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Diese und andere Formulare liegen für Sie auch im Marktgemeindeamt auf. Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon: 03136/82104-0 E-Mail: gde@lannach.steiermark.at
An/Abmeldung eines Wohnsitzes:
Meldezettel-Formular Laut Meldegesetz hat eine Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft zu erfolgen. Aufgrund des ZMR (zentrales Melderegister) ist eine Abmeldung in der "alten" Gemeinde nicht mehr erforderlich, diese wird automatisch bei Anmeldung in der "neuen" Gemeinde durchgeführt. Eine Abmeldung ist somit nur mehr bei Verzug ins Ausland erforderlich.
Was ist mitzubringen: Meldezettel-Formular (vom Unterkunftgeber bzw. Vermieter unterzeichnet) der derzeitige Meldezettel Reisepass (nur bei fremden Staatsbürgern) Geburtsurkunde (nur bei Anmeldung eines Neugeborenen)
Bauformulare:
Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung Bauanzeige gem. § 20 Z 1 BauG Bauanzeige gem. § 20 Z 2 BauG Bauanzeige gem. § 20 Z 3-5 BauG Baubeschreibung Bauplatzeignung Ansuchen um Erteilung der Benützungsbewilligung Mitteilung von baubewilligungsfreien Bauvorhaben Antrag auf Festlegung der Bebauungsgrundlagen Ansuchen um Abbruchbewilligung
Diese Formulare finden Sie auch unter www.e-government.steiermark.at
Reisepass:
Neuaustellung, wenn alter Pass abgelaufen: (Reisepass f. Erwachsene / Reisepass f. Minderjährige) alter Reisepass 1 Passfoto Geburtsurkunde EUR 75,90 (Kinderpass: EUR 30,--) (evt. Heiratsurkunde) (evt. Nachweis eines akademischen Grades)
Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses: (Formulare siehe oben) 1 Passfoto Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis EUR 75,90 (Kinderpass: EUR 30,--) (evt. Heiratsurkunde) (evt. Nachweis eines akademischen Grades)
Das Passgesetz sieht einen so genannten „Kinderpass“ um EUR 30,-- vor. Die Gültigkeitsdauer dieser Pässe richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum zweiten Lebensjahr 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre. Ab dem 12. Lebensjahr muss ein Reisepass um EUR 75,90 ausgestellt werden; dieser gilt dann 10 Jahre. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines färbigen EU-Passbildes nach den ICAO-Vorschriften erforderlich ist und dieses nicht älter als 6 Monate sein darf. Ein solches erhalten Sie bei jedem Fotografen, der EU-Passbilder anbietet. Sie können Ihren neuen Reisepass auch weiterhin gerne im Marktgemeindeamt Lannach beantragen, bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dies rechtzeitig (wenn möglich mehrere Wochen bevor Sie den neuen Pass benötigen) vornehmen. Die Anträge werden dann seitens der Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg weitergeleitet und von dort weiter an die Österreichische Staatsdruckerei nach Wien übermittelt. Dort wird Ihr Pass gedruckt und Ihnen per Post zugeschickt.
Personalausweis: (Formular) 1 Passfoto, Geburtsurkunde, Meldezettel, Reisepass (wenn nicht vorhanden: Staatsbürgerschaftsnachweis), EUR 61,50
Landes-/Bundesförderungen:
Biomasseförderung, Solarförderung, Photovoltaikförderung und Förderung für klimafreundlichen Individualverkehr http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/2628408/DE/ Arbeitnehmerveranlagung 2008 / 2007 / 2006 / 2005 / 2004 / Familienbeihilfe Familienpass des Landes Steiermark
Weitere Formulare finden Sie auf folgenden Seiten:
www.help.gv.at www.bmf.gv.at www.verwaltung.steiermark.at www.e-government.steiermark.at
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