Sie uns bis 9.30 Uhr Bescheid geben, wenn Ihr
Kind den Kindergarten nicht besucht oder wenn Ihr Kind später
in den Kindergarten kommt, da wir um 10.00 Uhr die Essensbestellung
machen. Am Monatsende bekommen Sie die Essensabrechnung und wir
bitten den genauen Betrag unverzüglich bei der Nachmittagspädagogin
zu bezahlen.
Essensbeitrag pro Tag und pro Kind: € 3.50
Das Menü besteht aus Suppe, Hauptspeise und Nachspeise oder
Salat.

Für das Mittagessen werden im butterfly room die Tische schön
gedeckt (Tischkultur).
Die Ganztagskinder treffen sich im gymnastic room zu einer Geschichte
(Stilleübung, Meditation,
) und gehen gemeinsam Hände
waschen um dann am Mittagstisch Platz zu nehmen.
Nach dem Essen werden die Zähne geputzt und die Kinder ziehen
sich in den für sie vorbereiteten gymnastic room (silence room)
zurück. Die Kinder haben eine Matratze mit ihrer eigenen Bettwäsche,
auf der sie sich nun ausrasten können. Es muss nicht geschlafen
werden aber alle Kinder müssen rasten (mit Entspannungsmusik,
Vorlesegeschichten).
Nach dem Rasten dürfen die Kinder wieder die Spielbereiche
im ganzen Haus nutzen.
Halbtags- und Ganztagskindergarten:
Die Kinder die sich für den Halbtagskindergarten angemeldet
haben müssen ausnahmslos bis 13.00 Uhr abgeholt werden.
Die Kinder die sich für den Ganztagskindergarten angemeldet
haben können ab 13.30 Uhr (nach dem Mittagessen) abgeholt werden.
Laut Gesetz dürfen die Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung
max. 8 Stunden besuchen, mit Ausnahmegenehmigung max. 10 Stunden.
Die Genehmigung muss bei der Kindergartenleitung eingeholt werden.
Im Sinne der pädagogischen Arbeit und zum Wohle Ihres Kindes
sollte eine Regelmäßigkeit beim Besuch des Kindergartens
eingehalten werden, das heißt Ihr Kind soll die Möglichkeit
haben am Vormittag an der Bildungsarbeit und dessen Schwerpunkten
teilhaben zu können, sonst fehlt ihnen der Aufbau unserer pädagogischen
Arbeit/Ziele, die in unserem Konzept ersichtlich sind.
Laut Bildungsauftrag müssen die Schwerpunkte in der Bildungsarbeit
am Vormittag so gesetzt sein dass die Kinder ganzheitlich gefördert
werden.
Am Nachmittag wird den Kindern die Gelegenheit gegeben Projekte,
die sie am Vormittag beginnen, zu Ende zu führen, sie aber
auch die Möglichkeit haben zu entspannen. Der Schwerpunkt wird
auf Einzelförderung, Kreisspiele, Rhythmik, Klanggeschichten
und Naturbegegnungen gelegt.
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